Was versteht man unter einer gefährlichen Körperverletzung?

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 20. Dezember 2023

Bei der gefährlichen Körperverletzung handelt es sich um eine Qualifikation der Körperverletzung. Anzusiedeln ist die gefährliche Körperverletzung zwischen der leichten und der schweren Körperverletzung. Eine gefährliche Körperverletzung umfasst zunächst einmal alle Merkmale der einfachen Körperverletzung nach § 223 StGB. Hinzu kommt jedoch ein bestimmtes Tatmittel oder eine bestimmte Begehungsweise, die die Körperverletzung dann als gefährlich qualifiziert.

Gefährliche Körperverletzung - Gesetzliche Regelung

Gefährliche Körperverletzung (© sabphoto / Fotolia.com)
Gefährliche Körperverletzung (© sabphoto / Fotolia.com)
Die gefährliche Körperverletzung ist in § 224 StGB geregelt. Dort heißt es:

Absatz 1: „Wer die Körperverletzung

1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,

2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,

3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,

4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder

5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung

begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“

Absatz 2: „Der Versuch ist strafbar.“

Gefährliche Körperverletzung - Definition

Um eine gefährliche Körperverletzung zu bejahen, muss zunächst eine einfache Körperverletzung nach § 223 StGB vorliegen. In § 223 StGB heißt es: Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Es muss also eine körperliche Misshandlung oder eine Gesundheitsschädigung vorliegen.

Unter einer körperlichen Misshandlung versteht man die Behandlung des Opfers in einer Art, die es entweder in seinem körperlichen Wohlbefinden oder in seiner körperlichen Unversehrtheit verletzt.

Eine Beeinträchtigung des körperlichen Wohlbefindens ist dann gegeben, wenn das Opfer Schmerzen erleidet. Bei Verletzungen am Körper des Opfers kommt es zur Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit.

Neben einer körperlichen Misshandlung kann aber auch Gesundheitsschädigung zu bejahen sein. Diese liegt beim Hervorrufen oder Steigern eines pathologischen Zustands vor. Ein Beispiel wäre hierfür das Anstecken mit einer Krankheit.

Liegen die eben genannten Merkmale der körperlichen Misshandlung oder Gesundheitsschädigung vor, muss die Art und Weise, wie die Körperverletzung begangen wurde, auch als besonders gefährlich anzusehen sein, damit auch die Qualifikation des § 224 StGB bejaht werden kann. Dafür muss eine der in § 224 StGB genannten Begehungsformen vorliegen.

Strafverteidiger-Tipp: Jede dieser fünf Varianten der Tatbegehung bringt eine besondere Gefährlichkeit für das Opfer mit sich.

Begehungsformen des § 224 StGB

Insgesamt sieht § 224 StGB fünf verschiedene Begehungsformen vor, bei denen eine gefährliche Körperverletzung zu bejahen wäre.

Zum einen kann die gefährliche Körperverletzung mittels Gift oder anderen gesundheitsgefährdenden Stoffen begangen werden. Unter den Begriff Gift fallen alle Stoffe, die durch ihre chemisch oder chemisch-physikalische Wirkung die Gesundheit eines Menschen im konkreten Fall erheblich schädigen. Das bedeutet, dass hierzu nicht nur die gewöhnlichen Gifte, beispielsweise Arsen, gehören. So ist beispielsweise Kochsalz an sich ungiftig. Wenn nun einem Kind eine tödliche Dosis hiervon verabreicht wird, würde dies trotzdem als gefährliche Körperverletzung zählen. Zu den anderen gesundheitsschädlichen Stoffen zählen solche, die mechanisch, thermisch oder biologisch wirken und dazu geeignet sind, erhebliche Verletzungen hervorzurufen. Beispiele wären hier etwa kochendes Wasser oder Glasscherben.

