LKW Führerschein verlängern - Was tun, wenn die Frist abgelaufen ist? Welche Unterlagen werden benötigt?

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 14. September 2023

Der 01.Januar 1999 war der Stichtag, ab dem eine 5-jährige Frist für LKW-Führerscheine der Klasse C eingeführt wurde, diese gilt im Übrigen auch für Busfahrer mit der Führerscheinklasse D. In Deutschland sind nahezu 3 Millionen LKW zugelassen. Die Auswirkungen eines LKW-Unfalls sind enorm und folgenschwer. Das Ziel der neuen Gesetzgebung ist es, die Risiken zu minimieren. Daher wird der Gesundheitszustand von LKW Fahrern alle fünf Jahre überprüft. Bei einer Unbedenklichkeit wird der Führerschein verlängert.

Führerschein verlängern - herkömmlicher Führerschein

Mit dem gleichen Datum wie die neue Regelung für die LKW- und Busfahrer gilt auch eine 15-Jahresfrist für die Besitzer der Führerscheinklasse B. Der Führerschein muss dann bei der zuständigen Führerscheinstelle abgegeben werden, das Dokument an sich wird erneuert. Wer noch einen Führerschein der alten Ausführung besitzt, dem ist eine Frist bis zum 19. Januar 2033 gegeben. Dann soll auch der letzte alte „Lappen“ dem neuen, scheckkartengroßen EU-Führerschein gewichen sein. Für die Verlängerung sind lediglich biometrisches Foto, der alte Führerschein  und ein gültiger Personalausweis oder Reisepass notwendig.

LKW-Führerschein verlängern

Führerschein verlängern - M. Schuppich / Fotolia.com
Führerschein verlängern - M. Schuppich / Fotolia.com
Mit der neuen Verordnung fällt alle 5 Jahre eine Untersuchung auf die körperliche und geistige Konstitution von LKW- und Busfahrern an. Das heißt, alle 5 Jahre muss der Führerschein neu beantragt werden, wobei etliche, sehr genaue Untersuchungen notwendige Voraussetzung sind, den Schein weiter behalten zu können. In den Klassen C1 und C1E wird diese Regelung erst ab dem 50zigsten Lebensjahr wirksam. Das heißt also im Überblick, wie in der Quelle in Paragraph 23 Absatz 1 Nummer. 1, 2, 3 FeV beschrieben ist:

  • Die Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T ist unbefristet.
  • Die Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E sind ebenfalls unbefristet gültig. gilt bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, nach Vollendung des 45. Lebensjahres des Bewerbers für fünf Jahre.
  • Die Fahrerlaubnis der Klassen C, CE: Die Fahrerlaubnis gilt für fünf Jahre.
  • Die Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE und D1E: Die Fahrerlaubnis gilt für fünf Jahre.

Somit sind alle Klassen, die ehemals der Klasse 3 entsprachen (B, BE, C1 und C1E) grds. unbefristet gültig.

C1 und C1E gelten für Berufskraftfahrer und alle Inhaber eines EU-Kartenführerscheins, der nach 19.01.2013 ausgestellt wurde, nur für 5 Jahre, so dass regelmäßig eine Verlängerung erforderlich ist. Ausnahmen: Wurde ein C1E-Führerschein vor dem 19.01.2013 ausgestellt, behält dieser eine Gültigkeit bis zur Vollendung des 50.Lebensjahres. Danach gilt wieder die 5-Jahres-Regel. Wenn die Fahrerlaubnis C1 ab dem 01.01.1999 bis spätestens am 18.01.2013 neu erteilt wurde, gilt auch diese bis zur Vollendung des 50.Lebensjahres, so dass danach wieder die 5-Jahres-Regel gilt.

Fachanwalt.de-Tipp: Die Verlängerung reicht man üblicherweise wegen der Wartezeiten etwa 3 Monate vor dem Termin ein.

Dokumente und Bescheinigungen

Das Dokument des Führerscheins an sich wird bei einer Verlängerung ebenfalls erneuert. So können Namensänderungen aber auch aktuelle Fotos eingefügt werden.

Biometrisches Passfoto

  • Das Gesicht auf dem biometrischen Passbild darf nicht kleiner als 27 Millimeter und nicht länger als 40 Millimeter sein.
  • Das abgegebene Bild hat scharf, kontrastreich sowie klar zu sein. Die Augen müssen geöffnet sein, der Mund dagegen geschlossen und der Gesichtsausdruck neutral, kein Lächeln.
  • Kopfbedeckungen sind verboten. Aus religiösen Gründen ist eine Kopfbedeckung erlaubt. Der Hintergrund muss einfarbig sein. Auf dem Foto muss das Gesicht einer Person von der Kinnspitze bis zum oberen Ende des Kopfes erkennbar sein.
  • Das Gesicht sollte etwa 70 bis 80 Prozent des Fotos einnehmen.

