Was braucht man zum Auto anmelden ? Alles zu Kosten und Unterlagen !

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 28. November 2023

KFZ Zulassungsstelle (© FM2 / fotolia.com)
KFZ Zulassungsstelle (© FM2 / fotolia.com)
Ein Fahrzeugkauf ist immer eine tolle Sache, ob es sich nun um einen Neu- oder Gebrauchtwagen handelt. Die Vorfreude ist dementsprechend groß und natürlich möchte man sich am liebsten direkt hinters Steuer setzen und die ersten Runden in seinem neuen Gefährt drehen. Doch um ein Fahrzeug im Straßenverkehr bewegen zu können, benötigt dieses eine Kfz-Zulassung. Das Auto muss also in einem ersten Schritt in jedem Fall angemeldet werden. Dies ist in der Regel reine Routine. Dennoch kann man sich auf seinen Besuch bei der Zulassungsstelle vorbereiten, um den Vorgang etwas zu beschleunigen.

Was für die Anmeldung benötigt wird

Man sollte ein paar Unterlagen zur Zulassungsstelle mitbringen. Dazu gehören:

  • Fahrzeugschein
  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Personalausweis
  • Kfz-Versicherungsbestätigung
  • Zahlungsmittel (Bargeld oder Karte)
  • Meldebestätigung des Einwohnermeldeamts

Die jeweiligen Dokumente müssen immer im Original vorgelegt werden. Kopien genügen hier nicht. Ebenfalls kann verlangt werden, die Bankverbindung mitzuteilen, damit später die Kfz-Steuer eingezogen werden kann.

Tipp: Die Kfz-Versicherung muss bereits abgeschlossen sein, wenn man sein Auto anmelden will. Denn ist ein Auto nicht versichert, darf es auch nicht zugelassen werden. Daher sollte man sich in einem ersten Schritt immer um eine entsprechende Versicherung für sein neues Auto kümmern.

Auto anmelden (© ExQuisine / fotolia.com)
Auto anmelden (© ExQuisine / fotolia.com)
Eine Haftpflichtversicherung genügt hierbei schon. Auf elektronischem Weg gelangen die Zulassungsdaten dann an die Zulassungsbehörde. Die Versicherung wird dem Versicherungsnehmer eine Versicherungsbestätigungsnummer übermitteln, mit der auf der Zulassungsstelle die benötigten Daten abgerufen werden können.

Eine Kfz-Zulassung ist zudem nicht nur dann erforderlich, wenn man sich ein neues Auto zugelegt hat, sondern auch dann, wenn ein Fahrzeug längere Zeit stillgelegt war und nun wieder gefahren werden soll, oder wenn Umbauten an dem Wagen vorgenommen wurden, die man in die Fahrzeugpapiere aufnehmen möchte.

Soll ein gebrauchtes Auto angemeldet werden, muss zudem nachgewiesen werden, dass dieses über einen aktuellen TÜV sowie die AU verfügt.

Zulassung eines Fahrzeugs aus dem Ausland

Wer ein Fahrzeug aus dem Ausland importiert, sei es aus Europa oder den anderen Teilen der Welt, und dieses in Deutschland zulassen will, muss bei der Anmeldung noch einige weitere Dokumente bereithalten:

  • Die ausländischen Fahrzeugunterlagen im Original
  • Nachweise über die gezahlten Zölle und Einfuhrsteuern
  • COC Papiere (auch als EWG-Übereinstimmungsbescheinigung bekannt) bei Autos aus einem EU-Land

Die einzelnen Dokumente bei der Zulassung eines Fahrzeugs aus dem Ausland können sich in ihrer Notwendigkeit unterscheiden. Gibt es beispielsweise keine COC Papiere, können stattdessen auch Datenbestätigung und Vollgutachten ausreichen. Ein Vollgutachten erstellt beispielsweise der TÜV. Erforderlich sein kann auch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrt-Bundesamtes. Ebenso kann der Kaufvertrag oder die Importbescheinigung verlangt werden zur Vorlage. Es ist daher ratsam, sich zunächst ausführlich zu informieren, welche Dokumente zur Hand sein sollten, möchte man ein Auto aus dem Ausland anmelden. So spart man sich den erneuten Weg, sollten Dokumente fehlen. Welche Dokumente genau verlangt werden, hängt vor allem auch von dem Herkunftsland des Fahrzeugs ab. Hier kann man sich einfach vorab bei der Zulassungsstelle erkundigen, um sich bestmöglich vorzubereiten auf die Anmeldung.

