Stalking, auch Nachstellung genannt, wird in den letzten Jahren immer öfter diskutiert. Wo es früher meist nur Prominente betraf, kann es mittlerweile jeden treffen. Die meisten Opfer sind Frauen. Dabei stellt der Täter das Opfer penetrant und häufig nach, belästigt und terrorisiert es. Stalking stellt seit 2007 einen eigenen Straftatbestand dar und ist somit unter Strafe gestellt.
- 1. Definition von Stalking
- 2. Was ist ein Stalker? Täter-Profil
- 3. Wann beginnt Stalking?
- 4. Folgen
- 5. Was tun gegen Stalking? Selbsthilfe-Tipps für Betroffene
- 6. FAQ zum Thema Stalking
- 6.1. Was ist Stalking?
- 6.2. Welche Handlungen können als Stalking gelten?
- 6.3. Was sind die rechtlichen Konsequenzen von Stalking?
- 6.4. Wie kann ich mich gegen Stalking schützen?
- 6.5. Was ist eine einstweilige Verfügung?
- 6.6. Was ist der Unterschied zwischen Stalking und Mobbing?
- 6.7. Was sollten Sie tun, wenn Sie gestalkt werden?
- 6.8. Was können die langfristigen Auswirkungen von Stalking sein?
- 6.9. Wie kann ich jemanden unterstützen, der von Stalking betroffen ist?
- 6.10. Wie kann ich verhindern, dass ich selbst zum Stalker werde?
Definition von Stalking
Stalking (© stadtratte / fotolia.com)Stalking meint das wiederholte widerrechtliche Nachstellen, Verfolgen, Belästigen, Bedrohen und Terrorisieren einer anderen Person gegen deren Willen bis hin zu psychischer und körperlicher Gewalt.
Das Wort „Stalking“ kommt aus dem Englischen und bedeutet wörtlich übersetzt „anschleichen“ und „Umkreisen der Beute".
Stalking - Gesetzliche Regelung und Strafe
Stalking stellt eine Straftat dar und ist seit 2007 in § 238 StGB geregelt.
Das Gesetz spricht dabei nicht von Stalking, sondern von Nachstellung.
§ 238 Absatz 1 StGB besagt, dass mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird, wer einer anderen Person in einer Weise unbefugt nachstellt, die geeignet ist, deren Lebensgestaltung schwerwiegend zu beeinträchtigen, indem er beharrlich
1. die räumliche Nähe dieser Person aufsucht,
2. unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu dieser Person herzustellen versucht,
3. unter missbräuchlicher Verwendung von personenbezogenen Daten dieser Person
a) Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für sie aufgibt oder
b) Dritte veranlasst, Kontakt mit ihr aufzunehmen, oder
4. diese Person mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit oder Freiheit ihrer selbst, eines ihrer Angehörigen oder einer anderen ihr nahestehenden Person bedroht oder
5. eine andere vergleichbare Handlung vornimmt.
§ 238 Absatz 2 StGB sieht eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor, wenn der Täter das Opfer, einen Angehörigen des Opfers oder eine andere dem Opfer nahe stehende Person durch die Tat in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.
Wenn der Täter durch die Tat den Tod des Opfers, eines Angehörigen des Opfers oder einer anderen dem Opfer nahe stehenden Person verursacht, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, vgl. § 238 Absatz 3 StGB.
§ 238 Absatz 4 StGB regelt, dass die Tat in den Fällen des Absatzes 1 nur auf Antrag verfolgt wird; es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
Stalking zieht somit - je nach Begehungsform - eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren nach sich. Welche Strafe den Täter im Ergebnis erwartet hängt vom Einzelfall und seinen Umständen ab.
Was ist ein Stalker? Täter-Profil
Bei der Nachstellung bzw. beim Stalking handelt es sich nicht um eine klar abzugrenzende Einzeltat. Vielmehr setzt es sich zusammen aus bewusstem und wiederholtem Belästigen, Nachstellen und Terrorisieren einer Person sowie aus einer Reihe von mehreren Tathandlungen über einen längeren Zeitraum zusammen. Diese Tathandlungen stellen in der Regel einzelne Straftaten wie Verleumdung, üble Nachrede, Körperverletzung, Nötigung oder Sachbeschädigung dar. Der Stalker studiert regelmäßig den Tagesablauf seines Opfers, um so das Opfer so oft es geht zu begegnen oder zu kontaktieren. Die meisten Stalker sind Menschen mit wenig Selbstwertgefühl, die häufig unter Persönlichkeitsstörungen leiden.
