Was tun bei einem Autounfall?

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 23. November 2023

 Autounfall (© Thaut images / fotolia.com)
Autounfall (© Thaut images / fotolia.com)
Wenn es geknallt hat, ist der Schock erst einmal verständlicherweise groß. Dennoch gilt es, einen möglichst kühlen Kopf zu bewahren und sich an einem Unfallort richtig zu verhalten. Die folgenden Tipps sollte sich jeder verinnerlichen, der am Straßenverkehr teilnimmt, denn vor dem Risiko, Beteiligter eines Autounfalls zu werden, ist niemand geschützt. Kurze Momente der Unachtsamkeit oder der Selbstüberschätzung genügen, und das Unglück nimmt seinen Lauf. Doch bei all dem Schreck und dem Ärgernis sollte man Ruhe bewahren und umsichtig vorgehen.

Absicherung der Unfallstelle und Versorgung eventuell verletzter Personen

Oberste Priorität hat zunächst die Versorgung der Verletzten und die Absicherung der Unfallstelle, schließlich soll es nicht zu Auffahrunfällen kommen, weil andere Verkehrsteilnehmer die Unfallstelle zu spät als eine solche erkennen.

  • Am Fahrzeug selbst wird die Warnblinkanlage eingeschaltet.
  • Die Unfallbeteiligten ziehen sich die Warnwesten über.
  • Das Warndreieck wird mit einem Abstand von etwa 100 m zum Fahrzeug aufgestellt.

Handelt es sich nur um einen geringfügigen Blechschaden, kann das Fahrzeug am besten direkt von der Straße und damit aus der Gefahrenzone entfernt werden. Sobald jedoch ein größerer Schaden vorliegt, sollte nichts eigenmächtig verändert werden, um keine wichtigen Unfallspuren zu beseitigen. In diesem Fall wird die Polizei hinzugezogen, die den Unfall aufnehmen wird.

Fachanwalt.de-Tipp: Wenn es sich um einen größeren Unfall handelt, sollte die Polizei immer hinzugezogen werden. Dies ist zudem ein Muss, wenn es Verletzte gab oder wenn die Vermutung besteht, dass Alkohol oder Drogen bei dem Unfallhergang eine Rolle gespielt haben. Ebenso sollte die Polizei unbedingt hinzukommen, wenn Fahrerflucht besteht oder die Sachlage einfach für alle Parteien unüberschaubar ist. Bei Kleinunfällen mit reinem Blechschaden ist das Hinzuziehen der Polizei kein Muss. Tut man es doch, ist es nicht einmal sicher, ob die Polizei den Unfallhergang letztlich tatsächlich aufnehmen wird.

Wichtig: Es ist nicht verboten, die Polizei bei leichten Bagatellschäden hinzuziehen, jedoch nicht unbedingt notwendig. Wer sich jedoch in der Situation alleine unwohl fühlt, sollte sich telefonisch an die Polizei wenden. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn von Seiten des Unfallgegners Drohungen oder Beleidigungen ausgesprochen werden. Oftmals bedarf es einer neutralen dritten Partei, um die erhitzten Gemüter zu beruhigen.

Dokumentation des Unfallorts ist enorm wichtig

Der nächste Schritt sollte sein, dass man sich selbst der Dokumentation des Unfallorts widmet, um die spätere Schadensregulierung zu erleichtern. Folgende Schritte sind dabei zu berücksichtigen:

  • mit dem Unfallgegner austauschen, zudem das Kennzeichnen des anderen Fahrzeugs notieren.
  • Man sollte sich die nötigen Ausweispapiere des Unfallgegners vorlegen lassen, um die gemachten Angaben kontrollieren zu können.
  • Ausreichend Fotos machen! Am besten aus mehreren Perspektiven und mit markanten Punkten im Hintergrund, z.B. Ampeln oder Schildern. Dadurch wird es dem Sachverständigen später einfacher gemacht, den genauen Standort zu ermitteln. Fotos sollten immer einmal in der Detailansicht angefertigt werden und einmal als Übersichtsbilder mit einem größeren Bildausschnitt.
  • Wer kein Handy mit Kamerafunktion besitzt, sollte sich eine einfache Wegwerf-Kamera ins Handschuhfach legen, um jederzeit eine Dokumentation eines möglichen Unfallgeschehens vornehmen zu können.
  • Auch die Fahrzeuge und die jeweiligen Schäden genau fotografieren.
  • Gibt es Zeugen? Eventuell haben Passanten, Anwohner oder andere Verkehrsteilnehmer den Unfallhergang beobachten können. Dann sollten diese angesprochen werden. Am besten, man lässt sich auch von den möglichen Zeugen die Kontaktdaten geben.
  • Keinesfalls sollte vor Ort ein Schuldeingeständnis erfolgen, auch dann nicht, wenn man nur eine Teilschuld tragen sollte.

