Rosa Führerschein umschreiben auf Scheckkarte - was kostet dies ?

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 8. Februar 2024

Führerschein (© M. Schuppich / fotolia.com)
Führerschein (© M. Schuppich / fotolia.com)
Mit dem 19.  Januar 2013 erfolgte in der Bundesrepublik eine Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung FeV,  die mit der neuen EU-Führerscheinrichtlinie auf das Engste verknüpft ist. So gab es Änderungen Trikes betreffend, eine komplette Neuregelung der Zweiradklassen, die Bestimmungen für Gespanne hat man vereinfacht. Der neue Führerschein muss alle 15 Jahre erneuert werden, in dem Sinne, dass das Dokument novelliert, das Passfoto erneuert wird. Die alten Führerscheine sind jedoch bis zum 19. Januar 2033 weiterhin gültig. Tatsache ist, dass der Umtausch eines unbefristeten Führerscheines gegen einen befristeten jedoch jetzt bereits möglich und auch erwünscht ist.

Die Umschreibung alter Führerscheine

Es besteht kein Grund zur Unruhe. Auch wenn die Bundesregierung nun mit ihrem Plenum in der Länderkammer für eine schnellere Abwicklung des Umtausches alter Führerscheine in einem Zweistufensystem berät, gilt weiterhin der 19. Januar 2033 als Stichtag. Natürlich ist es auch möglich, sich den neuen, sicherlich praktischer aufzubewahrenden EU-Kartenführerschein zu holen. Aufgrund der Besitzstandregelung werden in das neue Dokument alle Führerscheinklassen eingetragen, die in der alten Führerscheinklasse des Scheins inbegriffen waren. Hier spielen die sogenannten Schlüsselzahlen, es gibt europäische wie nationale Schlüsselzahlen, eine ganz besondere Rolle. Je nach Schlüsselzahl gelten für den Führerscheininhaber besondere Maßregelungen, Ausnahmen oder Auflagen. Um den Führerscheinantrag bei der Behörde abgeben zu können, sind noch folgende Dokumente notwendig:

  • Gesundheitstests werden bei bestimmten Klassen fällig
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • alter Führerschein
  • biometrisches Lichtbild
  • eventuelle Bescheinigungen

Ein herkömmlicher PKW-Fahrer muss vor dem 15-jährigen Rhythmus des Umtausches keine besonderen Sorgen haben, der Führerschein wird nur bezüglich Namen und Foto erneuert, irgendwelche ärztlichen Untersuchungen sind nicht angesetzt.  Bei LKW-  und Busfahrern zeigt sich die Situation da vollkommen anders. Die Führerscheinklassen D1, D1E, D und DE sind lediglich noch für fünf Jahre gültig. Jeder Fahrer eines LKW oder eines Busses muss, so er den Führerschein verlängern lassen möchte, eine ärztliche Untersuchung über sich ergehen lassen.

  • C1E: bis zum 50. Geburtstag gültig
  • C: fünf Jahre gültig
  • CE: fünf Jahre gültig
  • C1: bis zum 50. Geburtstag gültig
  • D1:  fünf Jahre gültig
  • D1E:  fünf Jahre gültig
  • D:  fünf Jahre gültig
  • DE:  fünf Jahre gültig

Besonderes Augenmerk wird auch auf das Passfoto im Führerschein gelegt. Es ist als eindeutiges, biometrisches Identifikationsmerkmal für die Behörden von wesentlicher Bedeutung. Das Passfoto muss biometrisch sein. Das heißt, in der Bundesrepublik muss es die Abmessungen von Verhältnis Breite und Höhe 35 x 45 mm aufweisen. Der Hintergrund muss einfarbig gehalten sein. Das Gesicht soll so fotografiert werden, dass es vom oberen Kopfende bis zur Kinnspitze reicht. Schattierungen sind unerwünscht. Die Höhe darf nicht über 36 mm sein, auch nicht 32 mm. Kopftücher, Kopfbedeckungen, Hüte, Käppchen sind nicht erlaubt, die Ausnahme bilden Menschen, welche die Kopfbedeckung aus anerkannten religiösen Gründen tragen.

Die Klassen im Einzelnen

C1 sowie C1E

Führerscheinklassen (© fiedels / fotolia.com)
Führerscheinklassen (© fiedels / fotolia.com)
In diesen beiden Klassen gilt, dass sie jeweils nur bis zum Erreichen des 50zigsten Lebensjahres gültig sind. Wer seinen entsprechenden Führerschein weiterhin benutzen möchte, ist gezwungen, sich ärztlich gründlich untersuchen zu lassen, hier geht es um den herkömmlichen Arzt genauso wie um den Augenarzt. Die entsprechenden Bescheinigungen sind beizubringen. Ist alles in Ordnung, hat der Führerscheininhaber nun die entsprechenden Klassen für weitere 5 Jahre, ehe eine erneute Prozedur, wie oben beschrieben, fällig wird.

