Geldstrafe – Anzahl der Tagessätze und Berechnung der Höhe

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 29. August 2023

Für die meisten Straftaten kann neben einer Freiheitsstrafe auch eine Geldstrafe verhängt werden. Für die Berechnung der Geldstrafe werden Tagessätze herangezogen, bei diesen kommt es zum einen auf ihre Höhe wie auch auf die Anzahl an. Bei der Berechnung der Tagessatzhöhe kommt es auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters an.

Geldstrafe im Strafgesetzbuch

Geldstrafe (© blende11.photo / fotolia.com)
Geldstrafe (© blende11.photo / fotolia.com)
Werden im Strafrecht Geldstrafen verhängt, werden diese in Tagessätzen angegeben. Die rechtliche Grundlage hierzu bildet § 40 StGB.

In Absatz 1 heißt es dort: „Die Geldstrafe wird in Tagessätzen verhängt. Sie beträgt mindestens fünf und, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, höchstens dreihundertsechzig volle Tagessätze.“

Mittels Geldstrafen in Form von Tagessätzen soll eine verhältnismäßig gleiche Strafe für Personen mit unterschiedlich hohem Einkommen ermöglicht werden. Im Urteil wird sowohl die Anzahl der Tagessätze genannt, als auch deren Höhe. Diese beiden Komponenten ergeben dann zusammen die jeweils verhängte Geldstrafe.

Berechnung vom Tagessatz

§ 40 Absatz 2 StGB gibt zur Berechnung der Tagessätze Auskunft: „Die Höhe eines Tagessatzes bestimmt das Gericht unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters. Dabei geht es in der Regel von dem Nettoeinkommen aus, das der Täter durchschnittlich an einem Tag hat oder haben könnte.

Ein Tagessatz wird auf mindestens einen und höchstens dreißigtausend Euro festgesetzt.“ In Absatz 3 wird zudem erklärt, dass die Einkünfte des Täters, sein Vermögen und andere Grundlagen für die Bemessung eines Tagessatzes auch geschätzt werden können. Wie hoch letztlich ein Tagessatz ausfällt, hängt vom individuellen Einkommen ab. Dabei geht vom jeweiligen Nettoeinkommen aus.

Fachanwalt.de-Tipp: Als Basisformel zur Berechnung eines Tagessatzes gilt die Formel: Monatliches Nettoeinkommen : 30.

Anzahl der Tagessätze

Wie viele Tagessätze verhängt werden, hängt von der Schuld des Täters ab, die individuell festgestellt werden muss. Bei der Anzahl der Tagessätze spielt das Einkommen also keine Rolle. Jeder Täter, der eine bestimmte Straftat begeht, soll daher die gleiche Zahl an Tagessätzen verhängt bekommen. Hier spielen allein die Regeln der Strafzumessung nach § 46 StGB eine Rolle.

  • So werden für Beleidigungsdelikte beispielsweise üblicherweise 15 bis 20 Tagessätze verhängt
  • Für Nötigung meist 10 bis 30 Tagessätze
  • für das unerlaubte Entfernen vom Unfallort zum Beispiel üblicherweise 10 bis 50 Tagessätze, abhängig von der entstandenen Schadenshöhe.

Die Angaben sind jedoch nicht als fixe Werte zu verstehen, sondern dienen nur der Orientierung, letztlich sind die Tagessätze einzelfallabhängig festzulegen.

Fachanwalt.de-Tipp: Je verwerflicher die Straftat, umso höher ist die Anzahl der verhängten Tagessätze!

180 Tagessätze Geldstrafe

Quasi zur Bewährung ausgesetzt werden kann eine Geldstrafe durch eine Verwarnung mit Strafvorbehalt. Dies ist jedoch nur bei Geldstrafen von bis zu 180 Tagessätzen möglich.  

90 Tagessätze

Ab einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen gilt der Betroffene als vorbestraft. Es folgt somit auch ein Eintrag ins Führungszeugnis. Eine Ausnahme bilden Erstverurteilungen. Bei einer Erstverurteilung wird diese erst ab 91 Tagessätzen ins Führungszeugnis eingetragen. 

