Wo und wie stelle ich eine Strafanzeige?

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 30. August 2023

Eine Strafanzeige kann grundsätzlich von jedem erstattet werden, nicht nur vom Geschädigten selbst. Sie dient als Mitteilung an die Ermittlungsbehörden darüber, dass ein Sachverhalt vorliegt, der nach Meinung des Anzeigenerstatters Grund zur Strafverfolgung bietet. Anzeige zu erstatten ist kostenlos und mittlerweile in vielen Bundesländern auch schon online möglich.

Strafanzeige - Definition

Bei einer Strafanzeige handelt es sich um die Mitteilung eines strafrechtlich relevanten Sachverhalts gegenüber den Ermittlungsbehörden. Der Anzeigenerstatter schildert den betreffenden Sachverhalt unter Nennung möglichst vieler Details. Dabei müssen Anzeigenerstatter und Opfer nicht personenidentisch sein. Jeder, der der Meinung ist, über ein Straftat Kenntnis zu haben, kann auch Anzeige erstatten, also beispielsweise auch unbeteiligte Zeugen. Eine Strafanzeige gegen Unbekannt ist möglich, sollte der Tätername nicht bekannt sein.

Eine Strafanzeige kann gestellt werden bei

  • der Polizei,
  • der Staatsanwaltschaft,
  • dem Amtsgericht

Dies geht nicht nur schriftlich, sondern auch mündlich. Um Strafanzeige zu stellen, muss keine bestimmte Frist eingehalten werden. Jedoch sollte beachtet werden, dass für jeden Straftatbestand eine Verjährungsfrist gilt.

Fachanwalt.de-Tipp: Wird eine Straftat zur Anzeige gebracht, die bereits verjährt ist, liegt ein Verfahrenshindernis vor.

Haben die Strafverfolgungsbehörden aufgrund der Strafanzeige Kenntnis über eine mögliche Straftat erlangt, können dieses mit ihrer Ermittlungsarbeit beginnen. Wurde Strafanzeige erstattet, sind die Ermittlungsbehörden in der Pflicht, dem Anfangsverdacht nachzugehen und umfassende Ermittlungen aufzunehmen.

Unterschied zum Strafantrag

Zu unterscheiden ist die Strafanzeige vom Strafantrag. Jedermann kann ohne Einhaltung einer Frist Anzeige erstatten und somit die Behörden über einen strafrechtlich relevanten Sachverhalt informieren. Ein Strafantrag wird nur bei sogenannten Antragsdelikten relevant. Ob ein Strafantrag benötigt wird, steht direkt im Gesetz. Bei einem solchen Antragsdelikt können die Behörden nur die Ermittlungen aufnehmen, wenn ein Strafantrag gestellt wurde. Geschieht dies nicht, ist ein Gerichtsverfahren nicht möglich. Strafantrag stellen und somit den konkreten Wunsch mitteilen, dass es zu einer strafrechtlichen Ahndung der Straftat kommt, kann nur der Geschädigte selbst. Dazu muss er die dreimonatige Frist zur Antragstellung beachten.

Strafanzeige wegen Betrug

Wurde Strafanzeige wegen Betrugs erstattet, wird im Rahmen des Ermittlungsverfahrens gegen den Beschuldigten ermittelt. Der Beschuldigte wird dann selbst zur Sache befragt werden. An dieser Stelle sollte ein Anwalt hinzugezogen werden, vor übereilten Aussagen gegenüber der Polizei ist abzuraten. Der Anwalt wird Akteneinsicht beantragen und sich eine geeignete Verteidigungsstrategie überlegen.

Strafanzeige Körperverletzung

Wer Opfer eines Körperverletzungsdeliktes wurde und Strafanzeige erstatten will, sollte seine Verletzungen medizinisch behandeln und dokumentieren lassen. Die Behandlung kann beim Hausarzt, einem Facharzt oder in einem Krankenhaus erfolgen. Dort wird auch die Dokumentation der Verletzungen vorgenommen und ein entsprechendes Attest erstellt. Dieses wiederum ist von großer Bedeutung im Strafverfahren und kommt hier als wichtiges Beweismittel zum Tragen.

Strafanzeige wegen Beleidigung

Eine Strafanzeige wegen Beleidigung kommt nicht nur in Betracht, wenn man mit Worten beleidigt wurde. Auch Gesten können den Tatbestand der Beleidigung erfüllen und somit eine Anzeige nach sich ziehen, sei es das Ausstrecken des Mittelfingers oder das Zeigen des Vogels. Neben einer Strafanzeige wegen Beleidigung kann auch eine Klage auf Schmerzensgeld in Frage kommen.  