Gutachten vom Augenarzt

Eines der hervorragendsten Dinge, um im Straßenverkehr unfallfrei zu bleiben, ist das einwandfreie Erkennen von Gefahren und Verkehrsschildern, ein LKW- oder Busfahrer muss über ein gutes Sehvermögen verfügen. Es ist nicht unbedingt notwendig für dieses Gutachten einen Augenarzt aufzusuchen, die Bescheinigung kann auch von einem Arzt mit Zusatz Arbeitsmedizin, Betriebsmedizin oder einem Arzt in der öffentlichen Verwaltung oder im Gesundheitsamt ausgestellt werden. Bei dem Augengutachten wird es sich um das Farbsehen, das Stereosehen, die zentrale Tagesschärfe und letztlich um das Gesichtsfeld drehen.

Die Dioptrinzahl darf plus minus 8 Dioptrin nicht überschreiten, sonst sind Kontaktlinsen zu tragen. Die Leistung eines jeden Auges jedoch muss bei 0,8 beziehungsweise bei achtzig Prozent liegen, was auch mit einer Brille erreicht werden kann. Die Leistung der Augen insgesamt hat 100 Prozent zu sein, auch Dämmerungssehen und räumliches Sehen werden untersucht. Wer eine Brille trägt, bekommt das auf der Führerscheinrückseite mit der entsprechenden  Schlüsselzahl vermerkt.

Die Untersuchung kostet in etwa 100 Euro, sie darf nicht länger als 24 Monate zurückliegen.

Gutachten vom Arzt

Erwin Wodicka / Fotolia.com
Erwin Wodicka / Fotolia.com
Ärztliche Untersuchungen sind Pflicht beim LKW Führerschein

Ein weiteres wichtiges Dokument, um den Führerschein der Klassen C  und D zu verlängern, wenn

die 5-Jahesfrist verstrichen ist beziehungsweise der Fahrer über 50 Jahre alt ist, ist die penible psychische und auch körperliche Untersuchung, die ein Betriebsarzt aber genauso ein Arzt beim TÜV erledigen kann. Die herausragenden Gesichtspunkte zu dieser Verordnung sind in Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung festgehalten. Es wird grundsätzlich untersucht werden, ob irgendwelche Anzeichen für Abhängigkeiten bestehen, hier geht es genauso um Alkohol wie Drogen oder auch Tabletten. Gerade als LKW-Fahrer oder als Busfahrer hat der Betreffende eine große Verantwortung gegenüber den anderen Verkehrsteilnehmern und auch den Fahrgästen gegenüber zu tragen. Wer beispielsweise an ständiger Schlaflosigkeit leidet und deswegen ständig zu Schlaftabletten greift, ist unter Umständen nicht mehr in der Lage, mit diesen Führerscheinklassen am Straßenverkehr teilzunehmen. Der Arzt wird Untersuchungen durchführen zu:

  • Reaktionsfähigkeit
  • Orientierungsleistung
  • Konzentrationsleistung
  • Aufmerksamkeitsleistung
  • Belastbarkeit

Er wird grundsätzlich versuchen, alle Erkrankungen auszuschließen, die die Fähigkeit des Betroffenen ein Fahrzeug der entsprechenden Gewichtsklasse/Führerscheinklasse im Straßenverkehr zu führen, beeinträchtigen könnten.

Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis

Man wird einem Fahrer, der seinen Führerschein nicht verlängert hat, aber trotzdem mit dem LKW oder Bus unterwegs ist, auf alle Fälle das „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ vorwerfen. Dies ist eine Straftat im Sinne des Gesetzbuches, also nicht mit einem Bußgeld abgetan. Im Paragraphen 21 des Straßenverkehrsgesetzes ist niedergeschrieben, dass ein Fahren ohne Fahrerlaubnis mit einer Geldstrafe aber auch mit Freiheitsentzug geahndet werden kann. Bei dieser Straftat macht sich unter Umständen nicht nur der Fahrer strafbar, sondern auch vielmehr der Halter des Fahrzeuges, der zugelassen hat, dass das Fahrzeug ohne Fahrerlaubnis gelenkt wird. Wird der Fahrer nicht das erste

Fachanwalt.de-Hinweis: Das Fahrzeug, mit dem die Straftat begangen wurde, wird in der Regel in Verwahrung genommen!

LKW-Führerschein Verlängerung - Häufige Fragen (FAQ)

Was ist ein LKW-Führerschein?

Ein LKW-Führerschein ist eine Fahrerlaubnis, die es einem Inhaber erlaubt, ein Lastkraftwagen (LKW) zu fahren. In der Regel wird diese Fahrerlaubnis benötigt, um beruflich als LKW-Fahrer tätig zu sein.

Wie lange ist ein LKW-Führerschein gültig?

Ein LKW-Führerschein ist in der Regel für fünf Jahre gültig. Danach muss er verlängert werden, um weiterhin als LKW-Fahrer tätig zu sein.

