Kindesentziehung: Entziehung Minderjähriger und ihre Folgen

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 19. August 2023

Bei der Entziehung Minderjähriger handelt es sich um einen eigenen Straftatbestand. Streitigkeiten um das Sorgerecht führen nicht selten dazu, dass sich ein Elternteil mit dem Kind ins Ausland absetzt oder es nach Ausübung des Umgangsrechts einfach nicht wieder zurückbringt. Wichtig ist dabei zu wissen, dass Kindesentziehung auch dann vorliegen kann, wenn beide Elternteile das Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht innehaben.

Entziehung Minderjähriger nach § 235 StGB

Bei Kindesentziehung handelt es sich um die Wegnahme eines minderjährigen Kindes von den Eltern oder dem Vormund. Es handelt sich hierbei um eine Straftat, die nach § 235 StGB geahndet wird und die zu den Straftaten gegen die persönliche Freiheit zählt und als Entführung, genauer gesagt als Kindesentführung, gewertet werden kann.

 Kindesentziehung (© blackday / fotolia.com)
Kindesentziehung (© blackday / fotolia.com)
Die Entziehung Minderjähriger ist in § 235 StGB geregelt:

„(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. eine Person unter achtzehn Jahren mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List oder

2. ein Kind, ohne dessen Angehöriger zu sein,

den Eltern, einem Elternteil, dem Vormund oder dem Pfleger entzieht oder vorenthält.

(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind den Eltern, einem Elternteil, dem Vormund oder dem Pfleger

1. entzieht, um es in das Ausland zu verbringen, oder

2. im Ausland vorenthält, nachdem es dorthin verbracht worden ost oder es sich dorthin begeben hat.“

Kindesentziehung durch Vater / Mutter

Wenn sich die Eltern trennen, kommt es nicht selten vor, dass Vater oder Mutter sich dazu entscheiden, dem anderen Elternteil das Kind vorzuenthalten. Meist besteht die Absicht, so Druck auszuüben, Unterhalt zu zahlen oder sich andere Vorteile zu sichern. In nicht wenigen Fällen wird das Kind auch ins Ausland verbracht.

§ 1626 BGB Absatz 3 Satz 1 BGB sagt ganz klar: „Zum Wohl des Kindes gehört in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen.“ Eltern haben prinzipiell das Sorge- und Erziehungsrecht für ihre Kinder, woraus sich Rechte, aber auch Pflichten ergeben. Doch gerade hieraus ergeben sich in der täglichen Praxis viele Streitigkeiten die elterliche Sorge betreffend, die vielfach auch vor Gericht ausgetragen werden. Dem Gericht obliegt es dann, zum Wohle des Kindes zu entscheiden. Oftmals erhält Mutter oder Vater das Aufenthaltsbestimmungsrecht, damit ein Lebensmittelpunkt für das Kind festgelegt wird. Nicht immer ist der andere Elternteil jedoch mit dieser Entscheidung einverstanden, was im schlimmsten Fall eine Kindesentziehung nach sich ziehen kann. Dann enthält der Elternteil ohne Aufenthaltsbestimmungsrecht das Kind dem anderen Elternteil vor oder taucht mit dem Nachwuchs sogar unerlaubt unter.

Strafverteidiger-Tipp: Es spielt also keine Rolle, ob es sich um einen Fremden oder um einen Elternteil handelt, jeder kann sich der Kindesentführung schuldig machen. Bevor man gegen das Umgangs- und Sorgerecht verstößt und eine Straftat begeht, weil man mit den Regelungen zum Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht einverstanden ist, sollte man sich an einen Fachanwalt für Familienrecht wenden, um die eigene Situation noch einmal rechtlich überprüfen zu lassen. Wer hingegen bereits einen Verstoß gegen das Umgangs- und Sorgerecht begangen hat, dem hilft ein Fachanwalt für Strafrecht weiter.

Kindesentziehung bei gemeinsamem Sorgerecht

Tatsächlich ist eine Kindesentziehung auch bei bestehendem gemeinsamem Sorgerecht möglich, so hat es das Oberlandesgericht Köln entschieden.

Teilen sich die beiden Elternteile die elterliche Sorge, steht beiden auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind zu gleichen Teilen zu.

Sorgerecht (© Gerhard Seybert / fotolia.com)
Sorgerecht (© Gerhard Seybert / fotolia.com)
Dies setzt voraus, dass sich Vater und Mutter darüber einigen müssen, wo sich das Kind nun jeweils aufhält.

Probleme kann dies insbesondere dann nach sich ziehen, wenn ein Elternteil mit dem Kind ins Ausland fahren möchte, sei es zum Urlaub in den Ferien, oder um eigene ausländische Verwandtschaft zu besuchen. Wenn nun ein Elternteil das Kind ins Ausland verbringt, obwohl der andere Elternteil dem nicht zugestimmt hat bzw. die Verbringung sogar ausdrücklich abgelehnt hat, steht dem nicht zustimmenden Elternteil ein einklagbarer Herausgabeanspruch nach § 1632 Absatz 1 BGB gegen den anderen Elternteil zu.

