Was ist Betrug? Definition und Strafmaß gemäß § 263 StGB

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 11. Oktober 2023

Der Betrug gehört zu den Vermögensdelikten. Charakteristisch ist, dass das Opfer getäuscht wird, wodurch es eine Vermögensverfügung vornimmt, die dann zu einem Vermögensschaden führt. Aufgrund der Täuschung schädigt das Opfer sich selbst oder einen Dritten am Vermögen. Dadurch ist § 263 StGB auch vom Diebstahl zu unterscheiden, der sich durch eine Wegnahme statt einer Weggabe kennzeichnet.

Betrug gemäß § 263 StGB

Der Betrug ist in § 263 StGB geregelt: „Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Nach Absatz 2 ist auch der Versuch des Betrugs strafbar. Der Betrug zählt zu den Vermögensdelikten, durch § 263 StGB soll das Vermögen als Ganzes in seiner Gesamtheit geschützt werden.

Strafrecht (© p365de / fotolia.com)
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Für den Betrug wird eine Täuschungshandlung vorausgesetzt. Durch diese Täuschungshandlung muss es zu einer Vermögensverfügung auf Seiten des Opfers kommen, wodurch dann der Vermögensschaden entsteht. Getäuscht wird über Tatsachen. Unter Tatsachen versteht man die dem Beweis zugänglichen Vorgänge, Situationen oder Zustände der Gegenwart oder Vergangenheit. Von Tatsachen zu unterscheiden sind Meinungsäußerungen und reine Werturteile. Über Tatsachen wird getäuscht, wenn auf das Vorstellungsbild des anderen eingewirkt wird. So soll ein Irrtum erzeugt, verstärkt oder bestätigt werden.

Eine Täuschung ist auch durch Unterlassen möglich, wofür der Täter jedoch eine Garantenstellung gegenüber dem Opfer innehaben muss. Durch die Täuschung kommt es dann zu einem Irrtum seitens des Opfers. Unter einem Irrtum versteht man die Fehlvorstellung über Tatsachen. Wird der Irrtum durch den Täter selbst hervorgerufen, erregt er diesen. Irrt das Opfer bereits, hat also eine falsche Vorstellung, und bestärkt der Täter das Opfer in dieser, unterhält er einen Irrtum.

Schließlich muss es noch zu einer Vermögensverfügung kommen, die auf dem Irrtum beruht. Eine Vermögensverfügung ist jedes rechtliche oder tatsächliche Handeln, Dulden oder Unterlassen des Getäuschten, das sich unmittelbar vermögensmindernd auf sein eigenes oder auf fremdes Vermögen auswirkt. Die Vermögensverfügung muss dann zu einem Vermögensschaden geführt haben. Hiervon kann ausgegangen werden, wenn das Vermögen nach der Vermögensverfügung geringer ist als davor.

Abgrenzung zu Diebstahl

Auch wenn es sich sowohl bei Betrug, als auch bei Diebstahl um Vermögensdelikte handelt und in beiden Fällen bei dem Geschädigten ein Vermögensschaden eintritt, unterscheiden sich beide Straftatbestände in einem wichtigen Merkmal. Der Diebstahl wird durch die Wegnahme einer Sache gekennzeichnet. Charakteristisch für den Betrug ist hingegen die Vermögensverfügung. Bei einigen Fallkonstellationen ist diese Abgrenzung nicht immer einfach, jedoch schließen sich beide Tatbestände gegenseitig aus, so dass immer nur entweder ein Diebstahl oder ein Betrug verwirklicht sein kann.

Für den Diebstahl wird eine Wegnahme vorausgesetzt. Hierunter versteht man den Bruch fremden Gewahrsams und die Begründung neuen, nicht notwendigerweise tätereigenen Gewahrsams. Wichtig ist dabei, dass die Wegnahme gegen oder ohne den Willen des Opfers erfolgt. Daher wird der Diebstahl auch als Fremdschädigungsdelikt bezeichnet. Das Opfer wird durch eine andere Person geschädigt, die ihm einen Gegenstand wegnimmt.

Beim Betrug hingegen handelt es sich um ein sogenanntes Selbstschädigungsdelikt. Denn hier kommt es statt zu einer Wegnahme zu einer Vermögensverfügung. Der Geschädigte verfügt selbst über sein Vermögen. Dies geschieht aufgrund des Irrtums, dem er unterliegt. Der Geschädigte fügt sich seinen Vermögensnachteil somit selbst zu, wenn auch unbewusst, da er getäuscht wurde.

