Schwerbehindertenausweis (© Björn Wylezich / fotolia.com)Es gibt mehrere Ursachen, die eine Behinderung als Folge nach sich ziehen können, wie Krankheiten, Unfälle oder genetische Anomalien. Für die betreffenden Menschen bringen diese Behinderungen sowohl im Berufsleben als auch in den zwischenmenschlichen Beziehungen Nachteile mit sich.
Rechte Behinderter in vielen Gesetzen verankert
Mit Hilfe von gesetzgeberischen Maßnahmen bemüht sich der Sozialstaat, behinderten Menschen ihre Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, indem er ihre Nachteile ausgleicht oder abzumildern versucht. Insofern wurden zahlreiche Rechte zugunsten Behinderter in Gesetzen festgeschrieben.
Damit man diese Rechte in Anspruch nehmen darf, muss zuvor die Anerkennung einer Schwerbehinderung erfolgen.
Versorgungsämter führen Anerkennungsverfahren durch
In diesem Zusammenhang haben die Versorgungsämter den Auftrag, das Anerkennungsverfahren durchzuführen, wobei der entsprechende Antrag schriftlich oder online gestellt werden kann. Dabei haben diese sich an dem Schwerbehindertenrecht zu orientieren, was im Neunten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB IX) geregelt ist.
Ärztliches Gutachten dient als Grundlage für die Entscheidung
Die ärztlich bescheinigten Erkrankungen im Rahmen eines Gutachtens bilden dabei die Grundlage, auf die das Ergebnis einer ärztlichen Begutachtung durch das Versorgungsamt gestützt wird. In der Entscheidung werden der Schweregrad der Gesamtbehinderung sowie die Behinderungsmerkzeichen festgesetzt. Das Ergebnis dieses Verfahrens ist mithin die Aushändigung des Schwerbehindertenausweises.
Ein Schwerbehindertenausweis dient dazu, sich u.a. gegenüber Arbeitgebern, Sozialleistungsträgern, Behörden als schwerbehinderter Mensch ausweisen zu können.
Erleichterung im Alltag durch Schwerbehindertenausweis
Dieser Ausweis schafft nunmehr auch Erleichterungen im Alltag, da er diverse Vergünstigungen im Nahverkehr, ermäßigte Eintrittspreise in Museen, Theater, Kino, Senkung oder Wegfall der Rundfunkgebühr bei einzelnen Behinderungsarten mit sich bringt.