30 Tagessätze

Führungszeugnis (© Björn Wylezich / fotolia.com)
Führungszeugnis (© Björn Wylezich / fotolia.com)
Bei der Berechnung der Tagessatzhöhe wird das Nettoeinkommen durch 30 geteilt. Werden also 30 Tagessätze verhängt, wäre dies einem kompletten Monatseinkommen gleichzustellen. Und da stets das individuelle Nettoeinkommen bei der Berechnung berücksichtigt wird, trifft eine solche Geldstrafe jeden Täter gleich hart, da die Tagessatzhöhe immer dem eigenen Einkommen angepasst wird. Wer also mehr verdient, bei dem fällt die Geldstrafe auch höher aus.  

Höhe des Tagessatzes bei Geldstrafe

Gemäß § 40 Absatz 1 Satz 2 StGB liegt die Zahl der verhängten Tagessätze zwischen fünf und 360. Innerhalb dieses Rahmens kann sich das Gericht bewegen. Ist die Anzahl der Tagessätze entschieden, wird die Tagessatzhöhe anhand des Nettoeinkommens ermittelt. Stehen Anzahl und Höhe der Tagessätze fest, wird die Gesamtstrafe durch Multiplikation ermittelt. Hierzu wird die Anzahl der Tagessätze mit der Tagessatzhöhe multipliziert.

Beispiel: Ein Täter wurde zu 90 Tagessätzen verurteilt. Er hat ein Nettoeinkommen von 3.000 Euro. Dies ergibt eine Tagessatzhöhe von 100 Euro (3.000 : 30). Um die Gesamtstrafe zu ermitteln, wird nun die Anzahl der Tagessätze mit der Tagessatzhöhe multipliziert. 90 x 100 ergibt 9.000. Die Gesamtstrafe beträgt demnach 9.000 Euro.

 Geldstrafe & Ratenzahlung

Auch wenn die individuellen wirtschaftlichen Verhältnisse bei der Berechnung der Tagessatzhöhe berücksichtigt werden, können gerade aber auch hohe Geldstrafen den Verurteilten empfindlich treffen. Wer die Zahlung nicht auf einmal leisten kann oder auch schon Schulden aufweist, kann die Geldstrafe auch in Form einer Ratenzahlung leisten. Die rechtliche Grundlage hierfür findet sich in § 42 StGB: „Ist dem Verurteilten nach seinen persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen nicht zuzumuten, die Geldstrafe sofort zu zahlen, so bewilligt ihm das Gericht eine Zahlungsfrist oder gestattet ihm, die Strafe in bestimmten Teilbeträgen zu zahlen.“ Der Verurteilte muss dafür nachweisen können, dass er für die Zahlung der Geldstrafe nicht in der Lage ist.

Fachanwalt.de-Tipp: Wichtig ist zudem, dass die Ratenzahlungen regelmäßig und pünktlich vorgenommen werden. Andernfalls kann die vereinbarte Ratenzahlung durch das Gericht wieder aufgehoben werden, § 42 Absatz 1 Satz 2 StGB.

Geldstrafe absitzen - Tagessatz

Fällt die Geldstrafe sehr hoch aus und kann der Verurteilte diese nicht zahlen, kann die Ableistung einer Ersatzfreiheitsstrafe in Frage kommen. Der Verurteilte selbst kann sich dies jedoch nicht aussuchen. Sind ausreichend finanzielle Mittel vorhanden, ist die Geldstrafe zu zahlen. Verhängt das Gericht die Ableistung einer Ersatzfreiheitsstrafe, spielt auch hier wieder der Tagessatz eine Rolle, jedoch nur die Anzahl der verhängten Tagessätze, nicht deren Höhe.

Pro Tag, der im Gefängnis abgesessenen wurde, wird ein Tagessatz von der Gesamtstrafe abgezogen. Wer beispielsweise zu 90 Tagessätzen verurteilt wurde, müsste 90 Tage im Gefängnis absitzen, um die komplette Geldstrafe zu leisten. Statt die Geldstrafe abzusitzen, ist auch eine Ableistung in Form von gemeinnütziger Arbeit möglich.

FAQ zum Thema Tagessatzberechnung

Was ist ein Tagessatz?

Ein Tagessatz ist eine Berechnungsgröße, die im Strafrecht und bei Ordnungswidrigkeiten zur Festsetzung von Geldstrafen verwendet wird. Er gibt an, wie viel Geld eine Person pro Tag zu zahlen hat, um eine Geldstrafe zu begleichen.

Wie wird der Tagessatz berechnet?

