Welche Kosten fallen im Strafverfahren an und wer zahlt sie?

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 22. April 2024

Kommt es zur Anklage aufgrund einer Straftat, stellen sich für die Beteiligten verschiedene wichtige Fragen. Wie lange wird der Prozess dauern? Mit welcher Strafe ist zu rechnen? Aber auch die Frage nach den Kosten des Strafverfahrens sollte nicht vernachlässigt werden ebenso wenig, wie die Frage, wer diese eigentlich zu tragen hat. Geht es um die Gerichtskosten im Strafverfahren, sind einige Punkte zu beachten. 

Amtsgericht: Gerichtskosten im Strafverfahren

Die Gerichtskosten des Strafverfahrens, die im ersten Rechtszug anfallen, sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. Die Kosten bemessen sich nach dem Umfang der Verurteilung und betragen in erster Instanz:

Strafmaß

Kosten

Bei Verurteilungen bis 6 Monaten / 180 Tagessätzen

 

140,00

Bei Verurteilungen bis 1 Jahr oder mehr als 180 Tagessätzen

280,00

Bei Verurteilungen bis zu 2 Jahren

420,00

Bei Verurteilungen bis zu 4 Jahren

560,00

Bei Verurteilungen bis zu 10 Jahren

700,00

Bei Verurteilungen über 10 Jahren

1.000,00

Bei Verhängung von Maßregeln zur Besserung und Sicherung (Führerscheinentzug)

70,00

 

Rechtsanwalt

Prinzipiell hat der Verurteilte die Kosten für Gericht und Anwalt zu tragen, Ausnahmen bestehen bei Jugendlichen und Heranwachsenden. § 465 StPO sagt zur Kostentragungspflicht des Verurteilten: „Die Kosten des Verfahrens hat der Angeklagte insoweit zu tragen, als sie durch das Verfahren wegen einer Tat entstanden sind, wegen derer er verurteilt oder eine Maßregel der Besserung und Sicherung gegen ihn angeordnet wurde.

Rechte (© blackday / fotolia.com)
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Eine Verurteilung im Sinne dieser Vorschrift liegt auch dann vor, wenn der Angeklagte mit Strafvorbehalt verwarnt wird oder das Gericht von Strafe absieht.“

Pflichtverteidiger

Ob ein Pflichtverteidiger bestellt werden muss oder nicht, hängt nicht von dem Vermögen des Betroffenen ab. Abgestellt wird dabei beispielsweise auf das zu erwartende Strafmaß. Ist mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr zu rechnen, muss zwingend ein Pflichtverteidiger hinzugezogen werden. Eine Kostenerstattung wird im Strafverfahren nicht vorgenommen. Die Höhe der Kosten für die Vergütung eines Pflichtverteidigers richtet sich nach den Sätzen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes. Der Pflichtverteidiger rechnet seine Gebühren und Auslagen erst einmal mit der Staatskasse ab und wird auch vom Staat bezahlt.

Fachanwalt.de-Tipp: Die Abrechnungsposten fallen jedoch später wieder unter die sogenannten Kosten des Verfahrens, die per Urteil später wiederum dem Beschuldigten auferlegt werden können, so dass dieser doch noch für seinen Pflichtverteidiger bezahlen muss.

Wahlverteidiger

Beim Wahlverteidiger wird die Abrechnung im Strafverfahren gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz direkt gegenüber dem Angeklagten vorgenommen. Anders als bei einem Pflichtverteidiger, kann mit einem Wahlverteidiger die Vergütung auch individuell vertraglich ausgehandelt werden.

Fachanwalt.de-Tipp: Die Kosten für einen selbst beauftragten Anwalt werden also nicht von der Staatskasse übernommen, der Angeklagte hat diesen selbst zu zahlen.

Wer zahlt die Kosten eines Strafverfahrens?

Im Rahmen eines Strafverfahrens fallen zwei Kostenpunkte an, zum einen die Kosten des Verfahrens, zum anderen die notwendigen Auslagen. Zu den Kosten des Verfahrens zählen die Gebühren und Auslagen, die zwecks Durchführung des Strafverfahrens durch den Staat aufgewendet werden mussten, mithin eben all diejenigen Kosten, die bei der Durchführung der Ermittlungen angefallen sind.

Ebenfalls zu den Kosten des Verfahrens wird die Vergütung des Pflichtverteidigers gezählt. Die Vergütung für den Wahlverteidiger zählt hingegen zu den sogenannten notwendigen Auslagen. Und auch wenn der Pflichtverteidiger zunächst vom Staat bezahlt wird, trägt der Angeklagte letztlich die gerichtlichen Auslagen, zu denen dann eben auch die Kosten für den Pflichtverteidiger gehören.