Bei vielen Tätern handelt es sich oftmals um den „Ex“ (männlich). Häufige Motive für den Ex sind Dominanz, Kontrolle, Eifersucht, Machtausübung, das Bedürfnis nach Aufmerksamkeit. Opfer sind demnach in der Regel Frauen. Zu den Tätern gehören aber auch regelmäßig Arbeitskollegen, Freunde, (flüchtige) Bekannte, Nachbarn oder Familienmitglieder.
Man kann dabei 2 Typen von Stalkern unterscheiden.
„Hunter" (Jäger): Er lässt in der Regel nicht locker und reagiert teilweise auch gewalttätig. Er zeigt keine Angst und lässt kaum bzw. nicht mit sich reden. Oftmals bringen auch eine Gefährderansprache der Polizei, ein Anwaltsschreiben oder eine einstweilige Verfügung zunächst keinen Erfolg.
„Howler" (heulender Hund): Dieser Typ nimmt gerne die Opferrolle ein und buhlt um Aufmerksamkeit und Mitleid. Ein Anwaltsschreiben, eine einstweilige Verfügung bzw. eine Gefährderansprache der Polizei führen oftmals zum Erfolg.
Wann beginnt Stalking?
Stalking durch Anruf (© sven-baehren / fotolia.com)Die Nachstellung bzw. das Stalking kann jeden treffen, unabhängig vom Alter, Nationalität, Einkommen. Oftmals erkennen die Betroffenen zu spät, dass es sich um Stalking handelt.
Juristisch gesehen beginnt das Stalken, wenn jemand durch ein wiederholtes Verfolgen bzw. andauerndem Belästigen in seinem normalen Lebensablauf beeinträchtigt wird. Die Verfolgung und/oder die Belästigung kann dabei auf verschiedene Art und Weise erfolgen.
Zur Straftat wird das Stalken, wenn die Beeinträchtigung schwerwiegend ist.
Zu unterscheiden ist das Stalking vom Mobbing. Mobbing stellt das Verhalten einer Person oder einer Gruppe gegenüber einer oder mehrerer Personen dar, mit der diese verunsichert, isoliert und denunziert wird/werden.
Das Stalking kann durch folgende Handlungen beginnen:
- Wiederholte tägliche bzw. wöchentliche Kontaktversuche
- Häufiges Anrufen, auch auf der Arbeit; meistens ohne Sinn und Grund
- regelmäßiger Kontakt über SMS, Emails oder Briefe
- Täter treibt sich regelmäßig in der Nähe des Opfers herum (Wohnort, Arbeitsstelle etc.)
- Täter schickt oder übergibt Opfer Geschenke oder Liebesbriefe
- Nachrichten an der Windschutzscheibe, im Briefkasten oder im Internet oder auch über dritte Personen
- Täter bestellt Sachen über Opfer (Warenbestellungen oder andere Dienstleistungen wie Filme, Bücher, Pizza etc
- Täter begeht Rufschädigungen über das Opfer, auch im Internet
- Täter spioniert Opfer aus und ruft beim Arbeitgeber oder bei der Krankenkasse an, um den neuen Arbeitgeber herauszufinden
- Täter beschädigt Sachen vom Opfer (Auto, Haus etc.)
- Beleidigungen, Bedrohungen gegenüber dem Opfer
In den meisten Fällen erstreckt sich das Stalking über einen Zeitraum von 12 bis 24 Monaten.
Cyberstalking - Stalking in Social-Medias
Cyberstalking (© MacX / fotolia.com)Cyberstalking meint bedrängende Handlungen, die mittels technischer Kommunikationsmittel gegenüber dem Opfer begangen werden und so das Opfer massiv unter Druck gesetzt wird; dies kann mit dem Handy, im Internet oder per Mail erfolgen.
Auch Cyberstalking (über Facebook, Instagram, Whatsup etc.) ist strafbar und wird von § 238 Absatz 1 Nr. 2 und Nr. 3 StGB umfasst.
Folgende Formen des Cyberstalkings sind denkbar:
- Opfer wird per Handy oder im Internet ausspioniert, belästigt, bedrängt, bedroht
- Der Täter verbreitet Lügen oder falsche Informationen über das Internet
- Der Täter bestellt Ware im Internet im Namen des Opfers
- Der Täter verbreitet intime Details und/oder private Fotos im Internet
- Der Täter verbreitet manipulierte Fotos des Opfers im Internet
- Der Täter begeht im Namen des Opfers Straftaten im Internet
- Der Täter erstellt Fake-Accounts im Namen des Opfers
Wenn der Täter vom Opfer unerlaubt Fotos oder dergleichen im Internet veröffentlicht, ist im Übrigen der Straftatbestand des § 201 a StGB (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen) verwirklicht.
