- Definition und Gesetzliche Grundlagen des Aufführungsrechts










Das Urheberrecht schützt die Schöpfungen von Autoren, Künstlern und anderen Kreativen vor unrechtmäßiger Nutzung. Ein besonders wichtiger Aspekt des Urheberrechts sind die Aufführungsrechte. Diese spielen eine zentrale Rolle in der Verwertung von Werken wie Filmen, Musicals, Musikstücken und Theaterstücken. In diesem Ratgeber erläutern wir die Grundlagen der Aufführungsrechte, erklären ihre Bedeutung und Anwendung und geben praktische Beispiele aus verschiedenen Bereichen der Kreativwirtschaft.
Definition und Gesetzliche Grundlagen des Aufführungsrechts
Aufführungsrechte (Symbolbild)Aufführungsrechte sind Teil der Verwertungsrechte im Urheberrecht und werden im deutschen Urheberrechtsgesetz (UrhG) geregelt. Sie ermöglichen es dem Urheber, die öffentliche Aufführung seines Werkes zu kontrollieren und zu entscheiden, ob und wie es öffentlich wiedergegeben wird.
Wichtig: Aufführungsrechte betreffen jede Art der öffentlichen Darbietung eines Werkes. Dies umfasst Live-Aufführungen, wie Konzerte oder Theaterstücke, sowie die Wiedergabe mittels technischer Geräte, wie Filme oder Musik über Lautsprecher.
Dabei sind folgende Paragrafen im Urheberrechtsgesetz (UrhG) zu beachten:
Aufführungsrechte als Verwertungsrecht des Urhebers
§ 15 UrhG definiert die ausschließlichen Verwertungsrechte des Urhebers, zu denen auch das Aufführungsrecht gehört. Der Urheber hat das Recht, sein Werk in körperlicher und unkörperlicher Form zu verwerten.
Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht
§ 19 UrhG beschreibt detailliert die verschiedenen Aspekte des Aufführungsrechts:
- Vortragsrecht: Das Recht, ein Sprachwerk durch persönliche Darbietung öffentlich zu Gehör zu bringen.
- Aufführungsrecht: Das Recht, ein Werk der Musik durch persönliche Darbietung öffentlich zu Gehör zu bringen oder ein Werk öffentlich bühnenmäßig darzustellen.
- Erweiterung der Vortrags- und Aufführungsrechte: Diese Rechte umfassen auch das Recht, die Darbietungen außerhalb des Raumes, in dem sie stattfinden, durch technische Einrichtungen wie Bildschirme oder Lautsprecher öffentlich wahrnehmbar zu machen.
- Vorführungsrecht: Das Recht, ein Werk der bildenden Künste, ein Lichtbildwerk, ein Filmwerk oder Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art durch technische Einrichtungen öffentlich wahrnehmbar zu machen.
Recht des Darstellers an der Aufführung
§ 22 UrhG schützt die Rechte der ausübenden Künstler an ihren Darbietungen. Darsteller haben das ausschließliche Recht, ihre Aufführungen aufzuzeichnen, zu reproduzieren und öffentlich wiederzugeben.
Recht des Filmherstellers an der Filmvorführung
§ 73 UrhG regelt die Rechte des Filmherstellers an der öffentlichen Vorführung von Filmen. Der Filmhersteller hat das ausschließliche Recht, den Film öffentlich vorzuführen und zu verbreiten.
Recht des Tonträgerherstellers an der Tonträgerwiedergabe
§ 81 UrhG beschreibt die Rechte des Tonträgerherstellers an der öffentlichen Wiedergabe von Tonträgern. Der Tonträgerhersteller hat das ausschließliche Recht, die Tonträger öffentlich zugänglich zu machen.
Weitere relevante Vorschriften
Neben den genannten Paragrafen sind auch weitere Regelungen des UrhG für das Aufführungsrecht von Bedeutung, insbesondere im Hinblick auf Vergütungsansprüche, Schutzfristen und Sanktionen bei Urheberrechtsverletzungen.

