Führerschein Auflagen - Die Eignung der Fahrtauglichkeit muss vorhanden und ggf. nachgewiesen sein

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 26. Januar 2024

Die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges ist im Gesetz nicht nachdrücklich beschrieben. Hier wird die zuständige Institution immer im Einzelfall entscheiden. Wird eine Fahrerlaubnis erteilt, muss diese Eignung jedoch vorhanden sein. Bei einer Neuerteilung des Führerscheins wird eine sogenannte „medizinisch psychologische Untersuchung“ angeordnet, wenn der Hintergrund des Antragstellers dies notwendig zu machen scheint.

Überprüfung der Fahrtauglichkeit

Eignungstest Eignung (© stockWERK / fotolia.com)
Eignungstest Eignung (© stockWERK / fotolia.com)
Wer seinen Führerschein zum ersten Mal macht, wird lediglich einer Überprüfung der Fahrtauglichkeit unterzogen, dabei geht es um die rein körperliche Fähigkeit, ein Fahrzeug zu führen, in erster Linie wird es hier die Sehfähigkeit sein, die entscheidend ist. Eignung zur Führung eines Kfz versteht sich im deutschen Verkehrsrecht als die Erfüllung der geistigen und körperlichen Vorausbedingungen. Weiter darf der Antragsteller nicht wiederholter Weise und in erheblichem Umfang gegen die geltende Rechtsprechung, insbesondere gegen das Verkehrsrecht verstoßen haben. Die charakterlichen Eigenschaften des Antragstellers finden hier im Übrigen keine Berücksichtigung.

Trotzdem: Wer in früheren Jugendzeiten einmal sein Mofa frisiert hat, dabei von den Behörden ertappt worden ist, kann unter Umständen damit rechnen, dass ihm der Zugang zum Führerschein zumindest schwerer gemacht wird.

Entzug und Wiedererlangen des Führerscheins

Der so hart erkämpfte Führerschein kann schnell wieder entzogen werden. Der Gesetzgeber hat eine ganze Reihe von Straftaten erfasst, die einen Entzug der Fahrerlaubnis rechtfertigen. An erster Stelle steht natürlich die Trunkenheit im Verkehr, damit ist ganz allgemein gemeint, das Führen eines Kfz unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln. Dann kann es um eine Gefährdung des Straßenverkehrs gehen, das kann aufgrund körperlicher oder auch geistiger Mängel sein, weil man irgendwelche berauschenden Mittel zu sich genommen hat oder aber weil es sich um rücksichtsloses oder grob verkehrswidriges Verhalten handelt. Wer sich unerlaubter Weise von einem Ort entfernt, an dem ein Unfall stattgefunden hat, kann genauso gut wie derjenige, der sich im Vollrausch hinter das Steuer setzt, den Führerschein, die Fahrerlaubnis von den Behörden entzogen bekommen. Es existiert eine sogenannte „Begutachtungsleitlinie zur Kraftfahreignung“, welche die Bundesanstalt für Straßenwesen herausgegeben hat. Weiter gibt es die Beurteilungskriterien der Fahreignungsbegutachtung, welche die DGVP/DGVM herausgegeben hat.

MPU und wann man mit ihr rechnen muss

Die heftigste Konsequenz bei einem Führerscheinentzug wegen berauschenden Mitteln wird wohl die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung sein. Eine MPU wird angeordnet werden, wenn bei dem Fahrzeugführer „Eignungszweifel“ auftreten. Das kann sich um eine körperliche oder geistige Krankheit drehen, um abnorm aggressives Verhalten im Widerspruch zum Verkehrsrecht, das kann genauso eine vermutete Abhängigkeit von Alkohol, Drogen oder Tabletten sein. Gerade wenn es sich um sogenannte schwere Drogen handelt, steht die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges als Frage im Raum. Zumeist ist eine entsprechende Entscheidung bereits der bestehenden Aktenlage zu entnehmen, ein großer Ermessensspielraum bleibt den Beamten bei der Auslegung der entsprechenden Verordnungen nicht. Auf jeden Fall ist es immer angeraten, sich mit dem zuständigen Sachbearbeiter möglichst gut zu verstehen – er ist der letztliche Entscheidungsträger.

