Die Fahrerlaubnis als Nachweis der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 4. Januar 2024

Die Fahrerlaubnispflicht bedeutet, dass jemand, der ein Kraftfahrzeug führt, auch, bescheinigter Weise, eine Ahnung davon haben muss, wie er mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr umzugehen hat. Da Deutschland ein Mitglied der Europäischen Union ist, gelten auch deren Regeln. Sie sind im sogenannten EU-Recht niedergeschrieben. Dies sind die europäischen Fahrerlaubnisklassen.

Nationale Fahrerlaubnisklassen

Neben den europäischen Fahrerlaubnisklassen existieren aber auch noch, diese Regeln haben nur in Deutschland Gültigkeit, die nationalen Führerscheinklassen. Wer ein Kraftfahrzeug führt, ohne dabei die entsprechende Erlaubnis zu besitzen, macht sich einer Verkehrsordnungswidrigkeit nach dem Paragraphen 75 Nummer 4 in Verbindung mit Paragraph 4 Absatz 2 Satz 2 der Fahrerlaubnisverordnung schuldig.

Was ist ein Führerschein?

Führerschein (© fotodo / fotolia.com)
Führerschein (© fotodo / fotolia.com)
In unseren Tagen müsste es eher Führerkarte heißen, denn die relativ neuen Führerscheine sind nur scheckkartengroß. Der Führerschein versteht sich als eine Urkunde, ein amtliches Dokument, das bescheinigt, dass der Fahrzeugführer die Erlaubnis hat, das Fahrzeug zu führen, hinter dessen Lenkrad er sitzt. Das Gesetz sagt, dass der Führerschein immer dabei sein muss. Das ist geregelt in dem Paragraphen 4 Absatz 2 der Fahrerlaubnisverordnung FeV. Wenn eine Kontrolle seitens der Polizei erfolgt, ist man demnach verpflichtet, diese Urkunde vorzuweisen. Der Besitzer eines alten Führerscheins hat noch bis 2033 Zeit, diesen umzutauschen. 

Nicht mit jedem Führerschein darf jedes Fahrzeug benutzt werden.  

Für den deutschen Kraftfahrer sind in der Bundesrepublik zunächst die europäischen Führerscheinklassen wichtig, in Abgrenzung zu den nationalen Klassen. Die nationalen Führerscheinklassen, also die bundesdeutsche Erlaubnis, ein bestimmtes Fahrzeug zu führen, findet sich auf dem Führerscheindokument in kursiver Schrift abgedruckt.

Was heißt eigentlich „Führen eines Fahrzeuges?“

Im deutschen Recht steht festgeschrieben, dass wenn man ein Fahrzeug, genauso wie es richtig ist,  in Bewegung setzt und es auch fortbewegt – also das Fahrzeug lenkt – man das Fahrzeug führt. Dazu gehört, man nennt das erweiterte Rechtsprechung, auch, den Zündschlüssel umzudrehen, das Auto also in einen fahrbereiten Betriebszustand zu versetzen. Gemeint ist aber nicht das Steuern im Fahrzeug beim Schieben. Genauso wenig gilt das Sitzen im Fahrzeug bei nicht laufendem Motor als das „Führen eines Fahrzeuges“.

Europäische Führerscheinklassen

AM   

Die AM Klasse sind zwei oder auch dreirädrige Kraftfahrzeuge, ebenso Leichtkraftfahrzeuge mit vier Rädern. Sie dürfen nicht schneller als 45 km/h sein. Kleinkrafträder dürfen in Deutschland mit der entsprechenden Fahrerlaubnis ab 16 Jahren gefahren werden.

A1   

A1 sind Kraftfahrzeuge, die mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ aufwarten. Die Motorleistung darf 11kw nicht überschreiten, das Leistungsgewicht darf nicht höher als 0,1 kw pro kg sein. Die Klasse gilt auch für dreirädrige Fahrzeuge, deren Leistung nicht höher ist als 15 kw. Geführt werden dürfen diese ab 16 Jahren.

A2   

In A2 finden sich Krafträder mit einer Motorleistung, die 35 kW nicht überschreitet. Das Leistungsgewicht darf nicht größer sein 0,2 kW/kg. Es darf nicht  von einem Fahrzeug mit einer Motorleistung, die mehr als doppelt so hoch ist, herunter gedrosselt werden. Geführt werden dürfen diese ab 18 Jahren.

A   

Diese Klasse A gilt für alle Kraftfahrzeuge über der Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Genauso ist sie die Erlaubnis mit Beiwagen zu fahren, beziehungsweise Trikes, die eine Leistung von mehr als 15 kw haben. Ab 20 Jahre, Voraussetzung 2-jährige Fahrpraxis.

B1   

B1 ist der Führerschein für mehrspurige Kraftfahrzeuge, die nicht mehr als 550 kg Leermasse aufweisen. Unterschiedlich nach Land 16 oder 18 Jahre.

B   

Das ist die Klasse B für die herkömmlichen mehrspurigen Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und maximal 9 Sitzplätzen (einschließlich Fahrer). Je dem Land entsprechend ab 17 Jahren mit begleitetem Fahren.

