Verjährungsfristen bei Straftaten gemäß deutschem Strafrecht – mit Übersicht

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 30. August 2023

Auch im Strafrecht gilt, dass eine Straftat nicht endlos lang verfolgt werden kann. Mit Ablauf der Verjährungsfristen im Strafrecht ist irgendwann die Möglichkeit abgelaufen, Anklage zu erheben. Und auch, was die Vollstreckung eines bereits gesprochenen und rechtskräftigen Urteils angeht, müssen bestimmte Fristen beachtet werden. Sollte Vollstreckungsverjährung eintreten, weil sich der Täter beispielsweise der Vollstreckung der ihm auferlegten Strafe lang genug entzieht, kann die verhängte Strafe dann nicht mehr vollstreckt werden, sollte der Täter später doch noch gefasst werden.

Verjährungsfristen Strafrecht - Rechtslage

Für das Strafrecht gelten verschiedene Arten der Verjährung mit bestimmten Verjährungsfristen. So gibt es die sogenannte Verfolgungsverjährung sowie die Vollstreckungsverjährung. Die Verjährungsfristen staffeln sich dabei nach der Länge der zu erwartenden Strafe.

Warum ein Verbrechen nicht mehr verfolgt werden kann, wenn es nur lange genug zurückliegt und warum es überhaupt Verjährungsfristen für strafrechtliche Delikte gibt, hat unterschiedliche Gründe.

Verjährungsfristen Strafrecht (© Marco2811 / fotolia.com)
Verjährungsfristen Strafrecht (© Marco2811 / fotolia.com)
Die Verfolgungsverjährung wurde eingeführt, da eine Strafe meist keinen Sinn mehr macht, wenn das Delikt schon viele Jahre zurückliegt. Und auch viele Beweismittel und Zeugenaussagen verlieren an Relevanz, je mehr Zeit verstreicht. Auch wird immer schwieriger, den Sachverhalt noch genau zu rekonstruieren. Dadurch erschwert sich automatisch auch das Strafverfahren, das sich nach rechtsstaatlichen Grundsätzen richtet und bei dem die Schuld des Angeklagten unzweifelhaft nachgewiesen werden muss, damit dieser verurteilt werden kann.

Durch die Verjährung wird letztlich auch Polizei und Justiz entlastet. Zudem soll die Verjährung der Resozialisierung des Täters dienen. Es lässt sich noch ein weiterer Grund anführen, der für das Konstrukt der Verjährung spricht. Würden keine Verjährungsfristen ablaufen, könnte dies im Zweifel auch dazu führen, dass weniger Druck besteht, gerade auch in eher unspektakulären Fällen mit dem nötigen Nachdruck zu ermitteln.

Weiterhin wird davon ausgegangen, dass das gesellschaftliche Bedürfnis, durch Strafe einen Ausgleich zu dem begangenen Unrecht zu schaffen, mit der Zeit nachlässt. Bei sehr lange zurückliegenden Verbrechen besteht ein geringeres Sühne-Bedürfnis, als es bei aktuellen Straftaten der Fall ist.

Eine Besonderheit bei den Verjährungsfristen bildet dabei aber stets der Mord, denn Mord verjährt bekannterweise nie. Und auch andere schwerwiegende Straftaten sind von der Verjährung ausgenommen, wie:

  • Völkermord
  • Kriegsverbrechen
  • Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Verfolgungsverjährung

Die Verfolgungsverjährung ist in § 78 StGB festgelegt. Mit der Verfolgungsverjährung wird die Ahndung der Tat nach Ablauf einer bestimmten Frist unmöglich gemacht, es entsteht somit nach einem bestimmten Zeitraum ein Verfahrenshindernis. Die Verfolgungsverjährung beginnt mit Beendigung der Straftat. Sollte es nach Ablauf der Verfolgungsverjährung trotzdem zu einem Verfahren kommen, muss dieses eingestellt werden.