Daher schließen sich Betrug und Diebstahl gegenseitig aus. Entweder etwas wird gegen bzw. ohne den Willen des Geschädigten weggenommen, oder der Geschädigte tätigt willentlich eine Vermögensverfügung.

Fachanwalt.de-Tipp: Bei der Unterscheidung zwischen Diebstahl und Betrug kommt es also vor allem auch auf die innere Willensrichtung des Geschädigten an.

Die innere Willensrichtung des Opfers ist vor allem auch in den sogenannten Beschlagnahmefällen ein entscheidendes Kriterium für die Unterscheidung von Betrug und Diebstahl und spielt hier eine wichtigere Rolle als das äußere Erscheinungsbild der Tathandlung.

Gibt sich also beispielsweise Person A als falscher Polizist aus und fordert B auf, sein eben bei der Bank abgehobenes Geld zu übergeben, da es sich angeblich um Falschgeld handelt und dies geprüft werden müsse, lässt das äußere Erscheinungsbild darauf schließen, dass B das Geld freiwillig übergibt. Es kommt jedoch auf die innere Willensrichtung von B an.

B unterliegt hier dem Irrtum, dass A eine Person der Staatsgewalt ist. B sieht keine andere Handlungsmöglichkeit, als sich der Forderung von A zu beugen, eine freie Willensentscheidung ist hier nicht mehr möglich. A setzt B als Werkzeug gegen sich selbst ein. B sieht keine Möglichkeit, wie er der Entziehung des Gewahrsams entgehen kann. Daher ist von einer Unfreiwilligkeit auszugehen, somit von einer Wegnahme statt einer Weggabe und damit von einem Diebstahl.

Trickdiebstahl (© clettas / fotolia.com)
Trickdiebstahl (© clettas / fotolia.com)
Eine weitere Fallgruppe, die immer wieder Probleme bereiten kann, ist die Abgrenzung zwischen Trickdiebstahl und Betrug. Das klassische Beispiel hierfür ist das des Juweliers. A täuscht in einem Juweliergeschäft Interesse an einem teuren Ring vor. Der Juwelier händigt A den Ring aus, damit dieser ihn aus der Nähe begutachten kann. Der Juwelier erlaubt A sogar, mit dem Ring vor das Geschäft zu treten, um ihn bei Tageslicht noch besser anschauen zu können. Sobald A mit dem Ring außerhalb des Geschäfts ist, rennt er damit davon.

Der Trickdiebstahl zeichnet sich dadurch aus, dass bei dem Getäuschten ein Irrtum hervorgerufen wurde, der ihn dazu veranlasst hat, seinen Gewahrsam zu lockern. Dadurch hat der Täter ein leichteres Spiel. Ob trotzdem von einem Betrug auszugehen ist, ist fraglich, denn § 263 StGB verlangt, dass es durch die Vermögensverfügung unmittelbar zu einer Vermögensminderung kommt. Indem der Juwelier den Ring an A ausgehändigt hat, hat er trotzdem noch Gewahrsam daran, wenn dieser auch gelockert war. Der Juwelier wollte diesen Gewahrsam auch nicht übertragen. Es hat also noch kein vollständiger Gewahrsamswechsel stattgefunden.

Der Gewahrsamswechsel findet in diesem Fall erst durch ein weiteres Handeln des Täters statt, in diesem Fall durch das Wegrennen. Es war hier also nicht das irrtumsbedingte Verhalten (Aushändigung des Rings), das zur Vermögensminderung geführt hat, sondern eine weitere Handlung des Täters (Wegrennen). Der Täter hat hier nur die Gewahrsamslockerung ausgenutzt und durch das Wegrennen schließlich den Gewahrsam gebrochen. Das Wegrennen geschah gegen den Willen des Juweliers. Daher ist von einer Wegnahme und somit von einem Trickdiebstahl auszugehen.

Gewerbsmäßiger Betrug

Der gewerbsmäßige Betrug zählt zu den besonders schweren Fällen des Betrugs und ist in § 263 Absatz 3 Nr. 1 StGB zu finden. Die Strafandrohung für den gewerbsmäßigen Betrug liegt bei sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

Gewerbsmäßig handelt in diesem Sinne, wenn wiederholt ein Betrug begangen wird, um sich so dauerhaft eine Einnahmequelle von gewissem Umfang zu verschaffen. Hiervon ist beispielsweise bei dem Erschleichen staatlicher Leistungen wie Arbeitslosengeld und Sozialhilfe auszugehen, da diese regelmäßig gezahlt werden und es so zu einer fortlaufenden Vermögensschädigung kommt.

