EU – Führerschein beantragen - Welche Kosten kommen auf einen zu? Welche Vorteile hat der Führerschein?

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 17. September 2024

EU-Führerschein (© Sauerlandpics / fotolia.com)
EU-Führerschein (© Sauerlandpics / fotolia.com)
Die Einführung eines EU-weit gültigen Führerscheins ist lediglich die logische Konsequenz aus der Annäherung der Mitgliedsstaaten. In diesem Zusammenhang sind natürlich ebenso alle möglichen Dokumente betroffen. Eines bei denen es am meisten auffällt, ist der EU-Führerschein. Der einheitliche EU-Führerschein hilft nicht nur dabei, die zahlreichen Fälschungen der veralteten Führerscheine zu vereiteln, sondern auch, um den Verkehrspolizisten der EU- und EWR Mitglieder die Identifizierung einer gültigen Fahrerlaubnis beziehungsweise eines gültigen Führerscheins leichter zu machen.

Weiter geht und ging es darum, den Führerscheintourismus, der epidemische Ausmaße angenommen hatte, in den Griff zu bekommen. Nichtsdestoweniger ist es auch heute noch möglich, die MPU zu umgehen. Die Rechtsgrundlage für diese Gesetzesnovellierung einhergehend mit dem EU-Kartenführerschein ist auf die dritte Führerscheinrichtlinie der Europäischen Union zurückzuführen. Diese hat man in der Bundesrepublik von 2009 bis 2013 schrittweise umgesetzt. Im Jahre 2013 existierten noch etwa 110 verschieden Führerscheinformate.

Was ist festgehalten im EU-Kartenführerschein?

Manch einer mag misstrauisch sein gegenüber dem Kartenformat, das der EU-Führerschein aufweist. Zu sehr erinnert er an Speichermöglichkeiten für Informationen, die eigentlich niemanden, am wenigsten den, der den Führerschein kontrolliert, etwas angehen. Nun, den alten Schein kann man theoretisch bis 2033 behalten, wenn man bis dahin nicht 50 Jahre alt ist. Dann ist nämlich der Stichtag, an dem es für EU-Bürger nur noch EU-Führerscheine geben soll. Konventionell ablesen kann man auf der Karte bereits die grundlegenden Informationen. Den kompletten Namen, Geburtsdatum und -ort, Ausstellungs- und Ablaufdatum des Führerscheins, die Behörde, die den Schein ausgestellt hat, die Nummer dieses Führerscheins, ein Passfoto des Führerscheininhabers, die Unterschrift. Weiter sind auf dem EU-Führerschein vermerkt die unterschiedlichen Klassen, die der Inhaber führen darf, die dazugehörigen Schlüsselnummern. Die Angaben finden sich durchnummeriert.

Wer muss den EU-Führerschein beantragen?

Alle Führerscheine, nicht nur in Deutschland, sondern vielmehr in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, bis jetzt sogar in Großbritannien, sind nach dem 10.01.2013 in EU-Format ausgefertigt. Wenn ein Bürger seinen alten Ausweis verliert, er zerstört wird, sonstige Gründe vorliegen, die es wünschenswert scheinen lassen, einen neuen, scheckkartengroßen EU-Führerschein zu erhalten, ist dies mit geringen Wartezeiten jederzeit möglich. Ein Muss gibt es aber beim Umtausch nicht. Nichtsdestotrotz existiert eine Frist, nämlich das Jahr 2033. Bis dahin sollten keine Führerscheine, die ein anderes als das EU-Format haben, mehr unterwegs sein. Wer als Neubürger einen Wohnsitz in Deutschland anmeldet, einen Führerschein aus dem Ausland besitzt, hat diesen innerhalb von sechs Monaten umschreiben zu lassen. Hat er nicht vor, länger als 12 Monate in der Bundesrepublik zu bleiben, besteht die Möglichkeit, den ausländischen, alten Führerschein auf Antrag noch weitere 6 Monate zu nutzen. Wer mit einem nicht gültigen Führerschein unterwegs ist, begeht eine Straftat, die mit Geldstrafe und unter gewissen Umständen auch mit einer Freiheitsstrafe geahndet wird.

Besitzstandwahrung beim Umtausch über dem Alter von 50 Jahren

Beim Umtausch ist ein besonderer Umstand bei Betroffenen kurz vor oder nach dem 50. Geburtstag bemerkenswert. Die umfassende Besitzstandswahrung, die eigentlich zugesagt ist, wird eingeschränkt durch die Obergrenze von 50 Jahren. Möchte man hier alle seine Führerscheinklassen, die unter der Klasse 3 galten, übernehmen, wird die Schlüsselzahl 79 nötig. Die erhält man jedoch nur dann, wenn man auch die dann notwendigen Bescheinigungen vorlegt. Also ärztliche Gesundheitszeugnisse, Sehtest in sehr ausführlicher und exakter Beschreibung. Wer sich diese Untersuchungen sparen möchte, keine Zeugnisse und Gutachten einreicht, die Mitübertragung also nicht beantragt, wird von da an lediglich noch Kraftfahrzeuge bis 3500 Kilogramm zulässiger Gesamtmasse, welche zur Beförderung von maximal 8 Personen zuzüglich des Fahrzeugführers gebaut und ausgelegt sind, zuzüglich eines Hängers bis 3500 Kilogramm zulässiger Gesamtmasse führen dürfen. Der Grund für diese Regelung ist sehr einfach der, dass die Klassen, die mit dem alten Führerschein gefahren werden durften, in unseren Tagen anderen, strengeren Bedingungen unterliegen. Konkret geht es hier um die Führerscheinklassen C1, C1E, C, CE, die man mit dem neuen B-Führerschein nicht lenken darf.

