Verleumdungsklage – wann macht es Sinn zu klagen und was muss dabei beachtet werden?

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 6. Juni 2024

Bei der Verleumdungsklage handelt es sich um ein zivilprozessuales Werkzeug, um sich gegen eine strafrechtlich relevante Verleumdung zu wehren. Mit ihr kann ein Unterlassen durchgesetzt sowie Schadensersatz und Schmerzensgeld gefordert werden. Die Verleumdung muss jedoch beweisbar sein, die Klage muss zudem form- und fristgerecht beim zuständigen Gericht eingelegt worden sein, was wiederum zunächst mit erheblichen Kosten verbunden ist. Was es alles zu diesem Thema zu beachten gibt, erfahren Sie hier.

Was ist eine Verleumdungsklage?

Verleumdungsklage (© Manuel Schönfeld / stock.adobe.com)
Verleumdungsklage (© Manuel Schönfeld / stock.adobe.com)
Ein Opfer einer vermeintlichen Verleumdung hat mehrere Möglichkeiten sich gegen dieses strafrechtlich relevante Vergehen zu wehren:

  • Strafanzeige und Strafantrag bei einer Strafverfolgungsbehörde (Polizei oder Staatsanwaltschaft);
  • hilfsweise dazu eine Privatklage im Sinne des § 374 Abs. 1 StPO [Strafprozessordnung], bei dem der vor allem der Verletzte einer Straftat als Ankläger anstelle der Staatsanwaltschaft auftritt;
  • Verleumdungsklage

Während eine Anklage der Staatsanwaltschaft vor einem Strafgericht erhoben wird, und damit auch die Privatklage des durch eine Straftat Geschädigten, wird die Verleumdungsklage bei einem Zivilgericht eingereicht.

Das Zivilgericht wird zunächst feststellen, ob tatsächlich eine Verleumdung im Sinne des § 187 StGB [Strafgesetzbuch] vorliegt. Im Falle einer Verleumdung hat der Kläger einen Unterlassungsanspruch gegen den verleumdenden Beklagten, um Wiederholungsfälle zu verhindern, sowie zusätzlich dazu gegebenenfalls einen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Die Verleumdung

Eine Verleumdung liegt gemäß § 187 StGB vor, wenn gegenüber Dritten eine ehrverletzende, entwürdigende wie unwahre Behauptung über eine Person getroffen wird und der Täter weiß, dass diese Behauptung unwahr ist.

Im Vergleich zu der Beleidigung (§ 185 StGB) und der üblen Nachrede (§ 186 StGB) handelt es sich hierbei um gravierendste Form der Ehrkränkung, gerade weil der Täter Kenntnis davon hat, dass seine Behauptung nicht der Wahrheit entspricht.

Diese unwahren und ehrverletzenden Behauptungen können den Betroffenen nicht nur im privaten Umfeld in ein negatives Licht rücken, sondern eventuell auch im beruflichen Umfeld, wenn beispielsweise Geschäftspartner kein Vertrauen mehr haben, Kunden sich abwenden oder der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigt.

Fachanwalt.de-Tipp: Lesen Sie auch unseren Artikel zum Thema Verleumdung (gesetzliche Regelung, Strafmaß, Strafantrag, Verjährung, Unterschied zur üblen Nachrede und zur Beleidigung, und vieles mehr).

Beispiele

Eine Verleumdung liegt beispielsweise vor, wenn

  • X in der Nachbarschaft erzählt, dass Z sich ein neues Sportauto durch geschickte Steuerhinterziehung finanziert habe, obwohl sie weiß, dass das Geld aus einer Erbschaft stammt;
  • X in einem Internetportal angibt, Z habe die bestellte Ware trotz mehrerer Mahnung noch nicht bezahlt und sei deshalb ein Betrüger, obwohl dies nachweislich nicht stimmt;
  • X in einem Kindergarten sagt, dass gegen Z bereits mehrere Sexualstrafverfahren laufen, obwohl X genau weiß, dass dies nicht stimmt.

