Einspruch gegen Strafbefehl einlegen – mit Muster

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 15. September 2023

Ein Strafbefehl (§§ 407 ff Strafprozessordnung) hat ähnliche Auswirkungen wie ein Urteil und kann ohne Umschweife vollstreckt werden. Der Beschuldigte hat allerdings zwei Wochen Zeit, Einspruch gegen den Strafbefehl einzulegen. Der Einspruch hat in der Regel eine Hauptverhandlung zur Folge. Ist er gut begründet, kann der Strafbefehl korrigiert werden.

Lohnt sich ein Einspruch gegen Strafbefehl?

Strafbefehl erhalten? (© Amir - stock.adobe.com)
Strafbefehl erhalten? (© Amir - stock.adobe.com)
Der Einspruch gegen den Strafbefehl ist in § 410 der Strafprozessordnung (StPO) geregelt. Ob sich ein Einspruch gegen den Strafbefehl lohnt, hängt von den individuellen Verhältnissen des Einzelfalls ab. In vielen Fällen kann sich der Einspruch lohnen, wenn der Beschuldigte Unschuld nachweisen kann. In einigen Fällen ist es sowohl wirtschaftlich als auch finanziell vorteilhafter, den Strafbefehl wirken zu lassen, als Einspruch einzulegen.

Grundsätzlich sollte beachtet werden, dass ein Strafbefehl nur erlassen werden kann, wenn ein Vergehen angeklagt wurde. Vergehen sind gemäß § 12 des Strafgesetzbuchs (StGB) rechtswidrige Taten, deren Mindeststrafe Geldzahlungen oder Freiheitsstrafen sind. Im Unterschied dazu sind Verbrechen rechtswidrige Taten, die mindestens mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bestraft werden. Häufig werden diese Taten als schwerwiegender betrachtet. Ihnen wird ein größeres öffentliches Interesse zugeschrieben. Deshalb und aufgrund des höheren Strafmaßes findet bei Verbrechen immer eine mündliche Hauptverhandlung vor Gericht statt.

Nur für Vergehen wurde das kostengünstigere Verfahren des Strafbefehls entwickelt. Der Hauptgrund ist, die Gerichte zu entlasten. Im Rahmen des Strafbefehls entscheiden die Gerichte nur aufgrund der Aktenlage. Beispiele für Vergehen sind der Hausfriedensbruch aus § 123 StGB, die Beleidung aus § 185 StGB und auch die Sachbeschädigung aus § 303 StGB.

In jedem Fall sollte vor dem Einspruch die Situation genau analysiert werden, inklusive einer umfassenden Kosten-Nutzen-Abwägung. Wie sicher ist die Rechtslage? Wie gut kann der Ausgang vor Gericht eingeschätzt werden? Welche Zweifel bestehen? Die Folgen eines Einspruchs können auch negative sein – wenn das Gesetz den Beschuldigten dennoch schuldig spricht.

Ein aussichtsreicher Einspruch sollte die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Gegenbeweise und zweifelsfreie Argumentation: Ausreichende Beweise sind vorliegend und gute Argumente liegen bereit
  • Eine Geldstrafe erfolgte, die fälschlicher Weise nicht an die wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschuldigten angepasst wurde und deshalb zu hoch ist
  • Unverhältnismäßige Sanktionen: Die Sanktionen wurden unverhältnismäßig hoch angesetzt und sollten herabgesetzt werden (etwa wenn der Entzug der Fahrerlaubnis Teil der Strafe war, gleichzeitig aber dazu führt, dass der Beruf nicht weiter ausgeübt werden kann
Fachanwalt.de-Tipp: Die häufigste Strafe ist eine Geldstrafe. Diese muss stets an die wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschuldigten angepasst werden. Das Gesetz gibt dafür Rahmenbedingungen und Mindesthöhen vor. Eine fachkundige Beratung kann Hinweise darauf finden, ob die Geldstrafe auf die Verhältnisse angepasst wurde.

