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Markenrechte prüfen – so gehen Sie vor in 6 Schritten

Redaktion fachanwalt.de  •  Zuletzt bearbeitet am: 24.04.2026

Markennamen lassen sich in Deutschland rechtlich schützen. Das schützt den Rechtsinhaber davor, dass andere Firmen Werbung mit der gleichen Wortmarke machen. Wer eine Firma unter einer Marke oder einem bestimmten Slogan gründen möchte, sollte vorher die Markenrechte prüfen. Andernfalls kann es zu kostspieligen Folgen kommen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Markenrechte schützen vor Nachahmung: Eingetragene Marken gewähren exklusive Nutzungsrechte – Verstöße können teure zivil- und sogar strafrechtliche Folgen haben.

  • Prüfung ist Pflicht vor Nutzung: Wer eine Marke oder einen Slogan verwenden will, sollte vorher unbedingt prüfen, ob bereits Rechte Dritter bestehen.

  • Umfassende Recherche nötig: Neben dem DPMA sollten auch EUIPO, WIPO sowie weitere Quellen wie Handelsregister oder Suchmaschinen einbezogen werden.

  • Auch Ähnlichkeiten sind kritisch: Nicht nur identische, sondern auch ähnliche Marken oder Bildbestandteile können zu Konflikten führen.

  • Fehler vermeiden & ggf. Experten einschalten: Unvollständige Prüfungen oder falsche Eintragungen sind häufige Fehler – bei Unsicherheiten hilft ein Fachanwalt.

Was genau sind Markenrechte und warum es wichtig ist, diese zu prüfen

Markenrechte prüfen
Markenrechte prüfen
Markenrechte beziehen sich auf die Rechte, eine Wortmarke zu verwenden. Es handelt sich dabei um Nutzungs- und Abwehrrechte. Diese Rechte erlauben es dem Inhaber einer eingetragenen Marke, die Marke zu nutzen und Produkte mit ihr zu kennzeichnen. Ist eine Marke beim Deutschen Patent- und Markenregister eingetragen, stehen die Nutzungsrechte dem Inhaber der Marke allein zu.

Nutzt eine dritte Person den gleichen Markennamen trotz der Eintragung, kann der Rechtsinhaber Konsequenzen einfordern. In der Regel handelt es sich dabei um zivilrechtliche Konsequenzen, etwa Zahlungen.

Auch strafrechtliche Verfolgungen sind jedoch möglich. Daher ist es für neue Firmeninhaber immer wichtig, vor der Nutzung und Etablierung einer Marke die Markenrechte zu prüfen. Durch die Prüfung wird sichergestellt, dass keine Rechte verletzt werden.

Was gehört zu einer Markenprüfung

Um eine Markenprüfung vorzunehmen, muss umfassende Recherche betrieben werden. Im Register des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) besteht die Möglichkeit, kostenlos nach bestehenden Marken zu suchen. Dies ist die erste Anlaufstelle für eine Überprüfung der Markenrechte. Hier lassen sich nicht nur deutsche Marken, sondern auch Unionsmarken und international registrierte Marken recherchieren.

Tipp
Fachanwalt.de-Tipp: Das DPMA übernimmt keine Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Eintragungen. Es ist daher ratsam, die Markenrechte auch in anderen Datenbanken zu überprüfen.

Andere Datenbanken zur Überprüfung von Markenrechten sind die Datenbank des Amtes der Europäischen Union für geistigen Eigentum (EUIPO) sowie die Datenbank der Weltorganisation für geistiges Eigentum. Auch hier können in Deutschland geschützte Marken zu finden sein.

Zu einer vollständigen Überprüfung der Markenrechte gehört auch die Überprüfung von Bildmarken und Bildteilen von Marken. Bei der Suche sollten daher Bildmarken und Bildbestandteile nicht vergessen werden. Um auf der rechtlich sicheren Seite zu sein, ist es wichtig, alle Bestandteile der Marke zu überprüfen.

Tipp
Fachanwalt.de-Tipp: Die Überprüfungen lassen sich in der Regel online durchführen. Sowohl die Register der Ämter als auch Handelsregister, Internetsuchmaschinen und Online-Produktverzeichnisse sind gute Anlaufstellen. Eine Überprüfung eines Telefonverzeichnisses kann die Suche ebenfalls vervollständigen.

Eine umfangreiche Überprüfung im Vorfeld kann viele Probleme im Nachhinein vermeiden.

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Markenrechte prüfen in 6 Schritten: Leitfaden

Wer die Rechte an einer Marke überprüfen möchte, sollte die folgenden Schritte befolgen:

  1. Marke vollständig betrachten und Bildteile umfassen: Es ist wichtig, genau zu klären, welche Bestandteile die Marke umfasst. Wer von vornherein Klarheit hat, wie eine Marke aussehen soll, spart sich das mehrmalige Überprüfen.
  2. Offizielle Register der Ämter überprüfen: Eine Suche in den offiziellen Registern der deutschen, europäischen und weltweiten Ämter ist Voraussetzung für eine umfassende Überprüfung der Markenrechte. Dies sind die wichtigsten Anlaufstellen. Eine Recherche kann online über diese Webseiten erfolgen:
  1. Weitere Register durchschauen: Weitere Anlaufstellen sind Telefonverzeichnisse, Handelsregister, Online-Suchmaschinen generell und Produktverzeichnisse.
  2. Überschneidungen erkennen: Gibt es Überschneidungen – auch nur teilweise – sollten diese genau überprüft und notiert werden. Auch eine teilweise Überschneidung kann problematisch werden.
  3. Richtige Marke eintragen: Ist alles in Ordnung, kann die Marke problemlos eingetragen werden. Wichtig ist dabei, auf die genaue Bezeichnung und Schreibweise zu achten.
  4. Bei Fragen und Problemen: Einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz einschalten.

