Wie viele Fahrschule - Pflichtstunden für die Theorie und Praxis braucht man ?

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 27. Juli 2023

Um einen Führerschein zu erwerben, muss man zum Einen eine bestimmte Anzahl von Theoriestunden ableisten und zum Anderen eine bestimmte Anzahl an praktischen Pflichtstunden. Neben der Theorie wird also auch praktisch im Straßenverkehr geübt, wobei spezielle Fahrzeuge benutzt werden, in denen auch der Beifahrer, also der Fahrlehrer, die Werkzeuge zum Lenken und zum Betrieb des Fahrzeuges, also Bremse, Gaspedal und Kupplung zur Verfügung hat. Die Anzahl der Pflichtstunden beträgt 12, davon vier Stunden Fahrt auf einer Autobahn, drei  Stunden bei Dämmerung bzw. Dunkelheit sowie fünf Stunden auf einer Überlandstraße.

Fahrschule Pflichtstunden - Vorschriften

Die Unterrichtstunden, die anfallen, wenn man einen Kurs in einer Fahrschule belegt, weisen einen praktischen und einen theoretischen Teil auf, die zumeist parallel absolviert werden. Es verhält sich also nicht so, dass erst die Theorie abgeschlossen sein muss, bevor die praktischen Übungsstunden mit dem jeweiligen Fahrzeug beginnen. In der Fahrschüler-Ausbildungsordnung, genauer in dem § 5 Absatz 3 Anlage 4, wird exakt beschrieben, was die Mindestanforderungen für den Fahrunterricht in der Bundesrepublik sind. Die alte Klasse 3, die heute Klasse B heißt, also der herkömmliche Autoführerschein, wird nach der Ausbildungsordnung zumindest 12 Doppelstunden, will heißen jeweils zwei Mal 45 Minuten, ausmachen. Diese Zeit ist aufzuwenden für den Grundstoff der Theorie, dazu kommen zwei  Doppelstunden Zusatzstoff.

Pflichtstunden - Theorie

Fahrschule Pflichtstunden (© Sauerlandpics / fotolia.com)
Fahrschule Pflichtstunden (© Sauerlandpics / fotolia.com)
Die Theorie im Führerscheinkurs ist dazu gedacht, dem angehenden Autofahrer allgemeine Kenntnisse zur Verkehrssicherheit zu übermitteln. Die behandelten Fragen tauchen in der abschließenden Theorieprüfung auf, die im Übrigen in 38 Kapiteln genau 522 Grundsatzfragen sowie 471 Fragen zum Zusatzstoff beinhaltet. Ohne die bestandene theoretische Prüfung kann die praktische Prüfung nicht absolviert werden. Wichtig ist nur der Beleg über die Teilnahme am theoretischen Unterricht und die letztlich bestandene Prüfung. Dabei sind grds. 12 Stunden Grundstoff und 2 bis 4 Stunden Zusatzstoff erforderlich. Es gibt zum Beispiel im Internet durchaus Möglichkeiten, sich für die theoretische Prüfung zu qualifizieren. Bei der Prüfung muss bei der Beantwortung von 30 Fragen die Fehlerpunktzahl von 10 unterschritten werden. Hat man also weniger als 10 Fehlerpunkte, ist die theoretische Prüfung bestanden, wird man zur praktischen Prüfung mit dem Kraftfahrzeug zugelassen.

Nachfolgend eine Übersicht über die Pflichtstunden in der Theorie nach Führerscheinklassen:

Klasse Grundstoff Zusatzstoff Gesamt
B 12 2 14
A 12 4 16
A1 12 4 16
S 12 2 14
L 12 2 14
S 12 2 14

 

Klasse Erweiterung
Grundstoff
Zusatzstoff Gesamt
B 6 2 8
A 6 4 10
A1 6 4 10
S 6 2 8
L 6 2 8
S 6 2 8

Pflichtfahrstunden - Praxis

Auch die Pflichtfahrstunden sind mit einem Minimum an 12 Fahrstunden angegeben. Diese 12 Stunden teilen sich auf in Überlandfahrten, Fahrten auf Autobahnen sowie Fahrten bei Dunkelheit. Die Zahl der Stunden sind beim Motorradführerschein dieselben, auch die Aufteilung bleibt bestehen. Nun ist die Zahl der Stunden, die für Theorie oder Praxis aufgewendet werden müssen, jedoch ganz einfach vom jeweiligen Fahrschüler abhängig. Wenn der ausbildende Fahrlehrer den Eindruck hat, der Schüler wäre noch nicht für eine praktische Prüfung bereit, sein Verhalten beim Führen des Fahrzeuges wäre noch zu unsicher, so kann er ohne weiteres beschließen, die Zahl der Fahrstunden bis zur Prüfungszulassung zu erhöhen. Das erhöht natürlich auch den Preis des Führerscheins, denn die Stunden, in denen ein Fahrschulauto zur Verfügung gestellt wird, die Benzinkosten und andere Unkosten, nicht zuletzt die Bezahlung des Fahrlehrers, der einen verantwortungsvollen Job abliefert, machen die praktischen Stunden zum teuersten Faktor eines Kurses an einer Fahrschule. Einen Führerschein auf legalem Weg ohne den Besuch eines entsprechenden Kurses und der Prüfungen zu erwerben, ist in Deutschland nicht möglich. 