Kosten und Vorteile des EU-Führerscheins

Geldscheine(© gina-sanders / fotolia.com)
Geldscheine(© gina-sanders / fotolia.com)
Ein EU-Führerschein ist zwangsläufig alle 15 Jahre zu erneuern, will heißen, der Name wird eventuell korrigiert, das Passfoto durch eine neuere Version ersetzt. Die Bearbeitungsgebühren für die Umschreibung, die bei der Behörde anfallen, machen in aller Regel etwa 35 Euro aus, für das biometrische Passfoto zahlt man, wenn man es im Automaten fotografieren lässt, zwischen 10 und 15 Euro, beim Fotografen kann es bis zu 20 Euro ausmachen. Die Beantragung des Führerscheins wird entweder beim Straßenverkehrsamt, auch beim Landratsamt oder dem Ordnungsamt der betreffenden Stadt oder Gemeinde möglich sein. Der neue Schein weist einige eindeutigen Vorteile auf, wenn er auch heftig kritisiert wurde. Doch mit dem EU-Führerschein wird es wesentlich weniger Ärger im europäischen Ausland geben, ist man beispielsweise im Urlaub und möchte ein Auto mieten. Mit dem neuen EU-Führerschein kann jeder Gesetzeshüter etwas anfangen. Es ist sogar möglich, dass man, ist man lediglich im Besitz eines alten Führerscheins, auf einen Beamten trifft, dem das Format, das Aussehen des Führerscheins vollkommen unbekannt ist. Das kann zu Bußgeld oder auch Fahrverbot führen, auf jeden Fall ist es eine ärgerliche Problematik.

Führerscheintourismus

Eines der hervorragendsten Themen unter Menschen, die den Führerschein entzogen bekamen, ihn unbedingt wieder haben möchten, ist die Möglichkeit, den Führerschein im EU Ausland machen zu können. Tatsache ist, dass dies in nur sehr beschränkten Umfang überhaupt möglich ist und zudem mit einem erheblichen Aufwand an Kosten und ebenso Mühe sowie Behördengängen verbunden ist. Grundsätzlich ist es Blödsinn, den Führerschein in einer ausländischen Fahrschule zu machen, solange man noch in der Bundesrepublik eine Sperre laufen hat. Der Schein, für den man vielleicht eine Menge Geld investiert hat, ist nicht mehr wert als das Stück Papier, auf dem er gedruckt ist. Nur wenn die Sperrfrist schon vorbei ist, kann man sich überlegen, doch, lediglich um die MPU zu umgehen, seinen Wohnsitz wenigstens für sechs Monate mit allem Drum und Dran, mit Steuern, Konto, etc. ins Ausland zu verlegen. Die Richter sind hier jedoch sehr hellhörig.

Warum sollte man die MPU absolvieren?

Das hervorragendste Argument ist, selbstverständlich vom Standpunkt des Gesetzgebers aus betrachtet, der, dass wenn jemand die MPU umgeht, ein gewünschter Lerneffekt nicht gegeben sei. Die medizinisch psychologische Untersuchung sei derartig strukturiert, dass sich hier ein wesentlicher Lerneffekt für den Verkehrssünder ergäbe.

FAQ zur Beantragung eines EU-Führerscheins

Was sind die Voraussetzungen für einen EU-Führerschein in Deutschland?

Nach der Europäischen Führerscheinrichtlinie 2006/126/EG und der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) in Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um einen EU-Führerschein zu erhalten:

  • Mindestalter: Für die Führerscheinklasse B (PKW) beträgt das Mindestalter 18 Jahre. In bestimmten Fällen, wie z.B. bei begleitetem Fahren, kann das Mindestalter auf 17 Jahre reduziert werden.
  • Wohnsitz: Sie müssen einen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben. Nach §7 FeV gilt eine Person dann als wohnhaft in Deutschland, wenn sie seit mindestens 185 Tagen hier lebt.
  • Gesundheitsprüfung: Sie müssen körperlich und geistig für das Fahren geeignet sein. Das kann durch eine ärztliche Untersuchung nachgewiesen werden.
  • Fahrausbildung: Sie müssen eine theoretische und praktische Fahrausbildung in einer anerkannten Fahrschule absolvieren und die entsprechenden Prüfungen bestehen.

Ein Beispiel hierfür wäre eine Person, die gerade 18 Jahre alt geworden ist, seit über 185 Tagen in Deutschland wohnt, alle notwendigen Gesundheitsuntersuchungen bestanden und die Führerscheinprüfungen erfolgreich abgelegt hat. Diese Person wäre berechtigt, einen EU-Führerschein in Deutschland zu beantragen.

Wie lange dauert der Prozess, um einen EU-Führerschein zu bekommen?

Die Dauer des Prozesses für den Erhalt eines EU-Führerscheins kann variieren. Es hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter wie schnell der Antragsteller die theoretische und praktische Ausbildung abschließt und die Prüfungen besteht. Im Allgemeinen sollte man jedoch mit einem Zeitraum von 3 bis 6 Monaten rechnen.

Kann ich einen EU-Führerschein bekommen, wenn ich bereits einen Führerschein in einem Nicht-EU-Land habe?

Ja, Sie können einen EU-Führerschein erhalten, auch wenn Sie bereits einen Führerschein in einem Nicht-EU-Land haben. Allerdings gelten dafür bestimmte Vorschriften. Nach §31 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) müssen Sie in der Regel eine Fahrprüfung in Deutschland ablegen. In einigen Fällen kann von der Prüfung abgesehen werden, wenn zwischen Deutschland und dem betreffenden Drittland ein entsprechendes Abkommen besteht.


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