A1 Führerschein – Wie kann man den machen? Was darf man damit fahren und Welche Kosten fallen an?

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 28. September 2023

Der Führerschein der Führerscheinklasse A1 befähigt den Inhaber, Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge zu führen, die einen Hubraum bis zu 125 ccm aufweisen. Der Führerschein der Klasse AM ist der Einstieg in die Welt des Motorradfahrens schlechthin. Auf ihm aufbauend kann man schrittweise und im Verlauf der Zeit Führerscheine für andere Führerscheinklassen, die zum Führen von wirklich leistungsstarken Motorrädern befugen, gelangen. Der A1 Führerschein kann ab dem 16. Lebensjahr beantragt werden.

Welche Fahrzeuge darf man mit A1 Führerschein fahren?

A1 Führerschein für Motorräder (© Kristina Afanasyeva / fotolia.com)
A1 Führerschein für Motorräder (© Kristina Afanasyeva / fotolia.com)
Mit dieser Klasse darf man Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge führen. Es handelt sich hierbei um Leichtkrafträder. Dabei definieren sich Kraftrad und dreirädriges Kraftfahrzeug wie folgt:

Dreirädrige Kraftfahrzeuge

Die Räder bei einem Trike, um ein solches handelt es sich, wenn von dreirädrigen Kraftfahrzeugen gesprochen wird, müssen symmetrisch gesetzt sein. Es hat mehr als 55 ccm an Hubraum und die Leistung des Trikes überschreitet die Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Ferner darf die Leistung des Fahrzeuges aber den Wert von 11 kW nicht übersteigen.

Krafträder

Ein solches Fahrzeug hat beim Hubraum die Obergrenze von 125 ccm, beziehungsweise darf die Leistung des wie auch immer gearteten Motors nicht mehr als 11 kW betragen. Hier spielt auch das Verhältnis von Gewicht und Leistung eine Rolle. Will heißen, dieses Verhältnis hat höchstens 0,1/kg zu sein. Das Leergewicht ist entscheidend. Ist ein Motorrad vor dem Januar 2013 erstmals zugelassen, wird diese Regelung allerdings nicht gelten.

In Fahrschulkreisen nennt man den Führerschein der Klasse A1 den „Junior-Motorradschein“. Hier ein kleiner Überblick über die Motorradklassen, die sukzessive auf den A1 – Schein aufbauen.

  • AM, Mofas und Roller
  • A1 Krafträder bis 125 ccm
  • A2 Krafträder bis maximal 35 kW
  • A Alle leistungsstärkeren Motorräder

Welche Motorräder können mit der Klasse A1 geführt werden?

Grundsätzlich sind in der Klasse A1 bereits alle Fahrzeuge der Klasse AM enthalten. Ansonsten ist es mit einem Schein dieser Klasse möglich, Motorräder mit einer Leistung, die bis zu 15 kW ausmachen darf, zu führen. Eine kleine Auflistung würde folgendermaßen aussehen:

  • Fahrräder mit Hilfsmotor mit Höchstgeschwindigkeit (bauartbedingt) von höchstens 45 km/h
  • Mokicks sowie Mopeds mit Höchstgeschwindigkeit (bauartbedingt) von höchstens 45 km/h
  • Dreirädrige Kleinkrafträder mit Höchstgeschwindigkeit (bauartbedingt) von höchstens 45 km/h
  • Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit Höchstgeschwindigkeit (bauartbedingt) von höchstens 45 km/h

Alte Zeiten

Wer sich für den Führerschein beziehungsweise die Führerscheinklasse interessiert, der wird feststellen, dass die Klassen in den letzten Jahren des Öfteren einen Wechsel erfahren haben. So war es bis 1980 die Führerscheinklasse 3 oder 4, die dazu berechtigte, ein entsprechendes Leichtkraftrad zu führen. Im Anschluss kam es zur Fahrerlaubnisklasse 1b. Dies sozusagen eine geschrumpfte Version der Klasse 1, die für Motorräder galt. Ein Leichtkraftrad mit einer Leistung von allerhöchstens 8o ccm Hubraum, die sogenannten „Achtziger“, eine Höchstleistung von 6000 u/min mit Höchstgeschwindigkeit von 80 Kilometern pro Stunde, das war es, was man mit der Klasse 1 B fahren konnte. Zu diesen Zeiten gab es auch noch eine Menge an sogenannten Kleinkrafträdern, diese hatten keine Geschwindigkeitsbegrenzung und wenig Sicherheitsvorschriften. Das neue Gesetz sollte hier Einhalt gebieten.

