Plagiat oder Inspiration? Definition, Bedeutung und Folgen einfach erklärt

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 18. September 2024

Mit Zunahme der technischen Möglichkeiten, ist es auch einfacher geworden, mit nur wenigen Klicks einprägsame Werke zu finden und auch selber zu erstellen. Ob Texte oder Designs – fast alles ist heutzutage online zu finden. Doch wer die Werke anderer als "Inspiration" nutzt, kann damit schnell in Gefahr laufen, ein Plagiat zu erstellen. Wann ein Plagiat vorliegt ist für Laien nicht immer erkennbar – und das kann zu hohen Kosten führen.

Was ist ein Plagiat?

Plagiat im Urheberrecht (© ferkelraggae – stock.adobe.com)
Plagiat im Urheberrecht (© ferkelraggae – stock.adobe.com)
Als Plagiat wird ein Erzeugnis oder Produkt bezeichnet, das nicht durch eigene kreative Schöpfung, sondern durch den Diebstahl geistigen Eigentums entstanden ist. Schöpferische Leistungen kreativer oder wissenschaftlicher Art stehen in Deutschland unter Schutz. Daher stellt der Diebstahl von geistigem Eigentum eine Verletzung im Rahmen des Urheberrechts, Patentrechts oder auch Geschmacksmusterrechts dar.

Der Begriff Plagiat stammt aus dem Lateinischen und bedeutet so viel wie “Raub geistigen Eigentums”. Wer ein Plagiat erstellt, macht sich ein Werk eines anderen – also dessen geistige Schöpfung - zu eigen. In der Regel nutzt der Ersteller eines Plagiats ein Werk als Grundlage für sein eigenes Werk – allerdings ohne Quellenangabe oder Erlaubnis. Er gibt das ganze Werk oder zumindest Teile davon als sein eigenes geistiges Eigentum aus, was eine strafbare Handlung im Urheberrecht darstellt.

Plagiate sind nicht immer auf den ersten Blick zu erkennen, da sich viele Nutzer bemühen, die Täuschung möglichst gut zu verstecken. Der “Klassiker” eines Plagiats, an den viele Menschen denken, ist das Nutzen fremder Leistungen im wissenschaftlichen Kontext.

Ein Beispiel: Einer der größten, öffentlich-wirksamen Fälle in Deutschland war die Guttenberg-Affäre aus dem Jahr 2011. Hier wurden Auffälligkeiten in Textpassagen und Quellenangaben der Doktorarbeit des ehemaligen Bundesverteidigungsministers gefunden, die letztlich zu Plagiatsuntersuchungen führten. Karl-Theodor zu Guttenberg verlor innerhalb von zwei Wochen seinen Doktortitel und trat auch von seinem Amt zurück.

Merkmale eines Plagiats

Ein Plagiat zeichnet sich durch eine Reihe von Merkmalen aus wie:

  • rechtswidrige Verwendung von fremden Ideen, Texten oder Arbeitsergebnissen
  • Übernahme dieser Werke ohne Erlaubnis und/ oder Quellenangabe
  • durch die Art der Nutzung entsteht der Eindruck nach außen, dass der Nutzer der Eigentümer der Werke bzw. Rechte an den Werken ist
  • durch die Nutzung entsteht für den Täter ein Vorteil

Der Vorteil, der für den Täter durch die Nutzung entstehen kann, muss nicht unbedingt finanzieller Natur sein. Es ist natürlich gut möglich, dass ein Täter sein Plagiat für einen kommerziellen Nutzen erstellt hat und somit finanzielle Vorteile erhält. Denkbar sind aber gerade im wissenschaftlichen Kontext auch der Erhalt von guten Noten (Essays an der Universität) oder akademischen Graden (Doktorarbeit, Habilitationsschrift). Im künstlerischen Bereich könnten auch Bekanntheitsgrad und Chancen, die ohne die entsprechenden Plagiatswerke nicht entstanden wären, entsprechende Vorteile sein. Im Zweifelsfall muss der Einzelfall genau betrachtet werden.

Wann handelt es sich um eine Inspiration – und wann um ein Plagiat?