C1   

C1 gilt die Klasse für ein mehrspuriges Kraftfahrzeug bis 7,5 t zulässiger Gesamtmasse, es darf höchstens  9 Sitzplätze aufweisen, einschließlich Fahrer. Ab 18 Jahren.

C   

Die Klasse C ist für mehrspurige Kraftfahrzeuge die mehr als 7,5 t zulässiger Gesamtmasse aufweisen und höchstens 9 Sitzplätze haben, einschließlich Fahrer. Ab 18 oder 21 Jahren.

D1   

Führerscheinklassen (© Fiedels / fotolia.com)
Führerscheinklassen (© Fiedels / fotolia.com)
Diese Klasse D1 ist für Omnibusse mit 10 bis 16 Sitzplätzen einschließlich Fahrer. In der Schweiz: 9 bis 16 und zwar ohne Fahrer,  höchstens 8 m Länge. Ab 21 Jahren.

D   

Führerschein D ist für Omnibusse mit mehr als 9 Sitzplätzen, den Fahrer dazu gezählt. Ab 21 oder 24 Jahren.

BE   

BE sind die Führerscheine für Züge aus B-Zugfahrzeug und Anhänger mit über 0,75 t zulässiger Gesamtmasse, wenn der Zug nicht unter Klasse B eingeordnet ist. Ab 17 oder 18 Jahren, jeweils nach Land.

C1E   

C1E Klasse ist gedacht für Züge aus C1-Zugfahrzeug und Anhänger mit über 0,75 t zulässiger Gesamtmasse genauso Züge aus B-Zugfahrzeug und Anhänger über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse. Ab 17 oder 18 Jahren.

CE   

Die Klasse CE für Sattelkraftfahrzeuge und Sattelzüge. Ab 18 Jahren.

D1E   

In Klasse D1E geht es um die Klasse für Lastkraftzüge aus einem D1-Zugfahrzeug sowie Anhänger mit mehr als 0,75 t an zulässiger Gesamtmasse. Ab 21 Jahren.

D   

Lastkraftzüge aus einem D-Zugfahrzeug und Anhänger mit mehr als 0,75 t zulässiger Gesamtmasse. Je nach Land ab den 21. oder 24. Lebensjahr.

Neben diesen europäischen Führerscheinklassen weist die nationale Gesetzgebung noch etliche andere Führerscheinklassen auf.

Fahrerlaubnis L und T

Die Fahrerlaubnis L und T gilt für die Land- und Forstwirtschaft, man kann den Schein ab 16 Jahren erhalten. Eine Erweiterung dieser Klasse ist die Fahrerlaubnisklasse T. Mit der dürfen Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h und auch selbstfahrende Arbeitsmaschinen, also beispielsweise Stapler gefahren werden. Auch die Klasse T kann mit 16 Jahren beantragt werden.

Sonderregelungen

Daneben gibt es noch zahlreiche Sonderregelungen, so das Begleitete Fahren mit 17 (BF17), den Modellversuch Klasse AM ab 15 Jahren, den Feuerwehrführerschein, die Ausnahmen von der Gewichtsbeschränkung, die diversen Sonderfahrerlaubnisse, auch die Sonderbestimmungen zum Führen von Mofas, schließlich verschiedene Führerscheinklassen in Schifffahrt, Luftfahrt, Schienenverkehr, letztlich die besonderen Fahrerlaubnisklassen der Bundeswehr.

Fahren ohne Schein

Hier muss unterschieden werden zwischen dem „Vergessen“ und dem Fahren ohne tatsächlich die verbriefte Fähigkeit zu besitzen. Fahren ohne Fahrerlaubnis ist in der Bundesrepublik eine Straftat nach dem Paragraphen 21 Straßenverkehrsgesetz. Auch wer ein Fahrverbot auferlegt bekommen hat, macht sich beim Führen eines entsprechenden Kraftfahrzeuges strafbar. Außerdem wird gegen Versicherungsbestimmungen verstoßen, so hat die Haftpflichtversicherung beispielsweise die Möglichkeit, Leistungen vom Versicherten zurückzufordern. Ohne eine entsprechende Fahrerlaubnis ein Fahrzeug zu bewegen ist nur auf privaten Grundstücken möglich, dabei muss der Eigentümer des Grundes sich einverstanden mit der Nutzung erklären, die Haftpflichtversicherung des Kfz darf nicht in Anspruch genommen werden.


Noch keine Bewertungen vorhanden




Ihre Spezialisten
INHALTSVERZEICHNIS

TOOLS

Gratis-eBook „Verkehrsrecht“


Alle Infos zum Verkehrsrecht!
Die wichtigsten Fragen zu Führerschein & Co!

  • Zulassung und Unfallrecht im Detail
  • Aktuelles zu Ordnungswidrigkeiten und MPU!
  • Kostenloser PDF-Download

Gratis-eBook „Fachanwalt finden“


Alle Infos zur Fachanwaltssuche!
Informationen und Tipps zur Fachanwaltssuche!

  • Was ist ein Fachanwalt?
  • Wichtige Infos zu Anwaltskosten, Beratungshilfe!
  • Kostenlos als PDF-Download