Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung - Was kostet der Führerschein zur Fahrgastbeförderung ?

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 1. Februar 2024

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nennt sich auch abgekürzt P-Schein, Personenbeförderungsschein oder umgangssprachlich Taxischein. Die Rechtsgrundlage findet sich in Paragraph 48 FeV niedergeschrieben. Einen Personenbeförderungsschein wird jeder Kraftfahrer benötigen, der gewerblich mit einem Kraftfahrzeug unterwegs ist. Wer allerdings die Führerscheinklasse D oder auch D1 besitzt, also Busfahrer ist, wird nicht gesondert eine solche Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen. In erster Linie werden diesen Schein benötigen Taxifahrer, Fahrer, die zur Überführung von Fahrzeugen engagiert sind, also Berufskraftfahrer, Fahrer von Krankenwagen, Menschen die Fahrdienste für andere Personen anbieten.

Welche Voraussetzungen gelten  für den P-Schein?

Taxi (© Daniel Fuhr / fotolia.com)
Taxi (© Daniel Fuhr / fotolia.com)
Die erste Voraussetzung ist selbstverständlich, dass der Antragsteller zumindest den Führerschein der Klasse B vorweisen kann und das Alter von 21 Jahren erreicht hat. Hier existieren Ausnahmeregeln für Auszubildende in Betrieben, die Fahrdienstleistungen anbieten. Bei einer Begrenzung auf das Führen von lediglich Krankenwagen, ist das Alter von 19 Jahren entscheidend. Wer als Fahrer eines Krankenwagen der Bundeswehr, Polizei, Bundespolizei, eines Krankenwagens des Katastrophenschutzes oder der Feuerwehren oder eines anerkannten Rettungsdienstes unterwegs ist, wer zu den Truppen der Mitglieder des Nordantlantikpakts gehört, wird den P-Schein nicht benötigen. Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist nicht als eigenständiger Führerschein zu betrachten.

Voraussetzung Führungszeugnis

Der Antragsteller wird ein Führungszeugnis des Bundeszentralregisters benötigen. In diesem Dokument finden sich alle gerichtlichen Maßnahmen, mit denen der Betroffene zu tun hatte, aufgelistet. Wie der Gesetzgeber vorschreibt und postuliert, sind in dem Führungszeugnis keine Jugendstrafen verzeichnet, die zum damaligen Zeitpunkt zur Bewährung ausgesetzt wurden, weiter seien ebenfalls keine Verurteilungen aufgelistet, die geringer ausgefallen seien als eine Freiheitsstrafe von drei Monaten beziehungsweise eben eine Geldstrafe von bis hin zu 90 Tagessätzen.

Eingeschränkt wird das Ganze durch ein „wenn keine weiteren Eintragungen vorhanden sind“. Nun ist es allgemein bekannt, dass die Behörden an Flughäfen, bei der Polizei, beim Zoll etc. vollkommen andere Zugriffsmöglichkeiten besitzen. Für die Behörden sind sicherlich nicht nur die juristischen Angelegenheiten im Leben eines Menschen ausschlaggebend. Das Führungszeugnis bietet ausreichende Möglichkeiten, hier auch andere Bewertungen zu manifestieren. Um ein Führungszeugnis zu beantragen genügt ein formloses Schreiben, eine Mail oder ein Fax an das Bundesamt für Justiz oder genauso an die zuständige Meldebehörde. Es müssen vermerkt sein die exakten Daten des Antragstellers, ein Personalausweis muss mitgesendet werden. Das Ausstellen des Führungszeugnisses wird mit 13 Euro zu Buche schlagen.

Voraussetzung geistige und körperliche Gesundheit

Doktor (© Bits and Splits / fotolia.com)
Doktor (© Bits and Splits / fotolia.com)
Im Paragraphen 48 Absatz 4 FeV ist verankert, dass die körperliche Eignung des Antragstellers belegt sein muss. Das hat seine guten Gründe. Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung bedeutet eine große Verantwortung im Straßenverkehr, der Öffentlichkeit gegenüber. So existiert die im 5-jährigen Turnus zu absolvierende Überprüfung für die Führerscheinklassen der LKW-Fahrer, also C, C1, CE sowie C1E, genauso wie für Busfahrer mit den Klassen D, D1, DE sowie D1E. Neben der allgemeinen körperlichen Gesundheit werden auch die Punkte Orientierungsleistung, Reaktionsleistung, Konzentrationsleistung, Belastbarkeit und Aufmerksamkeitsleistung abgefragt werden. Von Amts wegen können jederzeit genauere Nachfragen abgewickelt werden.

