Steuerhinterziehung gemäß den §§ 370 ff Abgabenordnung (AO) bezieht sich auf das unerlaubte Vermeiden oder Verringern von Steuerzahlungen durch unrichtige oder unvollständige Angaben in der Steuererklärung, ebenso durch Verheimlichung von Einkommen oder Vermögen. Eine Steuerstraftat ist mit Geld- oder Freiheitsstrafen bedroht und kann in besonders schweren Fällen zur Untersagung des Geschäftsbetriebes führen.
- 1. Was ist Steuerhinterziehung?
- 2. Beispiele
- 3. Welche Strafen drohen bei Steuerhinterziehung?
- 4. Wann verjährt Steuerhinterziehung?
- 5. Das können Sie bei Steuerhinterziehung tun
- 6. Bescheid wegen Steuerhinterziehung erhalten: Was ist zu tun?
- 7. Fazit
- 8. FAQ zur Steuerhinterziehung
- 8.1. Was ist Steuerhinterziehung und welche Strafen drohen?
- 8.2. Welche Möglichkeiten gibt es, um einer Strafverfolgung wegen Steuerhinterziehung zu entgehen?
- 8.3. Wie verjährt Steuerhinterziehung?
- 8.4. Welche Rolle spielen Steuerberater bei der Steuerhinterziehung?
- 8.5. Was ist der Unterschied zwischen Steuerhinterziehung und Steuerverkürzung?
Was ist Steuerhinterziehung?
Steuerhinterziehung als Straftat (© simoneminth / stock.adobe.com)Der Tatbestand der Steuerhinterziehung ist nach § 370 AO gegeben, wenn jemand unter Verletzung seiner steuerlichen Pflichten, steuerlich relevante Daten vorenthält oder veruntreut. Steuerhinterziehung fügt dem Gemeinwesen einen Schaden zu und wird demnach besonders kritisch beurteilt.
Dabei muss dies nicht notwendigerweise vorsätzlich geschehen, sondern kann auch durch Unaufmerksamkeit oder Nachlässigkeit passieren. Ebenso kann die Nichtanzeige eines Fehlverhaltens als Straftatbestand gelten, sofern dieses steuerlich relevant ist.
Zu den Abgaben, die Steuerpflichtige an den Staat zu leisten haben, gehören unter anderem:
- Einkommenssteuer
- Körperschaftssteuer
- Gewerbesteuer
- Umsatzsteuer
- Solidaritätszuschlag
- Kapitalertragsteuer
- Kirchensteuer
- Grundsteuer
- Etc.
Wann beginnt eine Steuerhinterziehung?
Das hängt nicht von der Höhe des Betrages ab, ist also bereits bei einer Steuerschuld von einem EURO möglich. Dabei gilt sowohl der Versuch als auch der tatsächliche Vollzug von falschen Angaben oder das Verheimlichen von Einkommen als Straftat im Zusammenhang mit Steuern.
Sollten sich steuerrelevante Veränderungen im Lebensumfeld ereignen und die betroffene Person ihre Pflicht zur unverzüglichen Korrektur gemäß § 153 AO nicht erfüllen, kann dies ebenfalls als Steuerhinterziehung gewertet werden. Beispiele solcher relevanter Lebensveränderungen sind:
- Eheschließung;
- Scheidung;
- Wegfall des Kinderfreibetrags;
- Erbschaft, die über den Freibetrag für Erbschaftssteuer hinausgeht.
Ebenfalls als Steuerhinterziehung angesehen wird, wenn jemand, der zur Einkommenssteuer verpflichtet ist, keine Steuererklärung abgibt.
Einfache vs. schwere Steuerhinterziehung
Steuerhinterziehung wird im Allgemeinen in zwei Kategorien unterteilt:
- Einfache Steuerhinterziehung: Dabei geht es oft um relativ geringe Geldbeträge, und die Strafen sind im Allgemeinen weniger streng. Sie liegt in der Regel vor, wenn absichtlich falsche oder unvollständige Angaben in der Steuererklärung gemacht wurden.
- Schwere Steuerhinterziehung hingegen bezieht sich auf umfangreichere oder systematische Formen wie Geldwäsche oder Betrug im großen Stil. Dabei geht es oft um viel größere Geldbeträge, und die Strafen sind bei Weitem höher.
