Handtaschenraub – Erläuterungen zu strafrechtlichen Aspekten und Versicherung

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 14. Februar 2024

Vor allem in Großstädten ist der Handtaschenraub ein häufig auftretendes Phänomen. Die Täter treten dabei zumeist überraschend auf und entwenden dem Opfer die Tasche, nicht selten auch mit Gewalt. Strafrechtlich muss bei einem Handtaschenraub zwischen Raub und Diebstahl unterschieden werden.

Handtaschenraub und Strafrecht

Opfer eines Handtaschenraubs kann praktisch jeder werden. Die Täter agieren schnell und machen sich das Überraschungsmoment zunutze.

Handtaschenraub (© crock the stock / fotolia.com)
Handtaschenraub (© crock the stock / fotolia.com)
Schnell wird dem Opfer die Tasche mit Gewalt entrissen. Nicht selten greifen die Täter die Beute quasi im „Vorbeifahren“ ab, wenn sie das Opfer auf einem Fahrrad oder motorisierten Zweirad passieren und mit einer schnellen Bewegung die Tasche entreißen.

Strafrechtlich kann der Handtaschenraub als Raub nach § 249 StGB oder als Diebstahl nach § 242 StGB bewertet werden. Die Meinungen dahingehend, wie die Abgrenzung vorzunehmen ist, gehen dabei auseinander. Häufig vertreten wird die Ansicht, dass es sich um Diebstahl in Tateinheit mit Nötigung handelt, wenn bei der Wegnahme der Handtasche vorrangig List und Schnelligkeit des Täters eine Rolle spielen. Wenn das Opfer die Tasche aber schutzbereit so festhält, dass der Täter diese nur unter Kraftaufwendung, also durch Wegreißen, entwenden kann, kann von einem Raub ausgegangen werden.

Strafverteidiger-Tipp: Es muss also unterschieden werden, ob es zu einer körperlichen Zwangswirkung beim Opfer kommt, oder ob es sich um eine listige Wegnahme handelt.

In § 249 StGB heißt es hierzu:

„Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.“

In vielen Fällen ist bei einem Handtaschenraub auch die Qualifikation des § 250 StGB einschlägig. Etwa dann, wenn der Täter das Opfer beim Entreißen der Handtasche umstößt und dieses sich dadurch Verletzungen zufügt. In § 250 StGB heißt es:

(1) Auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren ist zu erkennen, wenn

1. der Täter oder ein anderer Beteiligter am Raub

a) eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,

b) sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden,

c) eine andere Person durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt oder

2. der Täter den Raub als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub oder Diebstahl verbunden hat, unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds begeht.“

(2) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter oder ein anderer Beteiligter am Raub

1. bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet,

2. in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 eine Waffe bei sich führt oder

3. eine andere Person

a) bei der Tat körperlich schwer misshandelt oder

b) durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.“

Strafe

  • Raub nach § 249 StGB sieht als Strafandrohung eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr vor.
  • Wird eines der Qualifikationsmerkmale des § 250 StGB erfüllt, erhöht sich das Strafmaß auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren (Absatz 1) bzw. Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren (Absatz 2).
  • Wird der Handtaschenraub hingegen nur als Diebstahl nach § 242 StGB bewertet, liegt das Strafmaß bei einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder bei einer Geldstrafe.

Handtasche geklaut was tun?

Wer Opfer eines Handtaschenraubes wurde, sollte schnell reagieren. Zunächst gilt es, EC-Karten und Kreditkarten zu sperren. Bei der Bank kann hierfür der geltende Sperrnotruf erfragt werden, der rund um die Uhr besetzt sein sollte. Auch die Sperrung der elektronischen Identifikation des Personalausweises kann vorgenommen werden. Zeitnah sollte zudem Anzeige erstattet werden bei der nächsten Polizeidienststelle.

EC-Karten und Kreditkarten können später gegen eine Gebühr bei der Bank wieder neu beantragt werden. Der Personalausweis wird bei der Gemeinde neu beantragt. Für die Neuausstellung des Führerscheins wendet man sich an das Straßenverkehrsamt der Gemeinde. Dasselbe gilt, um sich die Fahrzeugpapiere ersetzen zu lassen. Hat sich in der Handtasche auch die Krankenversicherungskarte befunden, sollte man sich direkt an die Krankenkasse wenden. Kostspielig kann es werden, wenn auch der Schlüsselbund mitgestohlen wurde. Haustürschlösser sollten komplett ausgetauscht werden. Über den Verlust des Autoschlüssels sollte die Kfz-Versicherung informiert werden, um zu entscheiden, ob die Schließanlage ausgetauscht werden muss.

Strafverteidiger-Tipp: Grundsätzlich ist man bei einem Handtaschenraub immer rechtlich auf der sicheren Seite, wenn man sich einen Fachanwalt für Strafrecht zur Seite stellt!