Kosten einer Anmeldung

Wer sein Auto anmelden möchte, muss mit Kosten rechnen. Diese sind jedoch überschaubar und belaufen sich auf durchschnittlich etwa 30 Euro. Extrakosten können für ein Wunsch-Kennzeichen hinzukommen. Für die Feinstaubplakette werden weiterhin 5 Euro in Rechnung gestellt.

Nicht bei jedem Fahrzeug ist die Anmeldung gleich

Möchte man ein Auto anmelden, gibt es auch Spezialfälle, bei denen das Anmeldeverfahren vom Standardvorgehen abweicht. Das ist beispielsweise der Fall, wenn es sich um einen Oldtimer handelt. Oder wenn das Fahrzeug ein besonderes Wechselkennzeichen bekommen soll.

Wohin muss man sich wenden, wenn man sein Auto anmelden will?

Der richtige Ansprechpartner ist die Zulassungsstelle der Verkehrsämter. In vielen Städten ist eine solche Zulassungsstelle zu finden, doch kann man sich nicht irgendein Amt aussuchen, an das man sich zwecks Zulassung wendet. Die Zuständigkeit ergibt sich hier vielmehr aus § 46 Absatz 2 der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr. Demnach muss man sich an die örtliche Zulassungsbehörde wenden, die am eigenen Hauptwohnsitz zu finden ist.

Verfügt man über mehrere Wohnsitze, kann man sich daher leider nicht denjenigen aussuchen, an dem die Kfz-Versicherung günstiger wäre und dort die Anmeldung vornehmen. Entscheidend ist allein der Hauptwohnsitz.

Tipp: Einige Zulassungsstellen ermögliche es mittlerweile auch, sein Fahrzeug bequem online anzumelden!

Wichtig: Ein Fahrzeug darf ohne Zulassung nicht im Straßenverkehr geführt werden! Anders ist die Sachlage bei Mofas und Kleinkrafträdern. Für diese gilt ein Versicherungskennzeichen und eine Anmeldung über eine Zulassungsstelle ist nicht erforderlich, da dies bereits die Versicherung erledigt.

Wie läuft eine Kfz-Anmeldung ab?

Auto Kennzeichen Zulassung (© Sven Krautwald / fotolia.com)
Auto Kennzeichen Zulassung (© Sven Krautwald / fotolia.com)
Das Anmelden eines Fahrzeugs ist recht unspektakulär. Die Unterlagen werden in der Zulassungsstelle vorgelegt und daraufhin geprüft, was nur wenig Zeit in Anspruch nimmt. Im Anschluss erfolgt die Eingabe der Daten in das EDV-System der Verkehrsämter. Gleichzeitig wird auch die Zuweisung eines Kennzeichens vorgenommen. Auf individuelle Wünsche kann hier eingegangen werden, wenn das Wunsch-Kennzeichen noch verfügbar sein sollte.

Dieser ganze Anmeldeprozess nimmt insgesamt nur wenige Minuten Anspruch. Weitaus zeitintensiver ist das warten, um überhaupt erst einmal persönlich bei einem Sachbearbeiter vorstellig werden zu können. Wer sich hier zumindest etwas Wartezeit ersparen will, der macht im Vorfeld einen Termin aus.

Wichtig: Das Fahrzeug, um das es geht und das angemeldet werden soll, muss nicht vor Ort sein. Dies gilt im Übrigen auch für den Fahrzeughalter selbst. Sollte dieser aus Zeitgründen die Anmeldung seines Autos nicht selbst vornehmen können, kann er auch eine dritte Person damit beauftragen. Dann muss jedoch eine Vollmacht ausgestellt werden und die Person muss alle benötigten Unterlagen sowie zusätzlich noch ihren eigenen Ausweis vorlegen können.

Zulassung durch den Händler

Wird das neue Fahrzeug bei einem Händler gekauft, kann dieser eventuell den Service anbieten, das neue Fahrzeug anzumelden und das alte Auto gleichzeitig abzumelden. So braucht man sich selbst um nichts mehr kümmern. Ein Nachfragen beim Autokauf kann nicht schaden.

Neues Kennzeichen

Wird ein Auto zugelassen, wird meist auch ein neues Kfz-Kennzeichen erforderlich. Die Zulassungsbehörde übernimmt gleichzeitig auch die Vergabe der Kennung. Wird das Nummernschild angefertigt, fallen hierfür Kosten an, die stark variieren können. Ein Paar Nummernschilder kann bis zu 30 Euro kosten. Hinzu kommen extra Kosten, wenn es sich um ein Wunsch-Kennzeichen handelt.

FAQ zum Thema Auto anmelden

Welche Dokumente benötige ich, um ein Auto anzumelden?