Alkohol

Alkohol am Steuer (© salomonus / fotolia.com)
Alkohol am Steuer (© salomonus / fotolia.com)
Grundsätzlich wird ein Mensch, der alkoholabhängig ist, den Führerschein nur dann zurück erhalten, wenn er ein fachärztliches Gutachten über seine erfolgreiche Abstinenz vorlegt. Das beinhaltet dann eine Abstinenz von 1 Jahr sowie eine erfolgreiche Behandlung zur Entwöhnung vom Alkohol. Ist das fachärztliche Gutachten nicht deutlich, kann trotz alledem eine MPU angeordnet werden. Wer nur einmal bei einer betrunkenen Fahrt erwischt worden ist, sieht sich ganz klaren Vorschriften mit dem sogenannten „notorischen“ Paragraphen 13 der Fahrerlaubnisverordnung ausgeliefert. Es wird auf alle Fälle eine MPU fällig, wenn der Blutalkohol über 1,6 o/oo liegt, da reicht eine Atemalkoholkonzentration von 0,8 mg/l bereits aus. Wer zweimal hintereinander mit einer Fahne kontrolliert wird, kann ganz sicher davon ausgehen, dass ihm eine MPU ins Haus steht. Da spielt die Höhe der Blutalkoholkonzentration dann keine Rolle mehr. Dass diese Grenze jedoch nach unten offen ist, beweisen Gerichtsurteile der letzten Zeit. Auch mit nur 1,3 ist eine MPU-Anordnung durchaus möglich, wenn die Begleitumstände entsprechend sind, wenn Anzeichen für den Missbrauch von Alkoholika vorliegen oder Beobachtungen die Annahme von Alkoholmissbrauch rechtfertigen. Hier spielt zum Beispiel die Tageszeit, zu der die Alkoholkonzentration festgestellt wurde, eine große Rolle. Immer ist in solchen und ähnlichen Fällen der beste Weg, schnellst möglichst Abstinenzbeweise zu sammeln, nachzuweisen, dass man sich gekümmert hat, beispielsweise einen Verkehrspsychologen aufgesucht hat. Alles, was geeignet ist, die Abstinenz zu belegen, ist von Vorteil. Nur bei einer Trunkenheitsfahrt von über 1,1 Promille wird die Behörde den Führerschein sofort einziehen. Wenn sich der Verkehrssünder nach Kräften bemüht, die Tat ungeschehen zu machen, eine Abstinenz über 6 Monate nachweisen kann, besteht die Chance, dass der Sachbearbeiter auf eine MPU verzichtet. Genauso gut kann aber nach einer nur geringfügigen Trunkenheitsfahrt ein Brief der Führerscheinstelle ins Haus flattern, dass eine MPU fällig ist. Dann hat die Führerscheinstelle, beziehungsweise der Mitarbeiter einen begründeten Verdacht.

Cannabis und Drogenabhängigkeit

Hanf (© emer / fotolia.com)
Hanf (© emer / fotolia.com)
Eine MPU wird die Behörde anordnen, wenn dem Führerscheininhaber ein Drogenkonsum nachzuweisen ist. Nur der Besitz alleine ist nicht hinreichend. Bei allen Drogen außer im Zweifelsfall Cannabis wird eine grundsätzlich Nichteignung zum Führen eines Fahrzeuges angenommen. Man wird den Führerschein einziehen und eine MPU anordnen. Da ist es ganz egal, ob es sich um Ecstasy, Heroin, Speed oder eine Line Koks handelt. Was nun Cannabis angeht, unterscheidet der Gesetzgeber den regelmäßigen Gebrauch vom gelegentlichen Gebrauch der Substanz. Das kann zweimal im Abstand von 5 Jahren sein, die Entscheidung liegt beim Sachbearbeiter. Doch auch ganz eindeutige medizinische Kriterien entscheiden. Liegt der THC-Wert über 1,1 weiß der Gesetzgeber, wie berauscht der Bürger während der Fahrt zum Zeitpunkt der Kontrolle war. Der THC-Carbonsäurewert dagegen gibt Auskunft, wie oft Cannabis konsumiert wurde. Liegt der Wert hier über 150ng/ml in Bayern, sonst bei 75 ng/ml, wird die Behörde davon ausgehen, dass eine Regelmäßigkeit vorliegt, sie es mit einem „Haschischsüchtigen“ zu tun haben. Die nächsten Schritte werden eingeleitet. Das heißt, eine einjährige Drogenabstinenz muss mittels vierer Urinscreenings oder auch einer Haaranalyse von 12cm nachgewiesen werden, die Behörden werden jedenfalls eine MPU anordnen. Die einzige Möglichkeit, einer solchen Untersuchung auszuweichen, ist zu beweisen, dass man das Fahren eines Kraftfahrzeuges und den Cannabiskonsum sehr wohl auseinanderhalten kann, denn darum geht es dem Gesetzgeber. Liegt der Wert, den die Behörde feststellt, zwischen 1ng pro ml und 2ng pro ml, geht die Behörde von gelegentlichem Konsum aus, dann wird der Führerschein nicht sofort entzogen. Doch auch in diesem Fall wird eine MPU nach dreimonatiger Frist fällig, Abstinenzbelege sind in dieser Zeit nicht zwangsläufig vorzulegen. Auch hier kann eine Chance bestehen, der MPU zu entkommen, wenn man den Sachbearbeiter überzeugt.

 

 




Ihre Spezialisten
INHALTSVERZEICHNIS

TOOLS

Gratis-eBook „Verkehrsrecht“


Alle Infos zum Verkehrsrecht!
Die wichtigsten Fragen zu Führerschein & Co!

  • Zulassung und Unfallrecht im Detail
  • Aktuelles zu Ordnungswidrigkeiten und MPU!
  • Kostenloser PDF-Download

Gratis-eBook „Fachanwalt finden“


Alle Infos zur Fachanwaltssuche!
Informationen und Tipps zur Fachanwaltssuche!

  • Was ist ein Fachanwalt?
  • Wichtige Infos zu Anwaltskosten, Beratungshilfe!
  • Kostenlos als PDF-Download