Fahrlässige Tötung: Wie wird Fahrlässigkeit nach § 222 StGB bestraft

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 23. Januar 2024

Dass durch Fahrlässigkeit eine Straftat begangen wird, passiert in der Praxis vor allem im Straßenverkehr. So auch bei der fahrlässigen Tötung, die sowohl mit einer Geldstrafe als auch mit einer mehrjährigen Haftstrafe bestraft werden kann.

Von einer fahrlässigen Tötung ist immer dann auszugehen, wenn durch Missachtung einer Sorgfaltspflicht ein anderer Mensch zu Tode kommt. Wenn im Straßenverkehr also beispielsweise Verkehrsregeln nicht beachtet werden und es dadurch zu einem Unfall kommt, bei dem ein Mensch stirbt, kann von einer fahrlässigen Tötung ausgegangen werden.

Gesetzliche Regelung des § 222 StGB

Die fahrlässige Tötung ist im Strafgesetzbuch in § 222 StGB geregelt. Dort heißt es: „Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Definition nach StGB

Fahrlässige Tötung (© somegoodpictures / Fotolia.com)
Fahrlässige Tötung (© somegoodpictures / Fotolia.com)
Fahrlässige Tötung lässt sich in die Kategorie der Straftaten gegen das Leben einordnen. Um § 222 StGB bejahen zu können, muss durch Fahrlässigkeit der Tod eines anderen Menschen verursacht worden sein.

Der Täter muss also fahrlässig gehandelt haben. Da es im Strafrecht keine eigene Definition der Fahrlässigkeit gibt, bedient man sich hier einer Regelung aus dem BGB. In § 276 Absatz 2 BGB heißt es dazu: „Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt.“

Wird diese Definition nun auf den Straßenverkehr angewandt, in dessen Zusammenhang es besonders häufig zu einer fahrlässigen Tötung kommt, würde fahrlässig handeln, wer beispielsweise eine Verkehrsregel nicht beachtet. Bei der Beurteilung, ob eine Sorgfaltspflichtverletzung vorliegt, stellt man auf objektive Maßstäbe ab. Es wird also gefragt, wie ein besonnener und gewissenhafter Mensch sich in der konkreten Situation verhalten hätte. Eine Sorgfaltspflichtverletzung wäre es also beispielsweise, den Mindestabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht einzuhalten oder die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu überschreiten.

Unterschieden wird zudem zwischen der bewussten und unbewussten Fahrlässigkeit. Bei der bewussten Fahrlässigkeit hofft die Person bei der begangenen Straftat, dass die Folgen, über die sie sich bewusst ist, nicht eintreffen werden. Die bewusste Fahrlässigkeit muss sich aber weiterhin vom Vorsatz unterscheiden, so dass es zu keiner billigenden Inkaufnahme gekommen sein darf.

Daneben gibt es die unbewusste Fahrlässigkeit, bei der die Straftat unbewusst begangen wird. Der Person war also nicht bewusst, dass ein Straftatbestand vorliegt. Jedoch wird davon ausgegangen, dass die Person die entsprechenden geistigen Fähigkeiten besitzt, um zu erkennen, dass es sich um eine Straftat handelt und welche Folge mit dieser einhergehen.

Für die Bejahung des § 222 StGB muss weiterhin ein Pflichtwidrigkeitszusammenhang zu bejahen sein. Das bedeutet, dass die Verletzung der erforderlichen Sorgfaltspflicht ursächlich für den Tod des Opfers sein muss. Lässt sich nicht ausschließen, dass es auch zum Tod gekommen wäre, wenn die gebotene Sorgfalt beachtet worden wäre, ist kein Pflichtwidrigkeitszusammenhang gegeben. § 222 StGB wäre dann zu verneinen.

Strafe nach StGB

§ 222 StGB sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor. Kommt es zur Beurteilung des Strafmaßes für eine fahrlässige Tötung, kommt es auf die Unterscheidung von unbewusster und bewusster Fahrlässigkeit an, wobei die bewusste Fahrlässigkeit auch als grobe Fahrlässigkeit bezeichnet wird.

Kommt es zu einer Geldstrafe, wird im Einzelfall zu entscheiden sein, wie viele Tagessätze verhängt werden. Die Höhe eines einzelnen Tagessatzes bemisst sich nach dem Einkommen des Beschuldigten. Als vorbestraft gilt man ab einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen.

