Blitzer Kosten – Tabelle 2024 – mit diesem Bußgeld und weiteren Folgen müssen Sie rechnen in Deutschland

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 3. April 2024

Für Autofahrer lauert überall die Gefahr, geblitzt zu werden, zumindest für diejenigen, die sich nicht an die Geschwindigkeitsregeln halten. Der Bußgeldkatalog wurde in den letzten Jahren mehrfach verschärft, zuletzt im November 2021. Vor allem die umgangssprachlich sog. Blitzer Kosten, also Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen, wurden stark angehoben. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung droht aber nicht nur ein saftiges Bußgeld, sondern auch Punkte in Flensburg sowie ggf. ein Fahrverbot. Für Fahranfänger drohen zudem ein Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre.

Bußgeldkatalog 2024: Wie hoch sind die Blitzer Kosten?

Blitzer Kosten (© Marcel Schauer - stock.adobe.com)
Blitzer Kosten (© Marcel Schauer - stock.adobe.com)
Alles wird teurer; auch das zu schnelle fahren, wenn man dabei erwischt wird. Deutschland galt bis vor einigen Jahren noch als eines der Länder in Europa, wo das zu schnelle fahren mit eher kleinen Bußgeldern sanktioniert wurde. Dies hat sich jedoch in den letzten Jahren geändert.

Die Bundesregierung hat den Bußgeldkatalog mehrfach verschärft. So sah der Bußgeldkatalog 2009 für einen Geschwindigkeitsverstoß innerorts von bis zu 10 km/h noch ein Bußgeld von 15 Euro vor, sind es mittlerweile 30 Euro, 26 bis 30 km/h zu schnell wurde damals mit einem Bußgeld von 100 Euro geahndet, mittlerweile sind es 180 Euro. Bei 41 bis 50 km/h zu schnell innerorts waren es seinerzeit 200 Euro, nunmehr sind es 400 Euro.

Tabelle: Blitzer Kosten innerorts

Nachfolgend der Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts:

Km/h zu viel

Bußgeld

Punkte

Fahrverbot

bis 10

30 €

0

-

11 – 15

50 €

0

-

16 – 20

70 €

0

-

21 - 25

115 €

1

-

26 -30

180 €

1

-

31 – 40

260 €

2

1 Monat

41- 50

400 €

2

1 Monat

51 – 60

560 €

2

2 Monate

61 – 70

700 €

2

3 Monate

mehr als 70

800 €

2

3 Monate

 

Hinweis:

Innerhalb geschlossener Ortschaften werden 3 km/h als Toleranz von der gemessenen Geschwindigkeit abgezogen.

In der Regel gibt es auch dann ein Fahrverbot, wenn man innerhalb von 1 Jahr zwei Verstöße mit mindestens 26 km/h zu schnell begangen hat.

Tabelle: Bußgeld außerorts / Autobahn

Nachfolgend der Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts:

Km/h zu viel

Bußgeld

Punkte

Fahrverbot

bis 10

20 €

0

-

11 – 15

40 €

0

-

16 – 20

60 €

0

-

21 - 25

100 €

1

-

26 -30

150 €

1

-

31 – 40

200 €

1

-

41- 50

320 €

2

1 Monat

51 – 60

480 €

2

1 Monat

61 – 70

600 €

2

2 Monate

mehr als 70

700 €

2

3 Monate

 

Hinweis:

Außerhalb geschlossener Ortschaften werden 3% Toleranz von der gemessenen Geschwindigkeit abgezogen. Bei Geschwindigkeiten unter 100 km/h werden 3 km/h abgezogen.

In der Regel gibt es auch dann ein Fahrverbot, wenn man innerhalb von 1 Jahr zwei Verstöße mit mindestens 26 km/h zu schnell begangen hat.

Fachanwalt.de-Tipp: Die vorgenannte Tabelle außerorts gilt auch für begangene Verstöße auf der Autobahn.

Geschwindigkeitsüberschreitung mit Anhänger

Die Blitzer-Kosten sind höher, wenn man den Verstoß bzw. die Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem Anhänger außerorts (Landstraße, Bundestraße oder auch auf der Autobahn) begangen hat.

Km/h zu viel

Bußgeld

Punkte

Fahrverbot

16-20

160 €

1

nein

21-25

175 €

1

nein

26-30

235 €

2

ja

31-40

340 €

2

ja

 

Geblitzt in der Probezeit – was droht?

Geblitzt außerorts (© Sven Grundmann - stock.adobe.com)
Geblitzt außerorts (© Sven Grundmann - stock.adobe.com)
Befindet man sich noch in der Probezeit, muss man umso achtsamer sein was die Geschwindigkeit angeht. Schließlich drohen Fahranfänger neben den o.g. Sanktionen weitere „Strafen“. Die Kosten unterscheiden sich nicht von den Blitzer-Kosten, die oben in den Tabellen niedergelegt sind. Die Bußgelder für Fahranfänger sind also die gleichen wie für alle anderen Personen.

Allerdings gibt es für Fahranfänger innerhalb der Probezeit, folgende weitere Konsequenzen, wenn man mit mindestens 21 km/h zu schnell fährt (A-Verstoß).

  • Probezeit wird um 2 Jahre verlängert; also von 2 Jahre auf 4 Jahre
  • man muss an einem Aufbauseminar teilnehmen

Bei Verstößen von bis 20 km/h (B-Verstoß) muss man in der Regel lediglich das Bußgeld zahlen. Begeht man jedoch 2 B-Verstöße in der Probezeit, wird die Probezeit ebenfalls um 2 Jahre verlängert und es gibt die Anordnung zur Teilnahme am Aufbauseminar.