Für diverse Arten von Fahrzeugen, also Mofas, Leichtkrafträder, Motorräder, Autos und LKW gibt es verschiedene Vorschriften bezüglich der Pflichtstunden, die allgemein die Sonderfahrten umfassen.

  • Pflichtstunden Führerschein Klasse B: Hier sind zwölf Theoriestunden die Pflicht. Dazu drei Stunden Fahrt bei Nacht, vier Stunden Fahrt auf der Autobahn sowie fünf Stunden Überlandfahrt.
  • Pflichtstunden Führerschein Klasse BE: Es ist keine Theorie vonnöten, weil Klasse B schon erworben wurde. Nötig sind drei Stunden Überlandfahrt und eine Stunde Autobahn sowie eine Stunde Nachtfahrt.
  • Pflichtstunden Führerschein Klasse A: Hier müssen theoretisch zwölf Grundstoffstunden und vier Zusatzstoffstunden absolviert werden. In der Praxis sind es die gleichen Vorschriften wie für Führerschein Klasse B.
  • Pflichtstunden Führerschein Klasse A1: Erfordert die gleiche Anzahl an Pflichtstunden wie in der Klasse A.
  • Pflichtstunden Führerschein Klasse C1:Theorie sechs Stunden Grundstoffunterricht sowie ebenfalls sechs Stunden Zusatzstoffunterricht. In der Praxis werden drei Überlandfahrten, eine Nachtfahrt sowie eine Autobahnfahrt fällig.

Was sind die Pflichtstunden?

In den Stunden, die für die Überlandfahrt aufgewendet werden, ist es Aufgabe des Fahrlehrers, den Fahrschüler vertraut zu machen mit dem Fahren auf sogenannten Überlandstraßen, also Landstraßen. Es geht beim Unterricht um die Beschilderung als auch darum, längere Strecken zu überwinden, die Geschwindigkeit einschätzen zu lernen.

Im Verlauf der Zeit, die für die Autobahnfahrten aufgewendet werden, steht das Abfahren beziehungsweise das Auffahren und Einfädeln nach dem Reißverschlussprinzip, Überholmanöver, die Anfahrt eines Parkplatzes sowie Notfallsituationen im Vordergrund.

Bei der Nachtfahrt soll der Schüler sich mit der Beleuchtung des Fahrzeuges auseinandersetzen, die Unterschiede von Fernlicht und normalen Licht kennenlernen.

Die Preise für diese Pflichtstunden, die Sonderfahrten, sind im Übrigen höher als die für herkömmliche Fahrtstunden. 

Übungsstunden

Der Ausbildungsplan, nach dem der Fahrlehrer vorgeht, beinhaltet sechs Grundstufen. Die Pflichtfahrstunden und Sonderfahrten stehen an der vierten Stelle dieses Stufenplans. Begonnen wird mit Übungen zum Anfahren, Lenken, Bremsen und Schalten. Schließlich geht es um diverse Fahrmanöver im Straßenverkehr, schwierige Situationen. Der Durchschnitt der benötigten Fahrstunden liegt bei 30 bis 40. Das ist auch von Großstadt zu Region anders. In der Stadt benötigen die Fahrschüler, aufgrund der Verkehrsdichte, meist länger.

Autobahnfahrt

Autobahn (© Jürgen Fälchle - fotolia.com)
Autobahn (© Jürgen Fälchle - fotolia.com)
Hier wird das Auffahren und Verlassen der Autobahn geübt, es werden Überholmanöver trainiert. Immer ist auch Ziel, die Beherrschbarkeit des Fahrzeuges zu lernen.

Nachtfahrt

Die Fahrt findet in der Dämmerung beziehungsweise im Dunkeln statt. Der Fahrschüler ist gezwungen, sich mit der Beleuchtung eines Fahrzeuges auseinanderzusetzen.

Der Motorradführerschein

Der angehende Motorradfahrer wird sich in der ersten Phase des Trainings mit dem Motorrad und seiner Bedienung anfreunden. Ganz gerichtet nach dem, was der Schüler an Vorkenntnissen mitbringt, wird auch die Zahl der Übungsstunden variieren. Zu den Übungen gehören Slalom, das Anfahren an Steigungen, langsames Fahren in Schrittgeschwindigkeit, plötzliches Abbremsen, Ausweichmanöver. Auch hier beträgt die Anzahl der Pflichtstunden 12 inklusive der Sonderfahrten. Durchschnittlich benötigen die Schüler etwa 20-30 Übungsstunden, die Pflichtstunden inbegriffen.  Die Sonderfahrten sind dieselben wie auch beim Autoführerschein.




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