Nicht immer ist eindeutig ersichtlich, ab wann es sich um ein Plagiat handelt. Schließlich nutzen viele Künstler und Wissenschaftler andere Quellen als Inspiration oder auf legale Weise als Grundlage für ihr eigenes Werk.

Fachanwalt.de-Tipp: Im deutschen Recht gibt es keine eindeutige Definition eines Plagiats.

Es lässt sich also nicht sagen, “ab X % besteht ein Plagiat”. Vielmehr handelt es sich meist um Grauzonen und Einzelfallentscheidungen. Grundsätzlich lässt sich jedoch festhalten, dass ein Plagiat in vielen verschiedenen Formen auftreten kann. Es gibt insbesondere:

  • Das Verbalplagiat - eine direkte Übernahme von Formulierungen
  • Das Totalplagiat – eine Gesamtübernahme von einem Werk, das als eigenes ausgegeben wird
  • Das Teilplagiat – eine Teilübernahme eines Werks, wobei der Teil als eigene Leistung ausgegeben wird
  • Das Ideenplagiat – eine Übernahme von Gedanken, ohne dass diese zitiert werden
  • Das Autoplagiat – eine (unerlaubte) Mehrfachverwendung der eigenen Arbeit

Unterschied zur Fälschung

Nicht alle unerlaubten Nachahmungen sind Plagiate. So ist beispielsweise die Fälschung von einem Plagiat zu unterscheiden. Bei einer Fälschung wird die eigene Leistung einem anderen Urheber zugeschrieben. Dahingegen ist das Plagiat eine getreue Kopie eines Werkes, dessen Urheberschaft verborgen wird.

Zitat vs. Plagiat

Wichtig ist auch, die Grenze zwischen einem Plagiat und Zitat zu erkennen. Das Zitieren eines Werkes ist grundsätzlich legal, allerdings streng durch das Zitatrecht geregelt. Zitate müssen beispielsweise mit Quellen angegeben werden. Sie dürfen zudem weder zu lang noch verfälscht sein.

Fachanwalt.de-Tipp: Insbesondere im wissenschaftlichen Kontext sind Grenzen dringend zu beachten, 0% Plagiat sind erlaubt. Ansonsten handelt es sich um Diebstahl geistigen Eigentums. Alle Zitate und Informationen müssen als solche gekennzeichnet sein. Fehlende Quellenangaben und andere Fehler ähnlicher Art können schnell zu Plagiatsvorwürfen führen.

Weitere Beispiele für Plagiate

Beispiel 1: Max Mustermann hat sich seit Jahren einen Namen als Künstler gemacht und hat bereits einige Werke erfolgreich ausgestellt und verkauft. Sein Bruder Hans möchte eines seiner eigenen Werke ebenfalls zu Geld machen. Daher geht er zu einem Aussteller und gibt das Bild als Bild von Max Mustermann aus. Da Max bereits einen Namen in der Szene hat, kauft der Aussteller das Bild ab. Hans hat eine Fälschung verkauft, da er eine falsche Urheberschaft angegeben hat.

Beispiel 2: Hans findet ein Bild von Max, das er originalgetreu abmalt. Er bringt dieses Bild zu einem Aussteller und behauptet, das Bild sei seiner geistigen Schöpfung entsprungen, da er ebenfalls ein bekannter Künstler werden möchte. In diesem Fall kann ein Plagiat in Betracht kommen, da Hans das Bild von seinem Bruder einfach nur kopiert hat und als sein eigenes geistiges Eigentum verkauft.

Welche Strafen und Sanktionen drohen bei Plagiaten?

Plagiat in der Wissenschaft (Symbolbild)
Plagiat in der Wissenschaft (Symbolbild)
Das Anfertigen und Nutzen eines Plagiats sind grundsätzlich strafbar. Die Art und Höhe der Strafe hängen jedoch von der entsprechenden Handlung und dem betroffenen Rechtsgebiet ab. Plagiate können mehrere Rechtsgebiete betreffen.

Urheberrecht

Das Urheberrecht ist betroffen, wenn ein fremdes Werk widerrechtlich verwertet wird und nicht der Gemeinfreiheit unterliegt. Dabei kann es sich um Texte, Bilder, Film, Musik und Werke anderer Art handeln. Im Rahmen des Urheberrechts erfolgt meist zunächst eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung, Schadensersatzforderung und Vernichtung des Plagiats. Überwiegend sind außergerichtliche Einigungen mit verhältnismäßig milden Sanktionen möglich - zu schärferen Sanktionen und Gerichtsprozessen kommt es nur selten.

