Anwaltskosten - Die Kosten für den Fachanwalt

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 27. März 2024

Kosten des Fachanwalts (© bilderbox / fotolia.com)
Kosten des Fachanwalts (© bilderbox / fotolia.com)
Die Kosten für eine Beratung oder eine Vertretung durch den Fachanwalt sollten weder zur Nebensache geraten, noch Sie davon abhalten, sich anwaltlich vertreten zu lassen, wenn es notwendig ist. Je eher und je offener Sie jedoch mit Ihrem Anwalt  darüber sprechen, was in finanzieller Hinsicht auf Sie zukommt, desto besser können Sie planen und mit den Zahlen arbeiten. Hier erfahren Sie mehr zum Thema Kosten des Fachanwalts.

Fachanwalt - Kosten

In manchen Fällen werden Sie vielleicht feststellen, dass die Kosten für die anwaltliche Vertretung gar nicht so hoch sind, wie Sie befürchtet hatten, während es in anderen Fällen aber auch durchaus sein kann, dass die Kosten-Nutzen-Rechnung nicht aufgeht und es sinnvoller ist, auf anwaltliche oder gerichtliche Schritte zu verzichten.

Dabei liegt die Entscheidung darüber, welche Kosten auf Sie zukommen, in vielen Fällen gar nicht beim Rechtsanwalt, sondern die Gebühren werden vielmehr im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt und der Anwalt muss sich an die dort festgesetzten Gebühren halten.
In manchen außergerichtlichen Angelegenheiten ist es jedoch auch möglich, direkt mit dem Anwalt ein Honorar auszuhandeln, ohne dass das RVG zum Tragen kommt.

Bitten Sie Ihren Anwalt bereits beim Erstgespräch bzw. der Erstberatung darum, Ihnen zu erklären, ob er seine Leistungen für Sie nach dem RVG abrechnen muss oder ob Sie eine individuelle Honorarvereinbarung treffen können. Lassen Sie sich dann möglichst genau sagen, mit welchen Kosten Sie in etwa rechnen müssen. Zudem ist ein Fachanwalt nicht teurer als ein normaler Rechtsanwalt.

Fachanwalt.de-Tipp:
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, prüfen Sie auf jeden Fall, ob und welche der Kosten übernommen werden. In den meisten Fällen übernimmt der Anwalt diese Aufgabe auch gern kostenfrei für Sie und holt bei der Versicherung vorab eine Deckungszusage ein.

Kosten der Erstberatung

Erstberatung zum Fixpreis (Foto: (c) Gina Sanders / Fotolia.com)
Erstberatung zum Fixpreis (Foto: (c) Gina Sanders / Fotolia.com)
Weiter oben wurde es bereits kurz angesprochen: die Kosten für die Erstberatung. Da sich das Gerücht, dass die Erstberatung kostenlos ist, so hartnäckig hält, wollen wir hierauf nochmals kurz genauer eingehen.  Die Aussage, dass eine Erstberatung kostenlos ist, trifft höchstens insoweit zu, als dass der Fachanwalt die Erstberatungsgebühr für den Fall, dass ein Mandat zustande kommt, auf die Gesamtgebühr der Bearbeitung anrechnen muss. In dem Fall gilt die Gebühr für die Erstberatung sozusagen als Anzahlung, die später von den Gesamtgebühren abgezogen wird. Übertragen Sie dem Anwalt das Mandat nicht, müssen Sie die Erstberatung dennoch bezahlen.

Das sollten Sie zum Thema Erstberatungsgebühr wissen:

  • Die Gebühr für die Erstberatung von Privatpersonen beträgt gemäß § 34 RVG zwischen 10,- und 190,- € zuzüglich 19% Mehrwertsteuer.
  • Eine höhere Gebühr darf der Anwalt nicht verlangen.
  • Die Erstberatung muss dabei mündlich, also im persönlichen Gespräch oder fernmündlich stattfinden.
  • Bei einer Erstberatung, die Rechtsstreitigkeiten aus einer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit zum Gegenstand hat, gilt der § 34 RVG nicht und es können wesentlich höhere Kosten entstehen.
  • Zusätzlich kann eine Pauschale in Höhe von üblicherweise 20 € für Kosten und Auslagen wie Porto und Kopien erhoben werden.
Fachanwalt.de-Tipp:
Fragen Sie Ihren Anwalt im Vorfeld nach den Kosten für die Erstberatung. Oft fallen sie deutlich geringer als der Höchstsatz aus.

außergerichtliche Vertretung 

Eine anwaltliche Vertretung muss nicht immer vor Gericht enden. Sehr viel Arbeit des Rechtsanwalts spielt sich außergerichtlich ab und besteht beispielsweise aus

  • Erstberatung
  • Allgemeine Beratung in Rechtsfragen
  • Korrespondenz
  • Ausarbeiten und Aufsetzen von Verträgen

Auch in diesen Fällen ist üblicherweise das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz maßgeblich und dort ist festgeschrieben, wie hoch die Gebühr sein darf, die der Anwalt beispielsweise für das Aufsetzen eines Schriftstückes verlangt. Die Beträge sind dabei nach dem sogenannten Gegenstandswert gestaffelt, das bedeutet, je höher der Wert der Sache, um die es geht, desto höher ist die Gebühr.