Zur Anmeldung eines Autos benötigen Sie mehrere Dokumente, die Sie bei der zuständigen Zulassungsbehörde vorlegen müssen. Im Folgenden finden Sie eine Liste der erforderlichen Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) – enthält wichtige Informationen über das Fahrzeug und den Halter
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) – beinhaltet technische Daten des Fahrzeugs
  • Hauptuntersuchungsbericht (HU) – bestätigt die Verkehrssicherheit und Umweltverträglichkeit des Fahrzeugs
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) – Nachweis über eine gültige Haftpflichtversicherung
  • Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters – Identitätsnachweis und Adressbestätigung
  • ggf. Vollmacht und Ausweisdokumente des bevollmächtigten Vertreters, falls das Fahrzeug durch eine andere Person angemeldet wird

Beachten Sie, dass gemäß § 3 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) die Zulassung nur durch den Fahrzeughalter oder eine bevollmächtigte Person erfolgen kann.

Wie viel kostet die Anmeldung eines Autos?

Die Kosten für die Anmeldung eines Autos können je nach Bundesland und individuellen Faktoren variieren. Im Allgemeinen setzen sich die Gebühren aus verschiedenen Posten zusammen:

  1. Gebühr für die Zulassung – beträgt in der Regel zwischen 25 und 30 Euro, abhängig von der jeweiligen Zulassungsbehörde
  2. Kennzeichenkosten – variieren je nach Hersteller und Material, liegen aber im Schnitt bei etwa 20 bis 30 Euro
  3. Wunschkennzeichen (optional) – kostet zusätzlich etwa 10 bis 20 Euro
  4. Umweltplakette (optional) – ist in vielen deutschen Städten erforderlich und kostet etwa 5 Euro

Als Beispiel kann die Anmeldung eines Autos insgesamt etwa 50 bis 85 Euro kosten, wenn alle oben genannten Posten berücksichtigt werden.

Wie lange dauert die Anmeldung eines Autos?

Die Dauer der Anmeldung kann je nach Auslastung der zuständigen Zulassungsbehörde variieren. In der Regel ist die Anmeldung jedoch innerhalb eines Arbeitstages abgeschlossen. Wenn Sie jedoch einen Termin bei der Zulassungsbehör landsmann@einbock.com weiter de vereinbaren, kann der Prozess schneller ablaufen und Wartezeiten reduziert werden.

Einige Bundesländer bieten auch die Möglichkeit, die Anmeldung online durchzuführen, was den Prozess weiter beschleunigen kann. Es ist zu beachten, dass Sie gemäß § 16 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) verpflichtet sind, Ihr Fahrzeug unverzüglich nach dem Erwerb oder der Ummeldung aufgrund eines Umzugs anzumelden.

Kann ich mein Auto auch online anmelden?

Ja, seit der Einführung der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) im Jahr 2015 besteht die Möglichkeit, die Anmeldung eines Autos online durchzuführen. Hierfür müssen Sie die folgenden Schritte beachten:

  1. Besorgen Sie sich eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) bei Ihrer Kfz-Versicherung.
  2. Prüfen Sie, ob Ihre Zulassungsbescheinigungen (Teil I und II) über einen entsprechenden Sicherheitscode verfügen, der für die Online-Identifikation erforderlich ist.
  3. Legen Sie ein Benutzerkonto bei der zuständigen Zulassungsbehörde an oder nutzen Sie den Service eines Online-Anbieters.
  4. Folgen Sie den Anweisungen auf der Plattform und geben Sie die erforderlichen Daten ein, um die Anmeldung abzuschließen.

Beachten Sie, dass nicht alle Bundesländer und Zulassungsbehörden die Online-Anmeldung anbieten. Informieren Sie sich daher vorab bei Ihrer zuständigen Behörde.

Wie lange ist die Gültigkeit der Hauptuntersuchung (HU) bei der Anmeldung eines Autos?

Die Gültigkeit der Hauptuntersuchung (HU) ist abhängig vom Fahrzeugtyp und Alter. Gemäß § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) gelten folgende Fristen:

  • Für neue Personenkraftwagen (Pkw) und leichte Nutzfahrzeuge gilt die erste HU nach drei Jahren, danach alle zwei Jahre.
  • Für neue Motorräder gilt die erste HU nach drei Jahren, danach alle zwei Jahre.
  • Für neue Nutzfahrzeuge und Anhänger über 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht sowie Omnibusse gilt die erste HU nach einem Jahr, danach jährlich.
  • Für Oldtimer mit H-Kennzeichen gilt eine HU-Frist von drei Jahren.

Die Gültigkeitsdauer der HU ist auf dem HU-Bericht vermerkt. Achten Sie darauf, dass die HU bei der Anmeldung eines Autos noch gültig sein muss.


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