Die Erstberatung – der erste Besuch beim Fachanwalt

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 23. Januar 2024

Fachanwalt (© Kzenon / fotolia.com)
Fachanwalt (© Kzenon / fotolia.com)
Haben Sie Kontakt zu einem Fachanwalt aufgenommen, steht danach in der Regel die Erstberatung an. In diesem einführenden Gespräch können Sie dem Anwalt Ihr Anliegen oder Ihren Fall schildern und gemeinsam mögliche Strategien entwerfen und besprechen. Gleichzeitig haben Sie die Möglichkeit, den Anwalt besser kennenzulernen und noch einmal genau unter die Lupe zu nehmen, bevor Sie entscheiden, ob Sie Ihm das Mandat erteilen möchten oder nicht.

Erstberatung beim Fachanwalt - Formen

Die Erstberatung kann auf verschiedene Weise erfolgen. Sie sollten jeweils die Form auswählen, die für Sie am besten geeignet und am einfachsten machbar ist. Haben Sie den nächsten Fachanwalt in 500 Kilometern Entfernung zu Ihrem Wohnort gefunden, ist es sicher nicht möglich, mal eben schnell für ein Beratungsgespräch dort vorbeizufahren und Sie werden vielleicht zunächst auf das Telefon zurückgreifen müssen.

  • Persönliche Beratung
    Ist die Anwaltskanzlei in der Nähe, kann es nie schaden, wenn Sie sich zu der Erstberatung persönlich mit dem Rechtsanwalt in seiner Kanzlei treffen. Vieles lässt sich einfacher erklären, wenn Sie sich im persönlichen Gespräch gegenübersitzen und Sie bekommen gleich einen guten Eindruck von Ihrem neuen Anwalt und können ihn etwas besser kennenlernen.
    Wichtige Unterlagen können Sie zu diesem Termin gleich mitbringen und gemeinsam durchgehen.
  • Erstberatung am Telefon
    Ist es aufgrund der räumlichen Entfernung nicht möglich, dass Sie zur Erstberatung die Kanzlei des Anwalts aufsuchen, können Sie das Gespräch auch am Telefon führen. Das kann vor allem dann notwendig werden, wenn es auf dem entsprechenden Rechtsgebiet nur sehr wenige Fachanwälte in Deutschland gibt.
    In diesen Fällen können Sie ein erstes, ausführliches Telefonat mit dem Rechtsanwalt vereinbaren, in dem Sie dem Anwalt zunächst das Problem schildern und dann mit ihm verschiedene Lösungsstrategien besprechen.
    Je nach Schwere des Problems wird sich dabei auch herausstellen, ob es notwendig ist, dass Sie sich einmalig oder auch mehrmals persönlich mit dem Anwalt treffen oder ob die Angelegenheit auch ohne ein persönliches Treffen geregelt werden kann. Sehr wichtig ist hier auf beiden Seiten eine gute Kommunikationsfähigkeit, damit es nicht zu Missverständnissen kommt.
  • Erstberatung per E-Mail
    Als Medium zur Erstberatung ist Emailverkehr nicht wirklich zu empfehlen. Zu mühsam ist auf diesem Weg der kommunikative Austausch und ein echtes Gespräch wird sich auf diesem Wege nur schwer führen lassen.
    Sie können den Emailverkehr aber ergänzend nutzen, um dem Fachanwalt im Vorfeld wichtige Dokumente oder eine kurze Zusammenfassung Ihres Problems zu geben, in die er sich vor dem ersten Gespräch einlesen kann. Vor allem, wenn kein persönliches Treffen möglich ist, ist das eine gute Ergänzung.
  • Erstberatung per Videokonferenz
    Mit den heutigen technischen Möglichkeiten ist es in den meisten Fällen auch kein Problem, mit dem Fachanwalt per Videokonferenz zu kommunizieren. Haben Sie kein Problem damit, mit solchen technischen Mitteln zu arbeiten und bietet der Anwalt diese Möglichkeit an, ist die Videokonferenz einem Telefongespräch vorzuziehen, da Sie dem Anwalt dabei wenigstens via Bildschirm gegenübersitzen können.
    Besonders praktisch ist die Videokonferenz auch dann, wenn eine dritte Partei in die Gespräche involviert ist und es nicht möglich ist, alle drei Personen räumlich und terminlich unter einen Hut zu bringen.
Fachanwalt.de-Tipp:
Wenn es möglich ist, sollten Sie die persönliche Erstberatung den anderen Varianten vorziehen. Bevor Sie aber hunderte von Kilometern durch das Land reisen, weil in Ihrer Nähe kein Fachanwalt ansässig ist, sollten Sie zunächst einmal am Telefon mit dem Rechtsanwalt sprechen und dann gemeinsam planen, wie Sie weiter vorgehen wollen. Ganz gleich für welche Form der Erstberatung Sie sich auch entscheiden, die Aussagen des Rechtsanwalts sind immer verbindlich und er unterliegt auch in jedem Fall der Schweigepflicht.

