Ausländischen Führerschein in Deutschland umschreiben lassen - wie geht das?

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 16. September 2023

Grundsätzlich ist es möglich, mit einem EU-Führerschein ohne zeitliche Eingrenzung in der Bundesrepublik ein Fahrzeug zu führen. Dies liegt letztlich im Sinne eines EU-weiten Führerscheins. Anders ist die Sachlage, wenn der Besitzer des Führerscheins seinen festen Wohnsitz in Deutschland anmelden möchte. Sobald dies passiert ist, bleiben noch sechs Monate, den ausländischen Führerschein in einen EU-Führerschein umschreiben zu lassen.

Unter Umständen kann es notwendig sein, eine Übersetzung des Dokuments mit sich zu führen. Eine Umschreibung kann bedeuten, dass der Führerscheininhaber eine theoretische und praktische Prüfung ablegen muss, u.U. ohne Fahrstunden nehmen zu müssen. Erfahren Sie hier alles Wichtige zum Thema ausländischer Führerschein.

Ausländischer Führerschein - Wohnsitz

ausländischer Führerschein (© Gaelfphoto / fotolia.com)
ausländischer Führerschein (© Gaelfphoto / fotolia.com)
Ohne
einen festen Wohnsitz des Führerscheininhabers in Deutschland ist ein ausländischer Führerschein in Deutschland unbegrenzt gültig. Deutschland ist jedoch weiterhin ein stabiler, erfolgreicher und wachsender Wirtschaftsstandort. Ein attraktives Ziel für innovative Geister, von denen viele auch ihren Hauptwohnsitz in Deutschland finden. Wie, unter welchen Umständen ist es möglich und notwendig, den Führerschein umzuschreiben bzw. auszutauschen? Wer vorhat, seine Zukunft in der Bundesrepublik zu verbringen, hat innerhalb der 6-Monatsfrist einen EU-Führerschein zu beantragen. Die Frist kann, wenn der Führerscheininhaber nicht plant, über diesen Zeitraum in Deutschland angemeldet zu bleiben, um 6 Monate auf zwölf Monate verlängert werden.

Ist der Führerschein hingegen bereits ein neues Dokument, ein EU-Führerschein, ist es nicht notwendig, ihn umschreiben zu lassen.

EU Beschluss

Grundsätzlich gilt, dass man, wenn man im Besitz eines europäischen Führerschein in der Bundesrepublik Deutschland ist, mit Dokumenten, also Fahrerlaubnissen seines Herkunftslandes, ohne weiteres Fahrzeuge in Deutschland führen kann. Dass dem so ist, ist der Europäischen Kommission mit ihrem Beschluss vom 18.12.2012 (Az. C 2012/9358)  zu verdanken, der gesetzlich festlegt, dass die Führerscheine gegenseitig in den EU-Staaten Anerkennung finden, auch dann, wenn es sich nicht um Dokumente handelt, die nach den Regeln und Standards der EU gestaltet sind. Vielen Ordnungshütern ist dieser Gesetzesentschluss nicht bekannt. Schlaue Autofahrer, die bereits einmal in dieser Situation steckten, werden vielleicht die betreffende Passage der EU-Verordnung mit sich führen.

Sperrfrist

Die Lösung aus dem Dilemma, in dem sie stecken, wenn der Führerschein eingezogen wurde, versuchen eine ganze Menge von Menschen dadurch zu umgehen, dass sie die Führerscheintests im Ausland absolvieren. Tatsächlich ist es immer noch möglich, unter gewissen Umständen, dem Idiotentest zu entgehen. Allerdings bedarf es dazu etlicher Voraussetzungen. Zuerst muss die Sperrfrist, die in Deutschland auferlegt wurde, abgelaufen sein. Dann ist eine komplette Ummeldung ins Ausland notwendig, dorthin, wo man den Führerschein günstig im Ausland machen kann. Nun ist man im Besitz eines EU-Führerscheins, ohne dass die medizinisch-psychologische Untersuchung anfällt, den man unbehelligt benutzen kann, solange in Deutschland keine Sperrfrist oder ein Fahrverbot verhängt sind. Grundlage für diese Möglichkeit ist letztlich das Urteil mit dem Aktenzeichen C-419/10 des EuGH (Europäischer Gerichtshof) aus 2012. Hier ist niedergeschrieben, dass ein ausländischer EU-Führerschein auch dann Anerkennung finden muss, wenn der Inhaber in diesem Staat selber keinen Führerschein erhalten kann, weil er sich unter anderem keiner medizinisch-psychologische Untersuchung unterzogen hat. Ein Führerschein dagegen, der im europäischen Ausland für nicht gültig erklärt wurde, ist auch in der BRD ungültig.