Als Opfer von Cyberstalking sollte man unverzüglich handeln, da die Spuren, die der Täter im Internet hinterlässt, nur schwer zu verwischen sind.
Einen sehr wichtigen Hinweis kann die vom Täter genutzte IP-Adresse liefern. Mittels der IP-Adresse können die Ermittlungsbehörden mit Unterstützung des Anbieters des Internet-Anschlusses ggf. konkret nachweisen, von wo aus zu welchem Zeitpunkt im Internet was gepostet oder geschrieben wurde.
Folgen
Depression als Folge (© FollowTheFlow / fotolia.com)Stalking geht an den meisten Opfern nicht spurenlos vorbei. Ganz im Gegenteil: die Folgen von sind oftmals grenzenlos und verheerend. Es geht teilweile mit einfachen psychischen Folgen los, kann aber im schlimmsten Falle auch zum Selbstmord oder sehr schweren gesundheitlichen Folgen führen.
Nachfolgend die häufigsten Folgen von Stalking:
- Kopfschmerzen
- Magenbeschwerden
- Unwohlsein, Nervosität
- Schlafstörungen, Panikattacken, Albträume
- Essstörungen
- Depressionen
- Gereiztheit, Hoffnungslosigkeit
- Posttraumatische Belastungs-Störungen
- Sozialleben des Opfers leidet drunter
- Misstrauen gegenüber anderen Personen
- Beziehungsunfähigkeit bzw. Abneigung gegenüber möglichen Beziehungen
- Suizidgedanken
- Entfremdung gegenüber Freunden, Familie und Bekannten
- Verlust oder Wechsel des Arbeitsplatzes
- Wechsel des Wohnortes
- Wechsel der Telefonnummer
- Soziale Isolation
Was tun gegen Stalking? Selbsthilfe-Tipps für Betroffene
Anzeige erstatten (© bruce-shippee / fotolia.com)Fraglich ist, wie man als Betroffener mit einem Stalker umgehen sollte. Auf jeden Fall kann man sich gegen ein Stalker wehren und man sollte dies auch umgehend tun. Wichtig ist dabei, dass man sich und andere nicht in Gefahr bringt.
- Ignorieren
Man sollte den Täter zunächst ignorieren. Manche Stalker suchen vor allem nach Aufmerksamkeit. Wenn er jedoch merkt, dass man seine Kontaktversuche, Belästigungen, Geschenke etc. nicht erwidert, verliert er schnell die Lust und gibt auf. Daher auch keinen Blickkontakt aufbauen.
- Verbale Verteidigung
Wenn das Ignorieren nichts bringt, sollte man den Stalker ausdrücklich und ernsthaft zur Rede stellen und ihm klarmachen, dass er aufhören soll. Ggf. sollte man ihm mit der Polizei oder einem Rechtsanwalt drohen. Wenn die Sache zu heikel ist und man die Situation nicht einschätzen kann bzw. sich nicht traut, das Gespräch mit dem Stalker zu führen, sollte man ein derartiges zur-Rede-stellen sein lassen und ggf. sofort die Polizei einschalten oder einen Rechtsanwalt aufsuchen. Alternativ könnte man das Gespräch auch einem Dritten (Freund, Freundin, Partner etc.) überlassen, dem man vorher von dem Vorfall erzählt hat.
- Dokument führen
Man sollte über die Handlungen, Aktivitäten und Maßnahmen des Stalkers Notiz führen. Wichtig ist hierbei festzuhalten, was der Stalker wann (Datum und Uhrzeit) gemacht hat. Ggf. sollte man Namen und Adressen von Zeugen mit aufschreiben. All diese wichtigen Informationen benötigt die Polizei bzw. der Rechtsanwalt.
- Familie und Freunde einbeziehen
Wenn man davon ausgeht „gestalkt“ zu werden, sollte man sich an eine oder mehrere Vertrauenspersonen wenden. Dies kann der Partner oder ein guter Freund/guteFreundin sein. Zum Einen können diese Personen als Zeugen fungieren, zum Anderen können sie einem ggf. Hilfe und Rat geben oder den Stalker zur Rede stellen.
