Betrug beim Autokauf / Autoverkauf – was tun?

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 23. Februar 2024

Ein Autokauf oder -verkauf ist immer mit Risiken verbunden. Nicht jeder Geschäftspartner ist seriös und immer wieder greifen typische Betrugsmaschen. Wer beim Autokäufen wachsam ist, kann sich jedoch besser schützen. Davon abgesehen gibt es rechtliche Möglichkeiten, um gegen den Betrug beim Autokauf anzugehen. Dabei muss in der Regel zwischen Verträgen mit Privatpersonen und solchen mit professionellen Händlern unterschieden werden.

Was gilt als Betrug beim Autokauf?

Betrug beim Autokauf (© Animaflora PicsStock  - stock.adobe.com)
Betrug beim Autokauf (© Animaflora PicsStock - stock.adobe.com)
Der strafrechtliche Betrug ist in § 263 des Strafgesetzbuchs (StGB) festgehalten. Demnach ist ein Betrug eine Täuschungshandlung, durch die einer anderen Person ein Vermögensschaden entsteht. Eine Täuschungshandlung ist das Behaupten von unwahren Tatsachen oder das Verschweigen von wichtigen Informationen. Außerdem muss die Täuschungshandlung mit dem Ziel erfolgen, sich selbst oder einem Dritten einen Vermögensvorteil zu verschaffen.

Ein Beispiel im Bereich des Autokaufs: Ein Verkäufer manipuliert den Tacho-Stand, sodass eine niedrigere Kilometeranzahl angezeigt wird, als mit dem Auto tatsächlich gefahren wurde. Er macht dies, um den Verkaufspreis in die Höhe zu treiben. Das Ziel ist also ganz klar: Er möchte sich einen Vermögensvorteil verschaffen. Durch die Tacho-Manipulation behauptet er auch unwahre Tatsachen. Glaubt der Käufer diese Tatsache und erhält ein Auto, das den bezahlten Preis nicht wert ist, entsteht ihm ein Vermögensschaden und ein Betrugsfall liegt vor.

Autokauf vom Händler

Der Kauf eines PKWs bei einem Händler bietet dem Käufer einen höheren Schutz. Das liegt daran, dass Privatpersonen grundsätzlich schlechter gestellt sind, als professionelle Händler. Dadurch sind sie rechtlich schützenswerter. So darf ein Händler beispielsweise keine gesetzliche Sachmängelhaftung ausschließen. Es gilt immer eine Gewährleistungsfrist von 2 Jahren. Das Gewährleistungsrecht im Kaufrecht ist gesetzlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgehalten. Die §§ 437 ff BGB sind dafür relevant. Die 2-Jahresfrist im Besonderen ist in § 438 BGB geregelt.

Grundsätzlich greift das Gewährleistungsrecht bei allen Mängeln, die beim Kauf bereits bestanden. In den Fällen hat der Käufer die Möglichkeit, Nachbesserung oder Ersatz zu verlangen. Das einzige Problem: Es muss eindeutig feststellbar sein, dass der Mangel bereits zum Kaufzeitpunkt bestand. Allerdings ist hier innerhalb der ersten 6 Monate nach Kaufabschluss der Verkäufer in der Beweispflicht: Er muss nachweisen, dass der Mangel bei Übergabe des Autos nicht bestand. Nach den ersten 6 Monaten muss der Käufer umgekehrt nachweisen können, dass der Mangel bei Übergabe bestand.

Fachanwalt.de-Tipp: Die Gewährleistungspflicht lässt sich nicht ausschließen. So sind Vertragsklauseln wie „gekauft wie gesehen“ oder „Kauf unter Ausschluss der Gewährleistung“ unwirksam. Auch wenn der Käufer einen solchen Vertrag unterschrieben hat, gilt die Klausel nicht. Der professionelle Händler hat maximal die Möglichkeit die Verjährungsfrist von 2 Jahren vertraglich auf 1 Jahr zu reduzieren.