Dies gilt auch für den Fall, dass der andere Elternteil das Kind im Ausland belässt, obwohl er es zu dem anderen Elternteil hätte zurückbringen müssen. Das OLG Köln hat in diesem Zusammenhang von dem Herausgabeanspruch des § 1632 BGB ausgehend auch den § 235 Absatz 2 StGB bejaht.

Folgen

Sollte sich ein Elternteil des Kindesentzuges schuldig gemacht haben, muss der andere schnell handeln. Der erste Ansprechpartner ist die Polizei, um Strafanzeige und Strafantrag zu stellen.

Einstweilige Verfügung

Auch ein Eilantrag auf Herausgabe oder Rückführung des Kindes kann gestellt werden. Antragsberechtigt sind die Sorgeberechtigten. Per Gericht wird dann geprüft, ob gegenüber dem anderen Elternteil eine Herausgabepflicht besteht. Ein Eilverfahren zur Herausgabe des Kindes ist nur bei Gefährdung des Kindeswohl möglich. Gestellt wird der Antrag auf einstweilige Anordnung zur Herausgabe des Kindes beim zuständigen Familiengericht.

Umgangsrecht

Das Umgangsrecht darf nur in schwerwiegenden Fällen unterbunden werden. Einer davon liegt vor, wenn von einer Entführungsgefahr ausgegangen werden kann. Dafür müssen jedoch konkrete Anhaltspunkte gegeben sein. Zunächst werden weitere Maßnahmen unternommen. So kann erst einmal nur ein begleiteter Umgang möglich sein, oder es wird angeordnet, dass der Umgang nur im Inland ausgeübt werden darf. Auch eine Passhinterlegung ist möglich, wenn befürchtet werden muss, dass ein Elternteil sich mit dem Kind ins Ausland absetzen will. Erst wenn all dies nicht greift, kann das Umgangsrecht unterbunden werden.

Schadenersatz bei Kindesentziehung

Unter Umständen kann bei Kindesentziehung auch Schadensersatz verlangt werden, etwa dann, wenn der andere Elternteil, dem das Kind vorenthalten wurde, für dessen Rückführung aus dem Ausland zahlen musste. Ein Anspruch auf Schadensersatz kann sich aus §§ 823 Absatz 2 BGB i.V.m. § 235 StGB ergeben.

Strafverteidiger-Tipp: Plant man, Schadenersatz zu verlangen, dann ist es sinnvoll, eine vollständige Auflistung aller entstandenen Kosten zu erstellen und auch entsprechende Nachweise vorlegen zu können, etwa für Flugtickets, Hotel oder Detektivarbeiten. Ein Anwalt kann die Aussichten auf Schadensersatz im Vorfeld kompetent erläutern.

Kindesentziehung und Jugendamt

Dem Jugendamt kommt das staatliche Wächteramt bei minderjährigen Kindern zuteil. Es ist Aufgabe des Jugendamtes, das Kindeswohl zu schützen. Sollten Eltern ihr Kind vernachlässigen und damit das Kindeswohl gefährden, ist das Jugendamt dazu berechtigt, einen ordnungsgemäßen Kindesentzug vorzunehmen. Dies ist jedoch stets Ultima Ratio, denn in erster Linie muss alles versucht werden, dass Eltern und Kind zusammenbleiben können. Daher sind zunächst unterstützende Maßnahmen zur Erziehungshilfe vorgesehen laut Kinder- und Jugendhilfegesetz.

FAQ zur Kindesentziehung

Was versteht man unter Kindesentziehung?

Unter Kindesentziehung versteht man das widerrechtliche Entziehen eines Kindes von der Person, die das Sorgerecht oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Die Entziehung kann sowohl durch eine Person, die kein Sorgerecht hat, als auch durch eine Person, die das Sorgerecht hat, aber gegen den Willen des anderen sorgeberechtigten Elternteils handelt, erfolgen. Ein Beispiel für eine Kindesentziehung ist, wenn ein Elternteil das Kind ohne Zustimmung des anderen Elternteils in ein anderes Land bringt und dort versteckt hält.

Welche rechtlichen Konsequenzen hat eine Kindesentziehung?

Eine Kindesentziehung ist ein schwerwiegender Straftatbestand und kann zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen führen. Wenn eine Person ein Kind widerrechtlich entzieht, kann sie sich wegen Kindesentziehung nach § 235 StGB strafbar machen. Die Strafbarkeit ist auch dann gegeben, wenn die Entziehung ohne Gewalt oder Drohung erfolgt ist. Eine Verurteilung wegen Kindesentziehung kann zu einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren führen. Auch eine Geldstrafe ist möglich. Neben den strafrechtlichen Konsequenzen kann eine Kindesentziehung auch zivilrechtliche Folgen haben. So kann der sorgeberechtigte Elternteil, dem das Kind entzogen wurde, beim Familiengericht eine einstweilige Anordnung auf Rückführung des Kindes beantragen. Das Gericht kann dann anordnen, dass das Kind unverzüglich zurückgeführt wird.

Wie kann man einer Kindesentziehung vorbeugen?