- Soziale Medien überprüfen
Sobald man merkt, dass man „gestalkt“ wird, sollte man vor allem auf den sozialen Netzwerken (Facebook, Instagram, Twitter etc.) überprüfen, was man dort alles von sich preisgibt. Man sollte sämtliche Konten in den sozialen Netzwerken als „Privatkonto“ führen und somit die Privatspähre-Einstellungen entsprechend nutzen. Im schlimmsten Fall sollte man für eine gewissen Zeit komplett auf soziale Netzwerke verzichten.
- Auf Dokumente achten
Man sollte keine persönlichen Sachen wie Briefe, Fotos, Kataloge oder abonnierte Zeitschriften in den Hausmüll werfen. Einige Stalker suchen sogar im Hausmüll nach und versuchen so an „Stoff“ zu kommen. In manchen Fällen kommt es vor, dass Stalker die Post vom Opfer aus dem Briefkasten entwenden. Dieses Vorgehen allein stellt schon eine Straftat dar. Wenn dies vorkommt, sollte man unverzüglich die Polizei einschalten und eine Anzeige erstatten.
- Professionelle bzw. ärztliche Hilfe nehmen
Wenn das Stalking stärkere Ausmaße angenommen hat, sollte man ggf. professionelle Hilfe (Psychologe, Psychotherapeut, Arzt) in Anspruch nehmen, um die Belästigungen und Erlebnisse aufzuarbeiten und zu behandeln. Ansonsten kann man sich an öffentliche Einrichtungen wenden, die Opfer zum Thema Stalking beraten und unterstützen. Im Übrigen können sich Frauen, aber auch alle anderen Opfer an das „Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen“ wenden und um Hilfe und Beratung bitten. Die Nummer lautet 08000 116 016. Zahlreiche Tipps im Kampf gegen Stalking erhält man auch unter www.gemeinsamgegenstalking.de oder www.weisser-ring.de.
- Anzeige wegen Stalking
Wenn das Stalking anhält und man drunter leidet bzw. gefährdet ist, sollte man die örtliche Polizei einschalten und eine Anzeige gegen den Stalker erstatten. Selbst die Polizei rät dazu, eine Anzeige zu erstatten. Im Ergebnis zeigt das Einschreiten der Polizei Wirkung gegen den Stalker. In den meisten Fällen hören die Belästigungen nach einer Anzeige auf oder nehmen zumindest drastisch ab. Auch Stalking-Experten raten dazu, früh Anzeige zu erstatten.
- Juristisch vorgehen / einstweilige Verfügung
Man könnte – bevor man eine Anzeige bei der Polizei macht – zunächst einen Rechtsanwalt einschalten. Der Rechtsanwalt könnte den Stalker anschreiben und diesen auffordern, mit dem Stalking aufzuhören und zugleich mit weiteren Schritten wie Anzeige oder einstweiliger Verfügung drohen. Wenn der Stalker sich davon nicht aufhalten lässt, könnte der Rechtsanwalt sodann eine einstweilige Verfügung gegen den Stalker erwirken, wonach der Stalker sich dem Opfer nicht nähern darf und auch keinen Kontakt zum Opfer aufnehmen darf. Im Falle, dass er es dennoch tut, macht sich der Stalker erneut strafbar.
Als Opfer kann man den Täter zusätzlich auf Schadensersatz und Schmerzensgeld in Anspruch nehmen und verklagen.
FAQ zum Thema Stalking
Was ist Stalking?
Stalking ist ein strafrechtlich relevantes Verhalten, bei dem eine Person einer anderen Person über einen längeren Zeitraum hinweg nachstellt. Dabei werden in der Regel Handlungen wie Beobachten, Belästigen, Verfolgen und Bedrohen ausgeübt. Das Opfer fühlt sich dadurch in seiner Freiheit und Sicherheit beeinträchtigt.
Welche Handlungen können als Stalking gelten?
Zu den Handlungen, die als Stalking gelten können, gehören unter anderem:
- Nachstellen
- Belästigung
- Bedrohung
- Telefonterror
- Beobachtung
- Ausspähen von Daten
- Verbreitung von Gerüchten oder Lügen
- sexuelle Belästigung
- physische Gewalt oder Androhung von Gewalt
Was sind die rechtlichen Konsequenzen von Stalking?
Stalking ist ein strafrechtliches Delikt und kann je nach Schwere des Falls mit Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren geahndet werden. Auch Geldstrafen oder Schadenersatzforderungen können gegen den Täter verhängt werden.
Wie kann ich mich gegen Stalking schützen?