Liegt eine Täuschungshandlung durch den Händler vor, hat der Käufer mehrere rechtliche Möglichkeiten:

  1. Anspruch auf Nacherfüllung: Der Käufer kann eine Nachbesserung, beispielsweise durch Reparatur, verlangen.
  2. Rücktrittsrecht: Kommt der Händler der Nacherfüllungspflicht nicht nach, hat der Käufer das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten.
  3. Einforderung einer Kaufpreisminderung: Käufer haben anstatt des Rücktrittsrechts bei erheblichen Mängeln auch ein Kaufpreisminderungsrecht (beispielsweise, wenn ein Schaden in Kauf genommen und auf eigene Kosten repariert wird).
  4. Schadensersatzforderung: Wer aufgrund der Täuschung bzw. des Mangels weitere finanzielle Schäden erlitten hat, kann Schadensersatz einfordern.

Privatverkauf

Findet der Autokauf zwischen zwei Privatleuten statt, gestaltet sich die rechtliche Situation ein wenig anders. Privatpersonen dürfen beispielsweise grundsätzlich eine Sachmängelhaftung vertraglich ausschließen. Allerdings gilt dies nicht bei arglistiger Täuschung. Dies wurde in einem BGH-Urteil aus dem Jahr 2011 entschieden.

Eine arglistige Täuschung kann zum Beispiel bejaht werden, wenn Unfallschäden am Auto bewusst verschwiegen wurden. Liegt ein solcher Fall vor, erhält der Käufer wieder den Anspruch auf Nacherfüllung oder das Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag.

Beispiele von häufigen Betrugsmaschen von Auto-Verkäufern und -Käufern

Achtung: Betrug! (© vegefoxcom - stock.adobe.com)
Achtung: Betrug! (© vegefoxcom - stock.adobe.com)
Es gibt eine Vielzahl an Betrugsmaschen, die immer wieder benutzt werden. Wer diese Maschen kennt, kann sich damit gut auf den Autokauf oder -verkauf vorbereiten und vor Ort wachsam bleiben.

Die Tacho-Manipulation durch den Verkäufer

Die Tacho-Manipulation wurde im Text bereits als Beispiel erwähnt. Das Manipulieren des Tachos ist gar nicht so kompliziert, wie es sich viele Menschen vorstellen und findet daher relativ häufig statt. Hatte das Fahrzeug auch noch mehrere Vorbesitzer, wird es sehr schwer nachzuvollziehen, wie viel mit dem Auto tatsächlich gefahren wurde. Da der eigentliche Fahrzeugwert stark vom Kilometerstand abhängt, kann der Verkäufer den Preis auf die Art stark nach oben treiben. Wer sicherstellen möchte, wie viel Kilometer mit dem Auto tatsächlich gefahren wurde, sollte immer nach allen Vorbesitzern fragen. Je genauer das bisherige „Leben“ des Fahrzeugs nachvollziehbar ist, desto leichter wird es, die Richtigkeit des Tachostands zu überprüfen.

Die Vorkasse-Masche - Betrug beim Autokauf

Auch die Vorkasse-Methode ist ein häufiger Trick, um Käufer zu betrügen. Dabei vereinbart der Verkäufer die Fahrzeugübergabe nach vollständiger Bezahlung per Vorkasse. In der Regel wird online bezahlt, beispielsweise über die „Sofort kaufen“-Funktion. Ist das Geld bezahlt, bricht der vermeintliche Verkäufer den Kontakt vollständig ab.

Mit einem ähnlichen Trick betrügen auch vermeintliche Verkäufer über Online-Börsen sehr häufig. Dabei wird meistens ein besonders günstiges Fahrzeug (häufig aus dem Ausland) als Köder genutzt. Wer Interesse zeigt, erhält noch vor dem Kaufvertrag eine gefälschte Bestätigungsmail. Die Bestätigungsmail wird dabei so gestaltet, als käme sie von der Plattform. In der Mail wird die Empfehlung zu einer besonderen Transaktion des Kaufpreises gegeben – etwa ein Treuhandkonto oder Verschiffungsunternehmen. So soll der Eindruck erweckt werden, dass die Transaktion sicher und seriös sei. Auch hier bricht der Verkäufer den Kontakt nach der Transaktion ab.

