Führerschein verloren - Welche Kosten kommen auf einen zu? Was kann man tun? Wie kann man ihn neu beantragen?

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 10. Oktober 2023

Der „Lappen“, der Führerschein, die Erlaubnis zum Führen bestimmter Kraftfahrzeuge hat eine lange Tradition. Gab es bis zum Ende des 19. Jahrhunderts kaum motorisierte Fahrzeuge auf den Straßen, stehen wir in unseren Tagen vor dem wachsenden Problem der Massenmobilität. Ein erster Führerschein, der Deutschlandweit seine Gültigkeit hatte, wurde eingeführt im Jahre 1909. Im Januar 1999 konstituierte man die EU-Fahrerlaubnisverordnung, die alten Gesetze waren bis dahin mehr oder weniger noch geltendes Recht. Was ist zu tun, wenn der Führerschein verloren wurde?

Führerschein verloren -  was tun?

 Führerschein verloren (© fotodo / fotolia.com)
Führerschein verloren (© fotodo / fotolia.com)
Wenn man den Führerschein verloren hat, ist es zwar eine ernste Angelegenheit. Doch das Falsche ist es, nun in Panik zu geraten. Der Inhaber hat trotzdem die Erlaubnis, Kraftfahrzeuge zu führen, der Geprüfte ist der Inhaber, auch wenn die Bescheinigung sich momentan an einem anderen Ort befindet. Es gibt Verkehrskontrollen, doch für den Augenblick ist das uninteressant. Nachdem man sich mit allen Mitteln vergewissert hat, dass der Schein nicht nur verlegt, sondern tatsächlich verloren, zerstört oder gestohlen wurde, wird das Ziel nun auf jeden Fall die für den Hauptwohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde sein.

Die Fahrerlaubnisbehörde wird sich des Falles annehmen, hier gibt es die Anträge für einen neuen EU-Führerschein, hier erhält der Bürger einen vorläufigen Ersatzführerschein, wenn der alte Führerschein verloren wurde. Für den Fall, dass die Fahrerlaubnis gestohlen wurde, ist es sinnvoll, sich zur nächsten Polizeidienststelle zu begeben und den Diebstahl anzuzeigen. Die entsprechende Bescheinigung ist für die Führerscheinstelle von großer Wichtigkeit. Im einfachen Verlustfall muss der Betroffene eine eidesstattliche Versicherung abgeben, die klar stellt, dass er keine Dokumentenfälschungsabsichten hegt. Für die Ausstellung eines Ersatzführerscheins werden Personalausweis und biometrisches Lichtbild benötigt. Ist der Führerschein von einer anderen Dienstelle als der aufgesuchten ausgestellt worden, wird eine sogenannte „Karteikartenabschrift“ notwendig werden, die gesondert beantragt werden muss. Der Ersatzführerschein wird solange Gültigkeit besitzen, bis der neue EU-Kartenführerschein bei der Behörde vorliegt, er abgeholt oder zugestellt wird. 

Karteikartenabschrift

Hat der Betroffene seinen Wohnsitz in der letzten Zeit geändert, ist also eine Behörde in einem anderen Bundesland für die Ausstellung der Fahrerlaubnis tätig gewesen, wird die Führerscheinstelle am jetzigen Wohnort eine sogenannte Karteikartenabschrift benötigen, wenn der Führerschein verloren wurde und neu beantragt wird. Dies definiert sich als Bescheinigung über die jeweils individuellen Fahrerlaubnisdaten, welche dem örtlichen Führerscheinregister entnommen sind. Die Rechtsgrundlage wird hier die Fahrerlaubnisverordnung FeV sein.

Führerschein verloren - Eidesstattliche Versicherung notwendig

Die eidesstattliche Versicherung wird dem Betroffenen abverlangt, nicht zuletzt um die Dimension des Führerscheinverlustes deutlich klar zu machen. Der Führerschein ist ein ausgesprochen wichtiges amtliches Dokument; eine entsprechend pflegliche Behandlung wird vom Gesetzgeber auch erwartet. In erster Linie jedoch ist das Prozedere gedacht, Fälschungsversuchen von vorne herein keine Möglichkeit zu geben. Es ist möglich, die eidesstattliche Versicherung auch bei einem Notar freier Wahl abzugeben, doch wird diese Version dann mit Kosten verbunden sein.