Folgen

Wird kein Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt, wirkt er sich wie ein Urteil aus: Nach Fristablauf ist er gültig, Strafen müssen gezahlt werden und eine Eintragung ins Bundeszentralregister findet statt. Unter Umständen kann auch ein Eintrag ins Führungszeugnis erfolgen.

Hat ein Einspruch gute Aussichten auf Erfolg, kann er sich wirtschaftliche und finanziell auszahlen. Eine geringere Strafe, Korrektur der Sanktionen und auch die völlige Rücknahme sind mögliche Auswirkungen. Die Rücknahme ist die für den Beschuldigten beste Lösung: Sie kommt einem Freispruch gleich. Geldstrafen werden in sogenannten Tagessätzen vergeben.

Beispiel: 30 Tagessätze à 50 Euro. Niedrigere Strafen können entsprechend eine geringere Zahl der Tagessätze oder eine niedrigere Höhe der Tagessätze sein. Dies kann auch Auswirkungen auf das Führungszeugnis haben.

Gemäß § 153 a der Strafprozessordnung (StPO) kann auch eine sogenannte Einstellung gegen Auflagen erfolgen. Dabei erfüllt der Beschuldigte eine bestimmte Auflage (beispielsweise das Bezahlen einer Geldsumme), im Gegensatz dazu wird das Verfahren eingestellt. Eine Einstellung erfolgt ohne Schuldfeststellung. Anstelle eines Strafbefehls kann dies die mildere Variante sein. Sie gehört sogar zu den wichtigsten Folgen eines Einspruchs.

Eine für den Beschuldigten noch bessere Folge ist die Einstellungen wegen Geringfügigkeit: Das bedeutet, das festgestellt wurde, dass an der weiteren Strafverfolgung kein öffentliches Interesse besteht. Entsprechend erfolgt eine Verfahrenseinstellung ohne Geldzahlung. Letztlich kann auch das Wegfallen von Nebenfolgen ein berechtigtes Ziel eines Einspruchs sein. Nebenfolge eines Strafbefehls kann beispielsweise der Entzug der Fahrerlaubnis sein.

Neben all diese guten Ausgangsmöglichkeiten, müssen bei der Abwägung auch die Risiken betrachtet werden:

  • Finanzielle Verluste: Ein Einspruchsverfahren geht mit Kosten einher – wer in der Hauptverhandlung verliert, muss die Verfahrenskosten zusätzlich zur Strafe tragen
  • Strengere Konsequenzen: Das Urteil und die Strafe können sich im schlechtesten Fall auch verschlimmern. Dem Strafbefehl ist noch kein Gerichtsprozess vorausgegangen und das Gericht ist nicht an die Strafe aus dem Strafbefehl gebunden
  • Verschlechterung des Rufs: Ein rechtskräftiges Strafurteil kann den Ruf noch mehr verschlechtern als ein Strafbefehl, gegen den nichts unternommen wurde
  • Anstrengung: Rechtliche Verfahren kosten Zeit und Nerven – besonders, wenn eine Hauptverhandlung ansteht.

Aufgrund all dieser Risiken sollte ein Einspruch gut durchdacht und idealerweise mit einer professionellen Rechtsberatung besprochen werden. Um rechtssicher einschätzen zu können, ob sich der Einspruch lohnen wird, sollten Zeugen und Beweise gesammelt werden. Im weiteren Verfahren wird außerdem wichtig zu wissen, welche Beweise die Gegenseite hat. Ein Anwalt kann dafür Akteneinsicht beantragen und die Informationen genau prüfen.

Begründung des Einspruchs

Die Begründung des Einspruchs ist zwar keine verpflichtende Voraussetzung, kann dem Beschuldigten aber einen großen Vorteil verschaffen. Spätestens in der Hauptverhandlung sollten die Argumente für den Einspruch in jedem Fall sitzen. Wurde der Einspruch bereits vorher begründet, kann sich der Richter vor der Hauptverhandlung Gedanken machen. Gerade bei beschränkten Einsprüchen ist das hilfreich, da der Richter die Strafe nicht vollkommen erlassen, sondern anpassen muss.