Strafanzeige erstatten - wie und wo?

Wer Strafanzeige erstatten will, ist sich meist zunächst unsicher, an welche Stelle er sich genau wenden muss. Dabei bietet das Gesetz hier sogar gleich mehrere Möglichkeiten.

Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft?

Anzeige kann bei der Polizei, dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft erstattet werden. Geht die Anzeige bei der Polizei ein, gibt diese den Sachverhalt an die zuständige Staatsanwaltschaft weiter. Diese wird dann darüber entscheiden, ob Anklage erhoben oder das Verfahren eingestellt wird. Diesbezüglich ist auch § 158 Absatz 1 Satz 1 StPO zu berücksichtigen: „Die Anzeige einer Straftat und der Strafantrag können bei der Staatsanwaltschaft, den Behörden und Beamten des Polizeidienstes und den Amtsgerichten mündlich oder schriftlich angebracht werden.“

Form

Eine Strafanzeige kann grundsätzlich formlos und somit in völlig freier Form erstattet werden. Auch eine mündliche Anzeige ist prinzipiell möglich. An ein festes Muster muss man sich daher nicht halten. Online werden jedoch verschiedene Muster-Formulare bereitgestellt, an denen man sich bei der Formulierung der eigenen Strafanzeige orientieren kann.

Strafanzeige Online stellen

In einigen Bundesländern besteht mittlerweile auch die Möglichkeit, eine Strafanzeige ganz einfach online zu erstatten. Möglich ist dies bei den Landespolizeibehörden von Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt sowie Schleswig-Holstein.

Strafanzeige gegen Unbekannt

Nicht immer ist der Täter namentlich bekannt, Strafanzeige kann dennoch erstattet werden, in diesem Fall gegen Unbekannt. Die Polizei wird dann versuchen, den Täter zu ermitteln. Die Erfolgschancen lassen sich hier im Vorfeld nicht einschätzen. Die Ermittlungen dauern an, so lange Polizei und Staatsanwaltschaft Ermittlungsansätze haben. Sind alle Ermittlungsansätze ausgeschöpft, kommt es zur Einstellung des Verfahrens.

Fachanwalt.de-Tipp: Sollten später Hinweise auf den Täter eingehen, kann das Verfahren neu aufgerollt werden und die Ermittlungen werden wieder aufgenommen.

Frist

Für das Erstatten einer Strafanzeige gilt, im Gegensatz zum Strafantrag, keine Frist. Jedoch sollte berücksichtigt werden, dass Straftaten nach einer gewissen Zeit verjähren und dann nicht mehr verfolgt werden können.

Kosten / Gebühren

Wer Anzeige erstattet, muss mit keinerlei Kosten rechnen, unabhängig davon, welche Straftat zu Anzeige gebracht wird. Dies soll verhindern, dass niemand aus finanziellen Gründen davor zurückschreckt, die Behörden über das Vorliegen einer Straftat zu informieren.

Muster - Strafanzeige wegen Betrugs

Es gibt kein festes Muster, wie eine Strafanzeige auszusehen hat, auch müssen keine bestimmten Formulierungen beachtet werden. Es ist weiterhin nicht nötig, konkrete Straftatbestände zu nennen, für Laien wäre die korrekte juristische Einordnung des Sachverhalts oft auch nicht möglich. Eine Strafanzeige kann also formlos erstattet werden. Im Folgenden finden Sie ein Muster für eine Anzeige zur kostenlosen Nutzung. Eine Anzeige wegen Betrugs kann danach beispielsweise wie folgt formuliert werden:

Adresse Anzeigenerstatter
Adresse Staatsanwaltschaft / Polizeidienststelle
Betreff: Strafanzeige und Strafantrag gegen XY wegen Betrugs                                                                          
                                                                                                                          Datum/Ort
Sehr geehrte Damen und Herren,

am (Datum) wurde ich Zeuge folgenden Sachverhalts: (Schilderung des Sachverhalts)
Ich erstatte daher gegen Herrn XY Strafanzeige wegen Betrugs und stelle vorsorglich gegen ihn
Strafantrag wegen aller in Betracht kommenden Delikte.

Ich bitte Sie, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten und mich über den Ausgang des gerichtlichen Verfahrens zu unterrichten.

Mit freundlichen Grüßen,

….

Sie können hier ein Muster für eine Anzeige als Word-Dokument herunterladen.

