B-Führerschein - welche Kosten kommen auf Sie zu? Dürfen Sie damit Anhänger fahren und wie viele Pflichtstunden gibt es?

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 9. Januar 2024

Der Führerschein der Klasse B ist wohl der wichtigste der in 2013 definierten Führerscheinrichtlinien mit ihren 16 Führerscheinklassen. Mit dieser Klasse besitzt der Inhaber die Erlaubnis, Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von höchstens 3500 Kilogramm zu führen. Die Fahrzeuge müssen dabei für die Beförderung von höchstens 8 Personen dienen können. Wer Anhänger über 750 kg ziehen will muss aufpassen. Denn das hängt vom Zugfahrzeug ab. Eventuell ist die Klasse BE erforderlich.

Mit Besitz des B-Führerscheins erhält man automatisch die Führerscheine der Klassen AM und L

Führerschein (© Andreas F. / fotolia.com)
Führerschein (© Andreas F. / fotolia.com)
Wer den Führerschein der Klasse B in den Händen hält, besitzt damit automatisch auch die Führerscheinklassen AM und L. Der Besitzer eines solchen Führerscheins kann Quads ohne irgendwelche Einschränkungen lenken. Der Führerschein ist im Übrigen unbegrenzt gültig, lediglich das Dokument mit Lichtbild muss alle 15 Jahre erneuert werden. Es existiert ein zweijährige Probezeit.

Welche Fahrzeuge finden sich in der Klasse AM?

Mit der Führerscheinklasse  AM, die die Klasse B beinhaltet, ist es möglich, die folgend aufgelisteten Fahrzeuge zu lenken. 

  • Krafträder, also Fahrräder mit Hilfsmotor, die eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h aufweisen. Sie dürfen höchstens  50 ccm Hubraum haben, wenn es sich um einen Verbrennungsmotor handelt.
  • Zweirädrige Kleinkrafträder, will heißen Mopeds sowie Mokicks deren maximale Geschwindigkeit  45 km/h nicht überschreitet sowie maximal 50 ccm Hubraum  beim Verbrennungsmotor beziehungsweise höchstens 4 kW Nennleistung, wenn es ein Elektromotor ist.
  • Trikes, also dreirädrige Kleinkrafträder mit höchstens 45 km/h und nicht mehr als 50 ccm Hubraum bei einem Fremdzündungsmotor. Wenn es sich um Verbrennungsmotoren oder Elektromotoren handelt,  4 kW Nennleistung.
  • Quads, will heißen vierrädrige Leichtkraftzeuge, Höchstgeschwindigkeit  45 km/h, höchstens 50 ccm Hubraum bei Fremdzündungsmotoren. Wenn es sich um andere Verbrennungsmotoren oder Elektromotoren handelt, dürfen sie maximal 4 kW Nennleistung aufweisen. Die Leermasse darf maximal 350 kg, ohne die Batterien sein.

Aus der Klasse L

  • Zugmaschinen aus dem land- oder forstwirtschaftlichen Bereich, die höchstens 40 km/h sind, und auch mit Anhänger mit maximal 25 km/h im Gespann.
  • Selbstfahrende Futtermischwagen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen
  • Stapler sowie andere Flurförderfahrzeuge mit maximal 25 km/h sowie Anhänger

Es existiert für Angehörige von anerkannten Rettungsdiensten, Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr, des technischen Hilfswerks und des Katastrophenschutzes eine ganz besondere Regelung. Diese Fahrer dürfen Fahrzeuge mit Anhänger lenken, die mit ihrer Gesamtmasse bis zu 4750 Kilogramm ausmachen. Auch die Einsatzfahrzeuge dürfen sie lenken. Dazu hat der Fahrer den Führerschein der Klasse B aber schon wenigstens 24 Monate in der Tasche, außerdem muss er in die Technik des Fahrzeuges eingewiesen sein. Auch um eine praktische Prüfung, die die Einweisungen bescheinigt, kommt der Fahrer nicht herum.