Personalausweis oder Reisepass

Personalausweis (© stadtratte / fotolia.com)
Personalausweis (© stadtratte / fotolia.com)
Dieses Dokument dient der einwandfreien Identifikation des Geschädigten und ist zwingend erforderlich, wenn der Führerschein verloren gegangen ist und neu beantragt wird. Wenn auch der Personalausweis verloren gegangen ist, wird es notwendig sein, einen Ersatzausweis bei der Gemeinde des Wohnortes des Betroffenen zu beantragen. Mithilfe der Identität ist festzustellen, welche Führerscheinklassen und Schlüsselzahlen auf dem verlorenen Führerschein eingetragen waren.

Kosten

Wenn der Führerschein entwendet wurde, fallen lediglich 35 bis 40 Euro für den Ersatzführerschein an. Mit der Zeit, welche die Bundesdruckerei in aller Regel benötigt, um ein neues Ausweispapier herzustellen, nämlich bis zu vier Wochen, tut sich ein weiterer Kostenfaktor auf. Möchte man seinen „richtigen“ EU-Führerschein möglichst schnell wieder in Besitz haben, bietet sich der „Expressführerschein“ an. Der Betroffene beantragt hierzu bei der Behörde eine Vorzugsbehandlung, eine Expresslieferung. So ist es gegen Aufpreis möglich, den Führerschein innerhalb von 2 Werktagen bei der entsprechenden Behörde abzuholen, oder aber, sich ihn, gegen nochmalige Liefergebühren, zustellen zu lassen. Das kostet erneut gut Geld.

Führerschein für Mofa verloren

Wer seinen Mofaführerschein verloren hat, der wird nicht zur Fahrerlaubnisbehörde, also zur Führerscheinstelle gehen, sondern direkt zum TÜV. Hier kann ein neuer Führerschein beantragt und  ausgestellt werden. Die TÜV-Stelle hat Zugriff auf eine Liste aller Mofaführerscheine. Der neue Schein wird etwa 5 bis 20 Euro kosten.

Fahren ohne Führerschein

Wenn ein Autofahrer nicht mehr im Besitz seiner Fahrerlaubnis ist, weil diese z.B. entzogen wurde, macht er sich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig, wenn er trotzdem fährt. Das ist jedoch sehr grundsätzlich zu unterscheiden von dem Fahren ohne Führerschein. Letzteres stellt lediglich eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit einem Bußgeld in Höhe von 10 Euro bestraft. Anders dagegen sieht es tatsächlich aus, wenn die Fahrerlaubnis gar nicht vorhanden ist. Hier kann es von einer Geldstrafe bis hin zum Freiheitsentzug gehen. Wer nun vergisst, den Verlust des Dokumentes sofort bei den Behörden zu melden, wird mit 10 Euro bestraft. Wer seinen verloren geglaubten Führerschein schließlich doch wieder findet, hat ihn sofort den Behörden zu übergeben. Tut man das nicht, hat man 25 Euro zu bezahlen.

Um auf die Wichtigkeit des Führerschein-Dokuments hinzuweisen, ist vielleicht folgendes Urteil interessant. Das Bundessozialgericht entschied in einem Fall, dass ein Verkehrsteilnehmer, der nicht über die notwendige Fahrerlaubnis verfügte, nach einem Unfall in einem von ihm ohne Erlaubnis geführten Fahrzeug keinerlei Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente hat (Urteil aus dem Jahre 2007, Az. B 2 U 1/07 R). Diese Entscheidung fiel, nachdem die Rentenversicherung sich geweigert hatte, zu bezahlen, weil der Betroffene zum Unfallzeitpunkt, auch alkoholbedingt, offensichtlich keineswegs mehr über die für das Führen von Kraftfahrzeugen benötigten theoretischen und praktischen Kenntnisse verfügt habe. Dies ist letztendlich der Grund und die Ursache, weshalb ihm keine Fahrerlaubnis erteilt worden sei.

FAQ zum Thema Führerschein verloren

Welche Kosten entstehen bei Verlust oder Diebstahl des Führerscheins?

Wenn Sie Ihren Führerschein verlieren oder er gestohlen wird, müssen Sie mit verschiedenen Kosten rechnen.