Wie ein Einspruch begründet wird, hängt sehr vom Einzelfall ab. Eine der einfachsten Beispiele ist die Anpassung der Strafe an die wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschuldigten. So kann es beispielsweise sein, dass falsche Angaben über die wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse des Beschuldigten in die Akten eingetragen wurden. Auf dieser Grundlage werden dann Tagessätze berechnet. Sind diese unangepasst, kann ein fachkundiges Auge dies erkennen und zurechtrücken. Die Begründung enthält dann eine Erklärung über die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschuldigten sowie eine darauf basierende neue Berechnung der Tagessätze.

Ein anderes Beispiel: Wurde die Fahrerlaubnis entzogen, obwohl die Ausübung des Berufes an dieser hängt, wird der Einspruch dahingehend begründet. Dabei handelt es sich um einen beschränkten Einspruch. In der Begründung wird entsprechend aufgenommen, dass die Fahrerlaubnis eine unverhältnismäßige Sanktion darstellt. Es wird nachvollziehbar erklärt, dass sie für die Ausübung des Berufes notwendig ist (etwa bei Kurierfahrern, im Sozialbereich beim Ambulant Betreuten Wohnen oder für Taxifahrer). Außerdem sollte erklärt werden, warum die Fahrerlaubnis in keinem Verhältnis zum Vergehen steht (etwa, weil es sich um einen Ersttäter handelt und das Vergehen nicht besonders schwerwiegend war).

Fachanwalt.de-Tipp: Grundsätzlich kann jeder einen Einspruch in einfachen Worten begründen – allerdings sind professionelle und eindeutige Formulierungen durch einen Spezialisten häufig ein großer Vorteil. Hier finden Sie einen Fachanwalt für Strafrecht in Ihrer Nähe.

Einspruch einlegen – so gehen Sie vor

Einspruch gegen Strafbefehl einlegen  (© bluedesign - stock.adobe.com)
Einspruch gegen Strafbefehl einlegen (© bluedesign - stock.adobe.com)
Der Einspruch unterliegt keiner Formvorschrift, muss aber innerhalb der angegebenen Frist eingereicht werden. Es besteht die Möglichkeit, Einspruch ausschließlich gegen die Höhe der Tagessätze einzulegen. Man spricht dann von einer Beschränkung auf die Tagessätze oder auch einem beschränkten Einspruchsverfahren. Alternativ kann ein sogenannter unbeschränkter Einspruch eingereicht werden, der sich gegen den gesamten Strafbefehl richtet.

Für den einfachsten Fall – den unbeschränkten Einspruch – genügt die Formulierung „gegen den Strafbefehl lege ich Einspruch ein“. Dem Gesetz zufolge ist eine Begründung keine zwingende Voraussetzung. Notwendig ist allerdings eine eigenhändige Unterschrift. Eingescannte oder kopierte Dokumente sind demnach nicht ausreichend. Es muss immer ein Dokument mit Original-Unterschrift eingereicht werden.

Ist der Einspruch soweit fertig gestellt, wird er beim zuständigen Amtsgericht eingereicht. Das ist das Gericht, das den Strafbefehl erlassen hat. Die sichersten Wege sind das Verschicken mit Einschreiben oder das persönliche Einreichen des Einspruchs. Wichtig: Die Staatsanwaltschaft ist kein zulässiger Empfänger des Schreibens. Der Einspruch muss beim Gericht abgegeben werden. Wer den Einspruch persönlich einreicht, sollte sich die Abgabe vor Ort protokollieren lassen, um einen Beweis für die Abgabe zu erhalten.