Kosten

Die Erstberatung dient dazu, Kosten der Erstberatung ((c) Gina Sanders / Fotolia.com)
Kosten der Erstberatung ((c) Gina Sanders / Fotolia.com)
dass Sie dem Rechtsanwalt Ihr rechtliches Problem schildern können und er Ihnen eine erste Einschätzung gibt und Ihnen mögliche Handlungsstrategien vorschlägt.

Nach der Erstberatung können Sie dem Anwalt das Mandat erteilen und ihn damit beauftragen, Ihren Fall zu bearbeiten. Sie können sich seine Ratschläge und Empfehlungen aber auch erst einmal durch den Kopf gehen lassen und ihn gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt beauftragen oder Sie können einen anderen Rechtsanwalt aufsuchen, wenn Sie nach der Erstberatung kein gutes Gefühl hinsichtlich der Zusammenarbeit haben. Das Erstgespräch dient also der ersten Orientierung und bestimmt darüber, ob Sie dem Anwalt das Mandat erteilen oder nicht.

Eine Frage, die sich dabei immer wieder stellt, ist die Frage nach den Kosten und hartnäckig hält sich das Gerücht, dass die Erstberatung beim Anwalt kostenlos ist. Das ist aber nicht der Fall.

Gemäß § 34 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) beträgt die anwaltliche Gebühr für die Erstberatung zwischen 10,- und 190,- € zuzüglich Umsatzsteuer bei Verbrauchern. In der RVG ist das Erstgespräch mit dem Rechtsanwalt dahingehend definiert, dass es mündlich, also persönlich in der Kanzlei oder fernmündlich geführt werden muss. Findet eine erste Besprechung des Sachverhalts nur per Email oder sonstigem Schriftverkehr statt, muss der Anwalt seine Tätigkeit entsprechend als Schriftverkehr abrechnen. Es gibt keine gesetzliche Vorgabe, wie lang die Erstberatung sein darf, so dass es im Ermessen des Anwalts liegt, wie lang die Erstberatung sein soll. Als Faustformel gilt, dass die Erstberatung nicht länger als 1 Stunde dauern soll. Der Anwalt kann sich aber auch 90 oder 120 Minuten Zeit für den Mandanten und die damit verbundene Erstberatung nehmen. Abrechnen darf er dennoch nur maximal 190 Euro zzgl. Steuer. Hat der Anwalt im Rahmen der Erstberatung Kopier- und oder Portokosten, darf der Anwalt diesbezüglich noch eine Pauschale von 20,-- Euro hinzurechnen.