Strafanzeige - Folgen 

Durch die Strafanzeige wird das Ermittlungsverfahren in Gang gesetzt, wenn ein Anfangsverdacht nach § 152 Absatz 2 StPO bejaht werden kann. Es gilt das Legalitätsprinzip. Die Staatsanwaltschaft ist demnach dazu verpflichtet, Ermittlungen durchzuführen, bis darüber entschlossen wird, ob Klage erhoben wird. § 163 StPO sieht dabei vor, dass die Behörden und Beamten des Polizeidienstes die Straftaten zu erforschen haben. Die Polizei muss die gewonnenen Ergebnisse der Staatsanwaltschaft zur Ermittlung übergeben. Wenn sich durch den ermittelten Sachverhalt dann ein möglichst genaues Bild der Tat ergibt, wird durch die Staatsanwaltschaft Strafbefehl bei Gericht gestellt. Andernfalls wird das Ermittlungsverfahren eingestellt. Kommt es zu einem Antrag auf Strafbefehl, wird nun der Richter den Fall prüfen und über eine Hauptverhandlung entscheiden.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Wer Strafanzeige erstattet hat, fragt sich natürlich auch, wie es mit der Strafanzeige Dauer bis Zustellung aussieht, wie viel Zeit also zwischen Anzeigenerstattung und Vorladung des Beschuldigten ergeht, die Anzeige somit also endlich Früchte trägt. Dies hängt aber von verschiedenen Faktoren ab und lässt sich pauschal nicht zeitlich eingrenzen. Die Bedeutung der Sache spielt dabei ebenso eine Rolle wie die Arbeitsauslastung von Polizei und Staatsanwaltschaft. Mehrere Wochen können hier durchaus vergehen.

Strafanzeige per Einschreiben

Die Strafanzeige kann schriftlich per Brief oder auch Einschreiben erstattet werden. Durch die Möglichkeit der Onlineerstattung bietet sich gegenüber dem Einschreiben eine noch bequemere und schnellere Variante, bei der der Anzeigenerstatter ebenfalls eine Bestätigung erhält.

Strafanzeige zurückziehen

Auch wenn sich der Irrglaube hartnäckig hält, so kann eine Strafanzeige nicht zurückgezogen werden. Wurde eine Straftat erst einmal mittels Anzeige den Behörden mitgeteilt, besteht deren Pflicht, entsprechende Ermittlungen durchzuführen. Der Anzeigenerstatter hat die Behörden in Kenntnis über einen möglicherweise strafrechtlich relevanten Sachverhalt versetzt und kann dieses Wissen nicht wieder zurücknehmen.

Unberechtigte Strafanzeige – Schadensersatz?

Erweist sich eine Strafanzeige durch die Ermittlungsarbeiten als unbegründet, kann § 469 StPO zum Tragen kommen. Dieser regelt die Kostentragungspflicht des Anzeigenden bei leichtfertiger oder vorsätzlicher Erstattung einer unwahren Anzeige. Dafür muss die Anzeige vorsätzlich oder leichtfertig, also grob fahrlässig erstattet worden sein. Bei nur leichter Fahrlässigkeit besteht kein Anspruch auf Erstattung der Anwaltsgebühren für den Beschuldigten.

Fachanwalt.de-Tipp: Wenn durch den Anzeigenden vorsätzlich falsche Tatsachen zur Anzeige gebracht wurden, kann sich der Angezeigte auch mittels Gegenanzeige wehren. In Betracht kommen falsche Verdächtigung und üble Nachrede.

FAQ zu Strafanzeige

Was ist eine Strafanzeige?

Eine Strafanzeige ist eine Mitteilung an die Strafverfolgungsbehörden über eine vermutete Straftat. Mit einer Strafanzeige wird die Polizei oder Staatsanwaltschaft informiert, dass eine Straftat begangen wurde und eine Untersuchung erforderlich ist.

Wer kann eine Strafanzeige erstatten?

Jeder, der eine Straftat vermutet oder beobachtet hat, kann eine Strafanzeige erstatten. Es spielt keine Rolle, ob man das Opfer der Straftat ist oder nicht. Beispielsweise kann eine Person eine Strafanzeige gegen einen Dieb erstatten, der in das Haus ihres Nachbarn eingebrochen ist, obwohl sie selbst nicht direkt betroffen ist.

Wie kann man eine Strafanzeige erstatten?