Um einer Kindesentziehung vorzubeugen, ist es wichtig, dass beide sorgeberechtigten Elternteile miteinander kommunizieren und sich über den Umgang mit dem Kind einigen. Insbesondere wenn ein Elternteil plant, mit dem Kind in ein anderes Land zu reisen, sollte er dies dem anderen Elternteil rechtzeitig mitteilen und dessen Zustimmung einholen. Es kann auch sinnvoll sein, im Sorgerechtsbeschluss oder im Umgangsrecht festzulegen, dass das Kind nicht ohne die Zustimmung des anderen Elternteils ins Ausland gebracht werden darf.

Was kann man tun, wenn das Kind entzogen wurde?

Wenn das Kind widerrechtlich entzogen wurde, sollten die sorgeberechtigten Eltern unverzüglich handeln und Anzeige bei der Polizei erstatten. Es ist auch ratsam, einen Anwalt einzuschalten, der die rechtlichen Schritte einleiten kann. Zudem kann der sorgeberechtigte Elternteil, dem das Kind entzogen wurde, beim Familiengericht eine einstweilige Anordnung auf Rückführung des Kindes beantragen.

Was sind die Folgen einer unberechtigten Kindesentziehung?

Eine unberechtigte Kindesentziehung kann erhebliche Auswirkungen auf das Kind haben. Das Kind kann traumatisiert werden und unter Umständen sogar in Gefahr geraten. Zudem kann eine Kindesentziehung zu langfristigen psychischen Problemen des Kindes führen, wie zum Beispiel Angstzustände oder Bindungsstörungen. Auch für die sorgeberechtigten Eltern können die Folgen einer unberechtigten Kindesentziehung schwerwiegend sein. Sie müssen mit erheblichem emotionalen und finanziellen Belastungen umgehen und können unter Umständen auch rechtliche Konsequenzen wie eine Strafanzeige oder ein Gerichtsverfahren gegen den Entführer des Kindes erfahren.

Was kann das Familiengericht tun, wenn es zu einer Kindesentziehung gekommen ist?

Wenn es zu einer Kindesentziehung gekommen ist, kann das Familiengericht eine einstweilige Anordnung auf Rückführung des Kindes erlassen. Das Gericht kann auch eine Umgangsregelung oder eine Regelung zum Aufenthaltsbestimmungsrecht treffen, um weitere Kindesentziehungen zu verhindern. Das Familiengericht kann auch eine Geldstrafe oder eine Ordnungshaft gegen den Entführer des Kindes verhängen. In schweren Fällen kann das Gericht auch das Sorgerecht entziehen und dem anderen Elternteil übertragen.

Was sind die internationalen rechtlichen Rahmenbedingungen bei einer Kindesentziehung ins Ausland?

Wenn ein Kind ins Ausland entführt wird, gelten internationale rechtliche Rahmenbedingungen wie die Haager Kindesentführungsübereinkommen. Diese Übereinkommen regeln die Zusammenarbeit zwischen den Staaten und vereinfachen die Rückführung von entführten Kindern. In der Regel muss der sorgeberechtigte Elternteil, dem das Kind entzogen wurde, einen Antrag auf Rückführung des Kindes beim zuständigen Gericht im Heimatstaat stellen. Das Gericht im Heimatstaat kann dann einen Antrag auf Rückführung beim Gericht im Entführungsstaat stellen.

Wie können Eltern ihre Kinder vor Entführungen durch Dritte schützen?

Um Kinder vor Entführungen durch Dritte zu schützen, sollten Eltern aufmerksam sein und ihre Kinder über die Gefahren von Entführungen aufklären. Es ist wichtig, dass Eltern mit ihren Kindern über mögliche Situationen sprechen, in denen sie von Fremden angesprochen oder angesprochen werden könnten. Zudem können Eltern Maßnahmen ergreifen, um ihre Kinder zu schützen, wie zum Beispiel das Installieren von Sicherheitssystemen oder das Vermeiden von Routinen, die potenzielle Entführer ausnutzen könnten. Es ist auch sinnvoll, dass Eltern ihren Kindern beibringen, wie sie im Notfall Hilfe holen können und ihnen ein sicheres Umfeld bieten, in dem sie sich geborgen und geschützt fühlen können.

Fachanwalt.de-Tipp: Kindesentziehung ist ein schwerwiegender Straftatbestand, der sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Konsequenzen haben kann. Eltern sollten daher darauf achten, dass sie sich einvernehmlich über den Umgang mit dem Kind einigen und im Falle einer Entführung schnell handeln, um eine schnelle Rückführung des Kindes zu ermöglichen.

Noch keine Bewertungen vorhanden




Ihre Spezialisten
INHALTSVERZEICHNIS

TOOLS
TOP LINKS

Gratis-eBook „Fachanwalt finden“


Alle Infos zur Fachanwaltssuche!
Informationen und Tipps zur Fachanwaltssuche!

  • Was ist ein Fachanwalt?
  • Wichtige Infos zu Anwaltskosten, Beratungshilfe!
  • Kostenlos als PDF-Download