In beiden Fällen haben die Steuerbehörden das Recht, Ermittlungen anzustellen, wenn der Verdacht ausreichend begründet ist. Die Beweislast liegt dabei beim Beschuldigten. In Fällen schwerwiegender Steuerhinterziehung können die Behörden auch aggressivere Durchsetzungsmaßnahmen wie die Durchsuchung und Beschlagnahme von Dokumenten anwenden und eng mit anderen staatlichen Stellen zusammenarbeiten, um gegen Finanzverbrechen oder organisierte kriminelle Aktivitäten vorzugehen.
Beispiele
Falsche Steuererklärung? (© stockwerk / stock.adobe.com)Es gibt unterschiedliche Formen der Steuerhinterziehung, wie folgender exemplarischer Auszug zeigt:
- Falsche Angaben in der Steuererklärung z. B. unrichtige Aufzeichnungen über Einkommen oder Ausgaben, um die Steuervorschreibung zu mindern.
- Verheimlichung von Einkünften wie vor dem Finanzamt versteckte Bankkonten oder Eigentum.
- Schwarzarbeit: Einkommen aus nicht gemeldeten, ansonst steuerpflichtigen Arbeitsverhältnissen.
- Scheingeschäfte, bei denen die aufgezeichneten Finanzströme von den tatsächlich erbrachten und verrechneten Leistungen abweichen.
Welche Strafen drohen bei Steuerhinterziehung?
Diese können je nach Schwere des Vergehens und den besonderen Umständen des Falles variieren. Einige mögliche Strafen sind:
- Geldstrafen je nach Höhe der hinterzogenen Steuern.
- Verhängung von Strafzuschlägen auf die geschuldeten Steuern samt Zinsen.
- In besonders schweren Fällen Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren.
- Beschlagnahme von Vermögenswerten, die in einem angemessenen Verhältnis zur Steuerschuld stehen.
- Untersagung des Gewerbes wegen erwiesener Unzuverlässigkeit.
Kriterien für die Höhe der Strafe
Faktoren, die in der Regel bei der Festlegung des Strafmaßes berücksichtigt werden:
- Die Höhe der hinterzogenen Steuern verhält sich kongruent zum Strafmaß, ebenso der Zeitraum (Dauer) in dem die Steuerhinterziehung stattgefunden hat.
- Ausmaß der Täuschung und des Betrugs.
- Wirtschaftliche und persönliche Verhältnisse.
- Das Strafmaß kann sich verringern, bei
- hohem Alter oder Krankheit.
- Zusammenarbeit und freiwillige Offenlegung.
- bisherige tadellose Reputation und Freiheit von Vorstrafen.
- Das Strafmaß kann sich erhöhen, bei
- nachgewiesener Beteiligung am organisierten Verbrechen.
- gewerbsmäßiger Steuerhinterziehung.
- Persönlicher Bereicherung.
- Verschleierung z.B. durch Verlagerung des Gewinns ins Ausland.
Strafmaßtabelle
Laut § 370 AO ist Steuerhinterziehung eine Straftat. Die verhängten Strafen hängen einerseits von der Höhe der hinterzogenen Steuer ab, andererseits von anderen individuellen Faktoren (bspw. Vorleben des Steuerpflichtigen, seine Kooperationsbereitschaft).
Hinterzogene Steuer |
Strafmaß |
Bis € 1.000, -- |
Das Strafverfahren kann gegen Auflagen eingestellt werden |
Bis € 50.000, -- |
Geldstrafe |
Bis € 100.000, -- |
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe mit der Möglichkeit der Bewährung |
Bis € 1.000.000, -- |
Freiheitsstrafe und ggf. Geldstrafe, Bewährung möglich |
Über € 1.000.000, -- |
Freiheitsstrafe und ggf. Geldstrafe, Bewährung nicht möglich |
Ausmaß der Geldstrafe
Eine Geldstrafe wird immer in Tagessätzen verhängt, deren Höhe von drei Faktoren abhängig ist:
- Wohnort (unterschiedlich nach Bundesland).
- Schwere des Vorwurfs der Steuerhinterziehung.
- Mögliche strafmildernde oder strafverschärfende Umstände.
Die tatsächliche Höhe der Tagsätze liegt zwischen € 1 und € 5.000 -- und es können mindestens 5 und maximal 360 Tagsätze verhängt werden.
Wann verjährt Steuerhinterziehung?
Um die Fristen für eine Verjährung tatsächlich festzumachen, muss zuerst Klarheit darüber herrschen, welche Art von Verjährung gemeint ist:
- Ist dann wesentlich, wenn der Steueranspruch vom Finanzamt bereits festgesetzt ist. Mindestfrist sind fünf Jahre; 10 Jahre, wenn eine strafrechtliche Relevanz feststeht.