Es gibt jedoch verschiedene einzelgesetzliche Vorschriften, die es Richtern ermöglichen, im Rahmen sogenannter Unterbrechungstatbestände die Verfolgungsverjährungsfrist hinauszuschieben. Durch die Verfolgungsverjährung wird zudem verhindert, dass die betreffende Person als vorbestraft gilt, denn durch die Verfolgungsverjährung verjähren Verfahren und Verfolgung, eine Vorstrafe kann also gar nicht erst entstehen. Und das gilt selbst dann, wenn die Person tatsächlich eine strafbare Handlung begangen hat. Der Täter könnte nun sogar seine Straftat gestehen, es würde aufgrund der Verjährung dennoch nicht zu einem Verfahren oder einer Verurteilung kommen.

Fachanwalt.de-Tipp: Wer also eine Straftat begeht und es lange genug schafft, der Strafverfolgung zu entgehen, muss nach Ablauf einer bestimmten Frist nicht mehr damit rechnen, strafrechtlich dafür belangt zu werden. Nach Verjährung der Tat, haben Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte dann keine Möglichkeit mehr, strafrechtlich auf die Tat zu reagieren. Der Täter würde in diesem Fall tatsächlich straffrei ausgehen.

Die Verfolgungsverjährung gilt also für Straftaten, die schon entsprechend viele Jahre zurückliegen. Wenn die jeweilige Frist nach § 78 StGB abgelaufen ist, ist es nicht mehr möglich, die entsprechende Straftat zu verfolgen.

Höchststrafmaß für die Taten nach StGB

Verfolgungsverjährung

lebenslange Freiheitsstrafen

30 Jahre

Freiheitsstrafen von mehr als 10 Jahren

20 Jahre

Freiheitsstrafen von mehr als 5 bis zu 10 Jahren

10 Jahre

Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr bis zu 5 Jahren

5 Jahre

alle anderen Straftaten

3 Jahre

Vollstreckungsverjährung

Von der Verfolgungsverjährung zu unterscheiden ist die Vollstreckungsverjährung. Die Vollstreckungsverjährung tritt ein, wenn es zur rechtskräftigen Verhängung einer Strafe oder Maßnahme kam. Nach Ablauf der Vollstreckungsverjährung darf diese dann nicht mehr vollstreckt werden.

Strafrecht (© photobyphotoboy / AdobeStock)
Strafrecht (© photobyphotoboy / AdobeStock)
Die nicht mehr mögliche Vollstreckbarkeit einer Strafe bedeutet dabei aber nicht, dass die Strafe an sich nicht besteht. Es ist nur eben nicht mehr möglich, diese zu vollstrecken.

Nicht verjähren können indes Sicherheitsverwahrung und lebenslange Freiheitsstrafen.

Die Verjährungsfristen für die Vollstreckungsverjährung finden sich in § 79 StGB.

Trotz Vollstreckungsverjährung verbleibt eine Strafe aber im Führungszeugnis, auch wenn diese nicht vollstreckt wurde.

Die betreffende Person gilt jedoch weiterhin als vorbestraft und muss entsprechend wahrheitsgemäß auch antworten, sollte sie beispielsweise im Rahmen eines Vorstellungsgesprächs nach etwaigen Vorstrafen gefragt werden.

Mit der Vollstreckungsverjährung wird also der Zeitraum festgelegt, in dem ein bereits verurteilter Täter noch in Haft genommen werden kann.

Wann eine Vollstreckungsverjährung eintritt, ist der folgenden Tabelle zu entnehmen:

verhängte Strafe nach Urteil

Vollstreckungsverjährung

Geldstrafe bis 30 Tagessätze

3 Jahre

Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe über 30 Tagessätze

5 Jahre

Freiheitsstrafe über 1 Jahr und bis 5 Jahre

10 Jahre

Freiheitsstrafe über 5 und bis 10 Jahre

20 Jahre

Freiheitsstrafe über 10 Jahre

25 Jahre

lebenslange Freiheitsstrafe

nie

Berechnung der Verjährungsfristen & Beispiele

Es hängt stets von der jeweils begangenen Straftat ab, wann die Verjährung beginnt. Dabei gilt aber, dass die Verjährung umso länger dauert, je schwerer das zu erwartende Strafmaß ausfällt.