Aufgrund der Entscheidung von amerikanischer und japanischer Industrie vermehrt entsprechende Fahrzeuge zu produzieren,  wurde die deutsche Straßenverkehrsordnung geändert, um dem Überangebot an Motorrädern mit 100 ccm oder 125 ccm zu begegnen. Die Besitzer von Führerscheinen der Führerscheinklassen Klasse 4, 1b oder 1 können ohne weiteres Leichtkrafträder mit 125 ccm fahren. Besitzer der alten Führerscheinklasse drei dürfen nur Trikes fahren. Mit der neuen Regelung entfiel auch die Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h, die bis dahin für Leichtkrafträder galt. Der 14. Februar 1996 war der Stichtag, an dem die Höchstgrenze für den Hubraum bei Leichtkrafträdern auf 125 ccm erhöht wurde. An diesem Tag katapultierte man auch die höchste erlaubte Leistung dieser Fahrzeuge auf 11 kW.

Was muss getan werden, um A1 Führerschein zu erhalten?

Führerscheinklassen (© fiedels / fotolia.com)
Führerscheinklassen (© fiedels / fotolia.com)
Die Prüfung in der Theorie kann bereits drei Monate vor dem Erreichen des Mindestalters von 16 Jahren abgelegt werden. Die praktische Prüfung in aller Regel frühestens am 16. Geburtstag. Für die Erlangung dieser Führerscheinklasse ist der Besuch einer Fahrschule, der natürlich mit entsprechenden Kosten verbunden ist, unabdingbar. Es werden vom Gesetzgeber 16 Theoriestunden verlangt. Jede dieser Doppelstunden wird 90 Minuten dauern. In der Praxis sind vor allem die 12 Sonderfahrten unbedingt zu absolvieren. Sie dauern jeweils 45 Minuten und teilen sich in 5 Fahrten Überland auf Bundestrassen, Landstraßen auf sowie in vier Fahrten auf der Autobahn. Hier wird vor allem das Auf- und wieder Abfahren geübt.

Schließlich finden noch 3 Stunden im Dunkeln beziehungsweise in der Dämmerung statt. Hier soll der Fahrer die Beleuchtungsanlage seines Motorrades besser kennenlernen. Die Übungsstunden werden nach dem jeweiligen Konzept des Fahrlehrers ausfallen, gesetzliche Grundlagen gibt es hier keine, allemal zur Ausbildung der Fahrlehrer. Er wird also, auch bei der Bemessung der Notwendigkeit von Praxisfahrstunden, auf seine Erfahrung und Intuition zurückgreifen. Um ein Grundgefühl für das Fahrzeug zu bekommen, wird die Fahrschule sicherlich private Übungsplätze nützen können.

Theoretische Prüfung bei der Führerscheinklasse A1

Die Prüfungsanordnung für die Führerscheinklasse A1 sieht für den Fahrschüler 30 Fragen vor. Um eine Prüfung zu bestehen, sind nicht mehr als 10 Fehlerpunkte bei den unterschiedlich stark bewerteten Fragen erlaubt. Beantwortet ein Teilnehmer zwei Fragen, die fünf Fehlerpunkte wert sind, falsch, so hat er die Prüfung ebenfalls nicht bestanden. In diesem Fall hat er jedoch die Möglichkeit, die Prüfung erneut anzugehen. Wenn die Theorieprüfung für zwei Führerscheinklassen zur selben Zeit gemacht wird, wird sich die Zahl der Fragen auf zwanzig reduzieren. Die Fehlerquote darf dann allerdings nur noch maximal 6 Fehlerpunkte erreichen.

Praktische Prüfung

Die Dauer der Prüfung im praktischen Teil, die vorzugsweise innerorts durchgeführt wird, liegt bei etwa 45 Minuten. Doch kann, ganz wie es dem Prüfer gefällt, auch außerhalb von Ortschaften gefahren werden. In aller Regel wird eine Sicherheitskontrolle des Motorrades Teil der Prüfung sein. Ebenso könnte eine Autobahnfahrt anberaumt werden. Die gesetzliche Vorschrift besagt, dass die praktische Prüfung spätestens ein Jahr, will heißen 12 Monate nach dem Ablegen der theoretischen Prüfung, mit Erfolg stattfinden muss.

Was kostet der Führerschein Klasse A1?

Insgesamt kann man mit Kosten zwischen 900 und 1700 Euro rechnen.  Praxisstunden schlagen mit jeweils etwa 30 bis 50 Euro zu Buche, Sonderfahrten sind grundsätzlich teurer, die Anmeldegebühr bei der Fahrschule kann um die 200 Euro betragen. Ebenfalls erforderlich: ein Erste-Hilfe-Kurs, Passbild sowie ein Sehtest. Die Ausstellung des Scheins kostet etwa 30 bis 50 Euro. Hier ein kurzer Überblick über die Prüfungsgebühren.

  • Gebühr für die Theorieprüfung: etwa 20 – 80 Euro
  • Gebühr für die Praxisprüfung: etwa 80 – 180 Euro
  • TÜV-Gebühr für die Theorieprüfung: etwa 40 – 50 Euro
  • TÜV-Gebühr für die Praxisprüfung: etwa 100 – 120 Euro
Fachanwalt.de-Tipp: Der Führerschein muss alle 15 Jahre als Dokument erneuert werden.

FAQ zum A1 Führerschein

  • Was ist der A1 Führerschein?