- Festsetzungsverjährung steht in Zusammenhang mit der Festsetzungsfrist. Dabei geht es darum, wie lange ein Steuerbescheid von beiden Seiten noch geändert werden kann. Nach Ablauf beginnt der Verjährungszeitraum, der in der Regel 5 Jahre beträgt.
- 5 Jahre in einfachen Fällen, 15 Jahre in besonders schweren Fällen. Die Frist beginnt mit der Einleitung des Strafverfahrens durch Gerichtsbeschlüsse oder durch eine Anklageerhebung.
Allgemein gilt für Verjährungsfristen, dass sie nach Ablauf des Kalenderjahres, indem der Anspruch des Finanzamtes festgestellt wurde, zu laufen beginnen.
Beispiele für Berechnung
Wenn eine Steuerforderung des Finanzamts im Jahr 2021 fällig wird, startet die Verjährungsfrist automatisch am 31. Dezember 2021, unabhängig von dem Monat, in dem die Schuld entstanden ist. Somit wird diese Schuld mit Ablauf des 31. Dezember 2026 verjährt sein.
Falls das Finanzamt allerdings bis zum 31. Dezember 2026 eine Mahnung verschickt, startet die Fünf-Jahres-Frist von Neuem. Es ist Praxis, dass das Finanzamt vor Ablauf der Frist Zahlungsaufforderungen verschickt.
Das können Sie bei Steuerhinterziehung tun
Selbstanzeige (© fabstyle / stock.adobe.com)
Wenn jemand Steuern hinterzogen hat, stehen ihm mehrere rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung. Dazu gehören:
- Freiwillige Selbstanzeige bei den Steuerbehörden: Sie kommt einem Eingeständnis der Steuerhinterziehung gleich. Die geschuldeten Steuern, Strafen und Zinsen sind zu zahlen. Die Behörde kann von der Strafverfolgung absehen.
- Rückzahlungsplan: Steuern, Zinsen und Strafen werden in Raten über einen längeren Zeitraum hinweg zurückgezahlt.
- Verteidigung vor Gericht: In diesem Fall ist es ratsam, sich mit einem Anwalt zu beraten.
- Steueramnestie durch die Behörden: Einzelpersonen oder Unternehmen, die Steuern hinterzogen haben, können sich melden, die geschuldeten Steuern zahlen und entgehen der Strafverfolgung.
Selbstanzeige
Eine Selbstanzeige zu machen, befreit zwar nicht von der Steuerschuld, kann allerdings die rechtlichen Schritte (Strafverfolgung) mildern.
Es empfiehlt sich im Vorfeld alle relevanten Informationen zu sammeln: Finanzunterlagen, Rechnungen und andere zugehörige Dokumente. Ein Steuerberater kann helfen, die geschuldeten Steuern, Bußgelder und Zinsen zu berechnen.
- Die Selbstanzeige wird beim örtlich zuständigen Finanzamt oder der Steuerfahndung eingereicht. Ein Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht kann beim Verfassen des Selbstanzeigeberichts unterstützen.
- Es ist nicht damit zu rechnen, dass die Selbstanzeige die Steuerschuld mindert. Steuern samt Zinsen sind in jedem Fall zu bezahlen. Falls dieses Kapital nicht voll zur Verfügung steht, ist es zu empfehlen, bereits im Vorfeld einen Rückzahlungsplan auszuarbeiten.
Die Steuerbehörden behalten sich auch bei einer freiwilligen Selbstanzeige das Recht vor, strafrechtliche Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen einzuleiten. In den meisten Fällen wirkt sich die Selbstanzeige mildernd auf die Möglichkeiten der strafrechtlichen Verfolgung aus. Dazu sollten folgende Sachverhalte vorliegen:
- Dem Finanzamt ist die Straftat noch nicht bekannt und die Verjährungsfristen sind noch nicht erfüllt.
- Der hinterzogene Steuerbetrag bleibt unter € 25.000, --.
- Unrichtige Angaben wurden korrigiert, unvollständige Angaben ergänzt, Sachverhalte, die für die Beurteilung als wesentlich erscheinen, nachgemeldet.
- Die hinterzogenen Steuern wurden inkl. Zinsen an das Finanzamt gezahlt.
Melden bei Verdacht von Steuerhinterziehung
Wenn der Verdacht besteht, dass jemand eine Steuerhinterziehung begeht / begangen hat, kann dies den Finanzbehörden gemeldet werden. Die Meldung kann anonym erfolgen, um einen gewissen Schutz gegen eventuelle Vergeltungsmaßnahmen durch den Beschuldigten zu erlangen.