Fachanwalt.de-Tipp: Begeht man einen weiteren A-Verstoß während der verlängerten Probezeit, gibt es eine Verwarnung und eine Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Begeht man einen weiteren A-Verstoß in der verlängerten Probezeit, wird die Fahrerlaubnis entzogen. In diesem Fall lohnt es sich immer einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu kontaktieren.

Strafe für Blitzer-App

Manche Autofahrer nutzen eine sogenannte Blitzer-App, um rechtzeitig vor einem Blitzer gewarnt zu werden. Viele dieser Autofahrer sind sich aber nicht bewusst, dass die Nutzung einer solchen App verboten ist. Hierbei handelt es sich zwar um keine Straftat, allerdings stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar.

§ 23 Abs. 1c StVO (Straßenverkehrsordnung) besagt nämlich, dass jede automatisierte Warnung vor Geschwindigkeitsmessanlagen illegal ist. Wenn man also ein solches Gerät benutzt, begeht man eine Ordnungswidrigkeit.

Die Folgen sind in diesem Fall:

  • Zum Einen gibt es ein Bußgeld von 75 Euro,
  • zum Anderen gibt es 1 Punkt in Flensburg.

Wie kann ein Anwalt helfen?

Bußgeldbescheid (© curtbauer - stock.adobe.com)
Bußgeldbescheid (© curtbauer - stock.adobe.com)
Ist man zu schnell gefahren und wurde dabei geblitzt, wird umgehend ein Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung eingeleitet. In den nächsten Tagen oder auch Wochen wird man als Betroffener ein entsprechendes Schreiben von der jeweiligen Verkehrsbehörde erhalten. Darin ist der Vorwurf enthalten, dass man zu schnell gefahren ist. Weiterhin sind Ort und Datum des angeblichen Verstoßes sowie Zeugen und/oder Beweismittel angegeben. Man hat dann die Möglichkeit, sich zur Sache zu äußern, allerdings hat man als Beschuldigter auch das Recht, zu schweigen. Eine andere Möglichkeit ist, dass man sich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht wendet, der sich um die Sache kümmert.

Hat man sich zur Sache geäußert oder auch nicht, erhält man in der Folgezeit einen Bußgeldbescheid (gelber Umschlag).

Gegen den Bußgeldbescheid kann man Einspruch einlegen. Allerdings beträgt die Frist hierzu lediglich 2 Wochen ab der Zustellung des Briefes. Das Zustellungsdatum ist handschriftlich auf dem gelben Umschlag notiert. Man sollte sich spätestens nach Erhalt des Bußgeldbescheides umgehend an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht wenden.

Wenn man eine Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrecht hat, wird diese die Kosten des Verfahrens (Anwalts- und auch Gerichtskosten) übernehmen. Man selbst hat lediglich die „Selbstbeteiligung“ zu zahlen, wenn es eine solche im Rechtsschutz-Vertrag gibt.

Der Rechtsanwalt wird sich nach der Beauftragung gegenüber der Behörde für Sie legitimieren und Einsicht in die Bußgeldakte nehmen. Eine Stellungnahme wird er noch nicht abgeben. Im Rahmen der Akteneinsicht wird sich dann herausstellen, ob der erhobene Vorwurf berechtigt ist oder, ob es den einen oder anderen Fehler gibt. Man kann also zu schnell gefahren sein und dennoch kann es Fehler geben, die dazu führen, dass die Messung als ungültig angesehen wird oder dergleichen. All dies kann man lediglich im Rahmen der Akteneinsicht erkennen. Von daher lohnt es sich immer, einen Rechtsanwalt einzuschalten, der die Angelegenheit vollumfänglich prüft.

Folgende Fehler kann es im Rahmen des Bußgeldverfahrens geben:

  1. Man selbst ist nicht der verantwortliche Fahrzeugführer gewesen, sondern eine andere Person
  2. Das Gerät, womit das Blitzerfoto geschossen wurde, ist nicht geeicht bzw. die Eichfrist ist abgelaufen.
  3. Das Blitzerfoto ist so undeutlich, dass man den Fahrer nicht erkennen kann.
  4. Das mobile Gerät, womit die Messung vorgenommen wurde, wurde nicht richtig aufgestellt.
  5. Die Messbeamten, die die Messung vorgenommen haben, sind nicht geschult oder nicht ausreichend geschult bzw. geschult, aber nicht für das Gerät, womit gemessen wurde.

Selbst wenn es keinen Messfehler gegeben hat und man ein Fahrverbot erhält, kann der Rechtsanwalt ggf. erreichen, dass die Behörde vom Fahrverbot absieht und stattdessen die Geldbuße erhöht. Ob eine solche Umwandlung von Fahrverbot in eine höhere Geldbuße möglich ist, hängt vom Einzelfall ab und vor allem, davon, ob man auf seinen Führerschein dringend angewiesen ist. Hierbei handelt es sich in der Regel um berufliche Gründe. Sodann spielt es eine Rolle, ob man in der Vergangenheit bereits ein Fahrverbot hatte oder nicht. Handelt es sich um das erste Fahrverbot, stehen die Chancen nicht schlecht, um eine Umwandlung hinzubekommen. Lesen Sie hier weiter, ob/wie man ein Fahrverbot umgehen kann.

 


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