Der A1 Führerschein ist eine Fahrerlaubnis, die es ermöglicht, Krafträder mit einer Motorleistung von maximal 11 kW zu fahren. Außerdem darf das Verhältnis von Leistung zu Gewicht des Fahrzeugs höchstens 0,1 kW/kg betragen.

  • Wie alt muss ich sein, um den A1 Führerschein zu machen?

Das Mindestalter für den A1 Führerschein beträgt 16 Jahre. Wenn man bereits im Besitz des Mofa-Führerscheins ist, kann man die Prüfung bereits mit 15 1/2 Jahren ablegen.

  • Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um den A1 Führerschein zu machen?

Um den A1 Führerschein zu erwerben, muss man in der Regel eine theoretische und eine praktische Prüfung ablegen. Außerdem müssen bestimmte gesundheitliche Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört beispielsweise eine ausreichende Sehkraft.

  • Welche Fahrzeuge darf ich mit dem A1 Führerschein fahren?

Mit dem A1 Führerschein darf man Krafträder mit einer Motorleistung von maximal 11 kW fahren. Außerdem darf das Verhältnis von Leistung zu Gewicht des Fahrzeugs höchstens 0,1 kW/kg betragen.

  • Darf ich mit dem A1 Führerschein auch größere Motorräder fahren?

Nein, mit dem A1 Führerschein ist es nicht erlaubt, Motorräder mit einer höheren Leistung als 11 kW zu fahren. Wer ein stärkeres Motorrad fahren möchte, benötigt den A2 oder den A Führerschein.

  • Welche Einschränkungen gibt es mit dem A1 Führerschein?

Mit dem A1 Führerschein ist es nur erlaubt, Krafträder mit einer Motorleistung von maximal 11 kW zu fahren. Außerdem darf das Verhältnis von Leistung zu Gewicht des Fahrzeugs höchstens 0,1 kW/kg betragen. Darüber hinaus ist es nicht erlaubt, ein Beiwagen an das Kraftrad anzubringen.

  • Darf ich mit dem A1 Führerschein auch im Ausland fahren?

Ja, mit dem A1 Führerschein darf man innerhalb der EU und der Schweiz auch im Ausland fahren. Allerdings sollte man sich vorher informieren, ob es in dem jeweiligen Land ggf. besondere Vorschriften oder Einschränkungen gibt.

  • Wie lange ist der A1 Führerschein gültig?

Der A1 Führerschein ist unbefristet gültig.

  • Was kostet der A1 Führerschein?

Die Kosten für den A1 Führerschein können je nach Fahrschule und Region variieren. In der Regel muss man mit Kosten von etwa 1.000 bis 1.500 Euro rechnen.

  • Kann ich den A1 Führerschein auch direkt überspringen?

Ja, wer schon den B Führerschein besitzt, kann den A1 Führerschein direkt überspringen und den A2 Führerschein machen. Hierfür muss man jedoch mindestens 24 Jahre alt sein oder eine Fahrpraxis von mindestens 2 Jahren nachweisen können.

  • Kann ich mit dem A1 Führerschein einen Roller fahren?

Ja, mit dem A1 Führerschein ist es erlaubt, Roller mit einer Motorleistung von maximal 11 kW zu fahren.

  • Wie lange dauert die Ausbildung für den A1 Führerschein?

Die Ausbildung für den A1 Führerschein umfasst in der Regel mehrere Theorie- und Praxisstunden. Die genaue Dauer hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der individuellen Lerngeschwindigkeit des Fahrschülers.

  • Wie oft muss ich den A1 Führerschein verlängern lassen?

Der A1 Führerschein ist unbefristet gültig und muss daher nicht verlängert werden.

  • Kann ich den A1 Führerschein auch im Ausland machen?

Ja, es ist möglich, den A1 Führerschein auch im Ausland zu machen. Allerdings muss man sich über die spezifischen Voraussetzungen und Bedingungen im jeweiligen Land informieren.

  • Welche Konsequenzen hat es, wenn ich ohne A1 Führerschein fahre?

Wer ohne gültigen Führerschein fährt, begeht eine Straftat und muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Diese können Geldbußen, Punkte in Flensburg oder sogar eine Freiheitsstrafe sein. Zudem kann es zu Einschränkungen bei der Versicherung kommen.

  • Gibt es besondere Regelungen für den A1 Führerschein in der Probezeit?

Ja, wer den A1 Führerschein in der Probezeit macht, muss sich an bestimmte Vorschriften halten. Dazu gehört beispielsweise die Begrenzung der Geschwindigkeit auf maximal 80 km/h. Zudem darf man kein Kraftrad mit Beiwagen fahren.

  • Kann ich den A1 Führerschein auf den A2 Führerschein upgraden?

Ja, wer den A1 Führerschein besitzt, kann auf den A2 Führerschein upgraden. Hierfür muss man jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie beispielsweise eine bestimmte Fahrpraxis nachweisen können.




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