Dies Bespiele betreffen Privatpersonen. Durch eine Verleumdung können aber auch juristische Personen betroffen sein, sodass beispielsweise auch eine GmbH eine Verleumdungsklage einreichen kann, etwa wenn eine unwahre Tatsache geeignet ist, den gewünschten und vielleicht auch besonders dringlichen Kredit zu gefährden.

Verleumdungsklage einreichen – so gehen Sie vor

Sie sind Opfer einer Verleumdung geworden und möchten hiergegen schnellstmöglich vorgehen? Zusätzlich zum strafrechtlichen Verfahren sollten Sie eine Verleumdungsklage in Betracht ziehen. Ein Fachanwalt für Strafrecht kann Ihnen dabei helfen, die Erfolgschancen einer Klage einzuschätzen.

Wann ist eine Klage sinnvoll?

Eine Verleumdungsklage ist vor allem dann sinnvoll, wenn

  • Sie sich sicher sind, dass die ehrverletzende oder entwürdigende Behauptungen unwahr sind – und sie dies beweisen können;
  • Ihnen aufgrund dieser Verleumdung ein messbarer Schaden entstanden ist, etwa weil Kunden Sie deshalb verlassen haben oder weil Ihnen das Arbeitsverhältnis gekündigt wurde;
  • eine gesteigerte Wiederholungsgefahr besteht und bereits deshalb ein schneller Handlungsbedarf besteht.

Wichtig ist, dass

  • ein der Verleumdungsklage vorangegangenes, außergerichtliches Gespräch mit dem verleumdenden Täter erfolglos blieb,
  • die Tat bei den Strafverfolgungsbehörden binnen drei Monaten nach Kenntnis der Verleumdung zur Anzeige gebracht und ein Strafantrag gestellt wurde,
  • und eine außergerichtliche Unterlassungserklärung den Täter nicht davon abhalten kann, entweder weitere Verleumdungen zu unterlassen oder die bereits getätigte Verleumdung richtig zu stellen.
Fachanwalt.de-Tipp: Der prozessuale Weg von Klage bis zum Urteil kann mehrere Monate in Anspruch nehmen. Dies ist vor allem bei akuten messbaren Schäden für die Betroffenen nicht hinnehmbar. Deshalb ist es in solchen Fällen besonders sinnvoll, wenn die Verleumdungsklage mit einer entsprechenden einstweiligen Verfügung verbunden wird, da diese im Erfolgsfall einen Sofortschutz gegen Verunglimpfungen und andere ehrverletzende Äußerungen darstellt, der bereits binnen weniger Taten besteht.

Zuständiges Gericht

Klage am Amtsgericht (© Blackosaka / stock.adobe.com)
Klage am Amtsgericht (© Blackosaka / stock.adobe.com)
Eine Verleumdungsklage kann entweder beim örtlich zuständigen Amtsgericht oder beim örtlich zuständigen Landgericht erhoben werden. Dies hängt von dem sog. Streitwert ab. Dieser richtet sich wiederum nach verschiedenen Aspekten, etwa

  • Grad der Verbreitung;
  • Schwere des Vorwurfs;
  • Beeinträchtigung des sozialen Geltungsanspruches des Verletzten in der Öffentlichkeit;
  • wirtschaftliche Bedeutung;
  • sonstige Bedeutung der Sache;

(vgl. vor allem OLG Dresden, Beschluss vom 20.11.2018, Az. 4 W 982/18; OLG Dresden, Beschluss vom 09.04.2018, Az. 4 W 296/18).

Ausgangswert für die Bemessung sind die Werte des Gerichtskostengesetzes (§ 52 Abs. 2 GKG) und des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (§ 23 Abs. 3 S. 2 RVG), mithin 5.000 Euro, die nach Maßgabe des Einzelfalles anhand der soeben genannten Aspekte zu erhöhen oder zu vermindern sind.

Addiert zu diesem Streitwert, der sich auf die Unterlassung bezieht, wird unter Umständen noch der Streitwert für den Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld, Der Streitwert entspricht dabei dem geforderten Wert an Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld.