Scheuen Sie sich nicht, den Anwalt beim ersten Kontakt nach den Kosten für die Erstberatung zu fragen. Maximal müssen Sie als Privatperson für die Erstberatung mit 249,90€ rechnen, die sich wie folgt zusammensetzen:
  • 190,- € Beratungsgebühr (Höchstsatz)
  • 20,- € Pauschale für Auslagen wie Kopien oder Porto
  • 19 % Umsatzsteuer

Die Erstberatung kann jedoch auch günstiger ausfallen und daher sollten Sie auf jeden Fall im Vorfeld nach den Kosten fragen.

Die Anwälte können je nach Umfang des Beratungsgesprächs selbst entscheiden, welchen Honorarsatz Sie für die Erstberatung berechnen. Viele Anwälte lassen daher in der Aussicht auf ein erteiltes Mandat bei der Höhe der Erstberatungsgebühren auch durchaus mit sich reden. Sprechen Sie das Thema daher ruhig an, so wie Sie auch bei jeder anderen Dienstleistung auf den Preis achten und vergleichen würden.

Geht es bei der Erstberatung nicht um Sie als Privatperson, sondern geht es um Rechtsstreitigkeiten, die aus Ihrer selbstständigen oder gewerblichen Tätigkeit resultieren, trifft der § 34 RVG übrigens nicht zu. In diesen Fällen liegen die Gebühren deutlich höher und sollten im Vorfeld mit dem Anwalt vereinbart werden.

Erteilen Sie dem Anwalt nach der Erstberatung das Mandat, muss die Gebühr für das Erstgespräch übrigens auf die Gesamtleistung angerechnet werden; das heißt, sie wird von der Gesamtgebühr, die der Anwalt für die Bearbeitungsgebühr erhält, abgezogen und kostet Sie nichts extra. Es empfiehlt sich daher, schon vor dem Erstgespräch eine sorgfältige Auswahl zu treffen. Mit der Fachanwalt.de-Anwaltssuche haben Sie die besten Voraussetzungen, genau den passenden Rechtsanwalt auszusuchen, den Sie später auch beauftragen werden.

Fachanwalt.de-Tipp:

Fragen Sie noch vor dem ersten Besuch in der Kanzlei nach den zu erwartenden Kosten. Können Sie die Erstberatung nicht bezahlen, haben Sie die Möglichkeit, bei dem örtlich zuständigen Gericht einen Beratungsschein ("Berechtigungsschein") zu beantragen. Diesen Beratungsschein legen Sie dann dem Anwalt vor. In diesen Fällen hat man eine Art Selbstbeteiligung von 15 Euro an den Anwalt zu zahlen, auf die der Anwalt verzichten kann.

Erstberatung beim Fachanwalt - Vorbereitung

Die Erstberatung beim FachanwErstberatung beim Fachanwalt (Foto: (c) Gina Sanders / Fotolia.com)
Erstberatung beim Fachanwalt (Foto: (c) Gina Sanders / Fotolia.com)
alt setzt gewissermaßen den Grundstock für die Bearbeitung Ihrer Angelegenheit. Sie sollten sich daher gut auf das Gespräch vorbereiten, um dem Rechtsanwalt alle wichtigen Fakten darzulegen. Nur so kann das Erstgespräch effektiv ablaufen und beide Seiten wissen hinterher, um was es geht und worauf sie sich einlassen.

Vergessen oder verschweigen Sie gewisse Umstände, dann kann die Einschätzung des Anwalts unter Umständen ganz anders ausfallen, so dass es sehr wichtig ist, den Anwalt im Erstgespräch umfassend in Kenntnis zu setzen. Darüber hinaus kommt es schnell vor, dass man beim Gespräch mit dem Anwalt nervös ist und vergisst, einige wichtige Fragen zu stellen.