Geht es in einem außergerichtlichen Rechtsstreit also beispielsweise um ein Fahrrad für 500 Euro, ist die Gebühr wesentlich geringer, als wenn es um einen Sportwagen für 50.000 Euro geht.

Diese Gebühr wird dann, abhängig von der Komplexität der Sachlage, mit einem bestimmten Faktor zwischen 0,5 und 2,5 multipliziert. Der Anwalt kann eine Tätigkeit also mit einer halben Gebühr abrechnen oder mit einer zweieinhalbfachen.

Die Standardgebühr wird mit dem Faktor 1,3 berechnet. Da es gerade bei der Tätigkeit eines Fachanwalts jedoch meist um komplexere Sachverhalte geht, kommen bei der Vertretung durch den Fachanwalt vielfach höhere Faktoren zum Einsatz.

Sie haben bei der außergerichtlichen Vertretung aber auch die Möglichkeit, mit dem Fachanwalt ein individuelles Honorar auszuhandeln.

Fachanwalt.de-Tipp:
Sprechen Sie den Fachanwalt ruhig auf die Möglichkeit eines individuell vereinbarten Festhonorars an. Oftmals ist das für Sie die günstigere Lösung.

gerichtliche Vertretung

Anwalt vor Gericht (Foto: (c) Martina Berg / Fotolia.com)
Anwalt vor Gericht (Foto: (c) Martina Berg / Fotolia.com)
Wird eine Rechtsstreitigkeit vor Gericht ausgetragen, werden die Gebühren ebenfalls im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt. Im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung berechnen sich die Gebühren im Privatrecht ähnlich wie in der außergerichtlichen Vertretung nach dem Wert der Sache, um die es bei dem Rechtsstreit geht, dem sogenannten Streitwert. Und auch hier gilt, je höher der Streitwert, desto höher die Gebühren.

Der Gebührensatz ist ebenfalls im RVG als Tabelle festgelegt:

  • Die gerichtliche Vertretung wird einer 1,3 -fachen Verfahrensgebühr berechnet.
  • Ist bereits eine außergerichtliche Beratung erfolgt, für die eine Geschäftsgebühr berechnet wurde, so wird diese zur Hälfte auf die Verfahrensgebühr angerechnet.
  • Wird ein Terminsvertreter tätig, fällt eine 1,2-fache Terminsgebühr an.
  • Kommt es vor Gericht zu einem Vergleich, wird eine 1,0-fache Vergleichsgebühr fällig.

Im Strafrecht sieht es ähnlich aus, jedoch richten sich die Gebühren hier nicht nach einem Streitwert oder Gegenstandswert, sondern nach den Verfahrensabschnitten und dem Gericht, vor dem das Verfahren verhandelt wird. Je nachdem ob sich das Verfahren beispielsweise im Ermittlungsverfahren oder im Hauptverfahren befindet und ob es vor dem Amtsgericht, dem Landgericht oder dem Oberlandesgericht verhandelt wird, werden verschiedene Gebühren fällig.
Vor allem Spezialisten im Strafrecht, wozu ein Fachanwalt auf jeden Fall gehört, handeln jedoch eher individuelle Honorare mit Ihren Klienten aus.

Das gleiche gilt auch oft für die Fachanwälte aus den Bereichen Privatrecht und Öffentliches Recht.

Zuletzt gibt es auch bei der gerichtlichen Vertretung die sog. Prozesskostenhilfe, wenn man sich keinen Rechtsanwalt leisten kann.

Fachanwalt.de-Tipp:
Zögern Sie auch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen nicht, den Anwalt so früh wie möglich auf die zu erwartenden Kosten anzusprechen. Vielfach ist es auch so, dass der Anwalt einen Vorschuss in Höhe der zu erwartenden Gebühren verlangt. Dazu ist er laut RVG auch ausdrücklich berechtigt. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, klären Sie auf jeden Fall ab, welche Kosten übernommen werden können.

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