Ist Scheiben tönen erlaubt ? Was Sie beim Autoschreiben tönen mit Folie und co beachten sollten...

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 12. Dezember 2023

Mann am Auto (© Peter Atkins / fotolia.com)
Mann am Auto (© Peter Atkins / fotolia.com)
Die Autoscheiben zu tönen kann gleich mehrere Vorteile mit sich bringen. In jedem Fall sind getönte Scheiben praktisch und können dem Fahrzeug optisch das gewisse Extra verleihen. Die Auswahl an speziellen Tönungsfolien ist mittlerweile so groß und vielfältig, dass für jeden Geschmack und Bedarf die passende Auswahl getroffen werden kann. Da es sich jedoch um eine Veränderung des Fahrzeugs handelt, gibt es auch hier einige rechtliche Punkte zu beachten. Vollkommen uneingeschränkt nach Belieben können Autoscheiben nämlich nicht getönt werden.

Vorteile getönter Autoscheiben

Neben dem optischen Aspekt, sprechen einige gute Gründe für das Tönen der Autoscheiben:

  • Weniger Hitze im Wagen: Durch die Tönungsfolien kann sich das Wageninnere deutlich  weniger aufheizen. Im Sommer sind getönte Autoscheiben also eine wahre Wohltat und tragen zu einem erhöhten Fahrkomfort bei. Nicht zuletzt muss so auch die Klimaanlage weniger in Anspruch genommen werden, wodurch sich auch der Spritverbrauch reduziert.
  • Die Blendung wird reduziert: Die Sonne blendet dank Tönungsfolien weitaus weniger. Hierdurch behält man an sonnigen Tagen nicht nur die Straße besser im Blick, sondern man verhindert auch ein vorzeitiges Ausbleichen der Innenausstattung.
  • Von außen lässt sich nicht mehr in das Fahrzeug schauen: Um sich vor unliebsamen Blicken von außen zu schützen, sind Tönungsfolien ideal. So gewinnt man also mehr Privatsphäre im Fahrzeug.
  • Schutz vor Verletzungen: Kommt es zu einem Scheibenbruch, etwa durch einen Unfall, sind Insassen durch die Tönungsfolien besser vor umherfliegenden Splittern geschützt.
  • Besserer Schutz gegen Hautkrebs: Tönungsfolien können die aggressiven UV-Strahlen besser filtern. Dadurch sinkt das Risiko für Hautkrebs.
  • Mehr Individualität: Wer sein Auto liebt, möchte sich natürlich von anderen Fahrzeugen damit abheben. Getönte Scheiben sind hierfür ein ideales Mittel.

Die Sicht nach außen bleibt mit getönten Autoscheiben erhalten

Angst davor, dass man nun im komplett Dunkeln sitzt und die Mitfahrer nicht mehr nach außen schauen können und sich so von der Außenwelt abgeschnitten fühlen, muss man nicht haben. Die Sicht von außen nach innen kann je nach Folienvariante stark eingeschränkt sein, doch man kann weiterhin von innen nach außen schauen. Der Blick ist dabei ähnlich dem durch eine leicht getönte Sonnenbrille.

Autoscheiben tönen – Immer konform mit der Straßenverkehrszulassungsordnung

Über all der Euphorie über die geplante Verschönerung des Fahrzeugs durch getönte Scheiben sollte nicht vergessen werden, dass man sich hierbei an die Vorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung zu halten hat. Schließlich handelt es sich um eine Veränderung der Autoscheiben.

Relevant wird in diesem Zusammenhang § 40 Absatz 1 Straßenverkehrszulassungsordnung:

„Sämtliche Scheiben – ausgenommen Spiegel sowie Abdeckscheiben von lichttechnischen Einrichtungen und Instrumenten – müssen aus Sicherheitsglas bestehen. Als Sicherheitsglas gilt Glas oder ein glasähnlicher Stoff, deren Bruchstücke keine ernstlichen Verletzungen verursachen können. Scheiben aus Sicherheitsglas, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind, müssen klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein.“

Ein genauerer Blick auf die Autoscheiben

Für die Frontscheibe eines Autos kommt meist Verbundglas zum Einsatz. Hierbei handelt es sich um zwei sehr schmale Glasscheiben, welche durch eine spezielle Kunststofffolie verbunden werden. Dies hat einen besonderen Grund. Denn kommt es zu einem Unfall, zerspringt das Glas so nicht, es entstehen lediglich Risse. Die Folie übernimmt hierbei die Funktion, die Scherben zusammenzuhalten. Dadurch wird verhindert, dass die Scherben ins Fahrzeuginnere fallen. Die Verletzungsgefahr lässt sich so minimieren. Für die weiteren Scheiben des Autos kommt hingegen in der Regel Sicherheitsglas zum Einsatz. Hier kann es eher zu einer Zersplitterung kommen, wobei die einzelnen Scherben eher klein ausfallen und ohne scharfen Kanten auskommen.