Bereiten Sie sich daher am besten gut auf das Erstgespräch mit dem Fachanwalt vor:

  • Fragen vorformulieren: Machen Sie sich im Voraus eine Liste mit wichtigen Fragen, die Sie dem Anwalt stellen wollen. So vergessen Sie im Eifer des Gefechts nichts.
  • Unterlagen mitnehmen: Stellen Sie alle relevanten Dokumente zusammen und nehmen Sie sie zu dem Termin mit. Vor allem Schreiben vom Gericht oder vom Anwalt der Gegenseite sollten Sie mitbringen, aber auch Emails, Briefe, Notizen, Rechnungen oder Quittungen, Verträge und alles andere, was für den Fall relevant sein könnte.
  • Chronologischer Sachverhalt: Falls möglich, erstellen Sie eine chronologische Übersicht aller Ereignisse, die letztendlich zu Ihrem Besuch in der Kanzlei geführt haben.
  • Daten der Beteiligten: Gibt es wichtige Zeugen oder andere beteiligte Personen in Ihrer Angelegenheit, stellen Sie gleich eine Liste mit Namen und Adressen zusammen.
  • Fristen vorab erfragen: Achten Sie auf gerichtliche und gesetzliche Fristen. Ist die Zeit knapp, weil Sie gewisse Fristen einhalten müssen, machen Sie den Anwalt gleich bei der Vereinbarung des Termins darauf aufmerksam.
  • Rechtsschutz: Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, denken Sie außerdem auch an die Police Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Kennt der Fachanwalt nicht alle Details, fällt es ihm wesentlich schwerer, Sie effektiv zu vertreten. Zu besonders peinlichen Situationen kann das in einer Gerichtsverhandlung führen, wenn die Gegenseite auf einmal mit Informationen aufwartet, die Sie Ihrem Anwalt aus Versehen oder absichtlich verschwiegen haben.

Auch wenn etwas Sie also ins schlechtere Licht stellt oder in Ihren Augen Ihre Chancen mindert, den gewünschten Erfolg zu erzielen, dürfen Sie es dem Anwalt gegenüber nicht verschweigen.
Der Anwalt steht immer auf Ihrer Seite und setzt sich zu 100 % für Ihre Rechte ein, doch das kann er nur, wenn sie ihm gegenüber mit offenen Karten spielen. Aus diesem Grund ist jedoch auch das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant so wichtig und es muss auch auf der menschlichen Ebene harmonieren.

Fachanwalt.de-Tipp: Beherzigen Sie diese Hinweise, legen Sie gleich beim Erstgespräch den Grundstein für eine effektive Zusammenarbeit mit dem Fachanwalt. Der Anwalt kann immer nur mit den Informationen und Sachverhalten arbeiten, die Sie ihm vermitteln, so dass Sie sich so gut wie möglich auf das Erstgespräch vorbereiten sollten.

Hierauf bei Erstberatung achten

Erstberatung Telefon (Foto: (c) VadimGuzhva / Fotolia.com)
Erstberatung Telefon (Foto: (c) VadimGuzhva / Fotolia.com)

Beim dem Erstgespräch sitzen Sie dem Anwalt zum ersten Mal persönlich gegenüber oder Sie führen zumindest ein langes Telefongespräch mit ihm, wenn ein persönliches Treffen nicht möglich ist.
Achten Sie hier besonders darauf, ob die Chemie zwischen Ihnen und dem Fachanwalt stimmt.