Fachanwalt.de-Tipp: Ein Fachanwalt für Strafrecht kann per persönlicher Beratung den Einzelfall berücksichtigend eine große Hilfe sein. Er kann die Lage rechtssicher beurteilen und seinen Mandanten über alle Vor- und Nachteile aufklären, die für seine persönliche Situation relevant sind.

Frist

Wer einen Strafbefehl erhält, hat zwei Wochen gesetzliche Frist, in der Einspruch eingereicht werden kann. Die Frist beginnt mit dem Zeitraum der Zustellung – also in der Regel mit Einwurf in den Briefkasten. Zusteller notieren dafür das Zustelldatum auf dem Briefumschlag. Wird die Frist verpasst, wird der Strafbefehl automatisch rechtskräftig. Danach kann gegen den Strafbefehl nicht mehr gerichtlich vorgegangen werden.

Kosten des Einspruchsverfahrens

Ein Einspruchsverfahren kann viel Geld kosten. Sollte der Anspruch keinen Erfolg haben, setzten sich die Kosten aus mehreren Faktoren zusammen.

Diese sind:

  • Zustellungskosten
  • Gegebenenfalls Kosten für die Hauptverhandlung
  • Eventuell Fahrtkosten und Verdienstausfälle für Zeugen
  • Möglicherweise Anwaltskosten und Gutachterkosten

In der Regel verdoppeln sich die Gerichtskosten im Vergleich zur Annahme des Strafbefehls. Zusätzlich fallen Gutachterkosten an, wenn es einen Sachverständigen benötigt, um technische oder wissenschaftliche Fragen zu klären – etwa nach Verkehrsunfällen. Gutachterkosten sind sehr unterschiedlich. Ein Grundhonorar kann zwischen 100 und mehr als 1000 Euro liegen. Außerdem dürfen Gutachter regelmäßig Telefonate, Portokosten und die Kosten für Anfahrtswege in Rechnung stellen.

Anwaltliche Beratung ist für das Einspruchsverfahren nicht verpflichtend. Da die Chancen auf einen erfolgreichen Ausgang mit anwaltlicher Hilfe meistens viel besser sind, nehmen viele Beschuldigte dennoch einen Anwalt zur Beratung. Hier finden Sie einen Fachanwalt für Strafrecht in Ihrer Nähe.

Die Anwaltskosten hängen vom Leistungsumfang und dem Streitwert ab. Wurde der Anwalt beispielsweise bereits in der Vorbereitungsphase konsultiert, kann er schon die Vorbereitung und das Einlegen des Einspruchs geltend machen. Darüber hinaus kann er weitere Arbeit an der Einspruchsbegründung, Akteneinsicht, Gespräche mit Zeugen und die Vertretung im Rahmen der Hauptverhandlung abrechnen.

Fachanwalt.de-Tipp: Beschuldigte zahlen sowohl die Gerichts- als auch die Anwaltskosten nur, wenn Sie rechtskräftig verurteilt werden. Im Falle eines Freispruchs übernimmt die Staatskasse die Kosten.

Was passiert nach dem Einspruch gegen Strafbefehl?

Ist Einspruch erhoben worden, wird der Strafbefehl zunächst nicht rechtskräftig. Das bedeutet, alle Strafen werden erstmal nicht fällig – der Beschuldigte muss also beispielsweise noch keine Geldzahlungen leisten. Das weitere Verfahren hängt von dem Einspruch ab.

Wer einen beschränkten Einspruch eingereicht hat und dem Beschluss im eigentlichen Sinne zustimmt, erhält keine Hauptverhandlung. Hingegen wird in einem schriftlichen Verfahren geklärt, ob ein die Geldzahlung geändert wird.