Wie kann ich meinen LKW-Führerschein verlängern?

Die Verlängerung des LKW-Führerscheins kann auf verschiedene Arten erfolgen. Eine Möglichkeit ist die Teilnahme an einer Weiterbildung gemäß der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV). Hierbei handelt es sich um eine Schulung, die mindestens 35 Stunden umfasst und alle fünf Jahre wiederholt werden muss. Eine andere Möglichkeit ist die Vorlage eines ärztlichen Gutachtens, das die körperliche und geistige Eignung des Fahrers bestätigt.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um meinen LKW-Führerschein zu verlängern?

Um den LKW-Führerschein zu verlängern, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört zum Beispiel, dass der Inhaber des Führerscheins in den letzten fünf Jahren mindestens eine Schulung gemäß der BKrFQV absolviert hat. Außerdem muss er die körperlichen und geistigen Voraussetzungen erfüllen, die für das Führen eines LKWs erforderlich sind.

Was passiert, wenn ich meinen LKW-Führerschein nicht verlängere?

Wenn der LKW-Führerschein nicht rechtzeitig verlängert wird, verliert der Inhaber des Führerscheins seine Fahrerlaubnis. Das bedeutet, dass er nicht mehr als LKW-Fahrer arbeiten darf und auch keine anderen Fahrzeuge mehr führen darf, für die der Führerschein benötigt wird.

Kann ich meinen LKW-Führerschein auch vor Ablauf verlängern?

Ja, es ist möglich, den LKW-Führerschein bereits vor Ablauf zu verlängern. Hierbei gelten jedoch dieselben Voraussetzungen wie bei einer regulären Verlängerung.

Was kostet die Verlängerung meines LKW-Führerscheins?

Die Kosten für die Verlängerung des LKW-Führerscheins variieren je nach Bundesland und Anbieter. In der Regel muss jedoch mit Kosten von mehreren hundert Euro gerechnet werden.

Wie lange dauert es, bis mein LKW-Führerschein verlängert ist?

Die Dauer der Verlängerung des LKW-Führerscheins hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Art der Verlängerung und der Bearbeitungszeit der zuständigen Behörde. In der Regel sollte jedoch mit einer Bearbeitungszeit von einigen Wochen gerechnet werden. Es ist daher ratsam, die Verlängerung rechtzeitig zu beantragen, um eine Unterbrechung der Tätigkeit als LKW-Fahrer zu vermeiden.

Was passiert, wenn ich meine Verlängerung nicht rechtzeitig beantrage?

Wenn die Verlängerung des LKW-Führerscheins nicht rechtzeitig beantragt wird, kann es zu Problemen bei der Fortführung der Tätigkeit als LKW-Fahrer kommen. Es ist daher wichtig, den Antrag rechtzeitig zu stellen, um die nötigen Schritte einleiten zu können.

Kann ich meinen LKW-Führerschein auch im Ausland verlängern?

Ja, es ist möglich, den LKW-Führerschein auch im Ausland zu verlängern. Dabei müssen jedoch die jeweiligen Bestimmungen des betreffenden Landes beachtet werden. Es empfiehlt sich daher, sich vorab über die genauen Anforderungen und Abläufe zu informieren.

Was passiert, wenn das ärztliche Gutachten zur Verlängerung des LKW-Führerscheins negativ ausfällt?

Wenn das ärztliche Gutachten zur Verlängerung des LKW-Führerscheins negativ ausfällt, kann dies dazu führen, dass der LKW-Führerschein nicht verlängert wird. Der Fahrer verliert dann seine Fahrerlaubnis und darf nicht mehr als LKW-Fahrer arbeiten.

Kann ich meinen LKW-Führerschein auch ohne eine Verlängerung nutzen?

Nein, ein LKW-Führerschein muss in der Regel alle fünf Jahre verlängert werden, um weiterhin genutzt werden zu können. Ohne eine Verlängerung verliert der Inhaber des Führerscheins seine Fahrerlaubnis und darf nicht mehr als LKW-Fahrer arbeiten.

Wie kann ich meinen LKW-Führerschein auf eine andere Klasse erweitern?

Um den LKW-Führerschein auf eine andere Klasse zu erweitern, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört zum Beispiel, dass der Fahrer eine zusätzliche theoretische und praktische Prüfung ablegt. Die genauen Voraussetzungen können je nach Land und Region variieren.

Fachanwalt.de-Tipp: Die Verlängerung des LKW-Führerscheins ist ein wichtiger Schritt, um als LKW-Fahrer weiterhin tätig sein zu können. Dabei müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie zum Beispiel die Teilnahme an einer Schulung gemäß der BKrFQV oder die Vorlage eines ärztlichen Gutachtens. Es ist ratsam, die Verlängerung rechtzeitig zu beantragen, um eine Unterbrechung der Tätigkeit als LKW-Fahrer zu vermeiden.



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