Posing-Bilder von Kindern - legal oder Kinderpornografie gemäß § 184b StGB?

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 4. September 2024

Nach den Änderungen des Sexualstrafrechts wird der Begriff der Kinderpornographie nun noch detaillierter umschrieben. Hierzu gehört gemäß § 184b StGB auch das sogenannte Posing. Hierunter fallen Bilder mit der besonders aufreizenden Darstellung von Kindern.

Posing – Definition

Unter dem Begriff des Posings versteht man Bilder, die Kinder in sehr aufreizender Haltung darstellen. Eine sexuelle Handlung wird dabei jedoch nicht direkt vorgenommen. Das Kind wird auf den Bildern bewusst aufreizend zur Schau gestellt, etwa durch eine aufreizende Pose. Dabei reicht es aus, dass das Kind zufällig in einer aufreizenden Pose fotografiert wurde, es muss somit nicht selbst absichtlich entsprechend posiert haben, noch muss es von einem Dritten in die gewünschte Position gebracht worden sein.

Sind Kinder-Posing-Bilder strafbar?

Durch den § 184b StGB wird das Verbreiten, der Erwerb und der Besitz von kinderpornographischen Schriften unter Strafe gestellt. Somit ist die Darstellung von sexuellen Handlungen von, an oder vor Kindern strafbar. Hierzu gehören auch die sogenannten Posing-Bilder

 Kinderposing (© Marco2811 / fotolia.com)
Kinderposing (© Marco2811 / fotolia.com)
Bis vor einigen Jahren war dies anders. Um eine Strafbarkeit wegen Besitzes von Kinderpornographie zu bejahen, wurde verlangt, dass ein tatsächlicher sexueller Missbrauch abgebildet wird. Erst die Neufassung des § 184b StGB aus dem Jahr 2008 schloss schließlich diese Regelungslücke. Dasselbe gilt für Bilder, die in Nahaufnahmen Gesäß oder Genitalien zeigen. Auch diese ließen sich bis zur Gesetzesänderung nicht immer entsprechend strafrechtlich einordnen. Auch diese Lücke wurde durch den neu gefassten § 184b StGB geschlossen.

In einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2013 geht zudem hervor, dass nur solche Bilder als strafbares Posing anzusehen sind, bei denen sich aus der Darstellung ergibt, dass das Kind selbst aktiv eine bestimmte sexualbezogene Körperhaltung oder Position eingenommen hat. Basierend auf dieser Entscheidung würde die Abbildung unwillkürlicher Positionen nicht unter § 184b StGB fallen. So etwa, wenn das Kind schläft und keine Handlungskomponente des Kindes oder Dritten gegeben wäre. Es wird also im Einzelfall individuell zu entscheiden sein, ob die Grenze zum strafbaren Posing überschritten wurde oder ob eine Straffreiheit anzunehmen ist.

Strafmaß für Posing-Bilder

§ 184b StGB sieht für das Verbreiten, den Erwerb und den Besitz kinderpornographischer Schriften eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor. Die Strafbarkeit für Posing unterscheidet sich indes nicht von der Strafbarkeit bezüglich anderem kinderpornographischen Materials. Es wird letztlich darauf abgestellt, welche Handlung dem Täter konkret vorgeworfen werden kann, etwa der Besitz oder die Verbreitung des Materials. Üblicherweise wird Posing-Bildern jedoch nicht der Schweregrad beigemessen wie es bei harter Kinderpornographie der Fall ist. Dies dürfte sich daher regelmäßig auch bei der Strafzumessung bemerkbar machen.

Generell ist nicht jedes Bild, auf dem ein Kind unbekleidet zu sehen ist, als kinderpornographisch zu werten. Straffrei sind demnach private Fotos, die unbekleidete Kinder beispielsweise beim Familienurlaub am Strand oder in anderen harmlosen Alltagssituationen zeigen.

Fachanwalt.de-Tipp: Von einer Strafbarkeit ist erst dann auszugehen, wenn die Bilder einen kinderpornographischen Charakter haben, also einen sexuellen Bezug vorweisen.

FAQ zu Posing-Bildern

1. Was bedeutet der Begriff Posing-Bilder?

Posing-Bilder sind Fotos, auf denen Kinder oder Jugendliche in posierender, meist sexualisierter Weise dargestellt werden. Diese Bilder stellen im rechtlichen Kontext eine heikle Thematik dar, insbesondere wenn sie gegen den Willen des Kindes oder ohne dessen Einwilligungsfähigkeit erstellt wurden. Es ist wichtig zu beachten, dass das Bundeskinderschutzgesetz und das Strafgesetzbuch (StGB) in Deutschland klare Vorschriften zu solchen Aufnahmen festlegen.

  • § 184b StGB definiert Kinderpornografie, und Posing-Bilder können unter diesen Paragraphen fallen, wenn sie auf eine Weise erstellt werden, die sexuell aufreizend ist.
  • § 184c StGB regelt den Besitz und die Verbreitung von kinderpornografischen Schriften. Dieser Paragraph würde auch die Verbreitung von Posing-Bildern betreffen, sofern sie die Kriterien des § 184b StGB erfüllen.

Ein Beispiel wäre, wenn ein Elternteil ein Foto seines Kindes in einer Pose aufnimmt, die das Kind sexualisiert darstellt. Selbst wenn es nicht die Absicht des Elternteils war, das Kind zu sexualisieren, könnte dieses Foto nach den obigen Paragraphen illegal sein.

Sind Posing-Bilder von Kindern grundsätzlich illegal?

Posing-Bilder von Kindern sind nicht grundsätzlich illegal, aber es gibt strenge Grenzen, die von den Absichten des Fotografen und der Art der Pose abhängen. Was als sexualisierend angesehen wird, kann von Fall zu Fall variieren und es obliegt letztendlich den Gerichten, dies in Streitfällen zu entscheiden.

  • § 22 KunstUrhG stellt klar, dass Bilder von Personen nur mit deren Einwilligung verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden dürfen. Bei Kindern muss diese Einwilligung von den Erziehungsberechtigten kommen und das Kind muss ebenfalls zustimmen, soweit es dazu in der Lage ist.
  • § 23 KunstUrhG erlaubt einige Ausnahmen von dieser Regel, aber Posing-Bilder würden wahrscheinlich nicht unter diese Ausnahmen fallen.

Ein Beispiel wäre ein Foto eines Kindes in Badebekleidung am Strand. Obwohl das Kind in einer natürlichen Pose ist und die Absicht des Fotos unschuldig sein könnte, könnte es als Posing-Bild interpretiert werden, wenn es in einem sexualisierenden Kontext verbreitet wird.


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