Betriebserlaubnis beantragen / verloren / erloschen

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 17. Januar 2024

Damit ein Fahrzeug im Straßenverkehr geführt werden darf, muss es zugelassen werden. Dies umfasst auch die an dem Wagen verbauten Teile. Schließlich gibt es bestimmte Vorgaben hierzulande, denen ein Fahrzeug entsprechen muss. Daher muss man eine Betriebserlaubnis beantragen, wenn Veränderungen an dem Fahrzeug vorgenommen wurden.

Betriebserlaubnis beantragen - wozu? 

Die in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge müssen bestimmten Vorgaben gerecht werden, damit die Sicherheit im Straßenverkehr gewährleistet werden kann. Auch für die einzelnen Fahrzeugteile gibt es Richtlinien zu beachten. Wer sich an einen Händler wendet, um ein Fahrzeug zu kaufen, muss sich keine Gedanken machen, eine Betriebserlaubnis beantragen zu müssen. Die Fahrzeuge gehen in Serienproduktion, bei der natürlich alle gültigen Vorgaben bereits berücksichtigt werden.

Wichtig wird eine solche Betriebserlaubnis aber, wenn man selbst Umbauten an dem Fahrzeug vornimmt, oder diese durch eine Werkstatt in Auftrag gibt. Es sind also regelmäßig die Tuning-Freunde, die eine Betriebserlaubnis beantragen müssen, da sie ihr Fahrzeug ein wenig nach ihren eigenen Vorstellungen verändert haben.

Natürlich darf nicht uneingeschränkt alles am Fahrzeug verändert werden. Tut man dies doch und das Fahrzeug wird dadurch zu einem Risiko im Straßenverkehr, kann die allgemeine Betriebserlaubnis entzogen werden. Und das gilt sowohl für Autos, als auch für Motorräder.

Betriebserlaubnis - was ist das?

Betriebserlaubnis beantragen (© Daniel Ernst / fotolia.com)
Betriebserlaubnis beantragen (© Daniel Ernst / fotolia.com)
Die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) regelt, wann ein Fahrzeug zugelassen wird. Es gibt die allgemeine Betriebserlaubnis und die Einzelbetriebserlaubnis.

Die allgemeine Betriebserlaubnis wird dem Hersteller nach einer Prüfung ausgestellt. Sie gestattet ihm, Fahrzeuge serienmäßig herzustellen und auf öffentlichen Straßen in Betrieb zu nehmen. Das Kraftfahrt-Bundesamt entscheidet über die Erteilung der allgemeinen Betriebserlaubnis. Voraussetzung ist eine durch einen Sachverständigen oder durch einen anderen Befugten durchgeführte Prüfung sowie die Vorlage aller notwendigen Dokumente.

Betriebserlaubnis - wann erforderlich?

Es kann unterschiedliche Gründe geben, warum man eine Betriebserlaubnis beantragen möchte. Zu den Hauptgründen gehören:

  • Es handelt sich um ein altes Kleinkraftrad: Dann ist die Betriebserlaubnis oftmals nicht mehr vorhanden. Dies kann der Fall sein bei Modellen, die noch aus der ehemaligen DDR stammen. Für Simson und andere Modelle muss dann eine Betriebserlaubnis erneut beantragt werden, damit das Zweirad uneingeschränkt genutzt werden kann.
  • Es wurden Veränderungen an dem Fahrzeug vorgenommen: Wer gerne an seinem Fahrzeug rumschraubt oder rumschrauben lässt, riskiert dadurch eventuell seine Betriebserlaubnis. Ist diese durch die Veränderungen und Umbauten erloschen, muss sie neu beantragt werden.

§ 19 StVZO

Nähere Angaben zur Wirksamkeit und zum Erlöschen der Betriebserlaubnis macht § 19 Absatz 2 StVZO:

„Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

  1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
  2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
  3. das Abgas- und Geräuschverhalten verschlechtert wird.“

Betriebserlaubnis verloren - was tun?

Es ist nicht zwingend notwendig, die Betriebserlaubnis komplett neu zu beantragen, wenn diese verlegt wurde. Hier kann eine Anfrage beim Hersteller weiterhelfen, sofern man diesem die benötigten Angaben wie Modell und Fahrgestellnummer mitteilen kann. Die Anfrage für das Ersatzdokument kann bequem über das Telefon oder auch online erfolgen. Der Hersteller wird dann das Ersatzdokument ausstellen.

Sollte der Hersteller nicht mehr aktiv sein, kann man sich alternativ auch an den TÜV wenden zwecks Ersatz-Betriebserlaubnis. Der TÜV wird jedoch eine genaue Prüfung des Fahrzeugs durchführen, ehe eine neue Betriebserlaubnis ausgestellt wird.