Der Tagessatz wird aufgrund des Nettoeinkommens des Verurteilten berechnet. Hierfür wird das monatliche Nettoeinkommen durch 30 geteilt. Das Ergebnis ist der Tagessatz.

Beispiel: Ein Verurteilter verdient monatlich netto 1.800 Euro. Der Tagessatz beträgt in diesem Fall 60 Euro (1.800 Euro : 30).

Was passiert, wenn der Verurteilte arbeitslos ist oder kein regelmäßiges Einkommen hat?

Wenn der Verurteilte kein regelmäßiges Einkommen hat, wird ein fiktives Einkommen zugrunde gelegt. Dieses wird anhand von Vergleichswerten aus der Sozialhilfe oder Hartz-IV-Regelsätzen ermittelt. Bei Arbeitslosen wird in der Regel ein Tagessatz von 5 Euro angesetzt.

Kann der Tagessatz erhöht werden?

Ja, der Tagessatz kann erhöht werden. Dies geschieht, wenn das Einkommen des Verurteilten besonders hoch ist oder wenn er bereits wegen ähnlicher Delikte verurteilt wurde. In diesem Fall kann der Richter den Tagessatz bis zur Höchstgrenze von 30.000 Euro festsetzen.

Kann der Tagessatz auch reduziert werden?

Ja, der Tagessatz kann auch reduziert werden. Dies geschieht, wenn das Einkommen des Verurteilten besonders niedrig ist oder wenn er aufgrund seiner finanziellen Situation nicht in der Lage ist, den Tagessatz zu zahlen. In diesem Fall kann der Richter den Tagessatz bis zur Mindestgrenze von einem Euro festsetzen.

Was passiert, wenn der Verurteilte den Tagessatz nicht zahlen kann?

Wenn der Verurteilte den Tagessatz nicht zahlen kann, kann er eine Ratenzahlung vereinbaren. Hierbei wird die Gesamtsumme in monatlichen Raten abgestottert. Falls auch eine Ratenzahlung nicht möglich ist, kann der Verurteilte eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten. Hierbei wird die Geldstrafe durch eine Freiheitsstrafe ersetzt. Pro Tagessatz muss der Verurteilte einen Tag in Haft verbringen.

Wie lange dauert die Zahlung der Geldstrafe?

Die Zahlung der Geldstrafe muss in der Regel innerhalb von zwei Jahren erfolgen. Falls der Verurteilte die Strafe innerhalb dieser Frist nicht zahlen kann, kann er eine Verlängerung beantragen. Eine Verlängerung der Zahlungsfrist wird jedoch nur in Ausnahmefällen gewährt.

Wie kann man sich gegen die Festsetzung eines zu hohen Tagessatzes wehren?

Wenn man sich gegen die Festsetzung eines zu hohen Tagessatzes wehren möchte, kann man Einspruch einlegen und einen Anwalt einschalten. Der Anwalt kann dann gegebenenfalls eine Überprüfung der Einkommensverhältnisse beantragen und Einspruch gegen die Höhe des Tagessatzes einlegen.

Wie kann man die Höhe des Tagessatzes beeinflussen?

Die Höhe des Tagessatzes lässt sich durch verschiedene Faktoren beeinflussen. So kann man beispielsweise seine Einkommensverhältnisse offenlegen und gegebenenfalls nachweisen, dass das Nettoeinkommen niedriger ist als vom Gericht angenommen. Auch eine Einschränkung des Lebensstandards kann dazu beitragen, den Tagessatz zu reduzieren.

Wie lange bleibt die Tagessatzberechnung im Strafregister?

Die Tagessatzberechnung bleibt in der Regel für drei Jahre im Strafregister gespeichert. Nach Ablauf dieser Frist wird die Eintragung automatisch gelöscht. In Ausnahmefällen kann jedoch eine längere Speicherung erforderlich sein, beispielsweise bei besonders schweren Delikten.

Welche Rolle spielt die Schadenswiedergutmachung bei der Tagessatzberechnung?

Die Schadenswiedergutmachung spielt bei der Tagessatzberechnung eine wichtige Rolle. Wenn der Verurteilte den Schaden, den er verursacht hat, wieder gutmacht, kann dies dazu beitragen, den Tagessatz zu reduzieren. Hierbei wird der bereits geleistete Schadensersatz vom Gesamtbetrag der Geldstrafe abgezogen. Dadurch verringert sich die zu zahlende Summe und gegebenenfalls auch der Tagessatz.




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