Wird hingegen ein unbeschränkter Einspruch gegen den gesamten Strafbefehl eingelegt, kommt es im Regelfall zu einer Hauptverhandlung. Die Ladung zur Hauptverhandlung kann mehrere Wochen oder Monate in Anspruch nehmen. Ist im Gericht gerade wenig los, erfolgt sie manchmal auch sehr zeitnah. Gesetzlich werden verschiedene Zeitspannen für die Zeit zwischen Ladung und Verhandlungstermin festgehalten. Diese sind in § 217 StPO nachzulesen.

Die Einstellung des Verfahrens (auch gegen Auflagen) kann noch vor einer Hauptverhandlung stattfinden. Wer diesen Ausgang anstrebt, kann eine Hauptverhandlung häufig vermeiden.

Im schlechtesten Fall kann eine Hauptverhandlung mit einer Verschlechterung der Strafe enden. In dem Fall stehen dem Beschuldigten jedoch weitere rechtliche Schritte zur Verfügung. Er kann sich dann an das nächsthöhere Gericht wenden.

Oft lohnt es sich, zunächst einen unbeschränkten Einspruch einzulegen und daraufhin Akteneinsicht zu beantragen. Mit Hilfe der Akteneinsicht kann viel besser ermittelt werden, wie genau die Rechts- und Sachlage aussieht. Daraus ergeben sich die Erfolgschancen des Einspruchs. Stehen die Chancen auf eine Verfahrenseinstellung gut, kann der Einspruch begründet werden. Das Gericht trifft daraufhin eine Entscheidung. Stehen die Chancen schlecht, kann der Einspruch bis zur Hauptverhandlung jederzeit zurückgenommen werden – beispielsweise wenn die Gegenseite mit unerwarteten Beweisen oder Argumenten kommt.

Einspruch gegen den Strafbefehl – Muster

Der Einspruch darf formlos geschehen. Ein Muster für einen Einspruch gegen einen Strafbefehl könnte wie folgt aussehen:

Beispiel: Vorlage 1

[Ihr Name und Anschrift ]

An das Amtsgericht
[Name und Anschrift des zuständigen Amtsgerichts]

[Ort, Datum ]

In der Strafsache

gegen [Ihr Name]

wegen [vorgeworfenes Delikt] (beispielsweise „Sachbeschädigung“)

[Aktenzeichend des Strafbefehls] „Az. …“

lege ich hiermit gegen den Strafbefehl vom [Datum] Einspruch ein.

 

                                                 Begründung des Einspruchs:

Der Vorwurf der Sachbeschädigung ist vorliegend unbegründet. Ich habe die mir vorgeworfene Tat nicht begangen. Zum Vorfallszeitpunkt 09.11.2022, um 19:30 Uhr befand ich mich beim Fussballtraining, siehe anliegende Bescheinigung meines Vereins. Als Zeugen kann ich zudem meinen Trainer Peter Meyer, Adresse.... und meinen Mitspieler Max Mustermann, Adresse.... benennen. 

Ich habe die Sachbeschädigung am Bahnhof Musterstadt also nicht begangen.

Ich beantrage hiermit die Aufhebung des Strafbefehls und die Einstellung des Verfahrens gegen mich.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

Einspruch gegen Strafbefehl - Muster 1: hier kostenlos herunterladen!

Beispiel: Vorlage 2

[Ihr Name und Anschrift ]

An das Amtsgericht
[Name und Anschrift des zuständigen Amtsgerichts]

[Ort, Datum ]

In der Strafsache

gegen [Ihr Name]

wegen [vorgeworfenes Delikt] (beispielsweise „Körperverletzung“)

[Aktenzeichend des Strafbefehls] „Az. …“

lege ich hiermit gegen den Strafbefehl vom [Datum] Einspruch ein.

Der Einspruch wird jedoch auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt.

 

                                                 Begründung des Einspruchs:

Der Vorwurf der Körperverletzung ist zwar richtig. Allerdings ist die verhängte Geldstrafe zu hoch, so dass sich mein Einspruch gegen die Höhe der Geldstrafe richtet.

Ich lebe aktuell von Sozialleistungen, siehe anliegender Bescheid.