Es ist davon abzuraten, ein Kraftfahrzeug zu fahren, für das, aus welchem Grund auch immer, keine Betriebserlaubnis vorliegt. Ansonsten begeht man eine Ordnungswidrigkeit, für die ein Verwarngeld erhoben werden kann.

Betriebserlaubnis - Antrag

Wegweiser Kraftfahrtbundesamt (© kamasigns / fotolia.com)
Wegweiser Kraftfahrtbundesamt (© kamasigns / fotolia.com)
Das Kraftfahrt-Bundesamt ist die erste Anlaufstelle für alle, die eine Betriebserlaubnis beantragen wollen.

Damit die Beantragung möglichst reibungslos und zeitsparend ablaufen kann, sollte verschiedene Angaben bereitgehalten werden:

  • Kontaktdaten des Fahrzeughalters zwecks Rückfragen
  • Baujahr des Fahrzeugs
  • Fahrzeugtyp
  • Fahrgestellnummer

Pro Fahrzeug wird durch das Kraftfahrt-Bundesamt eine Gebühr von 17,67 Euro erhoben für die Ausstellung der Betriebserlaubnis. Dabei spielt es keine Rolle, um welchen Fahrzeugtyp es sich genau handelt.

Was ebenfalls in jedem Fall vorgelegt werden muss, wenn man eine Betriebserlaubnis beantragen möchte, ist eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung. Diese gibt eindeutig wieder, dass das Fahrzeug dem Antragsteller gehört und nicht gestohlen wurde. Hilfreich ist hier der Kaufvertrag des Fahrzeugs, um die eigenen Angaben zu untermauern.

Fahren ohne Betriebserlaubnis

Die Betriebserlaubnis dient also als Nachweis darüber, dass das Fahrzeug im Straßenverkehr zulässig ist und alle Vorschriften eingehalten wurden, um es im Straßenverkehr führen zu können. Für alle Ausrüstungsteile und auch die technischen Besonderheiten des Fahrzeugs muss eine Betriebserlaubnis ausgestellt werden. Dies geschieht entweder serienmäßig bei der Herstellung des Fahrzeugs oder nachträglich, wenn Veränderungen vorgenommen wurden.

Wer hier nachlässig ist, sein Fahrzeug beispielsweise tuned und dann ohne Betriebserlaubnis unterwegs ist, sieht bei einer Kontrolle einige Probleme auf sich zukommen.

Gestützt wird dies auf § 19 Straßenverkehrszulassungsordnung, wonach Kraftfahrzeuge, aber auch Anhänger, in Deutschland nur mit Betriebserlaubnis im Straßenverkehr geführt werden können. Die Betriebserlaubnis muss auch immer dabei sein, wenn man mit dem jeweiligen Fahrzeug unterwegs ist.

Besitzt man eine Betriebserlaubnis, kann diese aber bei einer Kontrolle nicht vorweisen, gilt dies auch als Fahren ohne Betriebserlaubnis.

Zu rechnen ist mit einem Bußgeld. Dieses fällt entsprechend höher aus, wenn es sich bei dem Fahrzeug um einen Lkw oder Bus handelt. Darüber hinaus können auch weitere Strafen verhängt werden. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn man mit einem Fahrzeug unterwegs ist, das eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer darstellen kann. Wer ohne Betriebserlaubnis fährt, riskiert sogar Punkte in Flensburg!

Wann erlischt eine Betriebserlaubnis?

Eine Betriebserlaubnis kann nicht nur verloren gehen, sie kann auch erlöschen. Nähere Angaben hierzu macht wie bereits erwähnt § 19 Straßenverkehrszulassungsordnung.

Ein Erlöschen ist also möglich, wenn Fahrzeugteile entfernt oder hinzugefügt, verändert oder ausgetauscht werden. Dies muss dabei absichtlich und gezielt erfolgen und nicht etwa in Form einer erforderlichen Reparatur nach einem Unfall.

Ein Beispiel, wann die Betriebserlaubnis erlischt, ist etwa, wenn das (zulassungsfreie) Mofa zu einem zulassungspflichtigen) Leichtkraftrad umgebaut wird. Letztlich kann es jedoch verschiedene Faktoren geben, die zu einem Erlöschen führen können, etwa die komplette Veränderung der ursprünglichen Fahrzeugart oder die Erhöhung von Emissionswerten des Fahrzeugs durch bauliche Veränderungen.

Wichtig: Trotz Erlöschen der Betriebserlaubnis kann die Zulassung dennoch weiterhin bestehen.

Betriebserlaubnis wiedererlangen - Häufige Fragen (FAQ)

Was bedeutet Betriebserlaubnis und welche Gesetze sind relevant?

