Unterschlagung im StGB – Definition und Erläuterungen mit Beispielen

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 1. September 2023

Wenn eine Person eine fremde bewegliche Sache in ihrem Besitz oder Gewahrsam hat und sich diese rechtswidrig zueignet, begeht sie eine Unterschlagung nach § 246 StGB. Hier unterscheidet sich der Tatbestand auch vom Diebstahl, bei dem fremdes Gewahrsam zunächst erst gebrochen werden muss.

Unterschlagung - Bedeutung und Definition

Unterschlagung (© p365de / fotolia.com)
Unterschlagung (© p365de / fotolia.com)
Die Unterschlagung ist in § 246 StGB geregelt: „Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.“ Der Zueignungswille muss sich auch manifestieren, der Täter muss sich eine eigentümerähnliche Herrschaft über die Sache anmaßen.

Die eigentumsähnliche Herrschaft wird z.B. deutlich durch ein Verarbeiten, Verbrauchen, Vermischen, Verschenken oder auch durch ein Veräußern. § 246 StGB umfasst auch die Drittzueignung, hier verschafft der Täter also einem Dritten den Besitz an der Sache oder ermöglicht ihm eine entsprechende Zugriffsmöglichkeit. Dies wäre beispielsweise dann der Fall, wenn der Täter fremdes Geld auf das Bankkonto eines Dritten einzahlt.

Bei der Unterschlagung handelt es sich zudem um ein Offizialdelikt, das bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft hier schon von Amts wegen ermitteln muss, sobald sie Kenntnis von der Tat erhält. Ein Strafantrag des Geschädigten ist daher nicht erforderlich.

Eine Ausnahme hiervon bildet § 247 StGB. Wenn die Unterschlagung zulasten eines Angehörigen, des Vormundes, Betreuers oder einer Person geht, mit der der Täter in häuslicher Gemeinschaft lebt, muss ein Strafantrag durch den Geschädigten gestellt werden.

In diesem Fall handelt es sich bei der Unterschlagung somit um ein Antragsdelikt. Die Unterschlagung stellt weiterhin einen Auffangtatbestand dar. Sie kommt also erst dann zum Tragen, wenn keine spezielleren Vorschriften einschlägig sind, zu nennen sind hier Betrug und Diebstahl.

Unterschlagung - Beispiele

Für eine Unterschlagung nach § 246 StGB sind unterschiedliche Begehungsweisen denkbar.

  • Unterschlagung von Geld

Kassierer können Bargeld aus der Kasse unterschlagen, der Kassenwart kann sich an der Vereinskasse bedienen oder der Messner am Klingelbeutel; in vielen Fällen ist das Geld einfach verfügbar, man muss nur zugreifen, die psychische Hürde ist entsprechend niedrig. Es gibt Fälle, in denen sich so über Jahre hinweg enorme Beträge ansammeln konnten, bevor die Unregelmäßigkeiten entdeckt wurden. Dabei spielt aber auch die Höhe des finanziellen Schadens letztlich eine entscheidende Rolle bei der Strafzumessung.

Wer eine Unterschlagung von Geld am Arbeitsplatz begeht, muss zudem damit rechnen, gekündigt zu werden. Unterschlagung von Geld passiert besonders häufig am Arbeitsplatz. So gibt es Mitarbeiter, die beispielsweise für die Kasse und somit für das Geld verantwortlich sind und dieses verwalten müssen. Wenn nun eben dieser Mitarbeiter das Geld, das ihm anvertraut wurde, in die eigene Tasche steckt, ist von einer Unterschlagung auszugehen. Wenn sich ein anderer Mitarbeiter an der Kasse bedient, der sonst nichts mit der Kasse und der Verwaltung des Geldes zu tun hat, liegt hingegen ein Diebstahl vor.

  • Erbmasse unterschlagen / Unterschlagung Erbe

Auch in Erbsachen kann es zu einer Unterschlagung kommen. Dies wäre beispielsweise dann der Fall, wenn der Erblasser Mitbewohner hatte, die nach dem Erbfall Zugriff auf die Nachlassgegenstände haben. Gehören die Mitbewohner nicht zu den Erben, steht ihnen auch kein Recht an den Nachlassgegenständen zu. Sollten sie sich die Gegenstände dennoch zueignen, liegt eine Unterschlagung vor.

  • Mietkaution

Mietkaution (© maurice tricatelle / fotolia.com)
Mietkaution (© maurice tricatelle / fotolia.com)
Eine Unterschlagung kann begangen werden, wenn der Vermieter die Kaution nicht zweckgebunden auf einem Kautionskonto anlegt, sondern für sich selbst verwendet und nach Ende des Mietvertrages nicht an den Mieter zurückzahlt. Bei Wohnraummiete hat der Vermieter eine Vermögensbetreuungspflicht inne.