Beispiel: Kläger K setzt in seiner Klage für die Unterlassung einen Streitwert von 4.000 Euro fest und macht zusätzlich einen Schadensersatz von 2.000 Euro geltend, dann darf er die Klage nicht an das Amtsgericht richten, sondern er muss sie vor dem Landgericht erheben.

Fachanwalt.de-Tipp: Für eine Klage mit einem Streitwert von bis zu 5.000 Euro ist das Amtsgericht sachlich zuständig. Diese können Sie selbst einlegen. Für eine Klage mit einem Streitwert von über 5.000 Euro (mithin bereits bei 5.000,01 Euro) ist indes das Landgericht sachlich zuständig. Für die Klageerhebung benötigen Sie zwingend einen Rechtsanwalt. Mit Blick auf die o.g. Ausführungen zum Streitwert wird dies der Regelfall sein.

Form

Eine Klage muss zwingend folgenden Inhalt bzw. Form haben:

  1. Rubrum
    Sie müssen unbedingt angeben, wer der Kläger und wer der Beklagte ist, jeweils unter Angabe der Wohnanschrift. Sie müssen außerdem angeben, worum es in der Klage geht (z.B.: Unterlassung und Schadensersatz) und welchen Antrag bzw. welche Anträge Sie stellen wollen (z.B.; vereinfacht dargestellt: Ich stelle den Antrag, dass der Beklagte weitere Verleumdungen unterlässt. Ich stelle ferner den Antrag, dass der Beklagte mir einen Schadensersatz in Höhe von x Euro sowie ein Schmerzensgeld in Höhe von y Euro zu zahlen hat sowie in Höhe von x und y Euro, sollte es zu weiteren Verleumdungen kommen.).
  2. Begründung
    Beschreiben Sie genau das Verhalten des Täters, mithin des Beklagten, welches die Verleumdung darstellt. Beschreiben Sie ferner, welche Unternehmungen Sie bereits erfolglos angestrebt haben, um die Sache außergerichtlich zu regeln. Beschreiben Sie zudem, welches Verhalten Sie in der Zukunft von dem Beklagten fürchten, weshalb Sie die Unterlassung begehren. Beschreiben Sie zusätzlich, inwiefern Sie durch die bisherigen Verleumdungen bereits Schäden erlitten haben. Geben Sie dem Gericht außerdem an, welche Beweise Sie haben (z.B. Zeugenaussagen oder Screenshots).

Sollte das Gericht die Klage unverändert zulassen, so wird es die Klageschrift dem Beklagten mit der Aufforderung zuschicken, sich innerhalb einer bestimmten Frist dazu zu äußern.

Frist

Eine Verleumdungsklage ist nur dann erfolgreich, wenn der Anspruch noch nicht verjährt ist. Dies richtet sich hierbei nach der Verjährung der Verleumdung, die gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 4 StPO nach fünf Jahren verjährt.

Beweislast

Wie bereits zuvor erwähnt, trägt der Kläger die Beweislast, d.h. dieser muss nachweisen, dass der Täter gewusst hat, dass die Tatsachenbehauptung unwahr ist. Ein solcher Nachweis kann etwa durch Zeugenaussagen, Video- oder Sprachaufnahmen oder auch durch Sceenshots gelingen.

Fachanwalt.de-Tipp: Sichern Sie mögliche Beweise frühzeitig und sichern Sie lieber einen Beweis zu viel als zu wenig. Sie können auch bei Zeugen anfragen, dass diese Ihnen deren Zeugenaussagen verschriftlich mit Datum und Unterschrift zur Verfügung stellen.

Ablauf

Sollte der Beklagte, mithin der Täter, die Verleumdung im Rahmen seiner sog. Klageerwiderung einräumen, so erübrigt sich der folgende Ablauf und es ergeht sofort eine Entscheidung des Gerichts.

Anderenfalls prüft das Gericht, ob

  • tatsächlich eine Verleumdung seitens des Beklagten gegen den Kläger vorliegt, mithin dass er tatsächlich wusste, dass seine Tatsachenbehauptungen unwahr sind;
  • inwiefern dem Kläger dadurch tatsächlich ein Schaden entstanden ist.

