Schwerbehindertenausweis

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 15. Januar 2024

Schwerbehindertenausweis (© Gabriele Rohde / fotolia.com)
Schwerbehindertenausweis (© Gabriele Rohde / fotolia.com)
Grundsätzlich dient der Schwerbehindertenausweis dem behinderten Menschen als Nachweis für die Inanspruchnahme der ihm zustehenden Leistungen bzw. sonstigen Hilfen.

Auf Antrag stellen die Versorgungsämter bzw. andere im Landesrecht als zuständige Behörde festgelegten Stellen den behinderten Menschen zur Feststellung einer Behinderung einen Schwerbehindertenausweis als Nachweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch, über den festgestellten Grad der Behinderung (GdB) sowie über darüber hinausgehende gesundheitliche Merkmale für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen aus. Näheres dazu wurde von der Bundesregierung in der sog. Schwerbehindertenausweisverordnung geregelt.

Schwerbehindertenausweis dient als Nachweis der Behinderung

Wenn ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 vorliegt, wird vom Versorgungsamt ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt, welcher als Nachweis der Schwerbehinderung dient. Der Schwerbehindertenausweis hat nur eine befristete Gültigkeitsdauer. § 6 Abs. 2 SchwbAwV sieht eine Gültigkeit des Ausweises für eine Dauer von längstens 5 Jahren vor. Sofern eine wesentliche Änderung in den gesundheitlichen Verhältnissen nicht mehr zu erwarten ist, kann der Schwerbehindertenausweis auch ausnahmsweise unbefristet ausgestellt werden. Nach Ablauf der Frist kann der Ausweis zweimal ohne besondere Formalitäten beim zuständigen Versorgungsamt, häufig auch beim Bürgeramt, verlängert werden.

Verlängerung des Schwerbehindertenausweises muss rechtzeitig beantragt werden

Der Ausweisinhaber sollte sich jedenfalls rechtzeitig um die Verlängerung des Ausweises kümmern; etwa 3 Monate vor Ablauf sind ausreichend. Sofern der Ausweis bereits zweimal verlängert worden ist, muss ein neuer Ausweis beantragt werden, da kein Verlängerungsfeld mehr frei ist. Falls sich der Gesundheitszustand im Laufe der Zeit wesentlich verändert hat, mithin eine Verbesserung oder Verschlechterung eingetreten ist, sind die Inhaber eines Schwerbehindertenausweises verpflichtet, dem Versorgungsamt eine Mitteilung zu machen, damit der Grad der Behinderung (GdB) und die Merkzeichen neu festgesetzt werden können.

Ausstellung des Schwerbehindertenausweises als Plastikkarte möglich

Der Ausweis selbst ist grün. Seit dem 01.01.2013 ist es möglich, dass der Schwerbehindertenausweis als kleinere Plastikkarte im Scheckkartenformat ausgestellt werden kann. Damit ist der Ausweis, der den zuvor ausgestellten Papierausweis mit dem relativ großen Format von 13,5 cm x 9,5 cm ablöst, benutzerfreundlicher geworden. Im Vergleich zu dem Vorgänger enthält der neue Ausweis zudem den Nachweis der Schwerbehinderung in englischer Sprache sowie eine Kennzeichnung in Brailleschrift, die es blinden und sehbehinderten Menschen ermöglicht, den Ausweis von ihren anderen Karten in dem gleichen Format unterscheiden zu können. Die bisherige Farbe Grün oder Grün/Orange bleibt erhalten, um die Wiedererkennung zu gewährleisten.

Gültigkeit des alten Schwerbehindertenausweises besteht weiterhin fort

Die neuen Ausweise werden seit dem 01.01.2015 nur noch ausgestellt, wobei die alten Ausweise weiterhin Ihre Gültigkeit behalten.

Fachanwalt.de-Tipp: Es besteht keine Verpflichtung, den alten Ausweis in einen neuen Ausweis zu tauschen.

Eine gute Nachricht ist zudem, dass auch der neue Ausweis in Scheckkartenformat nichts kostet. Auch ein etwaiger Ersatzausweis, der beantragt werden muss, ist kostenlos, womit man behinderten Menschen ein Stück weit entgegenkommt und auf Ihre besonderen Handicaps und Bedürfnisse Rücksicht nimmt.

FAQ zum Schwerbehindertenausweis

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis ist ein amtliches Dokument, das Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung ausgestellt wird. Er dient als Nachweis für die Behinderung und gewährt bestimmte Rechte und Vergünstigungen.

Wie beantrage ich einen Schwerbehindertenausweis?

Um einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen, müssen Sie sich an die für Sie zuständige Behörde wenden. In Deutschland ist dies in der Regel das Versorgungsamt (Landesamt für Soziales).  Dort erhalten Sie die erforderlichen Antragsunterlagen, die Sie ausgefüllt und mit den erforderlichen Nachweisen einreichen müssen.

Welche Voraussetzungen muss ich für einen Schwerbehindertenausweis erfüllen?

Um einen Schwerbehindertenausweis zu erhalten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören unter anderem eine dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder seelischen Funktionen sowie ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50.

Was ist der Grad der Behinderung (GdB)?

Der Grad der Behinderung (GdB) ist ein Maßstab, um den Schweregrad einer Behinderung zu bestimmen. Er wird in Prozent angegeben und reicht von 20 bis 100. Je höher der GdB, desto schwerwiegender ist die Behinderung.

Welche Vorteile bietet ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis bietet verschiedene Vorteile und Vergünstigungen. Dazu gehören beispielsweise:

  • Parkausweise: Mit einem Schwerbehindertenausweis können Sie in vielen Fällen einen speziellen Parkausweis erhalten, der Ihnen das Parken auf Behindertenparkplätzen ermöglicht.
  • Steuerliche Vorteile: In einigen Fällen können Sie steuerliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen, wie zum Beispiel einen höheren Freibetrag bei der Einkommenssteuer.
  • Arbeitsrechtliche Schutzmaßnahmen: Schwerbehinderte Menschen genießen besonderen Kündigungsschutz und haben Anspruch auf Zusatzurlaub.
  • Ermäßigungen: Es gibt diverse Ermäßigungen bei öffentlichen Verkehrsmitteln, kulturellen Veranstaltungen und Freizeitaktivitäten für Schwerbehinderte.

Wie lange ist ein Schwerbehindertenausweis gültig?

Ein Schwerbehindertenausweis hat in der Regel eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren. Vor Ablauf dieser Frist sollten Sie eine Verlängerung beantragen, wenn Ihre Behinderung weiterhin besteht.

Kann der Schwerbehindertenausweis aberkannt werden?

Ja, ein Schwerbehindertenausweis kann unter bestimmten Umständen aberkannt werden. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn sich der Gesundheitszustand einer Person so verbessert hat, dass die Voraussetzungen für die Anerkennung der Schwerbehinderung nicht mehr erfüllt sind. In solchen Fällen kann die zuständige Behörde eine Überprüfung vornehmen und gegebenenfalls den Schwerbehindertenausweis widerrufen.

Welche Unterlagen werden für den Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis benötigt?

Für den Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt:

  • Ausgefülltes Antragsformular: Das Antragsformular muss vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt werden.
  • Ärztliche Gutachten: Es werden ärztliche Gutachten benötigt, die den Grad der Behinderung und die voraussichtliche Dauer der Behinderung bestätigen.
  • Weitere Nachweise: Je nach individueller Situation können weitere Nachweise erforderlich sein, zum Beispiel Befunde, Therapieberichte oder andere medizinische Dokumente.

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