Strafmaß bei einer Tötung im Straßenverkehr

Was das Strafmaß für eine fahrlässige Tötung im Straßenverkehr angeht, unterscheidet sich dieses nicht von dem für eine fahrlässige Tötung außerhalb des Verkehrs. Beide Fallkonstellationen werden aufgrund des § 222 StGB geahndet und dieser sieht generell eine Bestrafung mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe vor.

Beim Strafmaß einer fahrlässigen Tötung im Straßenverkehr werden aber üblicherweise noch weitere Faktoren berücksichtigt. Kam es zu einem Autounfall mit Todesfolge, wird auch der Hintergrund des Täters näher beleuchtet und die Umstände des Unfallhergangs werden berücksichtigt. Hat der Unfallfahrer beispielsweise schon Vorstrafen? Kam es bereits zu entsprechenden Vorfällen im Straßenverkehr? Zudem wird überprüft, ob der Fahrer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss gefahren ist. In einem solchen Fall wird man regelmäßig von grober Fahrlässigkeit ausgehen müssen. Dementsprechend höher fällt auch die Strafe aus. Jedoch bewegt sich diese immer noch im Rahmen des in § 222 StGB festgelegten Strafrahmens.

Wichtig ist bei fahrlässiger Tötung im Straßenverkehr auch, wie sich der Unfallverursacher nach der Tat verhält. Kommt es beispielsweise zum unerlaubten Entfernen vom Unfallort, kann sich dies strafverschärfend auswirken. Zusätzlich müsste sich der Unfallverursacher noch dem Vorwurf der Unfallflucht gegenüber ausgesetzt sehen. Insgesamt würde in einem solchen Fall eine Freiheitsstrafe wahrscheinlich erscheinen.

Zu beachten ist auch § 69 StGB, der sich mit dem Entzug der Fahrerlaubnis befasst. Dort heißt es: „Wird jemand wegen einer rechtswidrigen Tat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, verurteilt oder nur deshalb nicht verurteilt, weil seine Schuldunfähigkeit erwiesen oder nicht auszuschließen ist, so entzieht ihm das Gericht die Fahrerlaubnis, wenn sich aus der Tat ergibt, dass er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist.“

Wenn es also zur Verkündung des Urteils wegen einer fahrlässigen Tötung kommt, erlischt auch die Gültigkeit der Fahrerlaubnis des Täters. Die Dauer des Führerscheinentzugs wird je nach Einzelfall bewertet.

Strafverteidiger-Tipp: Der Unfallverursacher hat zudem nicht nur mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Die Angehörige des Opfers können den Angeklagten zudem auch auf Schmerzensgeld verklagen. Sollte die getötete Person unterhaltspflichtig gewesen sein, ist der Unfallverursacher zum Ersatz des Unterhalts verpflichtet.

Beispiele

Strafrecht (© Fotoschlick / Fotolia.com)
Strafrecht (© Fotoschlick / Fotolia.com)
Eine fahrlässige Tötung im Straßenverkehr liegt beispielsweise dann vor, wenn eine rote Ampel überfahren wird und dadurch ein Radfahrer, der selbst Grün hatte, überfahren wird und stirbt. Anders würde sich dieses Beispiel gestalten, wenn eine rote Ampel überfahren wird, niemand kommt dabei zu Schaden und einige Kilometer weiter wird man in einen Unfall verwickelt, bei dem dann der andere Beteiligte stirbt. In diesem Fall ist ein kausaler Zusammenhang zwischen dem Missachten der Verkehrsregel (Überfahren der roten Ampel) und dem Tod des anderen Menschen gerade nicht gegeben. Hätte man ordnungsgemäß an der roten Ampel gehalten, wäre man zu einem späteren Zeitpunkt erst am späteren Unfallort angekommen und der Unfall wäre so gar nicht erst passiert. Hier einen direkten Zusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Taterfolg zu konstruieren, wäre jedoch zu weit hergeholt.

Insbesondere was Unfälle mit Todesfolge angeht, können die Urteile sehr verschieden ausfallen. Ein betrunkener Autofahrer, der sich mit 1,23 Promille bei eingeschränkter Sicht durch schlechte Wetterverhältnisse dennoch ans Steuer setzte, verursachte einen Unfall mit einem ebenfalls betrunkenen Fußgänger, welcher verstarb. Der Fahrer war zudem mit nicht angepasster Geschwindigkeit unterwegs. Obwohl eine Mitschuld des Fußgängers bejaht wurde, ging das Gericht von einer grob fahrlässigen Tötung aus und verurteilte den Fahrer zu 18 Monaten auf Bewährung.