Wichtig: In jedem Fall auch einen genauen Blick auf die Straße werfen. Gibt es eventuell eine Bremsspur zu sehen? Oder tritt an einem der Fahrzeuge Flüssigkeit aus? Auch dies sollte fotografisch unbedingt dokumentiert werden.

Fachanwalt.de-Tipp: Sich das gegnerische Kennzeichen zu notieren ist wichtig. Auch, weil sich über das Kennzeichen bei Bedarf die gegnerische Versicherung ermitteln lässt. Hierzu hilft ein Anruf bei dem Zentralruf der Autoversicherer weiter, der gesetzlich anerkannten Auskunftsstelle, die die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung ermittelt.

Europäischer Unfallbericht hilft bei der Schadensregulierung

Unfallbericht (© stockWERK / fotolia.com)
Unfallbericht (© stockWERK / fotolia.com)
Um die Schadensregulierung später möglichst zügig abwickeln zu können, sollte ein Unfallbericht angefertigt werden. Entsprechende Muster und Vorlagen dieses europäischen Unfallberichts können kostenlos im Internet heruntergeladen werden. Im besten Fall hat man solch ein Formular bei einem Unfall direkt griffbereit im Handschuhfach. Es wird von allen Beteiligten ausgefüllt und unterschrieben.

Angaben, die in einem solchen Unfallbericht abgefragt werden können:

  • Datum und Zeit des Unfalls
  • Kontaktdaten der Zeugen
  • Nähere Angaben zu den am Unfall beteiligten Fahrzeugen (Versicherungsnehmer, Fahrer, Versicherungsunternehmen, Fahrzeugbeschreibung usw.)
  • Unfallumstände (welches Fahrzeug parkte, hielt, fuhr in einen Kreisverkehr, bog ab, verließ einen Parkplatz, setzte zurück, überholte, hat eine rote Ampel missachtet u.ä.)
  • Es wird eine freie Fläche gelassen, in der eine Skizze des Unfalls angefertigt werden kann
  • Zudem gibt es Abbildungen des Fahrzeugs an dem die ursprüngliche Aufprallstelle markiert werden kann
  • Angaben zu sichtbaren Schäden am Auto

Wichtig: Bei einem solchen Unfallbericht handelt es sich nicht um ein Schuldanerkenntnis!

Versicherungsunternehmen über den Autounfall in Kenntnis setzen

Letztlich sollte natürlich auch der Schaden bei der Versicherung gemeldet werden. In der Regel hat man hierfür eine Woche bis 14 Tage Zeit, die genauen Fristen sind den Versicherungsdokumenten zu entnehmen. Je eher man den Unfall jedoch meldet, umso schneller kann die Schadensregulierung in die Wege geleitet werden. Bei Unfällen mit Todesfällen kann die Frist zur Unfallmeldung stark verkürzt sein.

Im Zuge der Schadensregulierung wird sich auch ein Gutachter näher mit den Unfallfahrzeugen befassen und eigene Dokumentationen vornehmen. Die genaue Prüfung des Fahrzeugs wird als Grundlage für die Schadenskalkulation herangezogen.

Für alle, die keinen Kopf haben, sich alle Einzelheiten zu merken

Ein Autounfall, auch wenn es sich nur um einen Blechschaden handelt, ist immer eine Nervenprobe, zumal man sich meist noch mitten im Straßenverkehr befindet und von anderen Fahrzeugen umringt wird. Alles soll möglichst schnell gehen, gleichzeitig möchte man aber auch gewissenhaft und sorgfältig vorgehen, damit es später bei der Schadensregulierung keine Probleme geht. Schließlich geht es um die Durchsetzung der eigenen rechtlichen Position.

Daher ist es sinnvoll, sich online eine Checkliste herunterzuladen, auszudrucken und diese griffbereit im Auto aufzubewahren. Die Checkliste führt alle wichtigen Punkte, die bei einem Autounfall zu beachten sind, nochmal übersichtlich auf. So hat man etwas, an das man sich halten kann und nach dem man sich richtet, wenn die eigenen Gedanken durcheinander wirbeln vor Schock und Ärgernis.

FAQ zum Thema Autounfall

Was versteht man unter Verhalten nach einem Autounfall?

Damit ist das Verhalten von Fahrzeugführern unmittelbar nach einem Autounfall gemeint. Hierbei geht es insbesondere um die Verhaltenspflichten von Unfallbeteiligten, wie beispielsweise die Pflicht, anzuhalten, Hilfe zu leisten oder die Unfallstelle abzusichern.

Welche Verhaltenspflichten haben Unfallbeteiligte?