Bescheid wegen Steuerhinterziehung erhalten: Was ist zu tun?
Steuersünder (© WoGi / stock.adobe.com)Ein derartiger Steuerbescheid ist das Signal der Behörden, dass diese beweiskräftig eine Steuerschuld festgestellt haben und sie Ermittlungsverfahren einleiten. Eine wirksame Selbstanzeige ist nun nicht mehr möglich.
Jetzt ist es an der Zeit, einen Anwalt für Steuerstrafrecht beizuziehen. Falls die Festlegung der Steuer angezweifelt wird, kann dieser beim zuständigen Finanzamt Einspruch oder beim Finanzgericht Klage erheben (Abgabenordnung; Finanzgerichtsordnung). In diesen Fällen geht es um Geld.
Parallel dazu kommt unter Umständen das Strafverfahren in Gang, wenn der Anfangsverdacht besteht, dass eine Steuerstraftat oder eine Steuerordnungswidrigkeit begangen wurde. Dieses Verfahren läuft nach den Bestimmungen der Strafprozessordnung (StPO). Die Ermittlungen werden von der Bußgeld- und Strafsachenstelle (BuStra) und / oder von der Steuerfahndung durchgeführt. Nach Abschluss dieser wird der Akt an die Staatsanwaltschaft übergeben.
Zusammenfassend ist zu sagen, dass sich Steuerstrafverfahren von „normalen“ Strafverfahren unterscheiden, weil Verfahrensrecht und Strafrecht eng verzahnt sind.
Fazit
Steuerhinterziehung bezieht sich auf die bewusste Täuschung der Steuerbehörden, indem man falsche Angaben macht oder Einkünfte verschweigt. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass Steuerhinterziehung ein schwerwiegendes Vergehen ist, das sowohl zivil- als auch strafrechtliche Konsequenzen haben kann.
Zivilrechtliche Konsequenzen können in Form von Nachzahlungen und Steuernachforderungen seitens des Finanzamtes erfolgen. Die strafrechtlichen Konsequenzen können je nach Höhe des hinterzogenen Betrags eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren oder eine hohe Geldstrafe nach sich ziehen. Eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung kann auch zu erheblichen beruflichen Konsequenzen führen, wie etwa einem Berufsverbot oder einem Verlust der Geschäftsfähigkeit.
Es ist daher von großer Bedeutung, dass jeder Steuerpflichtige seine steuerlichen Pflichten ernst nimmt und sie entsprechend erfüllt. Steuerberater können dabei helfen, die Steuererklärung ordnungsgemäß und korrekt auszufüllen und die Steuerpflichtigen über ihre Pflichten aufzuklären. Bei einer Prüfung durch das Finanzamt sollten alle notwendigen Dokumente bereitgestellt und eine kooperative Haltung eingenommen werden.
Steuerhinterziehung ist nicht nur ein Verstoß gegen das Gesetz, sondern auch ein Angriff auf das Gemeinwohl. Steuern sind eine wichtige Einnahmequelle für den Staat, um öffentliche Aufgaben und Leistungen zu finanzieren. Wer Steuern hinterzieht, schädigt daher nicht nur sich selbst, sondern auch die Allgemeinheit.
FAQ zur Steuerhinterziehung
Was ist Steuerhinterziehung und welche Strafen drohen?
Steuerhinterziehung ist ein Delikt, das in Deutschland gemäß § 370 Abgabenordnung (AO) strafbar ist. Sie liegt vor, wenn jemand vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben über steuerlich erhebliche Tatsachen macht, Steuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt.
Beispiele für Steuerhinterziehung sind:
- Unterlassene Steuererklärung - Nichtabgabe der Steuererklärung innerhalb der gesetzlichen Frist
- Falsche Angaben - Unwahre oder unvollständige Angaben in der Steuererklärung
- Schwarzeinkünfte - Nichtdeklaration von Einkünften, z.B. aus Schwarzarbeit
Die Strafen für Steuerhinterziehung können je nach Schwere des Verstoßes variieren:
- Geldstrafe - In weniger schweren Fällen kann eine Geldstrafe verhängt werden, deren Höhe sich nach Tagessätzen bemisst.
- Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren - Bei einer vorsätzlichen Steuerhinterziehung kann eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren verhängt werden.
- Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren - In besonders schweren Fällen gemäß § 370 Abs. 3 AO kann die Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren betragen.