Neben der Sicherheit spielt es bei Autoscheiben natürlich auch eine große Rolle, dass diese dem Fahrer eine uneingeschränkt freie Sicht gewähren. Genauer gesagt müssen Scheiben, „die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind, klar und lichtdurchlässig sein“. Folien, die die Sicht verdunkeln oder verzerren, sind daher verboten.

Wer sich hieran nicht hält, riskiert ein Verwarngeld, sollte es zu einer polizeilichen Kontrolle kommen. Davon einmal abgesehen, setzt man hier die eigene sowie die Sicherheit der Mitfahrer und aller anderen Verkehrsteilnehmer aufs Spiel, wenn die Umgebung nicht mehr uneingeschränkt eingesehen werden kann.

Daher gilt: Die vorderen Seitenscheiben sowie die Windschutzscheibe müssen zu jeder Zeit eine komplett freie Sicht gewährleisten! Demnach dürfen diese Autoscheiben in aller Regel auch nicht getönt werden.

Ausnahmen können sich hier bei den vorderen Seitenscheiben ergeben, wenn es sich um eine klare und durchsichtige Folie handelt, die als Schutzmaßnahme bei einem Glasbruch genutzt werden soll, um Scherben zu verhindern. Eine solche Schutzfolie wiederum darf jedoch nicht an die Windschutzscheibe angebracht werden. Diese muss zu jeder Zeit komplett frei bleiben. Denn sollte die Folie einmal unsachgemäß angebracht worden sein, können sich leicht Blasen oder Wellen bilden und diese wiederum würden die Sicht erheblich beeinflussen.

Kleinwagen (© tournee / fotolia.com)
Kleinwagen (© tournee / fotolia.com)
Für das Tönen von Autoscheiben gilt daher: Wer seine Autoscheiben tönen will, sollte sich ausschließlich an die hinteren Seitenscheiben sowie an die Heckscheibe halten!

Blendschutzstreifen an der Frontscheibe?

Wenn es laut Bauartgenehmigung zulässig ist, kann die Frontscheibe des Fahrzeugs mit einem Blendschutzstreifen am oberen Rand versehen werden. Dieser darf eine Breite von 10 cm nicht überschreiten. Je nach Fahrzeugmodell kann dieser Blendschutzstreifen sogar schon von vorneherein vorhanden sein.

Was beim Anbringen der Tönungsfolie zu beachten ist

Wenn die Autoscheiben getönt werden sollen, muss die jeweilige Tönungsfolie eine allgemeine Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile besitzen. Diese teilt auch mit, ob die Folie für das jeweilige Fahrzeug, an dem sie angebracht werden soll, zulässig ist. Wenn dem nicht so ist, sollte von einem Anbringen in jedem Fall abgesehen werden. Andernfalls riskiert man, die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug zu verlieren.

Es ist immer ratsam, sich zwecks Anbringung der Folien an eine erfahrene Werkstatt zu wenden, da beim Anbringen auch bestimmte Hinweise beachtet werden müssen, beispielsweise gewisse Mindestabstände.

Fachanwalt.de-Tipp: Die Nummer der allgemeinen Bauartgenehmigung ist auch auf die Folie geprägt. Die Folie muss so angebracht werden, dass die Nummer von außen gut zu erkennen ist.

Was gibt es sonst noch zu wissen?

Wer die Autoscheiben seines Autos tönen will, darf die Folie immer nur von der Innenseite der Scheiben anbringen. Zudem müssen stets zwei Außenspiegel vorhanden sein.

Außerdem muss es nicht immer eine Folie sein, wenn man sich abgedunkelte Scheiben wünscht. Eine Alternative liegt darin, die Scheiben austauschen zu lassen. Eingesetzt werden dann Gläser, die bereits ab Werk über eine Tönung verfügen.




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