Falsch abbiegen - Welches Bußgeld bzw. welche Strafe hat man zu erwarten?

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 28. Mai 2022

Wer im Straßenverkehr als Autofahrer von einer Straße abbiegen möchte, muss auch immer auf andere Verkehrsteilnehmer wie Fahrradfahrer oder Fußgänger Rücksicht nehmen, um einen Unfall zu vermeiden. Welche Regeln dabei für die unterschiedlichen Abbiegevorgänge zu beachten sind und wann von einem „falsch abbiegen“ gesprochen werden kann, das ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt.

Für die verschiedenen Abbiegemanöver wurden bestimmte Regeln festgelegt, die für mehr Sicherheit im Straßenverkehr sorgen. Die Nichteinhaltung dieser Regeln wird je nach Schwere des Deliktes mit einem Bußgeld und ggf. einem Punkt im Flensburger Verkehrsregister geahndet. Die häufigsten Unfälle beim falschen Abbiegen passieren, wenn der Blick über die Schulter vergessen wurde, was in den Regeln zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer führt.

Was wird unter Abbiegen verstanden?

blaue Straßenschilder mit Abbiegerichtung (© fotomek / fotolia.com)
blaue Straßenschilder mit Abbiegerichtung (© fotomek / fotolia.com)
In der Straßenverkehrsordnung wird die Änderung der Fahrtrichtung nach rechts bzw. links in eine Kreuzung (auch Knotenpunkt genannt) oder in eine Einmündung als Abbiegen bezeichnet.

Was muss man beim Abbiegen beachten?

  • Abbiegeabsicht anzeigen

Die Absicht zum Abbiegen muss anderen Verkehrsteilnehmern rechtzeitig und korrekt angezeigt werden. Dieses ist mit dem jeweiligen Blinker anzukündigen und die Geschwindigkeit entsprechend zu verringern. Je nach geplantem Fahrtrichtungswechsel ist auch das frühzeitige Einordnen des Fahrzeuges erforderlich. Beim Blinken sollte darauf geachtet werden, dass der Blinker nicht zu früh gesetzt wird, da der Autofahrer bei einem Unfall möglicherweise eine Mitschuld von 50 % bekommt. Allerdings darf sich der Autofahrer auch nicht darauf verlassen, dass andere Autofahrer korrekt blinken. Im Falle eines Verkehrsunfalls aufgrund einer falschen Fahrrichtungsanzeige bekommt der falsch blinkende Autofahrer in den meisten Fällen die (Haupt-) Schuld.

  • Vorfahrt gewähren

Der abbiegende Autofahrer muss den entgegenkommenden Verkehr zunächst durchfahren lassen. Dieses gilt für Fahrradfahrer oder Fußgänger auf dem Bürgersteig. Eine Missachtung der Vorfahrtsregel zieht eine Strafe nach sich. So wird bei einem Abbiegemanöver ein Bußgeld von 20,00 Euro fällig, wenn entgegenkommende Verkehrsteilnehmer nicht durchgelassen wurden. Werden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder kommt es gar zu einer Sachbeschädigung, wird ein Bußgeld über 70,00 Euro bzw. 85,00 Euro fällig sowie ein Punkt im Flensburger Verkehrsregister eingetragen.

  • doppelte Rückschaupflicht

Vor dem Einordnen und Abbiegen muss sich der abbiegende Autofahrer nochmals vergewissern, dass der nachfolgende Verkehr durch den Abbiegevorgang nicht gefährdet wird (§ 9 Abs. 1 Satz 4, erster Halbsatz StVO). Der Blick über die Schulter ist Pflicht, es sei denn, eine Verkehrsgefährdung ist ausgeschlossen. Ein Blick in den Rückspiegel muss ebenfalls geworfen werden.

Verschiedene Abbiegemanöver

  • Nach rechts abbiegen

Wer nach rechts abbiegen möchte, sollte das Fahrzeug möglichst weit rechts auf der Fahrbahn einordnen. Fußgängern und Fahrradfahrern, aber auch Mofafahrern, die von rechts am abbiegenden Fahrzeug vorbei geradeaus weiter möchten, ist vor dem Abbiegen Vorfahrt zu gewähren. Gleiches gilt für Verkehrsteilnehmer, die entgegenkommen. Geschieht dies nicht, ist ein Bußgeld von 10,00 Euro möglich. Werden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder es kommt zu einem Unfall mit Sachschaden, erhöht sich das Bußgeld auf 30,00 Euro bzw. 35,00 Euro.

  • Nach links abbiegen

Autofahrer, die nach links abbiegen möchten, sollten ihr Fahrzeug möglichst mittig auf der Fahrbahn einordnen. Bei Fahrspuren mit nur einer Fahrtrichtung erfolgt die Einordnung möglichst weit links. Schienenfahrzeuge dürfen durch den Abbiegevorgang nicht behindert werden. Auch hier gibt es ein Bußgeld von 10,00 Euro bei nicht ordnungsgemäßem Einordnen bzw. ein Bußgeld von 30,00 Euro bzw. 35,00 Euro bei einem Unfall mit Sachschaden oder einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer.