Beispiele für die Anwendung der Aufführungsrechte
Film
Filme sind komplexe Werke, bei denen mehrere Urheberrechte zusammenkommen, darunter das Drehbuch, die Regie, die Musik und die schauspielerischen Leistungen. Die öffentliche Aufführung eines Films, z.B. im Kino, erfordert die Zustimmung der Rechteinhaber. Die Lizenzierung (vgl. Lizenz) erfolgt häufig über Verwertungsgesellschaften wie die GEMA für die Musikrechte und die GVL für die Rechte der ausübenden Künstler.
Musical
Musicals vereinen Schauspiel, Musik und Tanz und unterliegen daher einer Vielzahl von Aufführungsrechten. Bei der öffentlichen Aufführung eines Musicals müssen die Rechte der Komponisten, Texter, Choreographen und gegebenenfalls der Bühnenbildner beachtet werden. Auch hier spielt die Lizenzierung über Verwertungsgesellschaften eine große Rolle.
Musik
Für die öffentliche Aufführung von Musikstücken, sei es live oder über Tonträger, ist die Zustimmung der Urheber erforderlich. Die GEMA vertritt in Deutschland die Rechte der Musikautoren und sorgt dafür, dass diese für die Nutzung ihrer Werke vergütet werden. Veranstalter von Konzerten oder Betreiber von Musikspielstätten müssen entsprechende Lizenzen erwerben.
Theater
Theaterstücke unterliegen den Aufführungsrechten der Autoren. Theaterhäuser müssen für jede Aufführung die entsprechenden Nutzungsrechte erwerben. Dies geschieht häufig durch direkte Verträge mit den Autoren oder deren Verlagen. Die Einhaltung der Rechte wird durch spezialisierte Verwertungsgesellschaften überwacht.
Wichtige Aspekte bei der Lizenzierung von Aufführungsrechten
Erwerb von Nutzungsrechten
Um Aufführungsrechte zu erwerben, müssen entsprechende Lizenzverträge abgeschlossen werden. Diese regeln die Art und Weise der Nutzung, die Dauer und die Vergütung. Es ist wichtig, dass alle betroffenen Rechteinhaber einbezogen werden, um rechtliche Konflikte zu vermeiden.
Vergütung und Tantiemen
Die Vergütung für Aufführungsrechte kann pauschal oder anteilig an den Einnahmen aus der Aufführung erfolgen. Verwertungsgesellschaften wie die GEMA sorgen dafür, dass die Einnahmen fair verteilt werden und die Urheber angemessen für die Nutzung ihrer Werke entlohnt werden.
Einholung von Genehmigungen
Vor der öffentlichen Aufführung eines Werkes muss eine Genehmigung der Rechteinhaber eingeholt werden. Dies gilt sowohl für Live-Aufführungen als auch für die Wiedergabe über technische Geräte. Ohne Genehmigung drohen rechtliche Konsequenzen, einschließlich Schadensersatzforderungen und Unterlassungsklagen.
Verwertungsgesellschaften
Verwertungsgesellschaften spielen eine zentrale Rolle bei der Verwaltung von Aufführungsrechten. Sie vertreten die Urheber und sorgen für die Lizenzierung und Vergütung. Bekannte Verwertungsgesellschaften in Deutschland sind die GEMA, die VG Wort und die GVL.

Fazit
Aufführungsrechte sind ein zentraler Bestandteil des Urheberrechts und spielen eine entscheidende Rolle bei der Verwertung von kreativen Werken. Sie schützen die Interessen der Urheber und stellen sicher, dass diese für die öffentliche Nutzung ihrer Werke fair entlohnt werden. Durch sorgfältige Planung, die Einholung der notwendigen Lizenzen und die Zusammenarbeit mit Fachleuten können rechtliche Konflikte vermieden und erfolgreiche öffentliche Aufführungen realisiert werden.
Durch das Verständnis der rechtlichen Grundlagen und die Beachtung der spezifischen Anforderungen in verschiedenen Bereichen wie Film, Musical, Musik und Theater können Kreative und Veranstalter gleichermaßen profitieren und das kulturelle Leben bereichern.