Ein anderes Beispiel ist das eines 22-jährigen Fahrers, der mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war und zudem in selbstüberschätzender Fahrweise das Fahrzeug steuerte. Er verlor in einer Kurve die Kontrolle, das Fahrzeug überschlug sich und prallte gegen einen Baum. Der Beifahrer verstarb, ein Mitfahrer auf dem Rücksitz wurde verletzt. Der Fahrer wurde wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung in zwei Fällen zu einem Jahr und vier Monaten Haft verurteilt. Des Weiteren ist es ihm untersagt, innerhalb der nächsten zwei Jahre einen neuen Führerschein zu beantragen. Sein Führerschein wurde ihm entzogen.

Eine fahrlässige Tötung kann aber nicht nur im Straßenverkehr vorkommen. Entsprechende Fallkonstellationen können sich beispielsweise auch durch eine unzureichende Absicherung von Gefahrenstellen, etwa Baustellen, oder durch Organisationsfehler bei Veranstaltungen ergeben.

So kam es beispielsweise in Bad Reichenhall zum Einsturz einer Eishalle. Es starben 15 Menschen. U.a. angeklagt war auch der Bauleiter, der schließlich zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten auf Bewährung verurteilt wurde. Hier wurde fahrlässige Tötung bejaht, da eine fehlende Statik der Dachkonstruktion festgestellt wurde.

Eine fahrlässige Tötung kann sich auch im Zusammenhang mit einem ärztlichen Eingriff ergeben. Dies wäre der Fall, wenn der Arzt seine Sorgfaltspflicht nicht einhält. Zwischen dem Arztfehler und dem Tod des Patienten muss ein kausaler Zusammenhang bestehen.

Verjährung

Wann Verjährung eintritt, hängt von dem höchsten Strafmaß ab, das für den jeweiligen Tatbestand vorgesehen ist. Für § 222 StGB ist eine Höchststrafe von bis zu fünf Jahren vorgesehen. Gemäß § 78 StGB beträgt die Verjährungsfrist fünf Jahr bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren bedroht sind. Die fahrlässige Tötung unterliegt somit einer fünfjährigen Verjährungsfrist. Wer eine fahrlässige Tötung begangen hat, kann somit also noch fünf Jahr nach der Tat dafür belangt werden. Relevant kann dies beispielsweise dann werden, wenn es zu einem Unfall mit Todesfolge kam und der Fahrer anschließend Fahrerflucht begangen hat. Er muss demnach noch weitere fünf Jahr damit rechnen, doch noch für die damals begangene fahrlässige Tötung belangt zu werden.

Sind die fünf Jahre hingegen abgelaufen, kann der Unfallverursacher nicht mehr für sein Vergehen strafrechtlich belangt werden. In gewissen Fällen kann diese Frist aber auch unterbrochen werden. Eine Unterbrechung der Verjährung tritt nach § 78c StGB u.a. durch die erste Vernehmung des Beschuldigten bzw. der Anordnung dieser ein oder durch den Strafbefehl, die Beauftragung von Gutachtern und Sachverständigen sowie auch durch die Eröffnung des Hauptverfahrens. Soweit eines dieser Kriterien von § 78c StGB vorliegt und es zur Unterbrechung der Verjährung kommt, beginnt die Verjährungsfrist erneut. Nähere Ausführungen dazu im Einzelfall kann ein Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Strafrecht treffen.

Schema

Für die fahrlässige Tötung gibt es, wie auch für alle anderen Tatbestände des StGB, ein festgelegtes Prüfungsschema. § 222 StGB ist demnach nur dann gegeben, wenn alle Tatbestandsmerkmale erfüllt sind.

I Tatbestandsmäßigkeit

1. Erfolg:

Es muss durch Fahrlässigkeit zum Tod einer Person gekommen sein.

2. Kausalität:

3. Objektive Sorgfaltspflichtverletzung: Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt / Voraussehbarkeit des Erfolgs

4. Objektive Zurechnung des Erfolges

II. Rechtswidrigkeit

III. Schuld

FAQ zur Fahrlässigen Tötung

Was versteht man unter "fahrlässiger Tötung" nach deutschem Recht?

