Betrug im Namen der Polizei: Tricks der falschen Polizisten am Telefon und vor der Tür erkennen

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 26. Februar 2024

Betrüger haben schon seit Längerem eine perfide Masche für sich entdeckt. Sie geben sich als Polizisten aus, um so an Bargeld und Wertsachen ihrer getäuschten Opfer zu gelangen. In den Medien wird immer wieder über Betrug im Namen der Polizei berichtet, um Aufklärungsarbeit zu leisten, dennoch fallen immer noch vor allem ältere Menschen auf die falschen Polizisten herein.

Betrug im Namen der Polizei als Straftat

Betrüger in Polizeiuniform sind leider keine Seltenheit. Und auch am Telefon oder per E-Mail geben sich Betrüger häufig als Polizisten aus, um ihre Opfer zu täuschen und Vertrauen zu erwecken. Ziel ist es, so in den Besitz von Bargeld oder Wertgegenständen der Opfer zu gelangen.

Vor allem Senioren fallen immer wieder auf den Betrug im Namen der Polizei herein. In den Medien wird regelmäßig über die Betrugsmaschen der falschen Polizisten berichtet, um Aufklärungsarbeit zu leisten. Falsche Polizisten machen sich der Amtsanmaßung nach § 132 StGB strafbar. Erlangen sie einen rechtswidrigen Vermögensvorteil durch das Vorspiegeln falscher Tatsachen, ist zudem von einem Betrug nach § 263 StGB auszugehen.

Falsche Polizei am Telefon

Betrug im Namen der Polizei (© zentilla / fotolia.com)
Betrug im Namen der Polizei (© zentilla / fotolia.com)
Immer wieder werden Opfer am Telefon von falschen Polizisten getäuscht. Die Täter sind hierbei sehr ideenreich und lassen sich immer wieder verschiedene Gründe einfallen, warum die späteren Opfer Wertgegenstände oder Bargeld an eine unbekannte Person übergeben sollen, die sich als Polizist tarnt.

Beispielsweise kann vorgetragen werden, dass Mitarbeiter der Hausbank des Opfers in einen Finanzskandal verwickelt sind, ihnen Korruption vorgeworfen wird und dass befürchtet werden müsse, dass das angelegte und gesparte Geld verlorengeht, wenn es nicht vorher durch einen bereitgestellten Polizisten abgeholt und sichergestellt werden würde. Ebenso kann behauptet werden, Geld oder Wertgegenstände müssten auf Spuren hin untersucht werden oder es gäbe eine Einbruchserie in der Nachbarschaft, so dass Wertgegenstände gesichert werden müssten.

Beliebt ist auch die Lüge, dass eine Diebesbande geschnappt wurde, bei der eine Adressenliste gefunden wurde. Und auf eben dieser Liste würde auch die Adresse des Angerufenen stehen. Die Gründe werden stets sehr plausibel vorgetragen, so dass die Opfer keinerlei Verdacht schöpfen und davon ausgehen, ihr Geld und ihre Wertgegenstände in Sicherheit zu wiegen und später zurückzubekommen.

Zudem werden die Angerufenen meist stundenlang in der Leitung gehalten und so geschickt bearbeitet, dass sie gar nicht erst dazu kommen, über alles nachzudenken oder eventuell Rückmeldung bei der Familie einzuholen. Bis schließlich realisiert wird, dass tatsächlich eine Straftat vorliegen könnte, sind die Täter längst verschwunden und mit ihnen Geld und Wertsachen des Opfers.

Strafverteidiger-Tipp: Meldet sich ein Anrufer nicht mit seinem Namen, ist stets große Vorsicht angebracht! Geben Sie dem Anrufer keinerlei Informationen und raten Sie niemals, wer am Telefon sein könnte. Erfragen Sie Details, die nur wirklich nahe Verwandte wissen können!

Besonders perfide: Die Täter nutzen oft eine spezielle Technik, so dass bei dem Angerufenen als Anrufernummer die 110 angezeigt wird, die gemeinhin als Notrufnummer bekannt ist, wodurch Vertrauen entsteht. In Wahrheit jedoch werden die Anrufe über ausländische Telefonanbieter getätigt, bei denen jeweils eine gewünschte Anruferanzeige gewählt werden kann, die dann eingeblendet wird.

Strafverteidiger-Tipp: Die Polizei ruft niemals bei Ihnen mit der 110 an! Melden Sie derartige Anrufe sofort der richtigen Polizei!

Falscher Polizist an der Tür

 Polizist an der Haustür (© Kzenon / fotolia.com)
Polizist an der Haustür (© Kzenon / fotolia.com)
Leicht täuschen lassen sich auch immer wieder Menschen, die einem falschen Polizisten an der Haustür gegenüberstehen. Die Täter schrecken dabei nicht davor zurück, gefälschte Dienstausweise vorzuzeigen und sich so Zutritt zur Wohnung zu verschaffen, um dort den geplanten Diebstahl zu begehen.