Handtaschenraub und Hausratversicherung

Für die geraubte Brieftasche kommt eine Erstattung durch die Hausratversicherung nur dann in Frage, wenn durch den Täter Gewalt angedroht oder angewendet wurde. Bei einem einfachen Taschendiebstahl kommt die Versicherung hingegen nicht auf. Hier können Zeugen eine wichtige Rolle spielen. Der Handtaschenraub sollte umgehend sowohl Polizei als auch Versicherung gemeldet werden. Bargeld wird bis zu einer gewissen Summe ersetzt.

Strafverteidiger-Tipp: Ist der Täter im Besitz des Wohnungsschlüssels und nutzt diesen für einen Einbruch, kann die Hausratversicherung unter bestimmten Umständen für den Schaden aufkommen.

FAQ zum Thema "Handtaschenraub Strafe" im deutschen Rechtsystem

Was definiert das deutsche Recht als Handtaschenraub?

Laut dem deutschen Strafrecht gilt Handtaschenraub als ein besonderer Fall von Diebstahl, genauer gesagt, ein Raub gemäß § 249 Strafgesetzbuch (StGB). Ein Raub liegt vor, wenn eine Person mit Gewalt oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen wegnimmt, um die Sache für sich oder einen Dritten rechtswidrig zuzueignen.

Beim Handtaschenraub kommt der Aspekt der Gewaltanwendung hinzu, indem die Täter die Handtasche mit körperlicher Gewalt dem Opfer entreißen. Ein Beispiel für einen Handtaschenraub wäre folgendes Szenario: Eine Person nähert sich einer Frau, entreißt ihr plötzlich die Handtasche und rennt damit davon. Hierbei wird physische Gewalt gegen die Frau ausgeübt und ihre Handtasche entwendet, was unter den Raub fällt.

Welche Strafe droht bei einem Handtaschenraub?

Die Strafe für einen Handtaschenraub in Deutschland kann je nach den genauen Umständen des Falls variieren. Grundsätzlich sieht der § 249 StGB eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr vor. Hierbei handelt es sich jedoch um das Mindestmaß. Je nach Schwere der Tat und Vorliegen weiterer strafverschärfender Umstände kann das Strafmaß erhöht werden.

Einige Faktoren, die das Strafmaß beeinflussen können, sind:

  • Schwere der Gewaltanwendung: Je heftiger die Gewalt, desto höher die Strafe.
  • Vorstrafen des Täters: Wenn der Täter bereits vorbestraft ist, kann dies das Strafmaß erhöhen.
  • Verwendung von Waffen: Die Benutzung von Waffen oder anderen gefährlichen Werkzeugen beim Raub wird gemäß § 250 StGB gesondert bestraft und kann das Strafmaß erhöhen.

Welche rechtlichen Möglichkeiten hat das Opfer eines Handtaschenraubs?

Das Opfer eines Handtaschenraubs hat mehrere Möglichkeiten, rechtlich gegen den Täter vorzugehen. Zunächst sollte unverzüglich eine Anzeige bei der Polizei erstattet werden. Die Polizei leitet dann in der Regel ein Ermittlungsverfahren ein und versucht, den Täter zu ermitteln.

Ist der Täter ermittelt, so kann das Opfer Strafantrag stellen und gegebenenfalls auch Schadensersatz oder Schmerzensgeld fordern.

Folgende Schritte sollte das Opfer eines Handtaschenraubs unternehmen:

  1. Anzeige erstatten: Der erste Schritt nach einem Handtaschenraub ist, die Tat der Polizei zu melden und eine Anzeige zu erstatten.
  2. Beweismaterial sichern: Wenn möglich, sollten Beweise gesichert werden. Dies können zum Beispiel Fotos vom Tatort oder Zeugenaussagen sein.
  3. Strafantrag stellen: Bei bestimmten Delikten, darunter auch der Raub, ist der Strafantrag des Geschädigten notwendig, um das Strafverfahren fortzusetzen.
  4. Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld fordern: Nach § 823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) kann das Opfer von dem Täter Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld verlangen, wenn es durch den Raub verletzt wurde oder ein Schaden entstanden ist.

Kann eine Haftstrafe für Handtaschenraub zur Bewährung ausgesetzt werden?

Ob eine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab und wird von dem zuständigen Gericht entschieden. Bei einer erstmaligen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von nicht mehr als zwei Jahren kann die Strafe gemäß § 56 StGB zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn keine bestimmten Umstände dagegensprechen.

Folgende Faktoren werden bei der Entscheidung berücksichtigt:

  • Schwierigkeitsgrad der Tat: Je schwerwiegender die Tat, desto unwahrscheinlicher ist eine Bewährung.
  • Soziales Umfeld des Täters: Ist der Täter sozial eingebunden und bietet das soziale Umfeld genügend Unterstützung, um eine Wiederholungstat zu vermeiden, so ist dies ein Punkt, der für eine Bewährung spricht.
  • Vorstrafen: Vorbestrafte Täter erhalten seltener eine Bewährung.

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