Fachanwalt.de-Tipp: Von einem gewerbsmäßigen Betrug kann auch schon bei einem erstmaligen Betrug ausgegangen werden, soweit der Täter auch dabei schon auf einen dauerhaften Gewinn von einigem Umfang aus ist.

Betrug anzeigen

Wer Opfer eines Betrugs wurde, kann nicht nur zivilrechtliche Ansprüche geltend machen, sondern auch Strafanzeige erstatten. Dies geht kostenlos schriftlich sowie mündlich bei jeder Polizeidienststelle oder bei der Staatsanwaltschaft. In vielen Bundesländern kann die Strafanzeige mittlerweile auch online erstattet werden.

Einen Betrug zur Anzeige bringen kann zudem nicht nur der Geschädigte. Anzeige erstatten kann jeder, der Kenntnis über die Tat hat. Durch die Anzeige werden die Strafverfolgungsbehörden über den Betrug informiert, so dass diese nun mit den Ermittlungen gegen den Täter beginnen können. Die Staatsanwaltschaft entscheidet dann darüber, ob Anklage erhoben oder das Verfahren eingestellt wird.

Die Strafanzeige ist dabei nicht zu verwechseln mit dem Strafantrag. Bei Antragsdelikten ist ein Strafantrag nötig, damit die Behörden überhaupt die Ermittlungen aufnehmen können. Ohne einen entsprechenden Strafantrag bei einem Antragsdelikt ist kein gerichtliches Verfahren möglich. Betrug ist grundsätzlich ein Offizialdelikt. Das heißt, dass kein Strafantrag des Geschädigten nötig ist, damit entsprechende Ermittlungen aufgenommen werden.

Die Strafverfolgungsbehörden müssen bei einem Offizialdelikt schon von Amts wegen her ermitteln. Jedoch ist auch § 263 Absatz 4 StGB zu beachten, der auf Regelungen zu Diebstahl und Unterschlagung verweist. Demnach gibt es zwei Fallkonstellationen, in denen der Betrug kein Offizialdelikt, sondern ein Antragsdelikt ist. Zum einen dann, wenn sich die Tat richtet gegen einen:

  • Angehörigen
  • Vormund
  • Betreuer

Der Betrug wird in solchen Fällen als absolutes Antragsdelikt bewertet.

Zum anderen ist ein Strafantrag erforderlich, wenn es durch den Betrug nur zu einem geringwertigen Vermögensschaden kam. Die Wertgrenze wird hier in der Regel bei 50 Euro gezogen. In solchen Fällen handelt es sich bei dem Betrug um ein relatives Antragsdelikt. Das bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft auch ohne Strafantrag die Ermittlungen aufnehmen kann, wenn der Strafantrag durch das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung ersetzt werden kann.

Anzeige wegen Betrug - was kann passieren?

Strafanzeige (© cirquedesprit / fotolia.com)
Strafanzeige (© cirquedesprit / fotolia.com)
Wer wegen Betruges angezeigt wurde, sollte sich an einen Rechtsanwalt für Strafrecht wenden, da bei Betrug nicht unerhebliche Strafen drohen. Ein Anwalt kann den individuellen Sachverhalt bewerten und eine darauf ausgerichtete Verteidigungsstrategie erstellen, um das Strafmaß zu beeinflussen oder sogar eine Einstellung des Verfahrens möglich zu machen.

Kommt es zu einem Ermittlungsverfahren, sollte vom Schweigerecht Gebrauch gemacht werden. Von unüberlegten Aussagen ohne Rücksprache mit einem Anwalt ist abzuraten. Ein Anwalt kann zudem Akteneinsicht beantragen und daher den Stand der Ermittlungen besser beurteilen.

Kam es zu einer Anzeige wegen Betrugs, wird der Betroffene zur polizeilichen Beschuldigtenvernehmung eingeladen werden und so auch über das Ermittlungsverfahren informiert. Zur polizeilichen Vorladung sollte ein Anwalt hinzugezogen werden.

Fachanwalt.de-Tipp: Es gilt aber auch, dass eine Anzeige wegen Betrugs nicht dazu verpflichtet, zu einer Vorladung zu erscheinen. Als Beschuldigter muss man sich nicht selbst belasten. Daher kann die Aussage verweigert werden.

Ein Anwalt wird nach Bewertung der Sachlage besser entscheiden können, ob der Beschuldigte sich äußern sollte oder besser schweigt.

