Kommt es zur Anklage aufgrund einer Straftat, stellen sich für die Beteiligten verschiedene wichtige Fragen. Wie lange wird der Prozess dauern? Mit welcher Strafe ist zu rechnen? Aber auch die Frage nach den Kosten des Strafverfahrens sollte nicht vernachlässigt werden ebenso wenig, wie die Frage, wer diese eigentlich zu tragen hat. Geht es um die Gerichtskosten im Strafverfahren, sind einige Punkte zu beachten.
Amtsgericht: Gerichtskosten im Strafverfahren
Die Gerichtskosten des Strafverfahrens, die im ersten Rechtszug anfallen, sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. Die Kosten bemessen sich nach dem Umfang der Verurteilung und betragen in erster Instanz:
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Strafmaß |
Kosten |
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Bei Verurteilungen bis 6 Monaten / 180 Tagessätzen
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140,00 |
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Bei Verurteilungen bis 1 Jahr oder mehr als 180 Tagessätzen |
280,00 |
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Bei Verurteilungen bis zu 2 Jahren |
420,00 |
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Bei Verurteilungen bis zu 4 Jahren |
560,00 |
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Bei Verurteilungen bis zu 10 Jahren |
700,00 |
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Bei Verurteilungen über 10 Jahren |
1.000,00 |
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Bei Verhängung von Maßregeln zur Besserung und Sicherung (Führerscheinentzug) |
70,00
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Rechtsanwalt
Prinzipiell hat der Verurteilte die Kosten für Gericht und Anwalt zu tragen, Ausnahmen bestehen bei Jugendlichen und Heranwachsenden. § 465 StPO sagt zur Kostentragungspflicht des Verurteilten: „Die Kosten des Verfahrens hat der Angeklagte insoweit zu tragen, als sie durch das Verfahren wegen einer Tat entstanden sind, wegen derer er verurteilt oder eine Maßregel der Besserung und Sicherung gegen ihn angeordnet wurde.

Rechte (© blackday / fotolia.com)Eine Verurteilung im Sinne dieser Vorschrift liegt auch dann vor, wenn der Angeklagte mit Strafvorbehalt verwarnt wird oder das Gericht von Strafe absieht.“
Pflichtverteidiger
Ob ein Pflichtverteidiger bestellt werden muss oder nicht, hängt nicht von dem Vermögen des Betroffenen ab. Abgestellt wird dabei beispielsweise auf das zu erwartende Strafmaß. Ist mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr zu rechnen, muss zwingend ein Pflichtverteidiger hinzugezogen werden. Eine Kostenerstattung wird im Strafverfahren nicht vorgenommen. Die Höhe der Kosten für die Vergütung eines Pflichtverteidigers richtet sich nach den Sätzen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes. Der Pflichtverteidiger rechnet seine Gebühren und Auslagen erst einmal mit der Staatskasse ab und wird auch vom Staat bezahlt.

Wahlverteidiger
Beim Wahlverteidiger wird die Abrechnung im Strafverfahren gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz direkt gegenüber dem Angeklagten vorgenommen. Anders als bei einem Pflichtverteidiger, kann mit einem Wahlverteidiger die Vergütung auch individuell vertraglich ausgehandelt werden.

Wer zahlt die Kosten eines Strafverfahrens?
Im Rahmen eines Strafverfahrens fallen zwei Kostenpunkte an, zum einen die Kosten des Verfahrens, zum anderen die notwendigen Auslagen. Zu den Kosten des Verfahrens zählen die Gebühren und Auslagen, die zwecks Durchführung des Strafverfahrens durch den Staat aufgewendet werden mussten, mithin eben all diejenigen Kosten, die bei der Durchführung der Ermittlungen angefallen sind.
Ebenfalls zu den Kosten des Verfahrens wird die Vergütung des Pflichtverteidigers gezählt. Die Vergütung für den Wahlverteidiger zählt hingegen zu den sogenannten notwendigen Auslagen. Und auch wenn der Pflichtverteidiger zunächst vom Staat bezahlt wird, trägt der Angeklagte letztlich die gerichtlichen Auslagen, zu denen dann eben auch die Kosten für den Pflichtverteidiger gehören.
Gerichtskostenhilfe
Ein wichtiger Unterschied zum Zivilverfahren ist, dass es für die Strafverteidigung keine Gerichtskostenhilfe gibt. Diesbezüglich spielt das Vermögen eines Angeklagten also keine Rolle.
Kosten bei Einstellung des Strafverfahrens
Wird das Strafverfahren schon im Ermittlungsverfahren, also dem ersten Abschnitt des Verfahrens, eingestellt, fallen auch die Kosten für das Strafverfahren insgesamt günstiger aus. Der Betroffene hat aber weiterhin die Kosten zu tragen, nicht der Staat.
Verfahrenskosten beim Freispruch
Kommt es zu einem Freispruch, ist der Angeklagte von der Pflicht, die Kosten vom Strafverfahren zu tragen, befreit. Der Staat übernimmt bei einem Freispruch die Kostentragung.
Kostentragung bei Verurteilung
Grundsätzlich gilt, dass der Angeklagte im Falle einer Verurteilung die Kosten des Strafverfahrens zu tragen hat. Sollte es nicht möglich sein, die Kosten sofort vollständig zu zahlen, kann mit der Staatsanwaltschaft unter Umständen auch eine Stundung vereinbart werden.
Kosten einer Nebenklage im Strafverfahren

Geld (© k-u-haessler / fotolia.com)Dem Rechtsanwalt der Nebenklage entstehen Kosten, deren Höhe sich meist an dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz orientiert. Gemäß § 472 Absatz 1 Satz 1 StPO werden die notwendigen Auslagen der Nebenkläger im Falle einer Verurteilung dem Angeklagten auferlegt. Der Kostenersatzanspruch umfasst die gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwalts für Nebenklage. Für die Nebenklage im Strafverfahren besteht zudem die Möglichkeit auf Prozesskostenhilfe, was einen Unterschied zum sonstigen Strafverfahren darstellt.
Verfahrenskosten im Jugendstrafrecht
§ 74 JGG sagt hinsichtlich der Kosten und Auslagen in einem Jugendgerichtsverfahren: „Im Verfahren gegen einen Jugendlichen kann davon abgesehen werden, dem Angeklagten Kosten und Auslagen aufzuerlegen.“ Aus pädagogischen Gründen wird im Jugendgerichtsverfahren oft ganz oder teilweise davon abgesehen, dem Jugendlichen bzw. Heranwachsenden die Kosten aufzuerlegen, da dieser meist noch nicht über ein eigenes regelmäßiges Einkommen verfügt.

Steuerlich absetzbar?
Kosten, die im Strafverfahren im Rahmen einer anwaltlichen Verteidigung anfallen, lassen sich steuerlich nicht absetzen. Eine Ausnahme besteht jedoch dann, wenn zwischen der Tat, die verhandelt wurde und der beruflichen Ausübung des Betroffenen ein Zusammenhang besteht. Dann können die Rechtsanwaltskosten als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.











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