Das Importfahrzeug als Schnäppchen

Ein weit verbreiteter Trick ist der Verkauf von Importfahrzeugen zu einem besonders günstigen Preis. Verkäufer werben damit, dass es sich um günstige Schnäppchen aus dem Ausland handelt. In Wahrheit handelt es sich bei den Importfahrzeugen um solche, die nicht mehr straßentauglich sind. Sehr häufig kommen sie aus den USA. In der Regel haben die Autos Unfallschäden in ihrem Heimatland erlitten und sind deshalb dort nicht mehr zu verkaufen. Sie werden dann in ihrem Ankunftsland notdürftig repariert – gerade gut genug, um den Schaden zu vertuschen, aber keineswegs fachgerecht. So können sie als vermeintliches Schnäppchen aus dem Ausland gewinnbringend verkauft werden. Wer ein solches Schnäppchen sieht, sollte also wachsam sein.

Das Verstecken von Mängeln

Jede Sache muss grundsätzlich nach Kaufvertragsabschluss frei von Sach- und Rechtsmängeln übergeben werden. Dies ist in § 433 Absatz 1 BGB festgehalten. Ein häufig verwendeter Trick vieler Verkäufer ist daher das Verstecken von solchen Mängeln – meistens Unfallschäden. Teilweise wird sogar bewusst auf kleinere Mängel aufmerksam gemacht, um Vertrauen zu erwecken – während größere Schäden verborgen werden. Um dies zu verhindern, besteht die Möglichkeit eine unabhängige Gebrauchtwagen-Untersuchung durchführen zu lassen. Hat der Händler nichts zu verbergen, wird er der Überprüfung sehr wahrscheinlich zustimmen.

Die Hehler-Masche

Hehlerei bezeichnet den Verkauf von gestohlenen oder unterschlagenen Sachen. Sie ist nach § 259 StGB strafbar. Die Hehler-Masche wird dazu benutzt, Diebesgut loszuwerden und sich an dem Gewinn zu bereichern. Solche Fahrzeuge werden mit gefälschten Papieren verkauft.

Häufig zeichnet sich die Hehler-Masche durch bestimmte Anzeichen ab:

  • Der Verkäufer kommuniziert nur online
  • Die Fahrzeugübergabe soll an einem ungewöhnlichen, meist abgelegenen Ort stattfinden (etwa ein Rasthof oder ein abgelegener Hinterhof)
  • Der Verkäufer besteht auf Barzahlung

Trifft eine oder treffen mehrere dieser Punkte zu, sollte man vom Kauf des Fahrzeugs lieber absehen. Vorbeugend sollte versucht werden, die vorherigen Besitzer des Autos lückenlos nachzuvollziehen.

Die Strohmann-Masche

Bei der Strohmann-Masche tritt eine andere Person für einen professionellen Händler als Verkäufer auf. Dieser Strohmann gibt vor, es handele sich um einen privaten Verkauf. In Wahrheit steckt jedoch ein professioneller Händler dahinter. In manchen Fällen tritt der Händler auch selber auf, behauptet aber, er sei nur Vermittler für ein privates Geschäft. Durch das vermeintliche Privatgeschäft versucht der Händler die Sachmängelhaftung zu umgehen. Wer sichergehen will, dass es sich um keinen Strohmann-Verkauf handelt, sollte den Verkäufer überprüfen: In der Zulassungsbescheinigung Teil II ist der letzte Vorbesitzer eingetragen. Stimmt der Name nicht mit der Person des Verkäufers ein, ist Wachsamkeit geboten.

Fachanwalt.de-Tipp: Betrugsmaschen sind nicht nur auf Käuferseite verbreitet. Auch Verkäufer sollten bei verdächtigen Käufern auf Betrüger-Tricks aufpassen.