Mord

In § 78 Absatz 2 StGB heißt es: „Verbrechen nach § 211 (Mord) verjähren nicht.“ Bei Mord tritt also keine Verfolgungsverjährung ein. Und auch § 79 Absatz 2 StGB sagt aus: „Die Vollstreckung von lebenslangen Freiheitsstrafen verjährt nicht.“ Mord verjährt somit nicht und unterliegt damit zeitlich unbegrenzt der Strafverfolgung.

Körperverletzung

Körperverletzung (© sabphoto / fotolia.com)
Körperverletzung (© sabphoto / fotolia.com)
Eine begangene Körperverletzung kann verjähren. Körperverletzung kann in verschiedenen Ausformungen und Intensitäten begangen werden, so dass auch unterschiedliche Verjährungsfristen in Frage kommen, die sich jeweils nach dem zu erwartenden Strafmaß richten.

So ist beispielsweise für die gefährliche Körperverletzung ein höheres Strafmaß vorgesehen, als für die einfache Körperverletzung. Entsprechend länger läuft hier auch die Verjährungsfrist. Die Höchststrafe für einfache Körperverletzung nach § 223 StGB liegt bei 5 Jahren. Gemäß § 78 Absatz 3 Nummer 4 StGB liegt die Verjährungsfrist damit bei ebenfalls 5 Jahren.

Sowohl die gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB als auch die schwere Körperverletzung nach § 226 StGB können hingegen mit einer Höchststrafe von bis zu 10 Jahren geahndet werden. Nach § 78 Absatz 3 Nummer 3 StGB beträgt die Verjährungsfrist in beiden Fällen daher auch 10 Jahre.

Bei der Körperverletzung mit Todesfolge nach § 227 StGB liegt die Verjährungsfrist hingegen bei 20 Jahren.

Wann Körperverletzung verjährt, kann der folgenden Tabelle entnommen werden:

Verjährung

Höchststrafmaß

Qualifikationen der Körperverletzung

5 Jahre

3 Jahre

  • fahrlässige Körperverletzung
  • Beteiligung an einer Schlägerei

5 Jahre

5 Jahre

  • einfache Körperverletzung

10 Jahre

10 Jahre

  • gefährliche Körperverletzung
  • Misshandlung von Schutzbefohlenen
  • schwere Körperverletzung

20 Jahre

15 Jahre

  • Verstümmelung weiblicher Genitalien
  • Körperverletzung mit Todesfolge

Vergewaltigung

Die Verjährungsfrist bei Vergewaltigung und auch schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern beträgt 20 Jahre. Eine Besonderheit hierbei ist, dass die Verjährung frühstens mit Ablauf des 30. Lebensjahres beginnt.

Fachanwalt.de-Tipp: Personen, die beispielsweise schon im Kinder- oder Jugendalter Opfer einer Vergewaltigung wurden, haben somit bis zu ihrem 50. Lebensjahr die Möglichkeit dafür zu sorgen, dass den Täter strafrechtliche Konsequenzen treffen.

Betrug

Betrug ist in § 263 StGB geregelt. Für den einfachen Betrug ist eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren vorgesehen. Gemäß § 78 Absatz 3 Nummer 4 StGB liegt die Verjährungsfrist damit beim einfachen Betrug auch bei 5 Jahren.

Diebstahl

Rechtlich geregelt ist der Diebstahl in § 242 StGB. Täter können mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden. Somit ist die Verfolgungsverjährung gemäß § 78 Absatz 3 Nummer 4 StGB ebenfalls nach 5 Jahren abgelaufen, und der Dieb müsste nach dieser Zeitspanne nicht mehr mit einer Strafe rechnen und würde straffrei ausgehen.