Unfallbeteiligte haben eine Reihe von Verhaltenspflichten, die im Straßenverkehrsgesetz (StVG) geregelt sind. Zu den wichtigsten Pflichten zählen:

  • Unfallstelle sichern: Die Unfallstelle muss so abgesichert werden, dass keine weiteren Gefahren für den Verkehr entstehen.
  • Anhalten: Unfallbeteiligte müssen unverzüglich anhalten und gegebenenfalls die Warnblinkanlage einschalten.
  • Hilfe leisten: Wer an einem Unfall beteiligt ist oder ihn wahrnimmt, muss helfen, soweit er dazu in der Lage ist.
  • Angaben machen: Unfallbeteiligte sind verpflichtet, ihre Personalien, Fahrzeugdaten und Versicherungsdaten anzugeben.

Was passiert, wenn man sich nicht an die Verhaltenspflichten hält?

Wer gegen seine Verhaltenspflichten verstößt, kann sich strafbar machen und haftungsrechtliche Konsequenzen tragen. Verletzt man z.B. die Pflicht zur Hilfeleistung, droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Bei anderen Verstößen kann es zu Schadensersatzforderungen von anderen Unfallbeteiligten oder Versicherungen kommen.

Was sollte man nach einem Autounfall tun?

Nach einem Autounfall sollten Unfallbeteiligte folgende Schritte unternehmen:

  • Anhalten und Warnblinkanlage einschalten: Unverzüglich anhalten und gegebenenfalls die Warnblinkanlage einschalten.
  • Unfallstelle sichern: Die Unfallstelle so absichern, dass keine weiteren Gefahren für den Verkehr entstehen. Hierzu gehören das Aufstellen von Warndreiecken und das Einschalten des Warnblinklichts.
  • Hilfe leisten: Verletzten oder in Not befindlichen Personen helfen, sofern dies möglich ist.
  • Polizei informieren: Die Polizei über den Unfall informieren, wenn Sachschaden oder Personenschaden entstanden ist.
  • Unfall dokumentieren: Die Unfallstelle fotografieren, Namen und Adressen von Unfallzeugen notieren und den Unfallhergang schriftlich festhalten.
  • Rechtzeitig Versicherung informieren: Den eigenen Versicherer informieren und den Schaden melden.
  • Kein Schuldanerkenntnis abgeben: Kein Schuldanerkenntnis abgeben und keine Zahlungen oder Unterschriften leisten, ohne vorherige Rücksprache mit einem Anwalt oder der eigenen Versicherung.
  • Rechtliche Beratung in Anspruch nehmen: Bei Fragen zur Haftung oder Schadensersatzansprüchen sollte man sich von einem Anwalt beraten lassen.

Welche Folgen hat ein Autounfall?

Ein Autounfall kann verschiedene Folgen haben, die je nach Schwere des Unfalls und beteiligten Personen unterschiedlich ausfallen können. Mögliche Folgen sind:

  • Sachschäden: Schäden am eigenen Fahrzeug, am Fahrzeug des Unfallgegners oder an fremdem Eigentum wie zum Beispiel Verkehrszeichen oder Straßenlaternen.
  • Personenschäden: Verletzungen oder gar der Tod von Unfallbeteiligten oder Passanten.
  • Haftungsansprüche: Schadensersatzforderungen von Unfallbeteiligten oder Versicherungen.
  • Strafrechtliche Konsequenzen: Geld- oder Freiheitsstrafen bei Verstößen gegen die Verhaltenspflichten oder bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten.
  • "Verlust" der Fahrerlaubnis: Bei schweren Verstößen gegen die Verhaltenspflichten oder bei wiederholtem Fehlverhalten kann die Fahrerlaubnis entzogen werden.
  • Persönliche Belastung: Ein Autounfall kann auch psychische Belastungen wie Traumata oder Angststörungen hervorrufen.

Wie kann man einem Autounfall vorbeugen?

Einige Tipps, um einem Autounfall vorzubeugen, sind:

  • Defensive Fahrweise: Eine defensivere Fahrweise reduziert das Risiko von Unfällen.
  • Verkehrsregeln beachten: Die Beachtung von Verkehrsregeln und Verkehrsschildern trägt zur Vermeidung von Unfällen bei.
  • Abstand halten: Ausreichender Sicherheitsabstand zum Vordermann verringert das Risiko von Auffahrunfällen.
  • Verkehrssituation einschätzen: Eine vorausschauende Fahrweise und das Einschätzen von Verkehrssituationen reduzieren das Risiko von Unfällen.
  • Fahrzeugwartung: Regelmäßige Fahrzeugwartung verhindert technische Defekte, die zu Unfällen führen können.
  • Alkohol und Drogen vermeiden: Fahren unter Einfluss von Alkohol oder Drogen ist nicht nur gefährlich, sondern auch strafbar.



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