Führerscheinklasse B – Voraussetzung für andere Führerscheinklassen

Die Führerscheinklasse stellt sich als die Führerscheinklasse dar, um die ein Kraftfahrer nicht herum kommt. Sie ist die Voraussetzung für eine ganze Reihe von Fahrerlaubnissen für andere Führerscheinscheinklassen. Ein sogenannter „Vorbesitz“ der Führerscheinklasse B ist zwingend notwendig, um zu Prüfungen für die Klassen BE, B96, C1 Und C sowie D1 und D zugelassen zu werden. Eigentlich schreibt der Gesetzgeber ein Mindestalter von 18 Jahren vor. Erst zu diesem Zeitpunkt kann der Fahrschüler zur praktischen Prüfung zugelassen werden. Der Gesetzgeber kennt mittlerweile aber auch das Modell „Begleitetes Fahren“ Hier ist es möglich, schon mit 17 Jahren ein Auto, auch mit Anhänger, zu lenken. Einzige Voraussetzung ist eine begleitende Person, die im Besitz eines entsprechenden Führerscheins der Klasse B ist. Außerdem gibt es noch bestimmte Berufsgruppen, auf die ebenfalls gewisse Sonderregelungen angewandt werden. Alle  Auszubildenden in einem Betrieb, der zur staatlich anerkannten Fachkraft im Fahrbetrieb oder aber zum anerkannten Berufskraftfahrer ausbildet, auch ähnliche Betriebe, können beispielsweise Busführerscheine, auch LKW-Führerscheine früher absolvieren, als es die Gesetze eigentlich bestimmen. Regulär kann man mit dem Besuch der Fahrschule ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters beginnen, die theoretische Prüfung darf frühestens drei Monate vor dem 17. oder eben dem 18. Geburtstag stattfinden, die praktische Prüfung erst ab dem eigentlichen Termin, dem Geburtstag.

Wie bekommt man den Führerschein der Klasse B?

Fahrschule-Theorie (© sauerlandpics / fotolia.com)
Fahrschule-Theorie (© sauerlandpics / fotolia.com)
Neben den Fragen nach Alter, Sehfähigkeit und Gesundheit sowie einem Kurs für die Führerscheinklassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T, nämlich die „Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen“, die von der Fahrerlaubnisverordnung FeV vorgeschrieben ist, ist das größte Hindernis zum Erwerb des Führerscheins logischerweise die Prüfung. Die kostet einmal viel Geld, man rechnet etwa 2000 bis 2500 Euro, zum Zweiten wird es den Fahrschülern auch nicht gerade einfach gemacht. Die Unterrichtung in der Theorie umfasst grundsätzlich 12 Doppelstunden – eine Doppelstunde dauert 90 Minuten – sowie zusätzlich zwei Doppelstunden, in denen zusätzliche Themen behandelt werden. Sollte der Schüler bereits im Besitz der Führerscheinklasse A1 sein, wird der Umfang der theoretischen Muss-Stunden nur 6 Doppelstunden für den Grundlagenstoff ausmachen, die Doppelstunden Zusatzstoff bleiben erhalten. Immer wird der theoretische Test aus dreißig zufällig ausgewählten Fragen aus dem Fragenkatalog bestehen. Die Prüfung findet unter Aufsicht eines TÜV- oder auch DEKRA-Prüfers statt, heutzutage immer am PC, beziehungsweise digital. Das „Multiple-Choice-Verfahren“ erlaubt mehrere, vorgegebene Antworten für eine Frage. Der Prüfling, der mehr als 10 Fehlerpunkte aufweist, oder zwei Fragen mit einer Wertigkeit von 5 Fehlerpunkten falsch beantwortet hat, ist raus aus dem Spiel. Nach zwei Wochen hat er die Möglichkeit die, allerdings kostenpflichtige, Prüfung zu wiederholen. Wer auf den Schein B erweitert, muss nur 20 Fragen beantworten, darf jedoch nur 6 Fehler machen.

Wie sieht die praktische Ausbildung aus?

In der praktischen Ausbildung existieren die herkömmlichen Übungsstunden sowie die Sonderfahrten. Die Sonderfahrten umfassen fünf Stunden Fahrt auf Überlandstrecken, 4 Stunden Fahrt auf Autobahnen, 3 Stunden Fahrt bei Dunkelheit. Die Zahl der Fahrstunden, auch die der Sonderstunden, die er bei auftretenden Mängeln, Unsicherheiten durchaus erhöhen kann, liegen in der individuellen Fähigkeit des einzelnen Fahrschülers, seiner Geschicklichkeit, seiner Sicherheit, seines Lernfortschritts, nach der Beurteilung des Fahrlehrers. Der ist also unter anderem der Schlüssel zu einem preiswerten Führerschein. Eine Fahrstunde dauert 45 Minuten, die Sonderfahrten, ein wenig teurer, müssen auf alle Fälle absolviert werden. Der Ablauf der praktischen Ausbildung liegt ganz in den Händen des jeweiligen Fahrlehrers und seiner Fähigkeiten.  Die Prüfung in der Praxis wird mindestens 45 Minuten andauern, der Prüfer kann aber auch ohne weiteres die Fahrzeit verlängern.

Vorbereitung auf den Führerschein der B-Klasse

Vorbereiten kann man sich vor allem im theoretischen Bereich, wo es eine Unmenge von Lernmaterialien und Lernmöglichkeiten, auch außerhalb der Fahrschule in Literaturhandel oder Internet gibt. Natürlich wird in erster Linie die Fahrschule die Lernmittel an die Hand geben, die notwendig sind, um die Prüfung glatt zu bestehen. Um ein wenig büffeln wird man aber nicht herum kommen.

 

 

 

 

 

 

 

 




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