  • Ist der Anwalt Ihnen generell sympathisch?
    Manche Menschen sind einem beim ersten Aufeinandertreffen gleich unsympathisch und das ist keine gute Basis für ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Anwalt und Mandant.
  • Fühlen Sie sich von dem Anwalt ernstgenommen?
    Der Anwalt sollte Ihr Anliegen, Ihre Ängste und Ihre Sorgen ernst nehmen, auch wenn es sich für Sie dabei um ein außergewöhnliches Ereignis, für Ihn hingegen um mehr oder minder unspektakulären Berufsalltag handelt. Bei aller Fachkompetenz sollte der Anwalt daher in der Lage sein, Ihnen alle Zusammenhänge verständlich zu erklären und Sie nie im Unklaren darüber lassen, was gerade in Ihrer Angelegenheit geschieht.
  • Hört der Anwalt Ihnen aufmerksam zu, stellt er Fragen oder haben Sie das Gefühl er kanzelt Sie zu schnell und uninteressiert ab?
    Haben Sie das Gefühl, der Fachanwalt zeigt wirklich Interesse an Ihrem Fall oder fällt er Ihnen ins Wort, hört Ihnen nicht zu und behandelt Ihren Fall nach einem eingefahrenen Muster? Jedes juristische Problem hat seine Eigenheiten, der Anwalt sollte Ihnen daher gut zuhören, Fragen stellen, um Zusammenhänge richtig zu erfassen und Sie und Ihren Fall nicht einfach nach Schema F abhandeln.
  • Macht der Fachanwalt einen konzentrierten Eindruck oder ist er mit seinen Gedanken nicht ganz bei Ihnen und Ihrer Sache?
    Nimmt der Anwalt sich Zeit für die Beratung und ist er konzentriert und ganz bei Ihnen? Oder versucht er eher, das Gespräch schnell abzuhandeln und wirkt dabei ungeduldig und unkonzentriert?
  • Bekommen Sie eine klare Antwort, wenn Sie nach den Kosten fragen?
    Scheuen Sie sich nicht, den Anwalt auf die Kosten anzusprechen, die durch seine Dienste auf Sie zukommen. Natürlich können Sie im Erstgespräch nicht erwarten, dass der Anwalt Ihnen auf Heller und Pfennig einen Rechnungsbetrag nennen kann, doch er sollte Ihnen offen und ehrlich eine Einschätzung geben, ohne um den heißen Brei herumzureden.
  • Kann er Ihnen eine Einschätzung der Sache und mögliche Handlungsstrategien nennen?
    Ist der Fachanwalt in der Lage, Ihnen eine ehrliche Einschätzung Ihres Falls zu geben? Manchmal liegt der größte Verdienst eines Anwalts nicht darin, etwas für seinen Mandanten zu tun, sondern diesen davon abzuhalten, etwas zu tun. Eine von vornherein aussichtslose Klage beispielsweise würde dem Anwalt trotzdem sein Geld einbringen, wäre für Sie als Mandant aber absolut kontraproduktiv, da Sie nur Geld verlieren, aber nichts gewinnen würden.
    Auch sollte eine gerichtliche Auseinandersetzung immer eher das Ende eines Weges sein als der Anfang. Ein guter Anwalt wird Sie immer von aussichtslosen Klagen abhalten und immer zuerst versuchen, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.
  • Hat er bereits andere, ähnlich gelagerte Fälle bearbeitet?
    Gerade wenn es um einen sehr spezifischen Fall geht, fragen Sie den Fachanwalt geradeheraus, wieviel Erfahrung er auf diesem speziellen Gebiet bereits hat und wie viele Fälle dieser Art er bereits bearbeitet hat.
  • Können Sie sich vorstellen, vertrauensvoll und effektiv mit diesem Anwalt zusammenzuarbeiten?
    Ziehen Sie ein ehrliches Resümee aus den vorhergehenden Fragen. Haben Sie ein gutes Gefühl, können Sie sich eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit vorstellen und sind Sie auch mit der fachlichen Kompetenz des Anwalts zufrieden, sollten Sie ihm das Mandat erteilen.

Im Großen und Ganzen geht es also im Erstgespräch darum, dass sich der Fachanwalt ein Bild von Ihnen und Ihrem Problem machen kann, aber auch, dass Sie sich ein Bild von dem Anwalt machen können.