Sanktionen im Strafrecht

Das Strafrecht kommt zum Einsatz, wenn durch die Verwendung eines Plagiats eine Anzeige wegen Betruges erstattet wird. Betrug ist nach § 263 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar und wird mit einer Geldstrafe oder bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe sanktioniert. Diese Sanktionen sind also häufig höher als die im Rahmen des Urheberrechts.

Plagiate im Arbeitsrecht

Plagiate, die als Leistungen für und im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses angefertigt werden, können auch arbeitsrechtliche Konsequenzen nachziehen. Hier kommt das deutsche Arbeitsrecht in Betracht. In diesem Zusammenhang sind Kündigungen und Schadensersatzforderungen die Regel. Dies gilt vor allem, wenn beispielsweise ein Doktortitel (oder ein anderer akademischer Titel) durch Plagiat erworben wurde, der für das Arbeitsverhältnis relevant war. Dies kann sogar noch Jahre nach der Bewerbung zu einer fristlosen Kündigung führen.

Hochschulrecht

Hochschulen legen Regelungen über Plagiate in ihren Prüfungsordnungen fest. Sanktionen für Plagiate sind dort ebenfalls niedergeschrieben. Im Einzelnen können sich die verschiedenen Sanktionen daher von Hochschule zu Hochschule unterscheiden. Ein Plagiat kann beispielsweise mit Verwarnungen, dem Ausschluss von einer Prüfung oder sogar mit Aberkennung eines akademischen Grades bestraft werden.

Plagiate und gewerblicher Rechtsschutz

Plagiate können auch im Zusammenhang mit Patenten, Marken oder Geschmacksmustern entstehen. Wer Rechte daran hat, kann gegen die Hersteller und Vertreiber - möglicherweise sogar anderweitigem Nutzer – eines Plagiates vorgehen. Im Rahmen des gewerblichen Rechtsschutzes geht es ähnlich wie beim Urheberrecht zu: Meist wird zunächst mit Abmahnungen, Unterlassungen und ggf. Schadensersatz gearbeitet. Es kann zwar zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen, in vielen Fällen lassen sich jedoch außergerichtliche Einigungen finden.

Fachanwalt.de-Tipp: Plagiate können bei der Ein- und Ausfuhr nicht nur entdeckt, sondern auch beschlagnahmt werden. Erkennt ein Mitarbeiter beim Zoll das Plagiat, wird die Ein- oder Ausfuhr meist unmittelbar verhindert und das Plagiat beschlagnahmt.

Darauf folgt ein Prozess, in dem der Inhaber kontaktiert und sehr wahrscheinlich sanktioniert wird. In dem Fall ist es ratsam, zeitnah anwaltliche Hilfe zu suchen. Das gilt vor allem dann, wenn der Inhaber des Plagiats sich gar nicht über die Plagiat-Eigenschaft bewusst war (beispielsweise, wenn ein Tourist im Urlaub ein Plagiat erworben hat und nicht bemerkte, dass es sich um ein Plagiat handelt).

Plagiatsvorwurf: Wie kann ein Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht helfen?

Besteht ein Plagiatsverdacht, ist es ratsam, sich umgehend professionelle Hilfe zu suchen. Ein Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht kann umfassend im Einzelfall beraten und seinen Mandanten über alle Rechte und Pflichten aufklären. Nicht jeder Plagiatsfall ist genau gleich zu bewerten: Beweise und Anzahl der Plagiate spielen eine große Rolle. Im Rahmen einer akademischen Arbeit kann es beispielsweise einen enormen Unterschied machen, ob vereinzelte Textpassagen nicht korrekt zitiert wurden oder ob ganze Kapitel überwiegend aus einem anderen Werk kopiert wurden. Strenge Grenzen gibt es im Gesetz nicht, daher kommt es auf die Einzelfallbetrachtung an. Gerade hier hat der Anwalt gegenüber dem Laien ganz klar einen Vorteil.


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