Diebstahl (© industrieblick / fotolia.com)
Diebstahl (© industrieblick / fotolia.com)
Gemäß § 78 Absatz 4 StGB bleiben Strafmilderungen oder Strafschärfungen des verwirklichten Delikts bei der Berechnung der Verjährungsfrist unberücksichtigt. Dies zeigt sich beispielsweise bei der Berechnung der Verjährungsfrist für den besonders schweren Fall des Diebstahls nach § 243 StGB, bei dem es sich um eine Strafschärfungsnorm handelt. Die Freiheitsstrafe liegt hier bei drei Monaten bis zu 10 Jahren und somit ungleich höher als bei dem einfachen Diebstahl. Durch § 78 Absatz 4 StGB wird hierdurch aber die Verjährung nicht berührt.

Etwas anderes ergibt sich hingegen bei Qualifikationen, wie der Diebstahl mit Waffen gemäß § 244 Absatz 1 Nummer 1 StGB eine ist. Für den Diebstahl mit Waffen ist ein verschärftes Höchstmaß von bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe vorgesehen, hier erhöht sich die Verjährungsfrist ebenfalls auf 10 Jahre gemäß § 78 Absatz 3 Nummer 3 StGB.

Steuerhinterziehung

Die Verfolgungsverjährung bei Steuerhinterziehung beträgt gemäß § 78 Absatz 3 Nummer 4 StGB 5 Jahre. Zu laufen beginnt die Frist mit Erhalt des Steuerbescheids, in dem die zu niedrige Steuer ausgewiesen ist. Bei der Steuerhinterziehung gibt es zudem noch die Festsetzungsfrist zu beachten, die hier 10 Jahre beträgt. Erst nach Ablauf dieser Frist können für ein Kalenderjahr keine Steuererklärungen mehr abgegeben und keine Steuerbescheide mehr erlassen oder geändert werden.

Fachanwalt.de-Tipp: Innerhalb dieser zehn Jahre muss aber damit gerechnet werden, dass zu wenig gezahlte Steuern für diesen Zeitraum nachbezahlt werden müssen, hinzukommen können noch Zinsen.

Verjährungsfristen - Führungszeugnis

Interessant ist auch die Frage, ob es Verjährungsfristen für Straftaten im Führungszeugnis gibt. Tatsächlich gelten Fristen, nach deren Ablauf Einträge aus dem Bundeszentralregister nicht mehr ins Führungszeugnis aufgenommen werden. Bei Geldstrafen, Freiheitsstrafen von bis zu 3 Monaten sowie Bewährungsstrafen bis zu einem Jahr soweit keine weiteren Freiheitsstrafen im Register stehen, beträgt diese Frist 3 Jahre.

Ebenfalls nach drei Jahren gelöscht werden Jugendstrafen bis zu einem Jahr und Jugendstrafen bis zu 2 Jahren, wenn sie zur Bewährung ausgesetzt sind. In den übrigen Fällen liegt die Frist bei 5 Jahren. Mit einer zehnjährigen Frist ist zu rechnen, wenn es sich um eine Freiheitsstrafe über einem Jahr wegen bestimmter Sexualdelikte handelt.  

Immer ins Führungszeugnis aufgenommen werden hingegen lebenslange Freiheitsstrafen sowie die Sicherungsverwahrung. Man spricht hierbei von Tilgung. Nach Ablauf der Fristen werden die entsprechenden Eintragungen getilgt, mithin also entfernt. Die Löschungsfristen für das Führungszeugnis sind in § 34 Bundeszentralregistergesetz geregelt.

FAQ zu Verjährungsfristen im Strafrecht

Was versteht man unter Verjährungsfristen im Strafrecht?

