Titelschutz prüfen und beantragen: Dauer und Kosten in Deutschland einfach erklärt

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 19. November 2024

Der Titelschutz stellt sicher, dass Werktitel wie Buch- oder Zeitschriftentitel rechtlich vor Nachahmung geschützt sind. Dadurch soll eine Verwechslungsgefahr vermieden werden. Wer ein Werk veröffentlichen möchte, kann durch Titelschutz verhindern, dass andere denselben Titel für ähnliche Medien verwenden. Die Kenntnis der rechtlichen Grundlagen, Verfahren zur Titelschutzprüfung und -beantragung, sowie Informationen zu Schutzdauer und möglichen Kosten, schützt vor rechtlichen Nachteilen.

Titelschutz: Bedeutung und gesetzliche Grundlagen

Titelschutz prüfen
Titelschutz prüfen
Der Titelschutz basiert auf dem Markengesetz (MarkenG) und dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Er bietet einen vorläufigen Schutz für Werktitel, bevor diese veröffentlicht werden. Wichtig zu wissen:

  • Der Titelschutz entsteht durch die Benutzungsaufnahme oder die Anmeldung zur Benutzung.
  • Eine Titelschutzanzeige ist keine offizielle Eintragung, sondern eine öffentliche Bekanntmachung der Nutzungsabsicht.
  • Der Schutz gilt für identische oder ähnliche Titel in der gleichen Branche.

Im Rahmen des Markenrechts sind sogenannte „Werktitel“ geschützt. Darunter versteht das Gesetz Bezeichnungen für Werke, die das Interesse von Verbrauchern wecken sollen. Dazu zählen:

  • Bücher, Zeitungen und Zeitschriften
  • Filme und Theaterstücke
  • Computerprogramme und Apps
  • Internetportale und Homepages

Obwohl der Titelschutz eine gewisse Nähe zum Urheberrecht hat, erfüllt er vor allem eine ähnliche Funktion wie Marken. Werktitel dienen dazu, die Herkunft des Inhalts zu kennzeichnen und Verwechslungen zu vermeiden. Die rechtliche Grundlage bildet das Markengesetz (MarkenG), insbesondere die §§ 5 und 15 MarkenG.

Ein Titelschutz im Sinne des Urheberrechts besteht theoretisch, scheitert aber in der Praxis oft an den hohen Anforderungen, die an das Urheberrecht gestellt werden​​.

Wie findet man heraus, ob ein Titel geschützt ist?

Vor der Wahl eines neuen Titels ist eine gründliche Titelschutzrecherche unerlässlich. Die Recherche sollte sowohl online als auch in speziellen Datenbanken erfolgen. Zu den häufig genutzten Quellen gehören:

  • das Verzeichnis lieferbarer Bücher (VLB),
  • öffentliche Titelschutzanzeigen in Fachzeitschriften wie dem Börsenblatt oder dem Titelschutzanzeiger.
Fachanwalt.de-Tipp: Eine Titelschutzrecherche ist für Laien komplex und sollte daher im Idealfall mit juristischer Unterstützung durch einen Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht erfolgen, um eine umfassende Absicherung zu gewährleisten.

Titelschutzanzeige inkl. Muster

Ein Werktitel kann bereits vor der Veröffentlichung durch eine Titelschutzanzeige gesichert werden. Diese Anzeige stellt sicher, dass der Titel auch dann geschützt ist, wenn das Werk noch nicht erschienen ist. Die Anzeige wird in speziellen Medien veröffentlicht, die auf Titelschutzanzeigen spezialisiert sind, wie das Börsenblatt oder der Titelschutzanzeiger. Eine solche Anzeige muss folgende Punkte enthalten:

  • Den vollständigen Werktitel.
  • Das geplante Erscheinungsdatum des Werkes.
  • Angabe des Mediums, in dem die Veröffentlichung erfolgt.

Mustervorlage

 

Titelschutzanzeige

Hiermit wird die beabsichtigte Benutzungsaufnahme des folgenden Titels angezeigt:

  • Titel: [hier zu schützenden Titel eintragen]
  • Art des Werkes: [z. B. Buch, Zeitschrift, Film, Fernsehsendung etc.]
  • Inhaltliche Kurzbeschreibung: [Kurze Beschreibung des Inhalts oder Themas]
  • Voraussichtliches Erscheinungsdatum: [Datum eintragen]

Anmelder:

  • Name: [Vor- und Nachname]
  • Adresse: [Vollständige Postanschrift]
  • E-Mail: [E-Mail-Adresse]
  • Telefon: [Telefonnummer]

Datum: [Aktuelles Datum]

Unterschrift: ________________________

Mit dieser Anzeige wird der Titelschutz gemäß § 5 Abs. 3 MarkenG in Anspruch genommen. Der Anmelder versichert, dass die Benutzungsaufnahme des Titels ernsthaft beabsichtigt ist und in angemessener Zeit erfolgen wird.

