Studieren mit Behinderung - das Studium als Schwerbehinderter

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 2. Juli 2024

Student mit Behinderung (© Viacheslav Iakobchuk / fotolia.com)
Student mit Behinderung (© Viacheslav Iakobchuk / fotolia.com)
Durch die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) hat sich Deutschland dazu bekannt, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und chronischen Krankheiten umfassend zu realisieren.

Recht auf Hochschulbildung als zentrale Forderung

Das Recht auf eine Hochschulbildung ist dabei eine der zentralen Forderungen, die aus dieser internationalen Konvention abgeleitet werden können.

Menschen mit Behinderungen sollen insofern ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen Zugang zu allgemeiner Hochschulbildung und lebenslangem Lernen haben.

Darauf verpflichtet die UN-Behindertenrechtskonvention die Vertragsstaaten.

Insofern sollten Studierende zusammen mit den Ansprechpartnern in Hochschulen, Studentenwerken und studentischen Interessengemeinschaften den Rückenwind der UN-BRK nutzen, um in ihrer Hochschule darauf hinzuwirken, die Studienbedingungen von Studierenden mit Behinderungen und chronischen Krankheiten weiter zu verbessern und Barrieren abzubauen.

Fachanwalt.de-Tipp: Eine gesetzliche Verankerung dieses Rechts auf chancengleiche Teilhabe behinderter Menschen an der Hochschulbildung findet sich z.B. in den Hochschulgesetzen der Länder.

Dort ist festgelegt, dass Studierende mit einer Behinderung in Ihrem Studium nicht benachteiligt werden und die Angebote der Hochschulen möglichst ohne fremde Hilfe in Anspruch nehmen können; hierfür müssen die Hochschulen sorgen.

Barrierefreiheit als Zielsetzung der Universitäten

Immer mehr Universitäten haben sich die Barrierefreiheit zum Ziel gesetzt. Die meisten Universitäten kümmern sich gut um ihre Studenten, die ein Studium mit Behinderung angehen möchten. Dementsprechend sind die Bemühungen groß, die Nachteile für Studenten mit Behinderung auszugleichen. Auch wenn sich die Studiensituation für behinderte und chronisch kranke Studierende in den letzten Jahren verbessert hat, können die Hochschulen immer noch nicht als barrierefrei bezeichnet werden.  

In Deutschland sind aktuell acht Prozent der Studierenden aufgrund einer gesundheitlichen Schädigung an der Teilhabe im Studium eingeschränkt. Dabei sind vier Prozent mittel bis schwer beeinträchtigt. Die Prüfungsordnungen sind so zu gestalten, dass die Belange von Studierenden mit Behinderung Berücksichtigung finden.

Schaffung des rechtlichen Rahmens zur Verwirklichung der Chancengleichheit

Insofern wurde der rechtliche Rahmen geschaffen, um die Chancengleichheit im Studium zu verwirklichen. Datenerhebungen wie die Sozialerhebung oder die Erhebung „beeinträchtigt studieren“ zeigen dabei auf, wie weit das Recht auf eine inklusive Hochschulbildung umgesetzt wurde und in welchen Bereichen Handlungsbedarf besteht.

Studium beeinträchtigter Studierender ist nach wie vor erschwert

Nach wie vor ist das Studium beeinträchtigter Studierender durch bauliche, kommunikative, strukturelle oder didaktische Barrieren erschwert. Dabei brauchen beeinträchtigte Studierende länger bis zum Studienabschluss, unterbrechen das Studium öfter und nehmen häufiger einen Fachwechsel vor als ihre nicht-beeinträchtigten Kommilitonen.

Daher haben sich Hochschulen und Studentenwerke mit Beschlüssen ihrer jeweiligen Mitgliederversammlungen auf Maßnahmen verständigt, die u.a. dem Abbau von Barrieren und der Gestaltung angemessener Vorkehrungen in ihrem Verantwortungsbereich dienen sollen. Dabei sollen chancengerechte Zugangs- und Studienbedingungen für Studierende mit Beeinträchtigungen als gemeinsames Ziel realisiert werden.

FAQ zu Studieren mit Behinderung

Was bedeutet "Studieren mit Behinderung"?