Die wichtigsten Kostenpunkte sind:

  • Gebühr für die Erteilung einer Ersatzführerschein: Die Gebühr variiert je nach Bundesland und kann zwischen 25 und 40 Euro liegen.
  • Passbilder: Für den neuen Führerschein werden aktuelle biometrische Passbilder benötigt, die Kosten dafür betragen meist zwischen 10 und 20 Euro.
  • eID-Funktion: Falls der Führerschein die eID-Funktion (elektronischer Identitätsnachweis) besitzt, können zusätzliche Kosten für die Aktivierung entstehen.
  • Verwaltungskosten: In manchen Fällen können Verwaltungskosten für die Bearbeitung des Antrags anfallen.

Gemäß § 25 FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung) muss der Verlust oder Diebstahl des Führerscheins unverzüglich der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde gemeldet werden. Unter Umständen kann bei Nichtmeldung eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 63a StVG (Straßenverkehrsgesetz) vorliegen, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Was sind die rechtlichen Folgen, wenn man ohne gültigen Führerschein fährt?

Das Fahren ohne gültigen Führerschein kann erhebliche rechtliche Folgen haben. Laut § 21 StVG wird das Fahren ohne Fahrerlaubnis als Straftat gewertet.

Die möglichen Konsequenzen sind:

  1. Geldstrafe: Eine Geldstrafe kann verhängt werden, deren Höhe sich nach dem Einkommen des Betroffenen richtet. Die Anzahl der Tagessätze liegt im Ermessen des Gerichts.
  2. Fahrverbot: Zusätzlich zur Geldstrafe kann ein Fahrverbot von bis zu 6 Monaten verhängt werden.
  3. Eintragung ins Verkehrszentralregister: Ein Verstoß gegen § 21 StVG führt zu einem Eintrag von mindestens 3 Punkten im Fahreignungs-Bewertungssystem.
  4. Entziehung der Fahrerlaubnis: In schweren Fällen kann die Fahrerlaubnis entzogen werden, was eine Sperrfrist von mindestens 6 Monaten und die Notwendigkeit einer erneuten Führerscheinprüfung zur Folge hat.

Ein Beispiel: Peter hat seinen Führerschein verloren und fährt trotzdem mit dem Auto zur Arbeit. Er wird von der Polizei angehalten und kann keinen gültigen Führerschein vorzeigen. In diesem Fall drohen Peter die oben genannten Konsequenzen, wie Geldstrafe, Fahrverbot, Eintragung ins Verkehrszentralregister und eventuell sogar die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Wie läuft das Verfahren zur Erteilung eines Ersatzführerscheins ab?

Bei Verlust oder Diebstahl des Führerscheins sollte man unverzüglich die zuständige Fahrerlaubnisbehörde informieren. Der Prozess zur Erteilung eines Ersatzführerscheins umfasst folgende Schritte:

  1. Meldung des Verlusts: Informieren Sie die Fahrerlaubnisbehörde über den Verlust oder Diebstahl Ihres Führerscheins.
  2. Antragstellung: Stellen Sie einen Antrag auf Erteilung eines Ersatzführerscheins bei der Fahrerlaubnisbehörde. Dies kann persönlich oder in manchen Fällen online erfolgen.
  3. Unterlagen: Reichen Sie die erforderlichen Unterlagen ein, wie z.B. aktuelle biometrische Passbilder, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und ggf. eine Diebstahlanzeige der Polizei.
  4. Prüfung der Fahrerlaubnis: Die Behörde prüft Ihre Fahrerlaubnis, um sicherzustellen, dass Sie berechtigt sind, einen Führerschein zu besitzen.
  5. Ausstellung des Ersatzführerscheins: Nach erfolgreicher Prüfung wird Ihnen der neue Führerschein ausgestellt, den Sie bei der Behörde abholen oder sich zuschicken lassen können.

Es ist wichtig zu beachten, dass während des Verfahrens zur Erteilung eines Ersatzführerscheins kein vorläufiger Führerschein ausgestellt wird. Das bedeutet, dass das Fahren ohne gültigen Führerschein in dieser Zeit rechtswidrig ist.

Was sollte man tun, wenn der verlorene Führerschein wieder auftaucht?

Sollte der verlorene oder gestohlene Führerschein wieder auftauchen, nachdem ein Ersatzführerschein ausgestellt wurde, ist es erforderlich, den ursprünglichen Führerschein bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde abzugeben. Nach § 28 FeV ist der alte Führerschein als ungültig anzusehen, sobald der Ersatzführerschein ausgestellt wurde.




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