Gerichtskostenhilfe

Ein wichtiger Unterschied zum Zivilverfahren ist, dass es für die Strafverteidigung keine Gerichtskostenhilfe gibt. Diesbezüglich spielt das Vermögen eines Angeklagten also keine Rolle.

Kosten bei Einstellung des Strafverfahrens

Wird das Strafverfahren schon im Ermittlungsverfahren, also dem ersten Abschnitt des Verfahrens, eingestellt, fallen auch die Kosten für das Strafverfahren insgesamt günstiger aus. Der Betroffene hat aber weiterhin die Kosten zu tragen, nicht der Staat.

Verfahrenskosten beim Freispruch

Kommt es zu einem Freispruch, ist der Angeklagte von der Pflicht, die Kosten vom Strafverfahren zu tragen, befreit. Der Staat übernimmt bei einem Freispruch die Kostentragung.

Kostentragung bei Verurteilung

Grundsätzlich gilt, dass der Angeklagte im Falle einer Verurteilung die Kosten des Strafverfahrens zu tragen hat. Sollte es nicht möglich sein, die Kosten sofort vollständig zu zahlen, kann mit der Staatsanwaltschaft unter Umständen auch eine Stundung vereinbart werden.

Kosten einer Nebenklage im Strafverfahren

Geld (© k-u-haessler / fotolia.com)
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Dem Rechtsanwalt der Nebenklage entstehen Kosten, deren Höhe sich meist an dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz orientiert. Gemäß § 472 Absatz 1 Satz 1 StPO werden die notwendigen Auslagen der Nebenkläger im Falle einer Verurteilung dem Angeklagten auferlegt. Der Kostenersatzanspruch umfasst die gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwalts für Nebenklage. Für die Nebenklage im Strafverfahren besteht zudem die Möglichkeit auf Prozesskostenhilfe, was einen Unterschied zum sonstigen Strafverfahren darstellt.

Verfahrenskosten im Jugendstrafrecht

§ 74 JGG sagt hinsichtlich der Kosten und Auslagen in einem Jugendgerichtsverfahren: „Im Verfahren gegen einen Jugendlichen kann davon abgesehen werden, dem Angeklagten Kosten und Auslagen aufzuerlegen.“ Aus pädagogischen Gründen wird im Jugendgerichtsverfahren oft ganz oder teilweise davon abgesehen, dem Jugendlichen bzw. Heranwachsenden die Kosten aufzuerlegen, da dieser meist noch nicht über ein eigenes regelmäßiges Einkommen verfügt.

Fachanwalt.de-Tipp: Generell gilt aber auch hier, dass der Verurteilte die Kosten zu tragen hat, es liegt aber im Ermessen des Gerichts, ihn davon freizustellen.

Steuerlich absetzbar?

Kosten, die im Strafverfahren im Rahmen einer anwaltlichen Verteidigung anfallen, lassen sich steuerlich nicht absetzen. Eine Ausnahme besteht jedoch dann, wenn zwischen der Tat, die verhandelt wurde und der beruflichen Ausübung des Betroffenen ein Zusammenhang besteht. Dann können die Rechtsanwaltskosten als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.

FAQ zu Strafverfahren Kosten

Was sind Strafverfahren Kosten?

Strafverfahren Kosten sind Kosten, die im Zusammenhang mit einem Strafverfahren anfallen. Diese Kosten können zum Beispiel aus Gerichtsgebühren, Rechtsanwaltskosten und Zeugenentschädigungen bestehen.

Wer trägt die Strafverfahren Kosten?

Grundsätzlich trägt die Staatskasse die Kosten eines Strafverfahrens. Das bedeutet, dass die Kosten zunächst vom Staat übernommen werden. Jedoch kann der Staat unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten dem Betroffenen auferlegen, wenn er verurteilt wurde.

Wann kann der Verurteilte zur Zahlung der Strafverfahren Kosten verpflichtet werden?

Der Verurteilte kann zur Zahlung der Strafverfahren Kosten verpflichtet werden, wenn er verurteilt wird und das Gericht eine Kostenentscheidung trifft. Eine solche Entscheidung kann auch getroffen werden, wenn das Verfahren eingestellt wird.

Wie werden die Strafverfahren Kosten berechnet?

Die Höhe der Strafverfahren Kosten hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Schwere der Tat, dem Umfang des Verfahrens und der Anzahl der Zeugen. Die genaue Höhe wird in der Kostenentscheidung des Gerichts festgelegt.