  • Fehlüberweisung

Sollte es zu einer Fehlüberweisung kommen und es landet Geld auf dem eigenen Konto, das eigentlich für jemand anderen bestimmt war oder ist man zwar der richtige Empfänger der Überweisung, der überwiesene Betrag ist jedoch versehentlich zu hoch, muss das Geld zurückgegeben werden, da es sich um eine ungerechtfertigte Bereicherung handelt. Eine Strafbarkeit des Kontoinhabers kann sich ergeben, wenn dieser das Geld abheben oder anderweitig verwenden würde.

  • Fundsache

Auch die Fundunterschlagung fällt unter § 246 StGB. Bei gefundenen Gegenständen besteht ab einem Wert von 10 Euro eine Anzeige- bzw. Mitteilungspflicht. Wer den Gegenstand dennoch für sich behält, begeht eine Fundunterschlagung. Natürlich darf der Gegenstand eingesteckt und mitgenommen werden, soweit die Absicht besteht, ihn an seinen Eigentümer zurückzugeben. Von einer Fundunterschlagung ist dann auszugehen, wenn der Täter beim Einstecken und Mitnehmen des Gegenstandes mit Zueignungswillen handelt.

  • Unterschlagung in der Ehe

Die Unterschlagung gegenüber Ehegatten ist straflos, ist der Geschädigte einer Unterschlagung ein Verwandter, ist gemäß § 247 StGB ein Strafantrag für die Strafverfolgung notwendig.  

Unterschied zum Diebstahl

Sowohl die Unterschlagung als auch der Diebstahl ist ein Zueignungsdelikt. Beide Delikte haben Gemeinsamkeiten, aber auch wesentliche Unterschiede. Der Diebstahl ist in § 242 StGB geregelt: „Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

 Für den Diebstahl ist also schon der Wille für die Zueignung ausreichend, unerheblich ist, dass es tatsächlich auch zur Zueignung kommt. Die Unterschlagung muss hingegen über die bloße Zueignungsabsicht hinausgehen, zudem ist die Manifestation des Zueignungswillens nach außen hin gefordert. Darüber hinaus wird für den Diebstahl der Bruch fremden Gewahrsams gefordert.

Dies ist bei der Unterschlagung nicht erforderlich, da der Täter die Sache bereits in seinem Besitz oder Gewahrsam hat. Für eine Unterschlagung ist also nicht erst eine Wegnahme erforderlich, der Täter muss hier nichts aktiv wegnehmen.

Fachanwalt.de-Tipp: Wer sich also beispielsweise ein Buch ausleiht und dieses nicht zurückgibt, begeht eine Unterschlagung. Wer jemand anderem dessen Buch aus dem Rucksack entwendet, begeht einen Diebstahl.

Veruntreuende Unterschlagung

Die veruntreuende Unterschlagung stellt eine besondere Form der Unterschlagung dar. Hierzu heißt es in § 246 Absatz 2 StGB: „Ist in den Fällen des Absatzes 1 die Sache dem Täter anvertraut, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.“ Die veruntreuende Unterschlagung ist eine Qualifikation des Grundtatbestands und wird daher auch mit einer höheren Strafe geahndet.

Der zu unterschlagende Gegenstand war dann dem Täter anvertraut, wenn dieser die tatsächliche Verfügungsgewalt darüber innehatte und der Eigentümer oder ein Dritter dem Täter die Sache gegeben hat, damit dieser sie zu einem bestimmten Zweck verwendet. Die Sache wurde dem Täter also unter dem Vorbehalt anvertraut, sie im Sinne des Eigentümers zu verwenden. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Mietverhältnis besteht oder wenn Gegenstände unter Eigentumsvorbehalt geliefert wurden.

Würde beispielsweise ein Fahrzeugeigentümer sein Auto zwecks Reparatur in eine Werkstatt bringen und der Inhaber gibt dieses bei ihm untergestellte Fahrzeug nicht mehr heraus, kann von einer veruntreuenden Unterschlagung ausgegangen werden.

Anzeige wegen Unterschlagung – was passiert?

Wer eine Anzeige wegen Unterschlagung erhalten hat, sollte sich an einen Rechtsanwalt für Strafrecht wenden.

Anzeige (© cirquedesprit / fotolia.com)
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Vor voreiligen und unüberlegten Aussagen ist derweil abzuraten.