Eine gefährliche Körperverletzung kann aber auch mittels Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs begangen werden. Eine Waffe ist dabei jeder Gegenstand, der dazu geeignet ist, Menschen erheblich zu verletzen, indem er auf den Körper einwirkt. Es fallen also Gegenstände unter diesen Begriff, die allein schon durch ihre Konstruktion als Angriffs- oder Verteidigungsmittel eingesetzt werden. Eine besondere Problematik stellen hierbei Messer dar. Sie lassen sich dann als Waffe ansehen, wenn ihre Bauart gerade dazu bestimmt ist, dass sie als Verletzungsmittel eingesetzt werden. Ein Taschenmesser würde demnach nicht dem Waffenbegriff des § 224 StGB genügen. Bei gefährlichen Werkzeugen handelt es sich hingegen um Gegenstände, die aufgrund ihrer objektiven Beschaffenheit und der konkreten Art ihrer Verwendung dazu geeignet sind, erhebliche Verletzungen zu verursachen, aber eigentlich für andere Verwendungszwecke vorgesehen sind.

Bei einem Werkzeug muss individuell geprüft werden, ob dieses als gefährlich anzusehen ist. Bejaht wurde dies durch die Rechtsprechung bisher u.a. bei einer Schere, einer Rohrzange, einer Eisenstange, einer Gabel oder auch einem Knüppel und einem Schlüsselbund. Je nach Einzelfall kann sogar ein Schuh ein gefährliches Werkzeug sein. Zumindest dann, wenn dieser über Stahlkappen verfügt oder es sich um sehr massive Stiefel handelt.

Ein gefährliches Werkzeug muss beweglich sein. Die Bordsteinkante, gegen die das Opfer gestoßen wird, ist daher kein gefährliches Werkzeug. Hierbei könnte es sich aber um eine das Leben gefährdende Behandlung nach § 224 Absatz 1 Nr. 5 StGB handeln.

Weiterhin ist eine Tatbegehung mittels eines hinterlistigen Überfalls möglich. Hinterlistig ist der Überfall, wenn es von dem Opfer nicht vorhersehbar war, dass es angegriffen wird. Dadurch war es dem Angriff unvorbereitet ausgesetzt. Regelmäßig wird ein hinterlistiger Überfall zu bejahen sein, wenn der Täter dem Opfer auflauert und der Angriff unerwartet aus einem Versteck heraus begangen wird. Der Täter muss seine wahre Absicht dabei planmäßig verdecken, was beim gezielten Auflauern zu bejahen sein dürfte. Die Planmäßigkeit ist jedoch nicht bei Überraschungseffekten gegeben.

Eine gefährliche Körperverletzung kann auch mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich begangen werden. An der Tatbegehung müssen also mindestens zwei Personen beteiligt gewesen sein. Auch eine einfache Körperverletzung wäre dann schon als gefährliche Körperverletzung anzusehen. Denn wenn mehrere Täter ein Opfer angreifen, muss dies schärfer bestraft werden. Um eine Körperverletzung mit anderen Beteiligten gemeinschaftlich zu begehen, ist es zudem nicht notwendig, dass wirklich alle Beteiligten auch handgreiflich werden. So kann ein Beteiligter das Opfer auch einfach festhalten, damit es sich gegen die Schläge des anderen nicht wehren kann. Oder ein Täter schlägt zu und der andere feuert diesen an.

Und schließlich kommt noch die lebensgefährdende Behandlung in Frage, um § 224 StGB bejahen zu können. Darunter ist jede Art von Behandlung zu verstehen, die objektiv dazu geeignet ist, nicht unerhebliche Verletzungen hervorzurufen. Ob das Opfer durch die vom Täter gewählte Behandlung dann auch tatsächlich schwere Verletzungen davonträgt, spielt keine Rolle. Es genügt, dass die Behandlung objektiv dazu geeignet wäre. Eine lebensgefährdende Behandlung ist beispielsweise das Hetzen eines Hundes auf einen Menschen, oder wenn eine Person mit dem Pkw angefahren wird.

Weiterführende Informationen kann ein Fachanwalt für Strafrecht erteilen.