 

Tipp
Fachanwalt.de-Tipp: Auch bei Unsicherheiten bezüglich möglicherweise bestehender Markenrechte hilft es, einen Anwalt einzuschalten. Eine rechtzeitige Beratung vermeidet Rechtsstreite und Klagen.

Häufige Fehler vermeiden

Dies sind die drei häufigsten und schwerwiegendsten Fehler, die bei der Überprüfung von Markenrechten entstehen:

  1. Keine vollständige Überprüfung: Der größte Fehler, der bei der Überprüfung von Markenrechten begangen werden kann, ist eine flüchtige und unvollständige Überprüfung.
  2. Schutzhindernisse übersehen: Nicht alle Namen und Bezeichnungen sind schutzwürdig. Eine Schutzmöglichkeit besteht nur, wenn eine Unterscheidungsmöglichkeit in Bezug auf das zu schützende Produkt oder Arbeit besteht. Das Amt wird die Kollisionen mit sogenannten absoluten Schutzhindernissen nach § 8 MarkenG überprüfen und die Markeneintragung ablehnen, wenn die Schutzmöglichkeit nicht besteht. Falls Unsicherheiten oder Unklarheiten bestehen, sollte eine Beratung beim Rechtsexperten eingeholt werden. So wird eine spätere Ablehnung vermieden und der Prozess kann leichter durchgeführt werden.
  3. Marken-Bild-Kombination alleine schützen: Manche Personen machen den Fehler, nur die Kombination aus Markennamen und Bild zu schützen. Zwar ist es wichtig, die Bildbestandteile zu schützen, sofern sie zum Logo gehören, allerdings ist es ein Fehler, nur die Kombination schützen lassen. In dem Fall ist nur die Kombination geschützt – und sowohl Markenname als auch Bild dürfen einzeln von anderen verwendet werden.

Wann professionelle Hilfe sinnvoll ist

Beratung zum Markenrecht
Beratung zum Markenrecht
In vielen Fällen können Markenrechte ganz einfach selbst überprüft werden. Häufig reicht schon eine schnelle online Suche in den verschiedenen Registern aus. Diese kann jeder selbstständig und kostenlos durchführen.

Professionelle Hilfe ist jedoch sinnvoll, wenn es zu Unklarheiten oder Überschneidungen kommt. Gibt es beispielsweise Überschneidungen der Markennamen, Bildteiler oder anderer Bestandteile, ist es wichtig, Rechtsberatung zu ersuchen.

Ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, der auf Marken- und Patentrecht spezialisiert ist, kann darüber aufklären, inwieweit die Übereinstimmung und Unklarheiten rechtliche Konsequenzen bringen könnten. Der Rechtsexperte klärt darüber auf, welche Probleme beseitigt werden müssten und welche Konsequenzen anderweitig drohen. Er kann gezielt darauf hinweisen, welche Verfolgungen man befürchten muss. Auch wenn es sich um Grauzonen handelt, ist es wichtig, dass fachliche Auge beurteilen zu lassen.

Professionelle Hilfe ist zudem dann ratsam, wenn eine sorgfältige Überprüfung stattgefunden hat und es im Nachhinein dennoch Probleme gibt. Außerdem ist es sinnvoll, einen Rechtsexperten einzuschalten, wenn die eigene Marke bereits eingetragen ist und dennoch von einem Dritten verwendet wird.

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FAQ

Ist es klug, eine Kombination aus Markennamen und Slogan zu schützen?

Eine Kombination aus einem Kernnamen und einem Slogan sollten niemals nur gemeinsam eingetragen werden. Nutzt ein Unternehmen später den Kern oder den Zusatz allein, wird dadurch eine neue Marke geschaffen. Es kann also sein, dass ein Unternehmen einzelne Bestandteile verwendet, ohne dabei Markenrechte zu verletzen.

Kann es auch Vorteile haben, Wort-Bild-Kombinationen zu schützen?

Wort-Bild-Kombinationen haben den Vorteil, dass durch die Kombination manchmal auch allgemeingültigere Worte und Phrasen geschützt werden können. Allerdings gelten die Rechte dann auch nur an der Kombination.

Prüft das Markenamt regelmäßig Verletzungen an Markenrechten?

Nein, das Markenamt prüft nur absolute Schutzhindernisse. Allerdings besteht die Möglichkeit, die Verletzung eigener Markenrechte manuell selbst zu überwachen oder spezielle Software dafür zu nutzen.


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