Es gibt verschiedene Maßnahmen, um sich gegen Stalking zu schützen:
- Sichere Wohnsituation: Sorgen Sie dafür, dass Ihre Wohnsituation sicher ist und lassen Sie gegebenenfalls das Schloss auswechseln.
- Informieren Sie Freunde und Familie: Sprechen Sie mit Freunden und Familie über die Situation und bitten Sie um Unterstützung.
- Erstellen Sie ein Tagebuch: Notieren Sie alle Vorfälle und machen Sie gegebenenfalls Screenshots von SMS oder E-Mails.
- Schalten Sie einen Anwalt ein: Ein Anwalt kann Sie beraten und gegebenenfalls eine einstweilige Verfügung gegen den Täter erwirken.
- Suchen Sie professionelle Hilfe: Sprechen Sie mit einem Psychologen oder einer Beratungsstelle.
Was ist eine einstweilige Verfügung?
Eine einstweilige Verfügung ist eine gerichtliche Anordnung, die dem Täter untersagt, sich dem Opfer zu nähern oder Kontakt aufzunehmen. Bei Zuwiderhandlung können empfindliche Strafen verhängt werden.
Was ist der Unterschied zwischen Stalking und Mobbing?
Stalking und Mobbing sind zwei verschiedene Verhaltensweisen. Während Stalking sich in der Regel nur auf eine Einzelperson richtet, ist Mobbing ein systematisches und längerfristiges Verhalten, gegen eine Einzelperson aber auch gegen eine Gruppe von Menschen. Mobbing findet oft am Arbeitsplatz statt und umfasst Handlungen wie Demütigung, Ausgrenzung und Mobbing.
Was sollten Sie tun, wenn Sie gestalkt werden?
Wenn Sie gestalkt werden, sollten Sie unverzüglich Maßnahmen ergreifen, um sich selbst zu schützen. Dazu gehören folgende Schritte:
- Erstellen Sie eine Liste aller Vorfälle, die Sie als Stalking empfinden. Notieren Sie Datum, Uhrzeit und Ort, wo die Vorfälle stattgefunden haben.
- Informieren Sie Ihre Freunde und Familie über die Situation und bitten Sie um Unterstützung.
- Suchen Sie professionelle Hilfe, indem Sie sich an eine Beratungsstelle oder an einen Anwalt wenden.
- Setzen Sie klare Grenzen: Machen Sie dem Stalker deutlich, dass Sie sein Verhalten nicht tolerieren werden und dass Sie sich gegen seine Handlungen zur Wehr setzen werden.
- Erwägen Sie eine einstweilige Verfügung gegen den Täter. Eine einstweilige Verfügung kann dazu beitragen, dass der Täter sich von Ihnen fernhält.
Was können die langfristigen Auswirkungen von Stalking sein?
Stalking kann erhebliche Auswirkungen auf das Leben des Opfers haben. Die langfristigen Folgen können unter anderem sein:
- Angstzustände
- Depressionen
- Schlafstörungen
- Verlust des Selbstbewusstseins
- Posttraumatische Belastungsstörungen (PTSD)
- Soziale Isolation
Wie kann ich jemanden unterstützen, der von Stalking betroffen ist?
Wenn Sie jemanden kennen, der von Stalking betroffen ist, können Sie ihm helfen, indem Sie folgende Schritte unternehmen:
- Zeigen Sie Verständnis und Empathie.
- Ermutigen Sie die betroffene Person, sich professionelle Hilfe zu suchen.
- Bieten Sie an, die Person bei den rechtlichen Schritten zu unterstützen, wenn sie das wünscht.
- Bieten Sie an, in der Nähe zu bleiben, damit die Person sich sicher und unterstützt fühlt.
- Vermeiden Sie es, die betroffene Person zu kritisieren oder ihr die Schuld zu geben.
Wie kann ich verhindern, dass ich selbst zum Stalker werde?
Wenn Sie sich Sorgen machen, dass Ihr Verhalten in Richtung Stalking geht, können Sie folgende Schritte unternehmen:
- Achten Sie auf Ihre Handlungen: Vermeiden Sie es, jemanden zu beobachten oder ihm nachzustellen.
- Respektieren Sie die Privatsphäre anderer: vermeiden Sie es, andere zu belästigen oder ihre persönlichen Informationen zu sammeln.
- Holen Sie sich Hilfe: Wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie Schwierigkeiten haben, Ihre Handlungen zu kontrollieren, suchen Sie professionelle Hilfe.