Verjährungsfristen im Strafrecht beschreiben den Zeitraum, innerhalb dessen eine Straftat verfolgt werden kann. Wenn eine Tat innerhalb dieser Frist nicht angezeigt oder verfolgt wird, erlischt das strafrechtliche Verfolgungsrecht. Die Verjährungsfristen im Strafrecht sind gesetzlich festgelegt und können je nach Schwere der Tat unterschiedlich sein.

Welche Verjährungsfristen gelten im Strafrecht?

Die Verjährungsfristen im Strafrecht sind im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt und können je nach Straftat unterschiedlich sein. Die Verjährungsfristen beginnen ab dem Zeitpunkt, an dem die Tat begangen wurde oder der Täter davon Kenntnis erlangt hat. Nachfolgend sind einige Beispiele für Verjährungsfristen im Strafrecht aufgeführt:

  • Verjährungsfrist für Mord: keine Verjährung
  • Verjährungsfrist für Totschlag: 20 Jahre
  • Verjährungsfrist für schwere Körperverletzung: 10 Jahre
  • Verjährungsfrist für einfache Körperverletzung: 5 Jahre
  • Verjährungsfrist für Diebstahl: 5 Jahre
  • Verjährungsfrist für Betrug: 5 Jahre

Was bedeutet die Hemmung der Verjährungsfrist?

Die Hemmung der Verjährungsfrist bedeutet, dass die Frist vorübergehend angehalten oder unterbrochen wird. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Strafverfahren eingeleitet wird oder der Täter flüchtet. In diesem Fall wird die Verjährungsfrist für die Dauer der Hemmung ausgesetzt und beginnt erst wieder zu laufen, wenn die Hemmung aufgehoben ist.

Kann die Verjährungsfrist verlängert werden?

In bestimmten Fällen kann die Verjährungsfrist verlängert werden. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Täter während der Verjährungsfrist ins Ausland flüchtet oder sich der Strafverfolgung entzieht. In diesem Fall kann die Verjährungsfrist um die Zeit verlängert werden, die der Täter sich im Ausland aufhält oder sich der Strafverfolgung entzieht.

Was passiert, wenn eine Straftat nach Ablauf der Verjährungsfrist angezeigt wird?

Wenn eine Straftat nach Ablauf der Verjährungsfrist angezeigt wird, kann der Täter nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden. Das Verfahren wird eingestellt und der Täter kann nicht mehr zur Rechenschaft gezogen werden.

Wie kann ich sicherstellen, dass ich keine Verjährungsfrist verpasse?

Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind, sollten Sie so schnell wie möglich Anzeige bei der Polizei erstatten. Die Polizei wird dann das Strafverfahren einleiten und gegebenenfalls weitere Schritte unternehmen. Wenn Sie unsicher sind, ob eine Verjährungsfrist droht, können Sie sich an einen Anwalt wenden. Ein Anwalt kann Sie über Ihre Rechte und Pflichten informieren und Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen unterstützen.

Was passiert, wenn die Verjährungsfrist kurz vor dem Ende steht?

Wenn die Verjährungsfrist kurz vor dem Ende steht, kann es sinnvoll sein, eine Strafanzeige zu erstatten oder einen Anwalt zu konsultieren. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, dass die Verjährungsfrist durch Hemmung oder Verlängerung noch einmal unterbrochen wird. Wenn Sie unsicher sind, sollten Sie sich unbedingt an einen Anwalt wenden, um keine wichtigen Fristen zu versäumen.

Fachanwalt.de-Tipp: Die Verjährungsfristen im Strafrecht sind ein wichtiger Bestandteil des deutschen Strafrechts. Sie legen fest, wie lange eine Straftat verfolgt werden kann und wann das strafrechtliche Verfolgungsrecht erlischt. Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind, sollten Sie sich so schnell wie möglich an die Polizei wenden und gegebenenfalls einen Anwalt konsultieren, um keine wichtigen Fristen zu versäumen.

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