Betrug per Post oder E-Mail

Der Betrug im Namen der Polizei findet auch per E-Mail oder Post statt. So gibt es Fälle, in denen Haftbefehle verschickt und die Betrugsopfer aufgefordert wurden, eine in dem Schreiben genannte Geldsumme zu zahlen, um so die Inhaftierung zu umgehen.
 Per Post oder E-Mai

Falsche Polizisten erkennen

Dienstausweise lassen sich leicht fälschen. Vertrauen kann man auf die Echtheit der Polizisten, wenn es sich um eine uniformierte Streife mit Polizeiauto handelt.

Dennoch sollte man sich immer den Dienstausweis der Person zeigen lassen und diesen genaustens überprüfen, dabei gilt es, auf die Sicherheitsmerkmale zu achten. Wer sich unsicher ist, lässt die Person vor der geschlossenen Tür warten, ruft die 110 an und lässt sich die Echtheit des Dienstausweises bestätigen.

Misstrauisch werden sollte man zudem dann, wenn die vermeintlichen Polizisten nach Bankdaten, wirtschaftlichen Verhältnissen oder Bargeld bzw. Wertsachen fragen, die im Haus gelagert sein könnten. Solche Fragen werden durch die echte Polizei nie gestellt!

Strafverteidiger-Tipp: Betrüger werden immer geschickter! Selbst Lkw-Fahrer wurden schon Opfer eines Betruges, indem sie von falschen Polizisten angehalten und abkassiert wurden. Diese hatten ein „Bitte folgen“-Schild auf dem Fahrzeug, jedoch ein polnisches Kennzeichen. Es gilt daher, auf jedes Detail zu achten!

Tipps zu Ihrem Schutz

Es gibt eine Reihe an Maßnahmen, die jeder zu seinem eigenen Schutz ergreifen kann:

  • Fremde Personen sollten nie in die Wohnung gelassen werden, dies gilt insbesondere dann, wenn man allein ist.
  • Man sollte sich nicht von Telefonnummern auf dem Display täuschen lassen, die Vertrauen erweckend wirken. Auch die Nummer der örtlichen Polizei kann angezeigt werden und dennoch handelt es sich um einen technischen Trick der Betrüger. Daher auch nie die Rückruftaste betätigen. Wer sich bei der örtlichen Polizei erkundigen möchte, sollte die Nummer selbst eingeben.
  • Gibt sich eine Person als Polizist aus, sollte verlangt werden, dass der Dienstausweis vorgezeigt wird.
  • Wer Zweifel hat, dass es sich tatsächlich um eine Amtsperson handelt, sollte bei der entsprechenden Behörde anrufen und sich die Identität der Person und den Grund für deren Erscheinen bestätigen lassen. Wichtig dabei: Man sollte die jeweilige Telefonnummer immer selbst heraussuchen! Täter halten gerne Nummer bereit, bei denen bereits instruierte Mittäter abheben und die Täuschung des Täters bestätigen, während das Opfer denkt, die tatsächliche Behörde in der Leitung zu haben. Während des Telefonats sollte man den Unbekannten zudem bitten, vor der geschlossenen Tür zu warten. Niemals sollte er in einem Zimmer allein gelassen werden, während man zum Telefonieren den Raum verlässt.
  • Betroffene sollten sich zudem immer vor Augen führen: Die echte Polizei wird niemals darum bitten, dass Geldbeträge oder Wertsachen ausgehändigt werden. Ebenso wird die echte Polizei nie unter der Nummer 110 anrufen.
  • Wer einen verdächtigen Anruf erhält, sollte sofort auflegen und den Anruf der Polizei melden. Nie sollten persönliche Details zu den eigenen finanziellen Verhältnissen preisgegeben werden.
  • Nie sollten Wertsachen oder Geld an Fremde ausgehändigt werden.
  • Insbesondere auch Senioren sollten durch andere Angehörige für das Thema Betrug durch falsche Polizei sensibilisiert werden. Wer beispielsweise einen verdächtigen Anruf erhält, sollte mit Freunden oder Familie darüber sprechen.
Strafverteidiger-Tipp: Wer den Verdacht hat, Opfer eines Betruges durch falsche Polizei geworden zu sein oder wer verdächtige Anrufe oder E-Mails erhalten hat, bzw. von verdächtigen Personen aufgesucht wurde, sollte sich sofort an die örtliche Polizeidienststelle wenden und im Zweifel auch einen Fachanwalt für Strafrecht kontaktieren.

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