ausländischer Führerschein - umschreiben

Wer also auf Dauer in der Bundesrepublik verbleiben möchte, hat sechs Monate Zeit, seinen ausländischen Führerschein in ein gültiges EU-Dokument umzuwandeln. Führt er über diesen Zeitraum hinaus ein Fahrzeug, kann das von den Behörden gleich einem Fahren ohne Fahrerlaubnis behandelt werden. Ergebnis sind Geld- und auch Freiheitsstrafen. Die ausländische Version in eine deutsche, beziehungsweise EU-Form zu bringen, geht im günstigsten Fall mit 35 Euro Umschreibegebühr einher, mit einer eventuell fälligen Prüfung (42,60 Euro). Ganz danach ausgerichtet, für welche Führerscheinklassen der Führerschein umgeschrieben werden soll, sind auch die entsprechenden Unterlagen beizubringen. Die sind je nach Klasse Busführer, LKW-Führerschein, PKW-Führerschein von unterschiedlichem Umfang und auch mehr oder weniger aufwendig und kostenintensiv. Es ist im Übrigen durchaus möglich, dass eine theoretische oder praktische Prüfung gefordert wird, genauso kann angeordnet werden, den Führerschein in Deutschland erneut – will heißen bei einer Fahrschule mit Übungsstunden etc. - zu machen. Jedoch ist es mit Führerscheinen aus vielen Ländern möglich, ohne Prüfungen davon zu kommen. Dies gilt natürlich nicht für die vorgeschriebenen, fristgebundenen Untersuchen von LKW-Fahrern und Busfahrern. Von Andorra über Australien nach Bosnien und Herzegowina, ebenso Französisch-Polynesien, Guernsey, die Ile of Man, Israel und Japan, große Länder wie Kanada, teilweise die Vereinigten Staaten von Amerika, Neukaledonien San Marino, Jersey, Monaco, Südafrika, Namibia, Singapur, Neuseeland, Republik Korea, die Schweiz. Das sind die Länder, die zum größten Teil, mit zum Beispiel nur kleinen Einschränkungen in Taiwan, Ausstellungsländer sind, die keine theoretische oder praktische Prüfung von Seiten der Deutschen Behörden erfordern, der Führerschein müsste ohne weiteres anerkannt werden.

ausländischer Führerschein - Übersetzung

Grundsätzlich sollte man jeden Führerschein, der nicht in deutscher Sprache abgefasst ist, übersetzen lassen, wenn man mit diesem Dokument häufiger auf deutschen Straßen unterwegs ist. Mit einem Führerschein, der den EU-Richtlinien entspricht, ist dies natürlich nicht nötig. Ebenso wird eine Übersetzung, ein Umschreiben notwendig sein, wenn der Führerschein gegen die Normen in Anhang 6 des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 verstößt.

keine Gültigkeit

Führerschein Ausland (© Unclesam / fotolia.com)
Führerschein Ausland (© Unclesam / fotolia.com)
Es gibt mehrere Gründe für die deutsche Gerichtsbarkeit und ihrer Vollstreckungshelfer, Führerscheine verschiedenster Klassen nicht als gültige Fahrerlaubnis anzuerkennen. Wenn es beispielsweise eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung gibt, die es verbietet, dem Betroffenen eine Fahrerlaubnis zu erteilen, ist es ihm verboten in der Bundesrepublik ein Fahrzeug zu führen. Auch wenn der Betroffenen für das Fahrzeug eine gültige, ausländische Fahrerlaubnis vorweisen kann, darf er, wenn er nicht das in der Bundesrepublik gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter hat, im deutschen Straßenverkehr kein Fahrzeug, dem dieses Mindestalter unterliegt, lenken. Wenn dem Führerscheininhaber in dem Land seines jetzigen festen Wohnsitzes ein Fahrverbot erteilt wurde, wenn der Staat, die Behörde, die den Führerschein ausgestellt hat, ein Fahrverbot oder ähnliches bewirkt hat, schließlich natürlich, wenn in Deutschland ein Fahrverbot für den Führerscheininhaber gilt, letztlich wenn der ausländische Führerschein lediglich ein Ersatzführerschein ist, wird der Führerschein keine Gnade vor den Augen des Gesetzes finden. Auch wenn der Führerschein innerhalb einer Sperrfrist in der Bundesrepublik  im Ausland gemacht wurde, ist er nur ein Stück Papier ohne Bedeutung für die Behörden. Im günstigsten Fall. 




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