Strafe / Strafmaß

§ 263 StGB sieht sowohl eine Geld- wie auch Freiheitsstrafe vor. Die Freiheitsstrafe kann bis zu fünf Jahren betragen. In § 263 Absatz 3 StGB sind zudem einige besonders schwere Fälle des Betrugs normiert, bei denen das Strafmaß auch entsprechend höher ausfällt. Mit welcher Strafe der Täter konkret zu rechnen hat, hängt auch immer von den individuellen Umständen des Falls ab, dazu gehören auch die eingetretene Schadenshöhe sowie eventuell vorhandene Vorstrafen des Täters.

Berücksichtigt wird bei der Strafmaßfindung auch, ob sich der Täter um Schadenswiedergutmachung bemüht hat oder nicht. Bei der Verurteilung wegen Betrugs kommt es zu einem Eintrag in das Bundeszentralregister. Die Verurteilung wird regelmäßig auch ins Führungszeugnis aufgenommen, wenn es zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten kommt.

Versuchter Betrug

Gemäß § 263 Absatz 2 StGB ist auch der versuchte Betrug strafbar. Im Versuchsstadium würde der Betrug beispielsweise steckenbleiben, wenn das Opfer den Irrtum noch bemerkt, bevor die Vermögensverfügung abgeschlossen ist.

Verjährung

Die Verjährungsfrist richtet sich nach § 78 StGB. Einschlägig ist im Falle des Betrugs § 78 Absatz 3 Nr. 4 StGB, wonach sich eine Verjährungsfrist von fünf Jahren ergibt. Zu laufen beginnt die Frist mit der Tatvollendung.

Strafrecht (© Marco2811 / fotolia.com)
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Die Tat muss also vollständig abgeschlossen sein, wozu auch gehört, dass es schon zum Vermögensschaden auf Seiten des Opfers und zum Vermögensvorteil auf Seiten des Täters gekommen ist. Nur dass der Täter eine Täuschung begangen hat, reicht somit noch nicht aus, dass die Tat als vollständig abgeschlossen angesehen werden kann.

Eine Besonderheit ergibt sich bei § 263 Absatz 3 StGB, dem besonders schweren Fall des Betrugs. Hier sieht der Strafrahmen eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor und somit eine höhere Strafe als bei dem einfachen Betrug nach Absatz 1.

Und obwohl es gemäß § 78 StGB bei der Bestimmung der Verjährungsfrist auf die Dauer der Freiheitsstrafe ankommt und somit eine Verjährungsfrist von zehn Jahren in Frage käme, verjährt der besonders schwere Fall des Betrugs ebenfalls schon nach fünf Jahren. Der besonders schwere Fall des Betrugs ist eine Schärfung des Grundtatbestands, die Strafzumessungsregel hat keinen Einfluss auf die Dauer der Verjährungsfrist.

Schema

I. Tatbestand

1. Objektiver Tatbestand

a) Täuschungshandlung

aa) Tatsachen

bb) Täuschen

b) Erregung oder Unterhaltung eines Irrtums

c) Vermögensverfügung

d) Vermögensschädigung

2. Subjektiver Tatbestand

a) Vorsatz

b) Absicht der rechtswidrigen Bereicherung

II. Rechtswidrigkeit

III. Schuld

FAQ zum Betrug

Was versteht man unter dem Begriff Betrug?

Unter Betrug versteht man eine Straftat, bei der jemand durch Täuschung eine andere Person dazu bringt, eine Handlung vorzunehmen, die ihr selbst oder einem Dritten einen Vermögensvorteil verschafft. Dabei kommt es darauf an, dass der Täter die Täuschung bewusst und zielgerichtet einsetzt und dass das Opfer dadurch einen Irrtum über Tatsachen erhält, die für seine Entscheidung von Bedeutung sind.

Beispiel: Ein Verkäufer bietet in einer Anzeige ein Auto zum Kauf an. Er verschweigt jedoch, dass das Auto einen Unfallschaden hat. Der Käufer kauft das Auto und stellt später den Schaden fest. Hier liegt ein Betrug vor, da der Verkäufer den Käufer durch die Verschweigung des Schadens vorsätzlich getäuscht hat.

Welche Strafe droht bei Betrug?

Betrug ist ein Straftatbestand und kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden. Die Strafe hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Höhe des Vermögensvorteils oder der Schwere des Betrugs.

Wie kann man sich gegen Betrug schützen?