Gerade was die Suchtproblematik angeht, werden die untersuchenden Ärzte ein besonderes Augenmerk auf eventuelle Signale haben. Neben dem körperlichen Eignungstest ist ebenso eine psychologische Untersuchung notwendig. Grundsätzlich wird der Bewerber Probleme bekommen, wenn in seinem Gesundheits-Lebenslauf Krankheiten des Nervensystems oder Erkrankungen des Gehirns aufgezeigt werden. Handelt es sich um Epilepsie wird die Erteilung des Personenbeförderungsscheins nur möglich, wenn kein Anfallsrisiko mehr besteht, will heißen ungefähr fünf Jahre kein Anfall, ohne dass eine Therapie stattgefunden hätte. Kein vernunftbegabter Epilepsiekranker jedoch wird den P-Schein machen. Liegt eine Alkoholabhängigkeit vor, das bedeutet, der Betreffende ist bereits im Zusammenhang mit Alkohol im Straßenverkehr auffällig geworden, wird der Schein verweigert werden. Hier ist ein neuer Antrag erst nach Einhaltung vieler Auflagen, unter anderem einer 1-jährigen Zeit der absoluten Abstinenz, möglich.

Wer eine organische Psychose, eine Manie, Depressionen oder Schizophrenie diagnostiziert bekommt, wird keine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erhalten. Dasselbe gilt, wenn der Antragsteller in der Vergangenheit mit psychoaktiven Wirkstoffen zu tun hatte, unter Umständen gar eine Abhängigkeit vorliegt. Nach neuer Rechtsprechung ist übrigens Cannabis von dieser Regel, wie auch immer, ausgeschlossen. Natürlich kann hier nicht erschöpfend aufgezählt werden, was im individuellen Einzelfall von Entscheidung sein wird, auch eine Menge an körperlichen Gebrechen sind geeignet, ein Versagen des P-Schein wahrscheinlich zu machen. Hier sind grundlegend relevant je nach Ausmaß der Erkrankung zu nennen: Sehschwäche, hochgradige Schwerhörigkeit, Bewegungsbehinderungen, Herz- und Gefäßkrankheiten, Diabetes mellitus, weiter Nierenerkrankungen, auch eine Störung des Gleichgewichtssinns.

Voraussetzung Ortskundeprüfung

Eines der Hindernisse auf dem Weg zur Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, für manche ein unbesteigbarer Gipfel, ist die Ortskundeprüfung, die zwingend für den P-Schein abgelegt werden muss, wenn es für Krankenwagenfahrer und gewerbliche Mietwagenfahrer um ein Gebiet oder einen Ort geht, in dem mehr als 50 000 Menschen leben, beziehungsweise wenn es sich um einen Taxifahrer handelt, der immer eine Ortskundeprüfung zu bestehen hat. Und die kann ganz schön happig sein, je nach Prüfer, je nach Ortskunde des Befragten. Trotzdem immer mehr Taxifahrer heutzutage mit einem Navigationsgerät unterwegs sind, will es das Gesetz so, dass Taxifahrer dem Fahrgast nicht unzumutbare Wartezeiten auflasten, die aus der Programmierung des Navigationssystems oder mangelndem Ortskenntnissen bei Verkehrsproblem entstehen.

In der Prüfung können etwa 1000 Informationen über die Region und den Bezirk abgefragt werden, es dreht sich dabei hauptsächlich um Museen, Theater, Krankenhäuser und Altersheime, Behörden, Straßennamen, Gerichte, die Polizeistationen, Plätze, Hotels, Botschaften, Sehenswürdigkeiten und Touristenattraktionen. Die Prüfung selber wird in der Regel aus zwei Teilen bestehen. Die schriftliche Prüfung wird am Computer in der Prüfstelle mit dem Erlass der Prüfzulassung stattfinden, danach kommt die mündliche Ortskundeprüfung, die bis zu 60 Minuten dauern kann.

Je nachdem, wie groß die Stadt, Gemeinde, Kommune ist, wird diese Regel mehr oder weniger restriktiv angewandt. In Dörfern, auf dem Land, in sehr kleinen Gemeinden kann unter Umständen die mündliche Prüfung, auch die schriftliche Prüfung entfallen. Die Ortskundeprüfung wird jedoch immer nur für die begrenzte, dem Fahrer quasi zugewiesen Region gelten. Verlässt er diesen Bereich, um anderweitig derselben Arbeit nachzugehen, ist eine erneute Ortskundeprüfung zwingend notwendig. Wird man ohne gültigen P-Schein kontrolliert, muss man mit einer Geldbuße von bis zu 75 Euro und einer Eintragung mit einem Punkt in der Flensburger Verkehrssündendatei rechnen.
 

Kosten  Personenbeförderungsschein:

  • ärztliche Untersuchungetwa 140 Euro
  • Kosten für das Führungszeugnis 13 Euro
  • ärztliche Nachuntersuchung, alle 5 Jahre etwa 70 Euro
  • Antragskosten: etwa 40 Euro
  • P-Schein-Ausbildung etwa 50 Euro



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