Natürlich kommt es bei der Frage, wie eng Sie mit dem Fachanwalt zusammenarbeiten, auch immer darauf an, wie persönlich das jeweilige Rechtsproblem ist. Brauchen Sie einen Strafverteidiger oder einen guten Scheidungsanwalt, dann werden Sie wahrscheinlich mehr über sich und Ihre privaten Lebensverhältnisse preisgeben müssen, als wenn Sie eine verwaltungsrechtliche oder versicherungsrechtliche Streitigkeit beizulegen haben. Im ersteren Fall sollten Sie also schon ein sehr gutes Vertrauensverhältnis zu Ihrem Anwalt aufbauen können, während Sie im zweiten Fall mit einem Fachmann, mit dem Sie auf professioneller Ebene gut auskommen, wahrscheinlich bestens bedient sind.

Hören Sie daher bei der Erstberatung auch ein wenig auf Ihr Bauchgefühl und verpflichten Sie den Anwalt nur dann, wenn Kopf und Bauch grünes Licht geben.

Fachanwalt.de-Tipp:
Die anwaltliche Beratung ist im Grunde nichts weiter als eine Dienstleistung und Sie haben die freie Wahl, sich für den Fachanwalt zu entscheiden, der Ihnen am besten geeignet erscheint.
Sind Sie mit einem Anwalt nicht zufrieden, schauen Sie sich lieber noch etwas weiter um, bis Sie den passenden Anwalt gefunden haben. Auch wenn Sie so zwei oder vielleicht gar drei Anwälte für die Erstberatung bezahlen müssen, ist das immer noch kostengünstiger, als wenn Sie mittendrin den Anwalt wechseln müssen, weil eine effektive Zusammenarbeit nicht mehr möglich ist.

Tipps

Nun wissen Sie gut Bescheid, wie Sie sich am besten auf das Erstgespräch mit dem Fachanwalt vorbereiten können und worauf Sie bei dem Gespräch besonders achten sollten.

Folgende Tipps können Ihnen außerdem noch helfen, ein effektives Erstgespräch mit dem Fachanwalt zu führen:

  • Reden Sie nichts schön
    Sie müssen im Gespräch mit dem Rechtsanwalt nichts beschönigen oder sich in ein besonders gutes Licht rücken. Egal wie die Sachlage aussieht, der Anwalt steht immer zu 100% auf Ihrer Seite und er hat einzig und allein Ihre Interessen im Blick. Darüber hinaus steht er unter Schweigepflicht, so dass nichts, was Sie mit Ihrem Anwalt besprechen, nach außen dringt und Dritten zu Ohren kommt. Seien Sie daher immer absolut ehrlich zu Ihrem Anwalt, denn nur so kann er Sie und Ihre Interessen effektiv vertreten.
  • Seien Sie sich darüber im Klaren, was Sie erreichen wollen
    Um effektiv für Sie tätig werden zu können, muss der Anwalt auch wissen, was Ihre Zielsetzung ist. Machen Sie sich daher auch über diesen Punkt im Vorfeld bereits Gedanken. Nur mit einer klaren Zielsetzung kann der Anwalt auch eine passende Strategie erarbeiten. Möchten Sie in einer arbeitsrechtlichen Streitigkeit beispielsweise Ihren Arbeitsplatz zurück? Oder ist es für Sie undenkbar, jemals auch nur wieder einen Fuß in diese Firma zu setzen und Sie möchten daher eine Abfindung für eine als ungerechtfertigt empfundene Kündigung?
    Nur wenn der Anwalt Ihre Zielsetzung kennt, kann er auf ein zufriedenstellendes Ergebnis hinarbeiten.
  • Kaufen Sie nicht die Katze im Sack
    Lassen Sie sich von dem Fachanwalt gleich zu Beginn wenigstens eine grobe Kosteneinschätzung geben, damit Sie wissen, worauf Sie sich einlassen. Nicht alle Rechtsstreitigkeiten sind zwingend erforderlich und das Kosten-Nutzen-Verhältnis sollte gewahrt bleiben.
    So kann eine Erstberatung beim Fachanwalt auch durchaus mit der Einsicht enden, dass die Kosten den Nutzen nicht wert sind, doch in dem Fall ist es besser, das im Vorhinein zu wissen, anstatt hinterher eine böse Überraschung zu erleben.