Eine Strafanzeige kann schriftlich oder mündlich bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstattet werden. In der Regel wird empfohlen, eine schriftliche Anzeige zu erstatten, da sie genauer und präziser sein kann. Die Strafanzeige sollte die wichtigsten Informationen wie Tatzeitpunkt, Tatort, Täterbeschreibung und Tatvorwurf enthalten.

Welche Folgen hat eine Strafanzeige?

Eine Strafanzeige kann weitreichende Folgen für den Täter haben. Wenn die Ermittlungen ergeben, dass eine Straftat begangen wurde, kann der Täter vor Gericht gestellt und verurteilt werden. Die Folgen einer Verurteilung können von einer Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe reichen, je nach Art und Schwere der begangenen Straftat.

Wie lange kann man eine Strafanzeige erstatten?

Es gibt keine zeitliche Begrenzung für die Erstattung einer Strafanzeige. Grundsätzlich kann eine Strafanzeige auch noch Jahre nach der Tat begangen wurde, erstattet werden. Allerdings ist es ratsam, eine Strafanzeige so schnell wie möglich zu erstatten, um eine schnelle Untersuchung und Aufklärung der Straftat zu ermöglichen.

Was passiert nach einer Strafanzeige?

Nach einer Strafanzeige nehmen die Strafverfolgungsbehörden in der Regel Ermittlungen auf, um den Sachverhalt aufzuklären. Dabei werden Beweise gesammelt, Zeugen befragt und der Täter gegebenenfalls festgenommen. Wenn genügend Beweise vorliegen, wird die Staatsanwaltschaft Anklage erheben und der Fall vor Gericht verhandelt.

Was ist der Unterschied zwischen Strafanzeige und Strafantrag?

Eine Strafanzeige wird von einer beliebigen Person erstattet, um eine Straftat zur Anzeige zu bringen. Ein Strafantrag hingegen wird vom Opfer der Straftat gestellt, um den Täter strafrechtlich zu verfolgen. Der Unterschied zwischen beiden liegt also in der Person, die die Anzeige erstattet.

Kann man eine Strafanzeige zurückziehen?

Ja,eine Strafanzeige kann grundsätzlich zurückgezogen werden. Wenn man sich dazu entscheidet, eine Strafanzeige zurückzuziehen, sollte man dies unverzüglich bei der zuständigen Strafverfolgungsbehörde melden. Allerdings kann eine Strafanzeige nicht mehr zurückgezogen werden, wenn Anklage erhoben wurde.

Was sind die rechtlichen Voraussetzungen für eine Strafanzeige?

Eine Strafanzeige kann erstattet werden, wenn eine Straftat vorliegt. Eine Straftat ist eine Handlung, die gegen das Strafgesetzbuch (StGB) verstößt und mit einer Strafe geahndet werden kann. Dabei müssen bestimmte Tatbestandsmerkmale erfüllt sein, um eine Straftat zu begehen.

Was sind die Konsequenzen einer falschen Strafanzeige?

Eine falsche Strafanzeige kann strafrechtliche Konsequenzen haben. Eine falsche Strafanzeige kann selbst eine Straftat darstellen und mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe geahndet werden. Auch kann eine falsche Strafanzeige zu Schadensersatzforderungen des Betroffenen führen.

Was sind die häufigsten Straftaten, die zur Anzeige gebracht werden?

Die häufigsten Straftaten, die zur Anzeige gebracht werden, sind Diebstahl, Betrug, Körperverletzung und Sachbeschädigung. Aber auch Sexualdelikte wie Vergewaltigung oder sexueller Missbrauch von Kindern werden zunehmend zur Anzeige gebracht.

Wie kann man sich vor einer Strafanzeige schützen?

Um sich vor einer Strafanzeige zu schützen, ist es wichtig, sich an die Gesetze zu halten und keine Straftaten zu begehen. Auch sollte man bei Konflikten mit anderen Personen versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden, um eine Eskalation zu vermeiden. Wenn man dennoch fälschlicherweise beschuldigt wird, sollte man sich an einen Anwalt wenden, um seine Rechte zu schützen.

Fachanwalt.de-Tipp: Insgesamt ist die Strafanzeige ein wichtiges Instrument, um Straftaten zur Anzeige zu bringen und die Täter strafrechtlich zu verfolgen. Wer eine Straftat vermutet oder beobachtet hat, sollte nicht zögern, eine Strafanzeige zu erstatten. Dabei ist es wichtig, alle relevanten Informationen so genau wie möglich anzugeben, um eine schnelle Untersuchung und Aufklärung der Straftat zu ermöglichen.

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