Vor allem bei Fällen, in denen über eine lange Zeit hinweg Geld unterschlagen wurde, wird ein Anwalt überprüfen, ob Einzeltaten bereits verjährt sind und somit strafrechtlich nicht mehr verfolgt werden können.

Zudem wird der Anwalt darauf hinarbeiten, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen.

Strafe / Strafmaß

Die einfache Unterschlagung nach § 246 StGB wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.  Wer also gleichzeitig auch einen Diebstahl nach § 242 StGB verwirklicht hat, wird wegen Diebstahls bestraft.

Für die veruntreuende Unterschlagung nach § 246 Absatz 2 StGB ist eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vorgesehen. Das individuelle Strafmaß ist dabei im Einzelfall festzulegen. Dabei spielen u.a. der Wert der unterschlagenen Sache sowie die eventuellen Vorstrafen des Täters eine Rolle bei der Strafmaßfindung.

Verjährung

Die Unterschlagung verjährt binnen drei Jahren, bei der veruntreuenden Unterschlagung liegt die Verjährungsfrist bei fünf Jahren.

Schema

I. Tatbestand

1. Objektiver Tatbestand

a) Tatobjekt: Fremde, bewegliche Sache

b) Qualifikation nach § 246 Absatz 2 StGB

c) Zueignungsabsicht für sich oder einen Dritten

d) Kausalität

e) Objektive Zurechnung

2. Subjektiver Tatbestand: Vorsatz

II. Rechtswidrigkeit

III. Schuld

FAQ zur Unterschlagung

Was versteht man unter Unterschlagung?

Unterschlagung ist ein Delikt des Strafrechts und beschreibt den unrechtmäßigen Besitz an einer fremden beweglichen Sache. Dabei wird eine Sache, die einem anderen gehört, von dem Täter an sich genommen und nicht zurückgegeben. Der Täter handelt hierbei vorsätzlich und verletzt das Eigentumsrecht des Geschädigten.

Was sind die rechtlichen Konsequenzen bei Unterschlagung?

Die Unterschlagung ist in § 246 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt und wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft.

Welche Beispiele gibt es für Unterschlagung?

Unterschlagung kann in verschiedenen Situationen vorliegen. Ein häufiges Beispiel ist die Unterschlagung durch einen Arbeitnehmer, der Waren oder Geld des Arbeitgebers für sich behält, anstatt sie ordnungsgemäß abzuliefern. Auch ein Vermieter, der die Kaution des Mieters nicht zurückgibt, begeht eine Unterschlagung. Ebenso kann ein Freund, der ein ausgeliehenes Buch nicht zurückgibt, wegen Unterschlagung belangt werden.

Weitere Beispiele:

  • Ein Kellner, der die Trinkgelder der Gäste nicht an den Arbeitgeber abführt
  • Ein Mitarbeiter einer Werkstatt, der Ersatzteile vom Arbeitgeber für private Zwecke entwendet
  • Ein Verwalter, der Gelder einer Wohnungseigentümergemeinschaft veruntreut
  • Ein Spediteur, der die Waren eines Kunden einbehält und nicht ausliefert
  • Ein Nachbar, der eine geliehene Heckenschere nicht zurückgibt

Was muss man tun, wenn man Opfer einer Unterschlagung geworden ist?

Wenn man Opfer einer Unterschlagung geworden ist, sollte man umgehend Anzeige bei der Polizei erstatten. Der Tatbestand der Unterschlagung kann nur verfolgt werden, wenn der Geschädigte Strafanzeige erstattet. Auch kann man zivilrechtliche Schritte gegen den Täter einleiten und auf Herausgabe der Sache oder Schadensersatz klagen.

Wie kann man sich vor Unterschlagung schützen?

Um sich vor Unterschlagung zu schützen, sollte man darauf achten, wem man seine Sachen anvertraut und diese nur an vertrauenswürdige Personen ausleihen oder überlassen. Auch eine lückenlose Dokumentation von Geld- und Warenbewegungen kann vor Unterschlagung schützen. Bei Verdacht auf Unterschlagung sollte man umgehend Anzeige erstatten.

Was sind die Folgen einer Verurteilung wegen Unterschlagung?

Eine Verurteilung wegen Unterschlagung kann schwerwiegende Konsequenzen haben. Neben einer Freiheitsstrafe oder Geldstrafe können auch berufliche Konsequenzen drohen, insbesondere bei einer Verurteilung im Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit. Auch das Führen eines Führungszeugnisses kann erschwert werden. In manchen Fällen kann eine Verurteilung wegen Unterschlagung auch zum Verlust des Arbeitsplatzes führen.


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