Um sich vor Betrug zu schützen, sollte man vorsichtig sein und sich nicht leichtgläubig auf Geschäfte einlassen. Insbesondere bei Angeboten, die zu schön sind, um wahr zu sein, sollte man skeptisch sein und sich genau informieren. Wenn möglich, sollte man Angebote von seriösen Unternehmen oder Personen wahrnehmen und sich von Verträgen und Angeboten nicht unter Zeitdruck setzen lassen.

  • Seien Sie skeptisch bei Angeboten, die zu schön sind, um wahr zu sein.
  • Informieren Sie sich genau über den Vertragspartner und das Angebot.
  • Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen.
  • Nehmen Sie Angebote von seriösen Unternehmen oder Personen wahr.

Gibt es verschiedene Arten von Betrug?

Ja, es gibt verschiedene Arten von Betrug. Zu den häufigsten Arten zählen der Internetbetrug, der Kreditkartenbetrug und der Versicherungsbetrug. Beim Internetbetrug werden beispielsweise gefälschte Online-Shops erstellt oder betrügerische E-Mails verschickt. Beim Kreditkartenbetrug werden gestohlene Kreditkartendaten genutzt, um Einkäufe zu tätigen. Beim Versicherungsbetrug täuscht der Täter eine Versicherung, um eine Versicherungsleistung zu erhalten.

Was sollte man tun, wenn man Opfer eines Betrugs geworden ist?

Wenn man Opfer eines Betrugs geworden ist, sollte man umgehend Anzeige bei der Polizei erstatten. Es ist wichtig, alle relevanten Informationen und Beweismittel, wie beispielsweise Rechnungen oder E-Mails, zu sammeln und der Polizei vorzulegen. In einem weiteren Schritt kann man sich auch an einen Anwalt oder eine Verbraucherzentrale wenden, um sich rechtlich beraten zu lassen und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Was ist der Unterschied zwischen Betrug und Diebstahl?

Der Unterschied zwischen Betrug und Diebstahl liegt darin, dass beim Betrug das Opfer durch Täuschung dazu gebracht wird, freiwillig eine Handlung vorzunehmen, die ihm einen Schaden zufügt. Beim Diebstahl hingegen wird dem Opfer etwas weggenommen, ohne dass es freiwillig damit einverstanden ist.

Beispiel: Wenn ein Dieb in ein Geschäft einbricht und Ware entwendet, handelt es sich um einen Diebstahl. Wenn ein Verkäufer jedoch eine Ware verkauft, die er gar nicht besitzt, handelt es sich um einen Betrug, da er das Opfer durch Täuschung dazu gebracht hat, eine Handlung vorzunehmen, die ihm einen Schaden zufügt.

Was sind die Folgen eines Betrugs?

Betrug kann schwerwiegende Folgen haben, sowohl für das Opfer als auch für den Täter. Wenn der Täter verurteilt wird, kann er eine Freiheitsstrafe bekommen und auch zivilrechtlich haftbar gemacht werden. Das Opfer kann einen erheblichen finanziellen Schaden erleiden und auch emotional belastet sein. Der Ruf des Täters kann ebenfalls schwer beschädigt werden.

Wie geht man mit Verdachtsfällen von Betrug um?

Wenn man den Verdacht hat, Opfer eines Betrugs zu werden oder bereits betrogen worden zu sein, sollte man umgehend handeln und sich an eine Verbraucherzentrale oder einen Anwalt wenden. Auch eine Anzeige bei der Polizei kann sinnvoll sein, um den Betrug aufzuklären und gegebenenfalls weitere Opfer zu verhindern. Es ist wichtig, alle relevanten Beweismittel zu sammeln und sich nicht von Drohungen oder Einschüchterungsversuchen des Täters abschrecken zu lassen.

Was sind die strafrechtlichen Konsequenzen von Betrug im Internet ?

Betrug im Internet, auch als Internetbetrug oder Online-Betrug bezeichnet, ist eine Form des Betrugs, die mit Hilfe von elektronischen Medien begangen wird. Die strafrechtlichen Konsequenzen von Internetbetrug sind dieselben wie bei anderen Formen von Betrug.

Fachanwalt.de-Tipp: In der Praxis gestaltet sich die Verfolgung von Internetbetrug jedoch oft schwieriger als bei anderen Formen von Betrug, da die Täter häufig anonym agieren und sich hinter gefälschten Identitäten oder ausländischen Servern verstecken. Trotzdem gibt es Möglichkeiten, um sich vor Internetbetrug zu schützen. Hierzu zählen beispielsweise der Einsatz von Antivirus-Software, die Überprüfung von Online-Shops auf ihre Seriosität und die Verwendung von sicheren Zahlungsmethoden.

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