Checkliste

Checkliste (© Andrey Popov / Fotolia.com)
Checkliste (© Andrey Popov / Fotolia.com)
Damit bei Ihrem Erstgespräch nichts schiefgeht und Sie nichts Wichtiges vergessen, finden Sie hier noch einmal eine kleine Checkliste mit allem, was für die Erstberatung wichtig ist.

  1. Fachanwalt suchen: Fangen Sie nicht erst in letzter Minute mit der Suche nach dem geeigneten Fachanwalt an. Nutzen Sie die Fachanwalt.de-Anwaltssuche, um einen geeigneten Fachanwalt in Ihrer Nähe zu finden.
  2. Ziel überlegen: Machen Sie sich im Vorfeld Gedanken um das Ziel, das Sie mit der Unterstützung des Fachanwalts erreichen wollen (z.B. Geld zurück).
  3. Unterlagen mitnehmen: Tragen Sie alle wichtigen Unterlagen zusammen und nehmen Sie sie zum Erstgespräch mit.
  4. Sachverhalt vorbereiten: Seien Sie absolut ehrlich zu dem Fachanwalt und schildern Sie ihm Ihr Problem in allen Details ohne etwas auszulassen oder zu verschweigen, auch wenn Sie das Gefühl haben, es rückt Sie in ein schlechteres Licht.
  5. Fachanwalt abchecken: Seien Sie nach der Erstberatung auch sich selbst gegenüber ehrlich: Haben Sie ein gutes Bauchgefühl mit diesem Fachanwalt? Nimmt er Sie ernst und haben Sie das Gefühl, er wird Sie gut beraten und vertreten? Können Sie das nötige Vertrauen zu ihm aufbauen?
    Ist das nicht der Fall, schauen Sie sich lieber nach einem geeigneteren Anwalt um.
  6. Kosten vorab erfragen: Sprechen Sie auf jeden Fall die zu erwartenden Kosten an und lassen Sie sich eine grobe Einschätzung darüber geben, was finanziell auf Sie zukommen wird. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, bringen Sie die Police zum Erstgespräch mit.
Fachanwalt.de-Tipp: Halten Sie sich an diese Ratschläge, dürfte bei der Erstberatung eigentlich nichts schiefgehen. Stolpern Sie jedoch völlig kopflos und unvorbereitet in das Erstgespräch, kann der Fachanwalt unter Umständen ein falsches Bild von der Sachlage bekommen und Sie entsprechend nicht optimal beraten. Bereiten Sie sich daher immer gut auf das Erstgespräch vor.

FAQ zur Erstberatung beim Fachanwalt

Was versteht man unter einer Erstberatung beim Fachanwalt?

Eine Erstberatung beim Fachanwalt ist ein erstes Beratungsgespräch zwischen einem Rechtsanwalt, der auf ein bestimmtes Rechtsgebiet spezialisiert ist, und einem potenziellen Mandanten. Der Fachanwalt informiert und berät den Mandanten über seine rechtliche Situation, die Erfolgsaussichten und mögliche Handlungsoptionen. Dabei orientiert sich der Fachanwalt an den einschlägigen Paragraphen und aktueller Rechtsprechung.

  • Beratung zu rechtlichen Fragen: Der Fachanwalt klärt den Mandanten über seine Rechte und Pflichten auf.
  • Einschätzung der Erfolgsaussichten: Anhand der individuellen Situation wird die Wahrscheinlichkeit eines erfolgreichen Ausgangs des Falles eingeschätzt.
  • Aufzeigen von Handlungsoptionen: Der Fachanwalt erläutert mögliche Wege zur Lösung des rechtlichen Problems.

