Wegweiser Versorgungsamt (© kamasigns / fotolia.com)Für die Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) und die Anerkennung einer Schwerbehinderung ist ein Versorgungsamt oder ein Amt für soziale Angelegenheiten (ASA) zuständig.
SGB IX Teil 2 als Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage für diese Hauptaufgaben der Versorgungsverwaltung im Bereich der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderung ist das SGB IX Teil 2. Die Durchführung des Schwerbehindertenrechts ist eine der Hauptaufgaben der Versorgungsämter.
Die Versorgungsämter und Landesversorgungsämter wurden als besondere Verwaltungsbehörden der Länder errichtet. Aufgrund mehrerer Gesetzesänderungen können die Länder inzwischen die Versorgungsämter auch in allgemeinen Verwaltungsbehörden oder bei Kommunen ansiedeln.
Unterschiedliche Wahrnehmung der strukturellen Änderungsmöglichkeiten
Von den Ländern werden diese strukturellen Änderungsmöglichkeiten derzeit auf unterschiedliche Weise wahrgenommen.
Zuständigkeit der Versorgungsverwaltung ist nicht bundeseinheitlich geregelt
Das hängt damit zusammen, dass die Zuständigkeit in der Versorgungsverwaltung nicht bundeseinheitlich geregelt ist. Das Versorgungsamt stellt fest, ob eine Behinderung besteht, welchen Grad der Behinderung (GdB) und welche Merkzeichen ein Schwerbehinderter zugesprochen bekommt. Zudem prüft das Versorgungsamt die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen ( §§ 68 ff. SGB IX). Entsprechend dem Feststellungsbescheid stellt das Versorgungsamt den Schwerbehindertenausweis aus.
Überblick über die Bundesländer und das jeweilige zuständige Versorgungsamt
Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die einzelnen Bundesländer und das jeweilige zuständige Versorgungsamt:
- Baden-Württemberg:
Regierungspräsidium Stuttgart, Abteilung 10 - Landesversorgungsamt Baden-Württemberg
- Bayern:
Zentrum Bayern Familie und Soziales
- Berlin:
Landesamt für Gesundheit und Soziales
- Brandenburg:
Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg
- Bremen:
Amt für Versorgung und Integration Bremen
- Hamburg:
- Hessen:
Regierungspräsidium Gießen, Versorgungsverwaltung des Landes Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern:
Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen:
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
- Nordrhein-Westfalen:
Versorgungsämter Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz:
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
- Saarland:
- Sachsen:
Kommunaler Sozialverband Sachsen
- Sachsen-Anhalt:
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein:
Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein
- Thüringen:
Freistaat Thüringen, Landesverwaltungsamt Abteilung VI - Versorgung und Integration