Kinderhandel – Rechtslage in Deutschland, Europa und der Welt

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 21. Februar 2024

Zwar wurde die Sklaverei offiziell abgeschafft. Dennoch gibt es heutzutage immer noch Menschenhandel bzw. Kinderhandel als moderne Form der Sklaverei. Der Kinderhandel bringt nach dem Drogen- und Waffenhandel weltweit die meisten Profite und ist global organisiert. Mädchen - aber auch Jungs - werden in Bordellen verkauft und als Prostituierte angeboten. Viele Kinder schuften vor allem in armen Ländern auf Plantagen oder in Fabriken. Überall auf der Welt werden Kinder als Bettler, „Klaukinder“ oder Arbeitssklaven missbraucht.

Definition von Kinderhandel

Der Kinderhandel ist eine spezielle Form des Menschenhandels. Unter „Kind“  werden dabei alle jungen Menschen bis zum 18. Lebensjahr verstanden. Kinderhandel meint das Handeln mit einem Kind zum Zwecke seiner Ausbeutung. Gemäß UN-Menschenhandelsprotokoll meint Kinderhandel das „Anwerben, Verbringen, Befördern,  Beherbergen oder das Aufnehmen von Kindern zum Zweck der Ausbeutung“.

Der Kinderhandel erfolgt in der Regel durch Androhung bzw. Anwendung von Gewalt oder auch anderen Formen der Nötigung, aber auch durch Täuschung, Betrug, Entführung, Missbrauch von Macht oder auch durch Ausnutzung besonderer Hilflosigkeit des Kindes. In manchen Fällen werden die Kinder sogar „abgekauft“ von den Eltern oder Sorgeberechtigten.

Tätigkeiten

Kinderhandel & Kinderarbeit (© Luke / fotolia.com)
Kinderhandel & Kinderarbeit (© Luke / fotolia.com)
Die Kinder und Jugendliche werden vor allem zu folgenden Tätigkeiten gezwungen:

  • Prostitution und Pornographie
  • Sklavenarbeit, Arbeiten auf Plantagen
  • Adoptionshandel
  • Dienstmädchen (auch in Privathaushalten)
  • Betteln, Klauen
  • Drogenhandel
  • Zwangsheirat

Rechtslage in Deutschland nach StGB

Kinderhandel ist in Deutschland nach § 236 StGB strafbar.

Danach ist in Form von Verkauf und Kauf von Kindern unter 18 Jahren und die unbefugte Adoptionsvermittlung strafbar. Die zu erwartende Strafe ist Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren. Auch der Versuch des Kinderhandels ist nach § 236 Absatz 3 StGB strafbar.

§ 236 Absatz 4 StGB (qualifizierter Kinderhandel) sieht einen höheren Strafrahmen von Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren vor. Dies betrifft die Fälle, wo der Täter aus Gewinnsucht handelt oder gewerbs- oder bandenmäßiges Handeln vorliegt oder in Fällen, wo die Gefahr einer erheblichen Entwicklungsschädigung für das Opfer gegeben ist.  

In Deutschland ist die Ausbeutung von Kindern auch aufgrund anderer verschiedener Rechtsgrundlagen unter Strafe gestellt, z.B. der sexuelle Missbrauch von Kindern nach § 176 StGB oder die Verbreitung, der Erwerb und der Besitz kinderpornographischer Schriften nach § 184 b StGB. Im besten Fall wird ein Fachanwalt für Strafrecht für weitere Informationen konsultiert.

Kinderhandel in Europa und weltweit

Kinderhandel ist weltweit aufgrund des internationalen Abkommens zur Unterdrückung des Frauen- und Kinderhandels vom 30. September 1921 strafbar. Tatort und Staatsangehörigkeit des Kindes und auch des Täters spielen dabei keine Rolle.

Dennoch ist Kinderhandel in der ganzen Welt stark verbreitet. Schätzungen zufolge werden pro Jahr Jährlich mindestens 1,8 Millionen Kinder Opfer von Kinderhandel; die Tendenz ist dabei steigend, da der Kinderhandel als Milliardengeschäft gilt. Die Kinder und Jugendlichen werden immer mehr zur Ware für die Kriminellen. Wie viele Kinder weltweit tatsächlich Opfer von Kinderhandel sind, kann aufgrund der hohen Dunkelziffer kaum näher gesagt werden. Zwangsprostitution und Zwangsarbeit sind die häufigsten Formen des Kinderhandels.

Strafverteidiger-Tipp: Laut einer Schätzung der Europäischen Kommission liegt der Profit der Kriminellen aus dem Menschenhandel (also auch Erwachsene) weltweit bei mehr als 25 Milliarden Euro pro Jahr.

Europa:

Opfer von Kinderhandel in Europa  werden in erster Linie Kinder und Jugendliche in den südosteuropäischen Ländern wie Bulgarien, Rumänien und Ungarn. In diesen Ländern haben die Kriminellen leichtes Spiel, da viele tausend Kinder und Jugendliche  auf der Straße leben oder ihre Familien sie zum Kauf anbieten. Viele Familien verkaufen ihre Töchter für 5.000 Euro im Schnitt an Zuhälter. In diesen Ländern wie Bulgarien oder Rumänien haben viele Familien derart große Nöte, dass der Verkauf bzw. das Verleihen von Kindern und Jugendlichen immer mehr zur Methode wird, um das Leben der Familie zu retten bzw. zu verbessern. Vor allem Roma-Kinder und Kinder von armen Familien sind stark gefährdet. Hundert tausende Roma-Kinder tummeln sich an Bahnhöfen und den Straßen rum. Der Weg in die westeuropäischen Großstädte, vor allem auch nach Deutschland, ist zudem nicht weit weg. Man lockt die Kinder und Jugendlichen teilweise mit falschen Versprechen nach Westeuropa. Danach werden sie ausgebeutet und sind den Kriminellen hilflos ausgeliefert. Viele von ihnen werden zur Prostitution gezwungen. Die Kriminellen sind meistens Verbündete aus  Schleuserbanden, Urkundenfälscher, Geldwäscher und Zuhälter. Regelmäßig agieren auch Prostituierte mit.

Weltweit:

Der Kinderhandel findet weltweit statt, vor allem im südlichen und südöstlichen Asien, in West- und Südafrika, in Zentral- und Südamerika und in Osteuropa. Dabei findet der Kinderhandel entweder innerhalb eines Landes oder  aber grenzüberschreitend statt und verläuft in der Regel von ärmeren in reichere Länder.

Aus folgenden Ländern kommen die Kinder und Jugendliche, die am häufigsten Opfer von Kinderhandel werden:

Zentral- und Südamerika: Bolivien, El Salvador, Nicaragua und Honduras

Süd- und Südostasien: China, Thailand, Indien, Pakistan, Bangladesch, Nepal, Philippinnen, Vietnam, Indonesien

West- und Südafrika: Mali, Burkina Faso, Benin, Togo, Sambia, Mosambik, Kenia, Uganda, Angola, Senegal

Osteuropa: Bulgarien, Rumänien, Ungarn, Albanien, Moldawien


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