C sowie CE

Auch diese beiden Führerscheinklassen verlangen nun nach einer im 5-Jahresrhytmus festgelegten ärztlichen Überprüfung. Der Grund für diese Kontrolluntersuchungen bei den C-Klassen ist ganz einfach die Tatsache, dass hier ein, im Vergleich zum herkömmlichen PKW, wesentlich höheres Unfallrisiko gegeben ist.

D1, D1E, D sowie DE

Der Führerschein, der für einen Bus notwendig ist, wird nun ebenfalls nur noch jeweils 5 Jahre seine Gültigkeit besitzen. Dann ist eine ausführliche Untersuchung notwendig, die wesentlich mehr Umfang hat, als bei den LKW-Fahrern. Hier wird auch noch ein spezieller Funktions- und Leistungstest abverlangt, außerdem wird der Arzt über die geistige und körperliche Gesundheit des Führerscheinbeantragenden befinden. Während die LKW-Fahrer die freie Wahl ihres Arztes haben,  führen hier spezielle Ärzte die Funktions- und Leistungstests durch. Letzten Endes will das alles zusammen heißen, dass jeder Führerscheinbesitzer die entsprechenden Führerscheinklassen nur noch 5 Jahre bekommt, dann wird die Untersuchung fällig. Wer sich nicht bereit erklärt, seinen Führerschein der Klasse zwei umschreiben zu lassen, kann mit diesem Schein lediglich noch Kraftfahrzeuge bis 7,5 Tonnen, Kombinationen beziehungsweise Gespanne mit eine Gesamtgewicht von höchstens 12 Tonnen, schließlich alle Fahrzeuge und Gespanne der Klasse T für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge führen.

Übrigens: Wer sich eine sogenannte „Fahrerkarte“ ausstellen lassen möchte, wird nicht umhin kommen, einen neuen Führerschein zu beantragen, damit dem Test gegenüber zu stehen. Denn die Behörde nimmt zur Ausstellung einer Fahrerkarte nur die neuen EU-Kartenführerscheine an.

Schlüsselzahlen

Bei der Umschreibung werden die Schlüsselzahlen eine wichtige Rolle spielen. Sie finden sich immer auf der Rückseite des Führerscheindokuments. Sie kennzeichnen immer besondere Auflagen, Erweiterungen oder Einschränkungen, die dem Fahrer erlaubt oder auferlegt sind. Sie sind eine amtliche Ergänzung der Führerscheinklassen. Es gibt EU-weit gültige Schlüsselzahlen genauso wie die nationalen, nur in der Bundesrepublik geltenden. Hier ist Vorsicht geboten. Wenn man seinen Führerschein umschreiben lässt, werden bestimmte Schlüsselzahlen nur auf gesonderten Antrag mit in den neuen Schein übernommen. Das ist beispielsweise der Fall bei CE 79 der Fall. Hier besagt die Schlüsselzahl, dass ein LKW mit mehr als 12 Tonnen und drei Achsen gefahren werden kann. Auch die Führerscheinklasse T für Traktoren, Futtermaschinen, Arbeitsmaschinen in der Land- und Forstwirtschaft wird von der Behörde nicht automatisch eingetragen werden und bedarf eines gesonderten Antrages, wobei nachgewiesen werden muss, dass der Antragsteller auch in einem Land- oder Forstwirtschaftlichen Betrieb tätig ist.

Führerschein Fälschungen

Die neue Europäische Gesetzgebung zum Führerschein soll für mehr Sicherheit im europäischen Verkehrsraum sorgen. In früheren Zeiten war es Aufgabe der Verkehrspolizei in den verschiedenen Ländern etwa an die 100 unterschiedliche Arten von Führerscheinen aus aller Herren Länder erkennen zu können. Die neuen EU-Führerscheine sind konform und zudem mit zahlreichen Sicherheitsmerkmalen ausgestattet, die ein Fälschen so gut wie unmöglich machen. Das geht vom Hologramm bis hin zum Chip. Auch das Verhindern des sogenannten „Führerschein-Tourismus“ ist eines der Ziele der Europäischen Union. Von Verkehrsexperten ist zu hören, dass etliche Tausende von PKW-Lenkern, nur in der BRD, ihren Führerschein auf nicht legale Art und Weise erworben haben.