Welche Möglichkeiten gibt es, um einer Strafverfolgung wegen Steuerhinterziehung zu entgehen?
Eine Möglichkeit, um einer Strafverfolgung wegen Steuerhinterziehung zu entgehen, ist die strafbefreiende Selbstanzeige gemäß § 371 AO.
Diese muss jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
- Vollständigkeit - Alle steuerlich relevanten Sachverhalte müssen offen gelegt werden.
- Rechtzeitigkeit - Die Selbstanzeige muss vor einer Entdeckung der Steuerhinterziehung erfolgen.
- Zahlung der hinterzogenen Steuern - Die hinterzogenen Steuern und ggf. Hinterziehungszinsen müssen innerhalb einer angemessenen Frist gezahlt werden.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, aktiv mit den Steuerbehörden zusammenzuarbeiten, um die Hinterziehung aufzudecken und aufzuklären. Dies kann in einigen Fällen zu einer Strafmilderung oder gar einem Strafverzicht führen.
Wie verjährt Steuerhinterziehung?
Die Verjährungsfrist für Steuerhinterziehung beträgt gemäß § 376 AO grundsätzlich fünf Jahre (sogenannte einfache Steuerhinterziehung). Diese Frist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Tat begangen wurde. In bestimmten Fällen kann die Verjährungsfrist jedoch verlängert werden:
- Verlängerung auf 10 Jahre - Bei einer besonders schweren Steuerhinterziehung gemäß § 370 Abs. 3 AO beträgt die Verjährungsfrist zehn Jahre.
- Ablaufhemmung - Die Verjährung kann durch bestimmte Ereignisse, wie z.B. Ermittlungsmaßnahmen, gehemmt werden (§ 78b Strafgesetzbuch).
Es ist wichtig zu beachten, dass die Verjährungsfrist für die Strafverfolgung der Steuerhinterziehung nicht mit der Verjährungsfrist für die Steueransprüche selbst verwechselt werden darf. Die steuerlichen Verjährungsfristen sind in §§ 169-171 AO geregelt und betragen in der Regel vier Jahre für die sogenannte Festsetzungsverjährung.
Welche Rolle spielen Steuerberater bei der Steuerhinterziehung?
Steuerberater haben eine wichtige Rolle bei der Prävention und Aufdeckung von Steuerhinterziehung. Sie sind dazu verpflichtet, ihre Mandanten über die geltenden steuerlichen Pflichten und Vorschriften aufzuklären und sie bei der korrekten Abgabe ihrer Steuererklärungen zu unterstützen. Allerdings können auch Steuerberater in Fällen von Steuerhinterziehung strafrechtlich belangt werden, wenn sie wissentlich oder vorsätzlich an der Hinterziehung beteiligt sind oder diese unterstützen.
In solchen Fällen können Steuerberater wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung gemäß § 27 Strafgesetzbuch belangt werden. Steuerberater, die auf Steuerhinterziehung hingewiesen werden, sollten daher ihre Mandanten auf die rechtlichen Konsequenzen hinweisen und sie dazu ermutigen, eine Selbstanzeige gemäß § 371 AO zu erstatten, um einer Strafverfolgung zu entgehen.
Was ist der Unterschied zwischen Steuerhinterziehung und Steuerverkürzung?
Der Hauptunterschied zwischen Steuerhinterziehung und Steuerverkürzung liegt in der Vorsätzlichkeit des Handelns:
- Steuerhinterziehung - Hierbei handelt es sich um eine vorsätzliche und rechtswidrige Handlung, die darauf abzielt, Steuern zu verkürzen oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile zu erlangen (§ 370 AO).
- Steuerverkürzung - Im Gegensatz dazu ist die Steuerverkürzung ein Begriff, der sich auf die rechtswidrige und vorsatzlose Verkürzung von Steuern bezieht. Hierbei handelt es sich um eine fahrlässige Handlung, bei der Steuern aufgrund von Unachtsamkeit oder Sorglosigkeit verkürzt werden. Fahrlässige Steuerverkürzung ist gemäß § 378 AO als Ordnungswidrigkeit und nicht als Straftat einzustufen.
Die rechtlichen Konsequenzen unterscheiden sich ebenfalls:
- Steuerhinterziehung - Bei einer vorsätzlichen Steuerhinterziehung drohen Geld- oder Freiheitsstrafen.
- Steuerverkürzung - Im Falle einer fahrlässigen Steuerverkürzung kann eine Geldbuße verhängt werden, die jedoch in der Regel niedriger ausfällt als die Strafen für Steuerhinterziehung.