Die Betriebserlaubnis ist eine amtliche Genehmigung, die bestätigt, dass ein Fahrzeug oder ein Betrieb den gesetzlichen Anforderungen entspricht und daher in Betrieb genommen werden darf. Bezogen auf Fahrzeuge in Deutschland ist sie im § 19 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geregelt.

Einige relevante Gesetze sind:

  • StVZO: Dieses Gesetz regelt die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr und enthält wichtige Bestimmungen zur Betriebserlaubnis.
  • Straßenverkehrsgesetz (StVG): Es enthält allgemeine Bestimmungen zum Straßenverkehr, einschließlich der Pflichten der Fahrzeugführer und der Haftung bei Verkehrsunfällen.
  • Produktsicherheitsgesetz (ProdSG): Dieses Gesetz enthält Vorschriften zur Sicherheit von Produkten, einschließlich Fahrzeugen, und kann daher auch relevant sein.

Wann wird eine Betriebserlaubnis entzogen und wie kann man sie wiedererlangen?

Die Betriebserlaubnis kann aus verschiedenen Gründen entzogen werden, beispielsweise wenn das Fahrzeug oder der Betrieb nicht mehr den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Beispiele hierfür können sein: technische Mängel, illegale Veränderungen am Fahrzeug oder eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit. Um die Betriebserlaubnis wieder zu erlangen, müssen Sie in der Regel folgende Schritte unternehmen:

  1. Ursache für den Entzug beseitigen: Sie müssen die Probleme, die zum Entzug der Betriebserlaubnis geführt haben, beheben. Dies kann zum Beispiel die Reparatur technischer Mängel oder die Rücknahme illegaler Veränderungen sein.
  2. Nachweis der Beseitigung: Sie müssen nachweisen, dass die Probleme behoben wurden. Dies geschieht in der Regel durch eine Überprüfung durch einen anerkannten Sachverständigen (z.B. TÜV).
  3. Antrag auf Wiedererteilung: Sie müssen einen Antrag auf Wiedererteilung der Betriebserlaubnis bei der zuständigen Behörde stellen. Dabei müssen Sie den Nachweis der Beseitigung der Probleme vorlegen.

Die genauen Anforderungen können je nach Einzelfall und Behörde variieren. Es ist daher ratsam, sich an einen erfahrenen Anwalt zu wenden.

Welche Strafen drohen, wenn man ohne Betriebserlaubnis fährt oder einen Betrieb ohne gültige Erlaubnis betreibt?

Das Fahren ohne Betriebserlaubnis oder der Betrieb eines Betriebs ohne gültige Erlaubnis ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Nach dem § 19 StVZO drohen in der Regel Bußgelder von bis zu 50 Euro. Bei wiederholten Verstößen können jedoch auch höhere Bußgelder verhängt werden.

Es kann auch zu Punkten in Flensburg und sogar zu einem Fahrverbot kommen, wenn durch das Fahren ohne Betriebserlaubnis eine erhebliche Gefährdung des Straßenverkehrs besteht. Im Fall von gewerblichen Betrieben kann ein Verstoß gegen das Betriebserlaubnisrecht auch zu erheblichen Bußgeldern, Betriebsuntersagungen und sogar zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.

  • Bußgeld: Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Betriebserlaubnis werden in der Regel mit einem Bußgeld geahndet.
  • Punkte in Flensburg: Bei schwerwiegenden Verstößen kann es zu Punkten im Fahreignungsregister (FAER) kommen.
  • Fahrverbot: In besonders schweren Fällen kann ein Fahrverbot verhängt werden.
  • Strafrechtliche Konsequenzen: Bei gewerblichen Betrieben können Verstöße gegen das Betriebserlaubnisrecht auch strafrechtliche Folgen haben.

Beispiel: Wenn ein Fahrzeug aufgrund von erheblichen Mängeln nicht mehr verkehrssicher ist und trotzdem weiterhin gefahren wird, kann dies als Gefährdung des Straßenverkehrs gewertet und mit einem Fahrverbot geahndet werden.




Ihre Spezialisten
INHALTSVERZEICHNIS

TOOLS

Gratis-eBook „Verkehrsrecht“


Alle Infos zum Verkehrsrecht!
Die wichtigsten Fragen zu Führerschein & Co!

  • Zulassung und Unfallrecht im Detail
  • Aktuelles zu Ordnungswidrigkeiten und MPU!
  • Kostenloser PDF-Download

Gratis-eBook „Fachanwalt finden“


Alle Infos zur Fachanwaltssuche!
Informationen und Tipps zur Fachanwaltssuche!

  • Was ist ein Fachanwalt?
  • Wichtige Infos zu Anwaltskosten, Beratungshilfe!
  • Kostenlos als PDF-Download