FAQ zum "rosa Führerschein"

Was ist ein rosa Führerschein?

Ein rosa Führerschein ist ein gebräuchlicher Begriff, der verwendet wird, um den deutschen Führerschein in Papierform zu bezeichnen, der bis zum Jahr 1999 ausgestellt wurde. Diese Führerscheine sind im Gegensatz zu den neueren, kreditkartengroßen Führerscheinen, von rosa Farbe und in einem größeren, faltbaren Format.

Sie enthalten Informationen über die Fahrerlaubnisklassen, die der Inhaber besitzt, sowie persönliche Daten wie Name und Geburtsdatum. § 25 FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung) regelt in Absatz 2 die Gültigkeitsdauer der Führerscheine. Hier ist festgelegt, dass die alten rosa Führerscheine spätestens bis zum 19.01.2033 umgetauscht werden müssen.

Muss ich meinen rosa Führerschein umtauschen?

Ja, der Umtausch des rosa Führerscheins ist gesetzlich vorgeschrieben. Nach § 25 Abs. 1 FeV sind Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, bis spätestens zum 19. Januar 2033 zu erneuern. Es gibt jedoch einen stufenweisen Umtauschplan, der auf das Ausstellungsdatum und das Geburtsjahr des Führerscheininhabers abzielt.

  • Führerscheine, die vor 1999 ausgestellt wurden, sind je nach Geburtsjahr des Inhabers zu unterschiedlichen Terminen umzutauschen.
  • Führerscheine, die ab 1999 ausgestellt wurden, sind abhängig vom Ausstellungsjahr zu erneuern.

Ein Beispiel: Wurde ein rosa Führerschein beispielsweise im Jahr 1990 ausgestellt und der Inhaber ist 1965 geboren, dann muss der Führerschein laut Umtauschplan bis Ende 2024 umgetauscht werden.

Was passiert, wenn ich meinen rosa Führerschein nicht umtausche?

Laut § 25 Abs. 1 FeV verlieren alle alten Führerscheine spätestens am 19. Januar 2033 ihre Gültigkeit. Wer danach noch mit einem rosa Führerschein fährt, besitzt keine gültige Fahrerlaubnis mehr. Dies kann entsprechend § 21 StVG (Straßenverkehrsgesetz) als Fahren ohne Fahrerlaubnis gewertet werden.

Die Strafen hierfür können hoch ausfallen und reichen von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen. Darüber hinaus könnte das Fahren ohne gültigen Führerschein auch Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben. Im Fall eines Unfalls könnte die Versicherung die Leistung verweigern.

Welche Unterlagen benötige ich für den Umtausch?

Für den Umtausch des rosa Führerscheins in den neuen EU-Kartenführerschein werden folgende Unterlagen benötigt:

  1. Der alte Führerschein: Dieser wird bei der Beantragung des neuen Führerscheins eingezogen.
  2. Ein aktuelles biometrisches Passfoto: Es muss den offiziellen Vorgaben entsprechen.
  3. Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass: Zur Bestätigung der Identität.
  4. Bei Namensänderungen zusätzlich: Eine Heiratsurkunde oder eine entsprechende Bescheinigung.

Es ist wichtig, den Umtausch rechtzeitig zu beantragen, da die Bearbeitung einige Wochen dauern kann.

Wie viel kostet der Umtausch des rosa Führerscheins?

Die Kosten für den Umtausch eines rosa Führerscheins können je nach Stadt oder Gemeinde variieren. Im Allgemeinen liegen die Gebühren für den Umtausch zwischen 20 und 40 Euro. Diese Gebühr deckt die Kosten für die Ausstellung des neuen EU-Kartenführerscheins ab. Beachten Sie, dass eventuell zusätzliche Kosten für das Passfoto und eventuell anfallende Portokosten für den Versand des neuen Führerscheins entstehen können.




Ihre Spezialisten
INHALTSVERZEICHNIS

TOOLS

Gratis-eBook „Verkehrsrecht“


Alle Infos zum Verkehrsrecht!
Die wichtigsten Fragen zu Führerschein & Co!

  • Zulassung und Unfallrecht im Detail
  • Aktuelles zu Ordnungswidrigkeiten und MPU!
  • Kostenloser PDF-Download

Gratis-eBook „Fachanwalt finden“


Alle Infos zur Fachanwaltssuche!
Informationen und Tipps zur Fachanwaltssuche!

  • Was ist ein Fachanwalt?
  • Wichtige Infos zu Anwaltskosten, Beratungshilfe!
  • Kostenlos als PDF-Download