Gefährliche Körperverletzung - Strafe

Freiheitsstrafe bei Körperverletzung (© Paulo Jorge Cruz / Fotolia.com)
Freiheitsstrafe bei Körperverletzung (© Paulo Jorge Cruz / Fotolia.com)
Bei Begehung einer gefährlichen Körperverletzung nach § 224 StGB droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Handelt es sich um einen minder schweren Fall, beträgt das Strafmaß eine Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren.

Eine Geldstrafe ist von § 224 StGB bei Begehung einer gefährlichen Körperverletzung nicht vorgesehen. § 224 Absatz 2 StGB regelt zudem, dass auch der Versuch einer gefährlichen Körperverletzung unter Strafe gestellt ist.

Urteile

Geht es um gefährliche Körperverletzung, können die Urteile sehr unterschiedlich ausfallen. Es kommt letztlich immer auf die Tat als Einzelfall sowie die genauen Umstände an.

So hat der Bundesgerichtshof geurteilt, dass unter bestimmten Umständen auch Würgen als gefährliche Körperverletzung beurteilt werden kann. Es kommt dabei auf die Dauer und Intensität des Würgens an. Während ein leichtes Würgen nicht als gefährliche Körperverletzung zählt, lässt sich ein schweres Würgen über einen längeren Zeitraum durchaus unter § 224 Absatz 1 Nr. 5 StGB subsumieren und stellt somit eine das Leben gefährdende Behandlung dar.

Im Jahr 2017 kam es zudem zu einem Urteil des Bundesgerichtshofs, in dem festgestellt wurde, dass die Wegnahme von Gegenständen unter Verwendung von Reizgas eine Strafbarkeit sowohl wegen schweren Raubes, als auch wegen gefährlicher Körperverletzung begründet. Das Reizgas stellt dabei ein gefährliches Werkzeug im Sinne des § 224 StGB dar. Denn CS-Reizgasspray ist nach der Art seiner Verwendung dazu geeignet, erhebliche Verletzungen hervorzurufen.

Weiterhin wurde festgestellt, dass auch eine sogenannte Kopfnuss als gefährliche Körperverletzung gewertet werden kann. Mit der Faust auf den Kopf eines Opfers zu schlagen, gilt als eine das Leben gefährdende Behandlung nach § 224 StGB. Schließlich ist der Kopf im Falle einer Gewalteinwirkung ein sehr sensibler Bereich und es besteht das Risiko, dass es durch den Schlag zu einer Hirnblutung kommt, die das Leben des Opfers bedroht. Aber auch hier muss wieder die Dauer als auch die Intensität der Gewalteinwirkung berücksichtigt werden.

Das Amtsgericht München hatte sich zudem einmal mit der Frage zu befassen, ob eine gefährliche Körperverletzung mit einem Auto als Waffe begangen werden kann. In dem Fall missbrauchte ein Autofahrer sein Fahrzeug dafür, einen Fahrradfahrer zur Rechenschaft zu ziehen, den er für eine vermeintliche Sachbeschädigung an seinem Fahrzeug verantwortlich machte. Er verfolgte den Radfahrer ungeachtet roter Ampeln und Vorfahrtsrechte, überholte ihn schließlich, stellt sich auf der Straße quer, griff sich den Radfahrer und warf ihn auf die Motorhaube.

Anschließend schüttelte er ihn in aggressiver Weise. Der Radfahrer blieb unverletzt. Neben Nötigung und Straßenverkehrsgefährdung, verurteilte das Amtsgericht den Autofahrer auch wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung. Für das Gericht war es klar, dass das Auto zu einer Waffe wird, wenn es wie im konkreten Fall eingesetzt wird. Hier sollte kein Unterschied gemacht werden, ob das Opfer mit einer Pistole oder einem Kfz bedroht und verletzt wird.

Schema

Die gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB wird nach folgendem Schema geprüft:

I. Tatbestand

1. Objektiver Tatbestand

a) Grundtatbestand des § 223 Absatz 1 StGB mit körperlicher Misshandlung und/oder Gesundheitsschädigung sowie Kausalität und objektiver Zurechenbarkeit

b) Qualifikationsmerkmale von § 224 Absatz 1 StGB

Eine der genannten Begehungsformen muss vorliegen

2. Subjektiver Tatbestand

II. Rechtswidrigkeit

III. Schuld

FAQ zur gefährlichen Körperverletzung

Was versteht man unter gefährlicher Körperverletzung im deutschen Strafrecht?