 

Rechtlicher Hinweis zu den Vorlagen: Bei dem kostenlosen Muster handelt es sich um ein unverbindliches Muster aus unserem Magazin. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Vorlage wird keine Gewähr übernommen. Es ist nicht auszuschließen, dass die abrufbaren Muster nicht den zurzeit gültigen Gesetzen oder der aktuellen Rechtsprechung genügen. Die Nutzung erfolgt daher auf eigene Gefahr. Das unverbindliche Muster muss vor der Verwendung durch einen Anwalt für Urheber- und Markenrecht individuell überprüft und dem Einzelfall angepasst werden. 

Adressaten der Titelschutzanzeige

Die Titelschutzanzeige richten Sie in der Regel an branchenübliche Fachmedien oder Plattformen. Hier einige wichtige Anlaufstellen für Titelschutzanzeigen:

  1. Für Buchtitel:
    • Das Börsenblatt des Deutschen Buchhandels ist die wichtigste Plattform für Titelschutzanzeigen im Buchbereich. Hier können Sie online eine Anzeige aufgeben.
    • Andere Fachzeitschriften für die Buchbranche wie "buchreport" oder "BuchMarkt" bieten ebenfalls die Möglichkeit für Titelschutzanzeigen.
  2. Für Filme und TV-Produktionen:
    • Fachzeitschriften wie "Blickpunkt:Film" oder "Filmecho/Filmwoche" sind geeignete Medien.
  3. Für Zeitschriften und Magazine:
    • Die Fachzeitschrift "kress pro" ist eine gängige Option für Titelschutzanzeigen in diesem Bereich.
  4. Für digitale Werke:
    • Je nach Art des digitalen Werks können branchenspezifische Online-Plattformen oder Fachportale geeignet sein.
Fachanwalt.de-Tipp: Es ist wichtig zu beachten, dass die Titelschutzanzeige in einem für die jeweilige Branche anerkannten Medium erfolgen sollte, um ihre Wirksamkeit sicherzustellen.

Kosten

Die Kosten für eine Titelschutzanzeige variieren und sind vom gewählten Medium abhängig. Typischerweise liegen die Gebühren für eine Anzeige zwischen 50 und 150 Euro je nach Publikationsplattform. Der Rechteinhaber trägt diese Kosten eigenständig​.

Dauer des Schutzes

Der Titelschutz ist grundsätzlich nicht zeitlich befristet, sondern erlischt erst, wenn der Titel nicht mehr benutzt wird. Er endet, wenn der Titel für das zugehörige Werk aufgegeben wird. In der Regel gewährt das Markenrecht eine Schonfrist von etwa fünf Jahren, sofern keine neue Nutzung nachgewiesen wird. Nach Ablauf dieser Frist könnte ein anderer denselben Titel in Anspruch nehmen, sofern keine erneute Nutzung erfolgt.

Bei Büchern gibt es eine Besonderheit: Hier wird eine automatische Aufgabe des Titelrechts angenommen, wenn das Werk mehr als 2 Jahre vergriffen ist.

Verstoß gegen den Titelschutz: Abmahnung droht!

Ein Verstoß gegen den Titelschutz kann schwerwiegende Konsequenzen haben, da ein bestehender Titelschutz den Eigentümer berechtigt, rechtliche Schritte einzuleiten. Dazu gehören:

  • Abmahnung: Die häufigste Reaktion auf eine Titelschutzverletzung. Sie beinhaltet eine Aufforderung, den Titel nicht weiter zu verwenden und eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.
  • Unterlassungsanspruch: Der Rechteinhaber kann gerichtlich durchsetzen, dass die Nutzung des Titels durch den Verletzer unterbleibt.
  • Schadensersatz: Zusätzlich kann eine Forderung auf Schadensersatz für entgangene Einnahmen entstehen.
  • Auskunftsanspruch: Der Rechteinhaber hat das Recht, Auskunft über Art und Umfang der Nutzung des Titels durch den Verletzer zu erhalten.
Fachanwalt.de-Tipp: Ein Fachanwalt für Urheber- und Markenrecht kann den Rechteinhaber bei einer Titelschutzverletzung beraten und die Einleitung der rechtlichen Schritte koordinieren. Dies kann helfen, die Erfolgschancen und Rechtskosten zu optimieren.