Sollte das Gericht eine Verleumdung feststellen, so ist der Antrag auf Unterlassung eben dieser gerechtfertigt. Sollte das Gericht zudem einen Schaden in der geforderten Höhe feststellen, so wird es auch dem Antrag auf Schadensersatz und Schmerzensgeld stattgeben; sollte es einen geringen Schaden feststellen, so wird es den entsprechenden Antrag nur in dieser Höhe stattgeben.

Folgen

Ein Anspruch auf Unterlassung besteht bereits bei festgestellter Verleumdung. Der Beklagte kann auch dazu verurteilt werden, die getätigte Verleumdung zu korrigieren.

Ein Anspruch auf Schadensersatz ist gegeben, wenn dem Kläger durch die Rufschädigung tatsächlich ein Schaden entstanden ist, also etwa weil Kunden die Geschäftsbeziehungen beendet haben.

In einem solchen Fall ist regelmäßig auch ein Anspruch auf Schmerzensgeld gegeben.

Fachanwalt.de-Tipp: Während sich der Schadensersatz anhand des tatsächlich eingetretenen Schadens berechnet, hängt die Höhe des Schmerzensgelds von dem Verbreitungsgrad der Verleumdung ab, also ob diese öffentlich oder in einem eher privaten Raum getätigt wurde, und welches Ausmaß die Auswirkungen hatten. Zur Orientierung können hier sog. Schmerzensgeldtabellen herangezogen haben. Ihr Rechtsanwalt wird Sie hier entsprechend beraten können.

Kosten

Mit der Erhebung der Klage muss der Kläger einen Vorschuss hinsichtlich der Gerichtskosten leisten. Diese richten sich nach dem Gerichtskostengesetz [GKG] und hängen ebenso von dem Streitwert ab, wobei in aller Regel ein 3,0er Gebührensatz festgelegt wird. Zusätzlich können Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz [RVG] anfallen, welche entweder individuell seitens des Rechtanwalts festgelegt werden oder die sich ebenso anhand des Streitwerts orientieren können. Hierbei kommt es außerdem darauf an, ob es zu einem Hauptverhandlungstermin kommt, da hierfür weitere Anwaltskosten anfallen.

Soweit eine Rechtsschutzversicherung die Kosten für die Verleumdungsklage trägt (sowohl die Gerichts- als auch die Anwaltskosten), wird sie sich hinsichtlich der Anwaltskosten in aller Regel lediglich am Streitwert (zuzüglich Auslagen) orientieren.

Streitwert
bis

Gerichtskosten
(1,0er Ansatz)

Gerichtskosten
(3,0er Ansatz)

Anwaltskosten (1 RA)
(Verfahrensgebühr: 1,3)

Anwaltskosten (1 RA)
(Terminsgebühr: 1,2)

3.000,00

119,00

357,00

288,60

266,40

4.000,00

     140,00

420,00

361,40

333,60

    5.000,00

161,00

483,00

434,20

400,80

    6.000,00

182,00

546,00

507,00

468,00

    7.000,00

203,00

609,00

579,80

535,20

  8.000,00

224,00

672,00

652,60

602,40

  9.000,00

  245,00

735,00

725,40

669,60

  10.000,00

266,00

798,00

798,20

736,80

*alle Angaben sind in Euro

Fachanwalt.de-Tipp: Die Partei, zugunsten derer sich das Gericht entscheidet, muss gar keine Kosten übernehmen. Das bedeutet, dass im Erfolgsfall des Klägers, dieser den bereits gezahlten Vorschuss vom Beklagten ersetzt bekommt.

Welcher Anwalt kann bei einer Verleumdungsklage helfen?

Fachanwalt für Strafrecht (© tippapatt / stock.adobe.com))
Fachanwalt für Strafrecht (© tippapatt / stock.adobe.com))
Aufgrund der Nähe zum Strafrecht sollten Sie sich für die Verleumdungsklage an einen Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Strafrecht, der sich auf Verleumdung spezialisiert, wenden.