Beispiel: Ein Mandant sucht einen Fachanwalt für Arbeitsrecht auf, um sich über seine Möglichkeiten bei einer drohenden Kündigung zu informieren. Der Fachanwalt prüft die Kündigung anhand der relevanten Paragraphen, wie etwa § 1 KSchG, und gibt eine Einschätzung der Erfolgsaussichten.

Welche Kosten entstehen bei einer Erstberatung beim Fachanwalt?

Die Kosten für eine Erstberatung beim Fachanwalt sind gesetzlich geregelt und hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Gegenstandswert oder der Komplexität des Falles. Gemäß § 34 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) dürfen die Kosten für eine Verbraucher-Erstberatung maximal 190 Euro zzgl. Umsatzsteuer betragen.

 

Welche Vorteile bietet die Erstberatung beim Fachanwalt?

Die Erstberatung beim Fachanwalt bietet einige Vorteile, die sich aus dessen Spezialisierung auf ein bestimmtes Rechtsgebiet ergeben. Hierzu gehören unter anderem:

  • Expertise: Der Fachanwalt hat besondere Kenntnisse und Erfahrungen in seinem Rechtsgebiet und ist damit vertraut mit den aktuellsten Gesetzen, Urteilen und Tendenzen der Rechtsprechung.
  • Effiziente Beratung: Aufgrund seiner Spezialisierung kann der Fachanwalt zielgerichtet und schnell mögliche Lösungen und Strategien aufzeigen.
  • Individuelle Betreuung: Der Fachanwalt kann auf die spezifischen Bedürfnisse und Probleme des Mandanten eingehen und eine maßgeschneiderte Beratung anbieten.

Beispiel: Ein Mandant hat ein komplexes Problem im Bereich des Steuerrechts. Ein Fachanwalt für Steuerrecht kann hier aufgrund seiner Expertise und Erfahrung im Umgang mit solchen Fällen eine effiziente und individuelle Beratung bieten, die ein allgemeiner Rechtsanwalt möglicherweise nicht leisten kann.

Wie finde ich den passenden Fachanwalt für meine Erstberatung?

Um den passenden Fachanwalt für Ihre Erstberatung zu finden, sollten Sie auf folgende Kriterien achten:

  1. Rechtsgebiet: Wählen Sie einen Fachanwalt, der auf das Rechtsgebiet spezialisiert ist, in dem Sie Hilfe benötigen.
  2. Ortsnähe: Suchen Sie nach einem Fachanwalt in Ihrer Nähe, um persönliche Beratungen und eventuell notwendige Gerichtstermine einfacher wahrnehmen zu können.
  3. Erfahrungen und Bewertungen: Informieren Sie sich über die Erfahrungen und Bewertungen anderer Mandanten, um ein Gefühl für die Qualität der Beratung zu bekommen.

Beispiel: Sie benötigen Hilfe im Verkehrsrecht und suchen deshalb einen Fachanwalt für Verkehrsrecht in Ihrer Stadt. Sie nutzen eine Online-Suche und prüfen die Bewertungen und Erfahrungsberichte anderer Mandanten, um sich ein Bild von der Beratungsqualität der Anwälte zu machen.

Kann ich eine Erstberatung beim Fachanwalt auch online durchführen lassen?

Ja, eine Erstberatung beim Fachanwalt kann auch online durchgeführt werden. Viele Fachanwälte bieten Online-Beratungen per Video- oder Telefonkonferenz an. Dies ermöglicht eine flexible und ortsunabhängige Beratung, die besonders in Zeiten von Pandemien oder für Mandanten mit eingeschränkter Mobilität von Vorteil sein kann. Beispiel: Ein Mandant möchte eine Erstberatung bei einem Fachanwalt für Familienrecht in Anspruch nehmen, lebt aber in einer abgelegenen Gegend. Der Fachanwalt bietet eine Online-Beratung per Videokonferenz an, sodass der Mandant keine weite Anreise in Kauf nehmen muss und dennoch eine qualifizierte Beratung erhält.


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