  • Grünpfeilregelung

Ist direkt neben einer Ampel ein Schild mit einem grünen Pfeil angebracht, darf der Autofahrer hier trotz roter Ampel nach rechts abbiegen. Dazu muss er zunächst an der Haltelinie bzw. Ampel mindestens für drei Sekunden anhalten und sich überzeugen, dass kein anderer Verkehrsteilnehmer durch den Abbiegevorgang gefährdet oder behindert wird. Hält der Autofahrer nicht an der Haltelinie, wird dieses mit einem Bußgeld von 70,00 Euro und einem Punkt im Flensburger Verkehrsregister geahndet. Werden durch den Abbiegevorgang andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, wird dieses mit einem Bußgeld von 100,00 Euro bestraft. Eine Verpflichtung, direkt an einer Ampel mit Grünpfeil abzubiegen, besteht jedoch nicht. Autofahrer können trotz des Grünpfeils auch warten, bis die Ampel auf Grün umspringt.

  • Mehrspuriges Abbiegen

Das korrekte Abbiegen ist etwas komplizierter, wenn mehrere Fahrspuren vorhanden sind. Dabei können markante Punkte auf der Straße (z. B. Bordsteine, Spurenanzahl auf der rechten bzw. linken Seite) eine Orientierung geben. So weiß der Autofahrer zu jeder Zeit, auf welcher Spur sich sein Fahrzeug befindet und biegt nicht versehentlich auf der falschen Spur ab.

  • Voreinander Abbiegen

Linksabbiegen (© PictureP. - fotolia.com)
Linksabbiegen (© PictureP. - fotolia.com)
In den meisten Situationen läuft das Abbiegen ohne Probleme ab, wenn man die Vorfahrt der entgegenkommenden Fahrzeuge z. B. beim Linksabbiegen berücksichtigt. Zu Verwirrungen kann es kommen, wenn beide Fahrzeuge die Absicht haben nach links abzubiegen. Die Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass Fahrzeuge, die einander entgegenkommen und beide nach links abbiegen möchten, voreinander abbiegen müssen. Lediglich, wenn die „Verkehrslage oder die Gestaltung der Kreuzung“ es erfordern, dürfen beide Fahrzeuge „erst dann abbiegen, wenn sie aneinander vorbeigefahren sind.“ (§ 9 StVO)

Diese Regelung gilt sowohl für Kreuzungen ohne Ampeln, wie auch mit Ampel. Bei einer Verkehrsregelung mit Ampel müssen Autofahrer vor dem Abbiegen zunächst an der Haltelinie warten, bis die Ampel auf Grün umschaltet. Bei Stoppschildern müssen Autofahrer an der Haltelinie mindestens für drei Sekunden stoppen. Erst wenn die Verkehrssituation es zulässt, ist ein Abbiegen möglich.

Welche Strafe gibt es, wenn man falsch abgebogen ist?

Der Bußgeldkatalog sieht für Autofahrer, die im Straßenverkehr falsch abbiegen, folgende Strafen vor:

Vergehen Bußgeld Punkte
Beim Abbiegen den Blinker nicht gesetzt 10 EUR  
Vor dem Abbiegen nicht den nachfolgenden Verkehr
beachtet bzw. sich nicht rechtzeitig genug eingeordnet
(keine Gefährdung anderer)
10 EUR  
Falsch eingeordnet 10 EUR  
- Gefährdung anderer 30 EUR  
- Sachbeschädigung 35 EUR  
Linksabbiegen: nicht vor dem entgegenkommenden,
linksabbiegenden Fahrzeug (trotz Möglichkeit) abgebogen
   
- keine Gefährdung anderer 10 EUR  
- Gefährdung anderer 70 EUR 1
Abgebogen, ohne entgegenkommendes, geradeaus
fahrendes Fahrzeug Vorfahrt zu gewähren
   
- keine Gefährdung anderer 20 EUR  
- Gefährdung anderer            70 EUR 1
- Sachbeschädigung 85 EUR 1

An einer Ampel mit Grünpfeil beim Rechtsabbiegen

   
- Grünpfeil-Regel missachtet 10 EUR  
- vor dem Abbiegevorgang nicht angehalten 70 EUR 1

- vorfahrtberechtigte Fußgänger oder Fahrradfahrer be-

  hindert
100 EUR 1

- Unfall verursacht mit vorfahrtsberechtigtem Fahrzeug-

  verkehr
120 EUR 1

- Gefährdung vorfahrtsberechtigter Fußgänger oder

  Fahrradfahrer
150 EUR 1



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