Dieser wird

  • Sie ausgiebig beraten,
    • sowohl hinsichtlich der Wahl der geeigneten Handlungsoption,
    • als auch hinsichtlich eines etwaigen Schadensersatzes und Schmerzensgeld und sollte der verleumdende Ihr Arbeitgeber sein, dann auch hinsichtlich einer etwaigen fristlosen Eigenkündigung sowie Entschädigung;
  • eine außergerichtliche Unterlassungserklärung aufsetzen und ggf. im Rahmen dessen eine angemessene Strafzahlung bestimmen;
  • die Klageschrift aufsetzen;
  • ggf. eine Einstweilige Verfügung beantragen;
  • die strafrechtliche Verfolgung sicherstellen;
  • ggf. die Löschung oder Korrektur der Verleumdung veranlassen.
Fachanwalt.de-Tipp: Sollten Sie Beschuldigter einer Verleumdung sein und hat das vermeintliche Opfer eine Verleumdungsklage gegen Sie erhoben, dann sollten Sie sich auf jeden Fall einen Anwalt nehmen. Denn dieser kann die Gesamtsituation richtig einschätzen und für Sie eine individuelle Verteidigungsstrategie erarbeiten

FAQ zum Thema Verleumdungsklage

Was ist eine Verleumdungsklage?

Eine Verleumdungsklage ist eine Klage vor Gericht, die von einer Person gegen eine andere Person erhoben wird, die sie der Verleumdung bezichtigt. Verleumdung bezieht sich auf die Verbreitung falscher Tatsachen über eine Person, die den Ruf dieser Person schädigen können.

Welche Arten von Aussagen gelten als verleumderisch?

Aussagen, die als verleumderisch gelten, sind solche, die falsch sind und den Ruf einer Person schädigen können. Das können beispielsweise Gerüchte, unwahre Behauptungen oder falsche Tatsachenbehauptungen sein. Auch die Verbreitung von Informationen, die dazu führen können, dass eine Person in der Öffentlichkeit bloßgestellt oder beschimpft wird, kann als verleumderisch gelten.

Was sind die Voraussetzungen für eine Verleumdungsklage?

Um eine Verleumdungsklage zu erheben, muss die Aussage, die als verleumderisch gilt, falsch und tatsachenwidrig sein. Darüber hinaus muss die Aussage dazu geeignet sein, den Ruf der betroffenen Person zu schädigen. Es ist auch wichtig zu beachten, dass die Person, die die Klage erhebt, beweisen muss, dass die Aussage tatsächlich gemacht wurde.

Was kann ich tun, wenn ich fälschlicherweise beschuldigt werde, jemanden verleumdet zu haben?

Wenn Sie fälschlicherweise beschuldigt werden, jemanden verleumdet zu haben, können Sie gegen die Person, die Sie beschuldigt hat, rechtliche Schritte einleiten. Sie können beispielsweise eine Unterlassungserklärung oder eine Gegendarstellung fordern, um die falschen Aussagen richtigzustellen.

Was sind die Schritte, die ich unternehmen muss, um eine Verleumdungsklage einzureichen?

Um eine Verleumdungsklage einzureichen, müssen Sie zuerst einen Anwalt konsultieren, der Sie bei Ihrem Fall berät. Der Anwalt wird Sie über die Stärken und Schwächen Ihres Falls informieren und Ihnen helfen, alle erforderlichen Schritte zu unternehmen. Die nächsten Schritte umfassen die Erstellung einer Klageschrift, in der Sie die Details Ihres Falls und die Gründe für Ihre Verleumdungsklage darlegen. Sie müssen auch Beweise sammeln, die Ihre Behauptungen stützen und Ihre Anklage unterstützen. Zu den Beweisen können Zeugenaussagen, Dokumente oder andere relevante Informationen gehören. Sobald die Klageschrift eingereicht ist, wird das Gericht den Beklagten informieren und ihm eine Frist zur Verteidigung setzen. Es ist wichtig zu beachten, dass Verleumdungsklagen oft langwierig und teuer sein können, insbesondere wenn sie vor Gericht verhandelt werden müssen.