Welche Kosten können im Rahmen eines Strafverfahrens anfallen?

Im Rahmen eines Strafverfahrens können verschiedene Kosten anfallen, wie zum Beispiel:

  • Gerichtsgebühren
  • Rechtsanwaltskosten
  • Kosten für Gutachten und Sachverständige
  • Zahlungen an Zeugen und Entschädigungen für Opfer

Wie kann man sich gegen die Zahlung der Strafverfahren Kosten wehren?

Wenn das Gericht eine Kostenentscheidung getroffen hat, kann der Verurteilte innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Rechtsmittel (Beschwerde) einlegen. Dabei kann er argumentieren, dass er nicht in der Lage ist, die Kosten zu tragen oder dass die Kostenentscheidung nicht rechtmäßig ist.

Was passiert, wenn der Verurteilte die Strafverfahren Kosten nicht zahlt?

Wenn der Verurteilte die Strafverfahren Kosten nicht zahlt, kann das Gericht verschiedene Maßnahmen ergreifen, wie zum Beispiel:

  • Zwangsvollstreckung
  • Pfändung von Vermögenswerten
  • Haftanordnung

Was sind die Unterschiede zwischen den Kosten im Strafverfahren und den Anwaltskosten?

Die Kosten im Strafverfahren und die Anwaltskosten sind zwei verschiedene Arten von Kosten, die im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Angelegenheit anfallen können. Die Kosten im Strafverfahren beziehen sich auf die Kosten, die im Rahmen des Verfahrens anfallen, wie zum Beispiel Gerichtsgebühren, Kosten für Gutachten und Sachverständige sowie Zeugenentschädigungen. Diese Kosten werden in der Kostenentscheidung des Gerichts festgelegt und können dem Verurteilten auferlegt werden. Anwaltskosten hingegen beziehen sich auf die Kosten, die für die Inanspruchnahme eines Anwalts anfallen. Diese Kosten werden vom Verurteilten selbst getragen und hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Umfang der anwaltlichen Tätigkeit und der Höhe des Streitwerts. Im Falle eines Freispruchs hat jedoch die Staatskasse auch die Kosten des Rechtsanwalts zu übernehmen.

Welche Rolle spielt das Einkommen des Verurteilten bei der Festlegung der Strafverfahren Kosten?

Das Einkommen des Verurteilten kann bei der Festlegung der Strafverfahren Kosten eine Rolle spielen. Vor allem wenn es um die Verhängung einer Geldstrafe geht; die Geldstrafe richtet sich nach dem Einkommen des Verurteilten.

Können die Strafverfahren Kosten auch nachträglich noch geändert werden?

Ja, die Strafverfahren Kosten können auch nachträglich noch geändert werden. Wenn sich die tatsächlichen Kosten von den in der Kostenentscheidung festgelegten Kosten unterscheiden, kann das Gericht eine Anpassung der Kostenentscheidung vornehmen.

Welche Auswirkungen haben die Strafverfahren Kosten auf das Vorstrafenregister?

Die Strafverfahren Kosten haben keine Auswirkungen auf das Vorstrafenregister. Das Vorstrafenregister enthält ausschließlich Informationen über rechtskräftig verhängte Strafen und Maßnahmen.

Können die Strafverfahren Kosten steuerlich geltend gemacht werden?

Nein, die Strafverfahren Kosten können in der Regel nicht steuerlich geltend gemacht werden. Lediglich die Kosten für die Inanspruchnahme eines Anwalts können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abgesetzt werden.

Wie hoch können die Strafverfahren Kosten im Einzelfall sein?

Die Höhe der Strafverfahren Kosten hängt von verschiedenen Faktoren ab und kann im Einzelfall sehr unterschiedlich ausfallen. In besonders schweren Fällen können die Kosten mehrere Tausend Euro betragen.

Fachanwalt.de-Tipp: Strafverfahren Kosten können eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen und sollten daher nicht unterschätzt werden. Wer in einem Strafverfahren verurteilt wird oder das Verfahren eingestellt wird, sollte sich frühzeitig über die Kosten und mögliche Folgen informieren. Auch wenn die Kosten in der Regel zunächst von der Staatskasse getragen werden, kann der Verurteilte unter bestimmten Umständen zur Zahlung verpflichtet werden. In diesem Fall ist es ratsam, sich rechtzeitig rechtlichen Beistand zu suchen und gegebenenfalls Rechtsmittel einzulegen.

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