Beispiele aus der Rechtsprechung

Der Bundesgerichtshof (BGH), Aktenzeichen I ZR 202/) entschied, dass Smartphone-Apps grundsätzlich titelschutzfähig sein können, jedoch kann die Bezeichnung „wetter.de“ keinen Werktitelschutz beanspruchen, da ihr die notwendige Unterscheidungskraft fehlt. In dem Fall betreibt die Klägerin unter dem Domainnamen „wetter.de“ eine Wetter-Website und eine gleichnamige App. Sie forderte von der Beklagten, die ähnliche Namen wie „wetter DE“ und „wetter-de“ nutzt, die Nutzung dieser Bezeichnungen zu unterlassen und Schadensersatz zu leisten.

Das Gericht stellte fest, dass „wetter.de“ lediglich beschreibend ist und keine ausreichende Originalität besitzt, um als geschützter Werktitel zu gelten. Der BGH bestätigte zudem, dass diese Bezeichnung auch nicht durch Verkehrsgeltung titelschutzfähig geworden ist, da die Klägerin nicht nachweisen konnte, dass eine Mehrheit der Verkehrskreise „wetter.de“ als Werktitel erkennt. Diese Entscheidung unterstreicht, dass Apps und Internetangebote nur unter bestimmten Bedingungen Titelschutz genießen.

Fragen und Antworten

Urheber- und Markenrecht beachten
Urheber- und Markenrecht beachten
Diese Fragen und Antworten geben einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Aspekte des Titelschutzes:

1. Was ist Titelschutz und worauf basiert er rechtlich?

Titelschutz ist der rechtliche Schutz von Namen oder Bezeichnungen von Werken wie Druckschriften, Filmwerken, Tonwerken oder Bühnenwerken. Er basiert primär auf dem Markengesetz (MarkenG), insbesondere auf den §§ 5 und 15. Der Titelschutz ermöglicht es, den Titel eines Werkes vor unerlaubter Nutzung und Vervielfältigung durch Dritte zu schützen.

2. Wie entsteht der Titelschutz und ist eine Registrierung erforderlich?

Der Titelschutz entsteht automatisch durch die Veröffentlichung und Benutzung des Werktitels für das zugehörige Werk. Eine formelle Registrierung ist nicht erforderlich. Allerdings kann man den Schutz auch vor der Veröffentlichung durch eine Titelschutzanzeige sichern. Diese Anzeige beruht auf § 5 MarkenG und setzt eine ernsthafte Benutzungsabsicht voraus.

3. Welche Arten von Werken können durch den Titelschutz geschützt werden?

Der Titelschutz umfasst eine breite Palette von Werken, darunter:

  • Buchtitel
  • Filmtitel
  • Songtitel
  • Zeitschriften und Magazine
  • Bühnenwerke
  • Hörbücher und Hörspiele
  • Digitale Werke wie E-Books, Apps und Podcasts

Entscheidend ist, dass hinter dem Titel eine geistige Leistung steht und der Titel Unterscheidungskraft zu anderen Werken aufweist.

4. Wie kann man überprüfen, ob ein Titel bereits geschützt ist?

Um herauszufinden, ob für eine Bezeichnung bereits ein Titelschutz vorliegt, empfiehlt sich eine gründliche Recherche. Dazu gehören:

  • Eine umfassende Internetrecherche.
  • Bei Buchtiteln: Suche im Verzeichnis lieferbarer Bücher (VLB).
  • Anfrage bei der Deutschen Nationalbibliothek.
  • Überprüfung in branchenüblichen Anzeige-Medien.
  • Bei digitalen Werken: Recherche in relevanten Online-Plattformen und Fachportalen.

Diese Fragen und Antworten verdeutlichen die rechtliche Grundlage, die Entstehung und den Umfang des Schutzes sowie praktische Aspekte wie die Überprüfung bestehender Titelrechte.

Welcher Anwalt kann beim Titelschutz helfen?

Ein Fachanwalt für Urheber- und Markenrecht ist für Fragen des Titelschutzes die erste Anlaufstelle. Er kann bei der Titelschutzrecherche, der Formulierung und Veröffentlichung einer Titelschutzanzeige sowie bei der Durchsetzung von Ansprüchen im Fall einer Titelschutzverletzung unterstützen. Ein erfahrener Fachanwalt kann ebenfalls eine erste Einschätzung darüber abgeben, ob eine Titelschutzanzeige in einem bestimmten Fall notwendig ist und welche Medien zur Veröffentlichung infrage kommen.


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