Welche Verteidigungsstrategien können gegen eine Verleumdungsklage eingesetzt werden?

Eine Person, die mit einer Verleumdungsklage konfrontiert wird, kann verschiedene Verteidigungsstrategien einsetzen. Zu den häufigsten Strategien gehören die Wahrheitsverteidigung, bei der die angeblich verleumderischen Aussagen als wahr bewiesen werden müssen, sowie die Meinungsäußerungsverteidigung, bei der die Aussagen als Meinungsäußerungen und nicht als Tatsachenbehauptungen verteidigt werden. Eine andere Verteidigungsstrategie besteht darin, die Klage als missbräuchlich oder als Verletzung der Meinungsfreiheit zu bezeichnen. In einigen Fällen kann auch eine Gegenklage eingereicht werden, wenn der Beklagte der Ansicht ist, dass er selbst Opfer von Verleumdung geworden ist.

Wie kann ich mich vor Verleumdung schützen?

Um sich vor Verleumdung zu schützen, ist es wichtig, vorsichtig zu sein, was man sagt oder schreibt. Vermeiden Sie die Verbreitung von Gerüchten oder Behauptungen, die nicht wahr oder bewiesen sind. Wenn Sie sich unsicher sind, ob eine Aussage verleumderisch sein könnte, ist es am besten, sie nicht zu machen. Wenn Sie Opfer von Verleumdung werden, ist es wichtig, schnell zu handeln, um den Schaden zu begrenzen. Sprechen Sie mit einem Anwalt und sammeln Sie Beweise, um Ihre Behauptungen zu stützen. Sie können auch eine Gegendarstellung oder Unterlassungserklärung veröffentlichen, um falsche Aussagen richtigzustellen und den Schaden zu minimieren.

Wie kann ich gegen Verleumdungen im Internet vorgehen?

Verleumdungen im Internet können besonders schwerwiegende Folgen haben, da sie schnell verbreitet und oft dauerhaft sind. Um gegen Verleumdungen im Internet vorzugehen, gibt es verschiedene Schritte, die Sie unternehmen können. Zunächst sollten Sie Beweise sammeln, um Ihre Anklage zu unterstützen. Screenshot der verleumderischen Aussagen, falls es notwendig ist, um den Beweis zu sichern. Danach können Sie die Website oder Plattform kontaktieren, auf der die verleumderischen Aussagen veröffentlicht wurden, und sie auffordern, die Aussagen zu entfernen. Wenn die Website oder Plattform nicht kooperiert, können Sie eine Unterlassungserklärung oder Klage einreichen. Es gibt auch Online-Reputationsmanagement-Unternehmen, die helfen können, verleumderische Aussagen zu entfernen oder abzumildern. Diese Unternehmen können Ihnen auch dabei helfen, Ihren Ruf online zu verbessern.

Wie hoch sind die Kosten für eine Verleumdungsklage?

Die Kosten für eine Verleumdungsklage können je nach Jurisdiktion und den Umständen des Falls variieren. Zu den Kosten können Anwaltsgebühren, Gerichtsgebühren, Zeugen- und Sachverständigenkosten sowie andere Ausgaben gehören. In einigen Fällen können die Kosten für eine Verleumdungsklage sehr hoch sein.

Fachanwalt.de-Tipp: Verleumdungsklagen sind eine Möglichkeit, den Ruf einer Person zu schützen, wenn falsche und schädliche Aussagen über sie verbreitet werden. Um eine Verleumdungsklage zu gewinnen, müssen Sie beweisen, dass die Aussagen falsch und tatsachenwidrig sind und dass sie den Ruf der betroffenen Person schädigen können. Es ist wichtig, schnell zu handeln, um den Schaden zu begrenzen und Beweise zu sammeln. Es wird empfohlen, einen Anwalt zu konsultieren, um sicherzustellen, dass Ihre Klage gut vorbereitet ist und Sie die besten Chancen haben, Ihren Fall zu gewinnen.

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