Ich beantrage hiermit die Abänderung des Strafbefehls und somit die Reduzierung der Geldstrafe. Ich bin damit einverstanden, dass im Beschlusswege schriftlich entschieden wird und verzichte somit auf die Durchführung einer Gerichtsverhandlung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

Einspruch gegen Strafbefehl - Muster 2: hier kostenlos herunterladen!

Rechtlicher Hinweis zu den Vorlagen: Bei dem kostenlosen Muster handelt es sich um ein unverbindliches Muster aus unserem Magazin. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Vorlage wird keine Gewähr übernommen. Es ist nicht auszuschließen, dass die abrufbaren Muster nicht den zurzeit gültigen Gesetzen oder der aktuellen Rechtsprechung genügen. Die Nutzung erfolgt daher auf eigene Gefahr. Das unverbindliche Muster muss vor der Verwendung durch einen Rechtsanwalt individuell überprüft und dem Einzelfall angepasst werden.

Fachanwalt.de-Tipp: Eine gute Begründung sollte im Idealfall direkt mit Einreichung des Einspruches stattfinden. Drängt die Zeit, reicht zur Not auch eine einfache Formulierung ohne ausführliche Begründung.

FAQ Einspruch gegen Strafbefehl

Was ist ein Strafbefehl?

Ein Strafbefehl ist ein gerichtlicher Bescheid, der eine Verurteilung wegen einer Straftat enthält. Er wird vom Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft erlassen, wenn eine Verhandlung vor Gericht nicht erforderlich erscheint. Der Strafbefehl enthält in der Regel eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe, deren Höhe vom Gericht festgelegt wird.

Was bedeutet Einspruch gegen Strafbefehl?

Ein Einspruch gegen den Strafbefehl ist ein Rechtsbehelf, mit dem der Beschuldigte gegen den Strafbefehl vorgehen kann. Durch den Einspruch wird ein Gerichtsverfahren eingeleitet, in dem die Vorwürfe gegen den Beschuldigten in einer Hauptverhandlung geprüft werden. Der Beschuldigte hat somit die Möglichkeit, seine Unschuld zu beweisen oder die Höhe der Strafe zu reduzieren.

Wie muss der Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt werden?

Der Einspruch gegen den Strafbefehl muss schriftlich beim zuständigen Gericht eingelegt werden. Dabei ist es wichtig, dass der Einspruch innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Strafbefehls erfolgt. Eine Begründung des Einspruchs ist nicht zwingend erforderlich, kann jedoch bei der Verteidigung helfen.

Was passiert nach Einlegung des Einspruchs?

Nach Einlegung des Einspruchs gegen den Strafbefehl wird ein Gerichtsverfahren eingeleitet. Das Gericht lädt den Beschuldigten zu einer Hauptverhandlung vor, in der die Vorwürfe erneut geprüft werden. In der Hauptverhandlung können Zeugen gehört und Beweise vorgelegt werden. Das Gericht entscheidet anschließend über die Schuld des Beschuldigten und die Höhe der Strafe.

Welche Alternativen gibt es zum Einspruch gegen den Strafbefehl?

Alternativen zum Einspruch gegen den Strafbefehl sind die Anerkennung des Strafbefehls, indem man nichts weiter tut. 2 Wochen nach Zustellung wird der Strafbefehl dann rechtskräftig.

Fachanwalt.de-Tipp: Ein Einspruch gegen den Strafbefehl ist ein wichtiger Rechtsbehelf, um sich gegen eine ungerechtfertigte Verurteilung zu wehren. Allerdings sollte der Einspruch gut überlegt sein, da er auch negative Konsequenzen haben kann und es im Ergebnis noch schlimmer werden kann. Der Einspruch muss innerhalb der gesetzlichen Frist von 2 Wochen und schriftlich beim zuständigen Gericht eingelegt werden. Eine Begründung des Einspruchs ist nicht zwingend erforderlich.

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