Fahrlässige Tötung ist ein Straftatbestand, der gemäß § 222 Strafgesetzbuch (StGB) verfolgt wird. Dieser liegt vor, wenn jemand durch Fahrlässigkeit den Tod einer anderen Person verursacht. Fahrlässigkeit bedeutet dabei, dass die Person die Sorgfalt außer Acht lässt, die im Verkehr erforderlich und ihr zuzumuten ist. Es handelt sich dabei um ein Verschulden, das geringer als Vorsatz, aber dennoch strafbar ist.

  • Verschulden: Hierbei geht es um das Missachten der erforderlichen Sorgfaltspflichten. Es gibt keinen Vorsatz, die Tat zu begehen, aber eine fahrlässige Handlung führt dennoch zu einem schädlichen Ergebnis.
  • Sorgfaltspflichten: Jeder Mensch hat bestimmte Pflichten, die er in bestimmten Situationen einhalten muss, um andere nicht zu gefährden. Fahrlässiges Handeln bedeutet, dass diese Pflichten nicht eingehalten wurden.

Beispiel: Ein Fahrer, der übermüdet Auto fährt und dabei einen Unfall verursacht, bei dem eine Person stirbt, könnte wegen fahrlässiger Tötung belangt werden.

Welche Strafen drohen bei einer fahrlässigen Tötung?

Gemäß § 222 StGB kann die fahrlässige Tötung mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden. Es ist wichtig zu beachten, dass die genaue Strafe von verschiedenen Faktoren abhängt:

  1. Schwere der Fahrlässigkeit: Eine grobe Fahrlässigkeit kann zu einer höheren Strafe führen.
  2. Resultierender Schaden: Wenn durch die Fahrlässigkeit mehrere Menschen getötet wurden, kann die Strafe höher ausfallen.
  3. Vorstrafen: Personen, die bereits wegen ähnlicher Delikte verurteilt wurden, können strenger bestraft werden.

Wie wird fahrlässige Tötung von vorsätzlicher Tötung unterschieden?

Die Unterscheidung zwischen vorsätzlicher und fahrlässiger Tötung liegt im Grad des Verschuldens. Bei der vorsätzlichen Tötung handelt der Täter mit dem Ziel, eine andere Person zu töten (§ 212 StGB). Bei der fahrlässigen Tötung hat der Täter nicht die Absicht, jemanden zu töten, handelt aber dennoch auf eine Weise, die zum Tod einer anderen Person führt (§ 222 StGB).

Zum Beispiel: Wenn eine Person eine Waffe auf eine andere Person richtet und abdrückt, handelt es sich in der Regel um eine vorsätzliche Tötung. Wenn jedoch jemand beim Hantieren mit einer geladenen Waffe unabsichtlich einen Schuss auslöst und dabei eine Person tödlich verletzt, könnte das als fahrlässige Tötung ausgelegt werden.

Wie verhält es sich mit der fahrlässigen Tötung in der Berufsausübung, zum Beispiel bei Ärzten?

Fahrlässige Tötung kann auch in der Berufsausübung passieren. Besonders in Berufen, wo das Leben von Menschen direkt beeinflusst wird, zum Beispiel bei Ärzten, ist das Risiko dafür vorhanden. Eine solche Tat könnte als ärztliche Kunstfehler klassifiziert werden, die zum Tod des Patienten führen.

Es kann sich um fehlerhafte medizinische Eingriffe, Fehldiagnosen oder fehlerhafte Medikamentenverschreibungen handeln. Auch hier wird nach dem § 222 StGB bestraft. Es ist jedoch zu beachten, dass in solchen Fällen oft auch zivilrechtliche Klagen erhoben werden können, um Schadensersatz oder Schmerzensgeld zu erlangen.

Was ist der Unterschied zwischen fahrlässiger Tötung und Totschlag?

Die beiden Straftatbestände fahrlässige Tötung und Totschlag unterscheiden sich vor allem durch das Vorliegen von Vorsatz. Totschlag, geregelt in § 212 StGB, ist gegeben, wenn eine Person eine andere Person vorsätzlich, aber ohne Heimtücke oder Grausamkeit und ohne Beweggründe, die die Tat besonders verwerflich machen, tötet. Fahrlässige Tötung, geregelt in § 222 StGB, liegt hingegen vor, wenn der Tod einer Person durch Fahrlässigkeit verursacht wurde.


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