Im deutschen Strafrecht wird eine Körperverletzung als gefährlich eingestuft, wenn sie unter bestimmten, im Gesetz genannten Bedingungen durchgeführt wurde. Laut § 224 des Strafgesetzbuches (StGB) liegt eine gefährliche Körperverletzung vor, wenn die Körperverletzung:

  1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
  2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
  3. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung,
  4. gemeinschaftlich oder
  5. durch eine den Tod zur Folge habende Handlung

verübt wird. Ein Beispiel für eine gefährliche Körperverletzung könnte sein, wenn jemand eine andere Person mit einem Messer verletzt oder eine Substanz verabreicht, die die Gesundheit der Person erheblich beeinträchtigt.

Welche Strafen drohen für eine gefährliche Körperverletzung?

Die Strafen für eine gefährliche Körperverletzung sind im § 224 StGB festgelegt. Dort heißt es, dass eine gefährliche Körperverletzung mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft wird. In minder schweren Fällen ist die Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Es ist zu beachten, dass die tatsächliche Strafe von verschiedenen Faktoren abhängen kann, darunter die Schwere der Verletzung, die Umstände der Tat, die persönlichen Umstände des Täters und ob der Täter bereits vorbestraft ist. So könnte zum Beispiel jemand, der eine andere Person mit einem Messer verletzt und dabei schwere Verletzungen verursacht, eine höhere Strafe erhalten als jemand, der eine weniger schwere Verletzung verursacht hat.

Was unterscheidet eine gefährliche Körperverletzung von einer einfachen Körperverletzung?

Die Hauptunterschiede zwischen einer einfachen Körperverletzung (§ 223 StGB) und einer gefährlichen Körperverletzung (§ 224 StGB) liegen in der Art der Tat und der Schwere der möglichen Strafen. Eine einfache Körperverletzung liegt vor, wenn jemand eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt. Die Strafen für eine einfache Körperverletzung sind im Allgemeinen weniger streng und reichen von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Eine gefährliche Körperverletzung hingegen wird unter bestimmten, im Gesetz genannten Bedingungen verübt, wie das Beibringen von Gift, die Verwendung einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs, eine das Leben gefährdende Behandlung oder eine gemeinschaftliche Begehung. Die Strafen für eine gefährliche Körperverletzung sind strenger und können eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren umfassen.

Kann eine gefährliche Körperverletzung auch fahrlässig begangen werden?

Nach deutschem Strafrecht kann eine gefährliche Körperverletzung nicht fahrlässig begangen werden. § 224 StGB setzt voraus, dass die Handlung vorsätzlich begangen wurde. Fahrlässige Körperverletzungen sind gesondert unter § 229 StGB geregelt und ziehen in der Regel weniger strenge Strafen nach sich. Eine fahrlässige Körperverletzung liegt beispielsweise dann vor, wenn jemand beim Autofahren unaufmerksam ist und einen Unfall verursacht, bei dem eine andere Person verletzt wird.

Welche rechtlichen Möglichkeiten hat das Opfer einer gefährlichen Körperverletzung?

Ein Opfer einer gefährlichen Körperverletzung hat verschiedene rechtliche Möglichkeiten. Zu diesen zählen:

  • Strafanzeige: Das Opfer kann eine Strafanzeige bei der Polizei erstatten, die dann Ermittlungen einleitet.
  • Zivilklage: Das Opfer kann eine Zivilklage einreichen, um Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld zu fordern.
  • Opferhilfe: Es gibt verschiedene Organisationen, die Unterstützung und Beratung für Opfer von Straftaten anbieten.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Möglichkeiten nicht gegenseitig ausschließen. Das heißt, ein Opfer kann gleichzeitig eine Strafanzeige erstatten, eine Zivilklage einreichen und Opferhilfe in Anspruch nehmen.


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