Das "Studieren mit Behinderung" bezieht sich auf die Teilnahme an Hochschulbildung durch Menschen mit Behinderungen. Die Begriffsdefinition variiert je nach Kontext und Land. In Deutschland bedeutet Studieren mit Behinderung die Aufnahme eines Hochschulstudiums trotz vorhandener Einschränkungen aufgrund einer körperlichen, geistigen, psychischen oder sensorischen Behinderung.

Welche Rechte haben Studierende mit Behinderung?

Studierende mit Behinderungen haben in Deutschland ein Recht auf Chancengleichheit und Inklusion im Hochschulbereich. Sie haben das Recht auf angemessene Vorkehrungen und Unterstützungsmaßnahmen, um den Zugang zum Studium und die Teilnahme an Prüfungen zu erleichtern. Dies wird durch das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) garantiert.

Welche Art von Unterstützung können Studierende mit Behinderung erhalten?

Die Unterstützung, die Studierende mit Behinderungen erhalten können, variiert je nach Bedarf. Einige Beispiele sind:

  • Bereitstellung von barrierefreien Räumen und Zugang zu Einrichtungen
  • Assistenz durch Gebärdensprachdolmetscher oder Schriftdolmetscher
  • Bereitstellung von technischen Hilfsmitteln, wie z.B. Screenreader, Spracherkennungssoftware oder elektronische Lupen
  • Flexible Prüfungstermine oder alternative Prüfungsformate

Wer ist für die Bereitstellung von Unterstützung zuständig?

In Deutschland ist die Hochschule verantwortlich für die Bereitstellung von Unterstützung und angemessenen Vorkehrungen für Studierende mit Behinderungen. Die Hochschulen sind verpflichtet, Barrieren zu identifizieren und zu beseitigen, um sicherzustellen, dass alle Studierenden unabhängig von ihrer Behinderung am Hochschulstudium teilnehmen können. Studierende mit Behinderungen können sich an die Behindertenbeauftragte oder das Behindertenreferat ihrer Hochschule wenden, um weitere Informationen zu erhalten.

Wie können sich Studierende mit Behinderung auf das Studium vorbereiten?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie sich Studierende mit Behinderungen auf das Studium vorbereiten können. Einige Beispiele sind:

  • Informieren Sie sich über die verfügbaren Unterstützungsmaßnahmen an Ihrer Hochschule
  • Sprechen Sie mit der Behindertenbeauftragten oder dem Behindertenreferat Ihrer Hochschule, um Ihre Bedürfnisse zu besprechen
  • Erkunden Sie mögliche Hilfsmittel und Technologien, die Ihnen helfen können, z.B. Screenreader oder Spracherkennungssoftware
  • Überprüfen Sie, ob es spezielle Stud iengänge gibt, die für Studierende mit Behinderungen geeignet sind
  • Erkundigen Sie sich nach finanzieller Unterstützung, z.B. durch BAföG oder Stipendien für Studierende mit Behinderungen

Wie kann ich mich als Dozent*in auf Studierende mit Behinderung vorbereiten?

Als Dozent*in ist es wichtig, sich auf die Bedürfnisse von Studierenden mit Behinderungen vorzubereiten und geeignete Vorkehrungen zu treffen, um ihre Teilnahme am Unterricht zu erleichtern. Einige Beispiele sind:

  • Stellen Sie sicher, dass Ihre Lehrmaterialien barrierefrei sind, z.B. durch die Verwendung von großen Schriftarten oder einer guten Farbkontrastierung
  • Bieten Sie flexible Unterrichtsformate an, z.B. Aufzeichnungen von Vorlesungen oder alternative Prüfungsformate
  • Sprechen Sie mit den betroffenen Studierenden, um ihre Bedürfnisse zu besprechen und gemeinsam Lösungen zu finden
  • Bilden Sie sich fort, um besser auf die Bedürfnisse von Studierenden mit Behinderungen eingehen zu können
Fachanwalt.de-Tipp: Insgesamt ist das "Studieren mit Behinderung" in Deutschland durch verschiedene Gesetze und Vorschriften geregelt, um sicherzustellen, dass Studierende mit Behinderungen diskriminierungsfrei und chancengleich am Hochschulstudium teilnehmen können. Es ist wichtig, dass Studierende mit Behinderungen ihre Bedürfnisse und Anforderungen mit der Hochschule kommunizieren und sich über verfügbare Unterstützungsmaßnahmen informieren, um eine erfolgreiche Teilnahme am Studium zu gewährleisten.

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