Flurfördermittelschein: Rechtliche Sicherheit für wichtige Jobs in der Logistik

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 2. Oktober 2024

Für viele moderne Berufe ist es notwendig, dass bestimmte Lizenzen oder gar Führerscheine vorhanden sind und genutzt werden können. Der Flurfördermittelschein, der im Volksmund einfach „Staplerschein“ genannt wird sorgt dafür, dass alle Inhaber und Inhaberinnen die Besonderheiten sowie als auch die spezifischen Funktionen der Flurförderfahrzeuge kennen. Damit ist es möglich, dass zahlreiche Berufe in der Logistik ausgeübt werden können.

Wichtig ist es, dass man nicht nur über den entsprechenden Flurmittelförderschein verfügt, sondern auch über die entsprechenden Gefährdungen aufgeklärt wird. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit dem notwendigen Führerschein ausgestattet sind, können sich darüber freuen, dass gerade in der Lager und Logistikbranche derzeit sehr viele Stellen zu besetzen sind, was natürlich sehr attraktiv ist und zahlreiche Chancen und Möglichkeiten bietet.

Wann wird der Staplerschein benötigt und welche Vorteile hat er?

Gabelstapler ( © Fachanwalt.de )
Gabelstapler ( © Fachanwalt.de )
Es gibt verschiedene Gründe, einen Gabelstaplerschein machen zu wollen und dadurch seine beruflichen Perspektiven zu verbessern. Anzumerken ist, dass man die eigenen Fachkompetenzen deutlich erweitern kann und dass man natürlich den eigenen Verantwortungsbereich stark vergrößern kann, wenn man über einen entsprechenden Führerschein verfügt und in der Lage ist, Flurförderfahrzeuge zu bedienen und mit ihnen zu arbeiten.

Das Unfallrisiko kann durch die abgeschlossene Ausbildung natürlich auch deutlich reduziert werden. Anzumerken ist, dass durch einen sicheren Umgang mit dem Stapler natürlich Unfallrisiken deutlich reduziert werden können.

DGUV Grundsatz 308-001 (Flurförderzeuge) sowie physisches und psychisches Gutachten müssen vorhanden sein, damit man sich für die Staplerausbildung anmelden kann. Oftmals werden die Ausbildungen durch externe Fahrschulen angeboten was dazu führt, dass sichergestellt wird, dass die Regelungen der BG eingehalten werden. In Deutschland ist es rechtlich betrachtet nicht erlaubt, einen Stapler zu bedienen, ohne dass eine gültige Fahrerlaubnis vorhanden ist.

Fachanwalt.de-Tipp: Die zuständige Berufsgenossenschaft, kurz BG hat klare Vorschriften und auch Richtlinien festgelegt, die dazu führen, dass der sichere Umgang mit den Staplern ermöglicht und auch gewährleistet werden kann.

Welche Faktoren spielen beim Staplerschein eine Rolle?

In erster Linie geht es um die Sicherheit am Arbeitsplatz, die deutlich erhöht wird, wenn ein entsprechender Staplerschein vorhanden ist. Die notwendigen Sicherheitsprotokolle, die im Umgang benötigt werden sollten ebenfalls bekannt sein und somit bieten sich viele Vorteile an, wenn man die Produktivität und die Sicherheit steigern kann, da entsprechende Führerscheine vorhanden sind.

Durch die neuen Fähigkeiten ist es möglich, dass eine allgemein höhere Arbeitsleistung erzielt werden kann und weniger Ausfallzeiten vorhanden sind. Generell kann die Betriebsproduktivität deutlich gesteigert werden.

Welche Voraussetzungen sind für den Staplerschein notwendig?

Damit ein Staplerschein gemacht werden kann ist es notwendig, dass man mindestens 18 Jahre alt ist und natürlich auch körperlich und geistig in der Lage ist, ein Flurförderfahrzeug zu bedienen. Sollten die notwendigen Voraussetzungen erfüllt werden, kann man einen Staplerschein machen, bzw. nach der theoretischen Ausbildung die entsprechende praktische Ausbildung und die Prüfung durchlaufen.

Die schriftliche Beauftragung durch den Betrieb sowie als auch ein physisches und psychisches Gutachten müssen vorhanden sein, damit man sich für die Staplerausbildung anmelden kann. Hinzu kommt der Umstand, dass eine Sicherheitsunterweisung notwendig ist, die einmal im Jahr aufgefrischt werden muss. Das hat den großen Vorteil, dass das Unfallrisiko deutlich verringert werden kann. Anzumerken ist, dass die Sicherheitsunterweisung auf jährlicher Basis für alle Flurförderzeuge notwendig ist, die einen Fahrerstand und Fahrersitz haben. Ausgenommen sind dabei die Mitgängerflurförderzeuge, bei denen dies nicht erfüllt werden muss.

Während der Gabelstaplerfahrer-Ausbildung lernt man, Unfälle zu vermeiden und Tipps zur Sicherheit. Darüber hinaus lernt man die allgemeinen Vorschriften zur Unfallverhütung sowie als auch Betriebsanweisungen. Ebenfalls gibt es betrieblich durchgeführte Sicherheitsschulungen, die zur Ausbildung zählen und die beachtet werden müssen wie z.B. Informationen zu Fluchtwegen, das Verhalten bei einem Arbeitsunfall oder Informationen dazu, wo die Erste-Hilfe-Ausrüstung zu finden ist.

In Bezug auf die Geräte, die mit dem Führerschein bedient bzw. genutzt werden dürfen gibt es ebenfalls verschiedene Dinge, die man lernt. Hierzu zählen zum Beispiel Informationen zur sachgemäßen Verwendung bzw. zur sachgemäßen Bedienung. Darüber hinaus ist es auch möglich, dass man z.B. an einer Herstellerschuldung zu spezifischen Geräten und zu spezifischen Funktionen teilnehmen kann.

Fachanwalt.de-Tipp: Wichtig ist es ferner zu lernen, wie Anbaugeräte sicher eingesetzt werden können und wie z.B. anhand einer Sicht- und Funktionsprüfung erkannt werden kann, ob das Fahrzeug eingesetzt werden darf.

Welche Arbeiten dürfen vollzogen werden, wenn man einen Staplerführerschein innehat?

Es ist möglich, dass man einen Frontstapler, einen Seitenstapler oder aber auch Zugmaschinen und Hubwagen bedienen darf, wenn man den entsprechenden Führerschein hat. Darüber hinaus ist man allgemein dazu befugt, Gabelstapler in Deutschland zu bedienen und zu nutzen.

Mit dem Staplerschein hat man die Erlaubnis, auf dem Betriebsgelände zu fahren. Die so genannte innerbetriebliche Nutzung der Fahrzeuge ist dann möglich. Sollte man mit den Flurförderzeugen oder dem Gabelstapler auf öffentlichen Straßen fahren wollen ist es notwendig, dass ein Führerschein der Klasse L vorhanden ist.

Um den Staplerschein zu machen ist es notwendig, dass man mindestens 20 Unterrichtsstunden absolvieren muss, um das theoretische Wissen zu erlangen. Die Kosten für den Schein liegen bei etwa 300 bis 400 Euro pro Person.


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