Sachverständigen-Schätzung des Kaufpreises

Die vermeintliche Schätzung durch einen Sachverständigen ist eine Masche, die häufig von Gebrauchtwagenhändlern durchgeführt wird. Dabei versprechen die Händler in der Regel den Kauf eines Fahrzeugs von einer Privatperson zu einem hohen Preis, halten vertraglich jedoch an keinem Festpreis fest. Stattdessen wird die Schätzung durch einen Sachverständigen vereinbart. In der Vorstellung, der geschätzte Preis würde mit dem angebotenen Preis weitgehend übereinstimmen, stimmen viele unwissende Käufer zu. Am Ende wird jedoch ein sehr viel geringerer Preis gezahlt. Verkäufer sollten immer einen Festpreis im Kaufvertrag vereinbaren. Möchte ein Käufer den Kaufpreis tatsächlich schätzen lassen, kann er das vor Fertigstellung des Kaufpreises.

Der Scheckbetrug

Scheck-Betrugsfälle gibt es viele: Immer handelt es sich dabei um eine Zahlung mit ungedeckten oder gefälschten Schecks. In manchen Fällen bereichern sich die Betrüger nicht nur durch die Annahme des Wagens, sondern auch durch zusätzliche finanzielle Zahlungen. Dabei wird ein Scheck eingereicht, der einen viel zu hohen Betrag angibt – ein vermeintliches Versehen. Der Käufer bittet dann darum, die Differenz zurückzuzahlen – beispielsweise durch Auslandsüberweisung oder Bargeldzahlung an einen Kurier. Wenn auffällt, dass der Scheck ungültig ist, hat der Käufer den Kontakt längst abgebrochen. Generell sollte bei Zahlung per Scheck aufgepasst werden.

Der vermeintliche Schadensersatz

Bei dieser Masche zeigt der Käufer mehrere vermeintliche Mängel am Fahrzeug auf, die in Wahrheit nicht vorhanden sind. Teilweise leugnen Käufer auch, dass sie über tatsächlich vorhandene Mängel Bescheid wussten. In beiden Fällen fordern Sie später Schadensersatz. Häufig drohen sie sogar mit rechtlichen Konsequenzen. In manchen Fällen entdecken potenzielle Käufer vermeintliche Mängel während der Besichtigung. Sie weigern sich dann, das Auto zu kaufen, fordern aber Schadensersatz für ihre Zeit und ihren Aufwand. Verkäufer sollten stets Aufzeichnungen über echte Mängel führen und den Schriftverkehr mit potenziellen Käufern aufbewahren. So können sie nachweisen, dass sie auf alle Mängel hingewiesen haben. In jedem Fall sollte man sich nicht durch das willkürliche Drohen mit rechtlichen Konsequenzen drängen lassen.

Nachdrückliches Preisdrücken

Bei diesem Trick bietet ein vermeintlicher Käufer einen sehr hohen Preis an, bevor er das Auto besichtigt hat. Vor Ort findet er dann zahlreiche vermeintliche Mängel und versucht den Preis dramatisch zu drücken. Wer weiß, wie viel sein Auto wert ist, sollte hierbei aufpassen und sich nicht zu einem Verkauf unter Wert drängen lassen.

Tipps – so schützen Sie sich vor Betrügern beim Autokauf / Verkauf

Automarkt (© Stockwerk-Fotodesign - stock.adobe.com)
Automarkt (© Stockwerk-Fotodesign - stock.adobe.com)
Auch wenn nicht alle Betrüger auf den ersten Blick als solche erkenntlich sind – es gibt ein paar Dinge, die jeder Käufer und Verkäufer unternehmen kann, um sich zu schützen:

  • Ein sorgfältiger Preisvergleich: Das Vergleichen vieler Preise gibt Auskunft über den Wert eines vergleichbaren Fahrzeugs. Außerdem werden so besonders verdächtige Schnäppchen schnell auffallen – und sie sind immer verdächtig. Käufer können den Wert eines Fahrzeugs mithilfe des Online-Tools der Deutschen Automobil Treuhand GmbH ermitteln.
  • Verkäufer können einen professionellen Gutachter einschalten, der den Wert ihres Fahrzeugs schätzt. So können potenzielle Käufer nicht einfach den Preis drücken.
  • Umfassende Überprüfung: Käufer sollten Inserate immer genau lesen und auf verdächtige Hinweise achten. Dazu gehören beispielsweise unverständliche oder schwammige Formulierungen und fehlende Kontaktdaten (abseits von einer Online-Kontaktoption). Vor Ort gehören eine Überprüfung von allen Papieren und Informationen dazu. Insbesondere betrifft dies die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, den Nachweis über die letzte Haupt- und Abgasuntersuchung, die Fahrgestellnummer und die Vorbesitzer-Geschichte.
  • Ummeldung mit dem Verkäufer: Käufer können die Fahrzeugübergabe bei der Zulassungsstelle vereinbaren, um die Ummeldung gemeinsam mit dem Verkäufer durchzuführen.
  • Schriftliche Kaufverträge: Für die Beweisfunktion sind schriftliche Vereinbarungen über alle Details unerlässlich.
  • Keine Fahrzeugübergabe an ungewöhnlichen und verlassenen Orten. Im Zweifelsfall sollte immer jemand zur Abholung mitkommen.
  • Keine Schecks: Verkäufer sollten keine Bezahlung per Scheck annehmen.
  • Wachsamkeit bei sogenannten Kärtchen-Händlern: Hinter „Kaufe-Ihr-Auto“-Karten und anderen sogenannten Kärtchen-Händlern stecken meistens unseriöse Geschäftspartner. Bei derartigen Angeboten ist immer Wachsamkeit geboten.

Was tun im Betrugsfall?

Wer Opfer eines Betruges geworden ist, hat – wenn er schnell handelt – häufig noch die Möglichkeit, Schadensbegrenzung zu erreichen. Wer schnell genug handelt, kann möglicherweise eine Überweisung beim Kreditinstitut stoppen oder einen Anwalt hinzuziehen.

Bank informieren

Im besten Fall wird ein Betrug erkannt, bevor Geld für das Fahrzeug gezahlt wurde. Doch was passiert, wenn bereits eine Summe überwiesen wurde? Sofern die Transaktion noch nicht abgeschlossen ist, kann das Kreditinstitut die Überweisung abbrechen. Dafür sollte man aber schnell reagieren – denn in der Regel dauern Transaktionen heutzutage nur einige Stunden bis zu ein oder zwei Tagen. Fällt ein Betrug auf, sollte das Kreditinstitut sofort kontaktiert werden. Hat der Verkäufer das Geld hingegen bereits erhalten, kann die Bank die Zahlung nicht zurückholen.

Fachanwalt für Strafrecht einschalten

Einen Fachanwalt für Strafrecht einzuschalten kann ein sehr hilfreicher Schritt sein. Je früher der Anwalt kontaktiert wird, desto besser kann er in der Regel eingreifen. Oft können schlimmere Probleme so sogar verhindert werden. Ein Anwalt kennt sich im Detail mit den unterschiedlichen Möglichkeiten im Falle eines Sach- oder Rechtsmangels (vgl. § 435 BGB) aus.

Sollten sich die Probleme mit dem Händler nicht anders klären lassen, kann der Anwalt den Fall auch vor Gericht vertreten. Das gilt selbstverständlich auch für den Fall, dass der Verkäufer durch einen Käufer betrogen wurde.

Fachanwalt.de-Tipp: Hier finden Sie einen Fachanwalt für Strafrecht in Ihrer Nähe, der sich auf Betrug spezialisiert.

Anzeige wegen Betrug beim Autokauf erstatten

Eine weitere Möglichkeit ist die Strafanzeige bei der Polizei. Damit die Polizei den Fall auch gut nachvollziehen kann, sollte der gesamte Schriftverkehr mit dem Geschäftspartner eingereicht werden. So kann die Polizei den Tathergang nachvollziehen und sieht Beweise (etwa unwahre Tatsachenaussagen der Gegenseite oder das Fehlen wichtiger Informationen). Die Polizei nimmt anschließend die Ermittlungen auf. Im Idealfall ist der Fall eindeutig und der Täter wird gefasst. Gerade für solche Fälle ist es immer wichtig, die relevanten Details schriftlich festzuhalten und den Schriftverkehr aufzubewahren.


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