Führerschein Wiedererteilung - Wie bekommt man den Fahrerlaubnis zurück? Hilft eine MPU oder sollte man einfach warten?

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 26. Dezember 2023

Der Verlust des Führerscheins ist in der heutigen Konstellation der Gesellschaft ein schwerwiegender Eingriff in das private und berufliche Leben. Gerade deswegen, weil es ein ausgezeichnetes Werkzeug zur Maßregelung darstellt, ist auch der Entzug der Fahrerlaubnis oder der befristete Führerscheinentzug ein über alle Maßen beliebtes Mittel der Behörden.

Hat man den Führerschein verloren, werden die meisten alles daran setzen, den Führerschein so schnell als möglich wieder zu erlangen. Um eine Führerschein Wiedererteilung umzusetzen, muss nachgewiesen werden, dass man in der Lage ist, ein Fahrzeug im Straßenverkehr zu führen, ohne dabei die Öffentlichkeit zu gefährden oder die Straßenverkehrsvorschriften zu missachten. Man muss belegen, dass man abstinent lebt und durchaus zwischen Straßenverkehr und Genuss eines Suchtmittels unterscheiden kann.

Rechtliche Basis

Führerschein Fahrverbot  (© FM2 / fotolia.com)
Führerschein Fahrverbot (© FM2 / fotolia.com)
Der Führerschein kann entzogen werden einmal durch einen verwaltungsrechtlichen Akt, nämlich dann, wenn der Betroffene sich als ungeeignet für das Führen von Fahrzeugen erweist aufgrund von charakterlichen oder körperlichen oder geistigen Unzulänglichkeiten. Außerdem kann die Fahrerlaubnis entzogen werden, für den Fall, dass eine Straftat in  Zusammenhang mit dem Lenken eines Kraftfahrzeuges im öffentlichen Straßenverkehr steht.

Der Rechtsakt ist geregelt in Paragraph 3 StVG, die Straftat wird unter Anwendung des Paragraphen 69 StGB geahndet. Grundsätzlich wird die Fahrerlaubnis eingezogen, wenn vorliegt

  • Trunkenheit im Verkehr
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Vollrausch, wenn die Rauschtat eine der vorigen Straftaten ist

Fahrverbot

Ein Fahrverbot ist auf einen bis drei Monaten befristet. Das heißt, mit dieser besonderen Form des Fahrerlaubnisentzuges, die eine erzieherische Maßnahme des Gesetzgebers darstellen soll, wird der Führerschein nicht entzogen. Es ist nicht notwendig, den Führerschein erneut zu beantragen. Es kann ein Fahrverbot ausgesprochen werden, weil eine Ordnungswidrigkeit begangen wurde. Das Fahrverbot wird dann eine Nebenfolge dieser Ordnungswidrigkeit sein. So kann eine deutliche Geschwindigkeitsüberschreitung oder eine Ordnungswidrigkeit im Wiederholungsfall durchaus zu einem Fahrverbot führen.  Des Weiteren kann ein Fahrverbot ausgesprochen werden, wenn eine Straftat vorliegt. Dann nennt sich das Fahrverbot eine „sekundäre Sanktion“ gemäß dem Paragraphen 44 StGB.

Entzug des Führerscheins

Bei schwereren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung wird das Gericht den Führerschein komplett einziehen, ein Fahrverbot zwischen 6 Monaten und 5 Jahren auferlegen. Dem Gesetzgeber bleibt es belassen, die Sperre lebenslang zu verhängen. In aller Regel wird der Führerschein nach der Frist, wenn alle Auflagen des Gerichts zur Zufriedenheit erfüllt sind, beispielsweise eine MPU erfolgreich abgelegt wurde, eine Entzugsbehandlung über mehrere Monate stattgefunden hat, ein Abstinenzbeweis vorliegt, nach einer Neubeantragung erneut ausgestellt werden.

Die Neubeantragung kann während der letzten drei Monate der Sperrfrist in die Wege geleitet werden. Der Führerscheinbesitzer beim Fahrverbot genauso wie der Führerschein-Antragsteller nach einem Entzug müssen also beide etwas tun, um ihre Fahrerlaubnis wieder zu erlangen. Die weit verbreitete Meinung, nachdem die Sperrfrist beim Fahrverbot vorbei sei, bekäme man auch automatisch den Führerschein wieder, trifft nicht zu. Sind also alle vorherigen Hürden überwunden, steht am Ende bei einer Führerschein-Neuerteilung nach Führerscheinentzug – meist wegen Drogen oder Alkohol – fast zwangsläufig die MPU.

Maßnahmen der Rehabilitation

Ganz nach Schwere des Deliktes und den Entscheidungen des Gerichts kommen zahlreiche Maßnahmen, denen sich ein Führerscheininhaber, meistens nach Drogen- oder Alkoholdelikten, unterziehen muss, in Frage. Doch auch die freiwillige Ableistung von Klinikaufenthalten, Abstinenznachweisen, Haaranalysen, Urinproben,  Teilnahme an verkehrstherapeutischen Rehabilitationsmaßnahmen oder Suchtgruppen kann sich positiv bei der Führerschein Wiedererteilung  auswirken.

MPU

MPU (© animaflora / fotolia.com)
MPU (© animaflora / fotolia.com)
Als das größte Hindernis auf dem Weg zu einem neuen Führerschein erweist sich allemal, nicht nur aus finanziellen Gründen, die medizinisch-psychologische Untersuchung, auch „Idiotentest“ genannt. „Ernste Zweifel an der Fahrtauglichkeit“: dies die Begründung, eine solche Untersuchung anzuordnen. Über die Fragestellungen und die zahlreichen Vorbereitungsmaßnahmen, die angeboten werden, zum Teil seriös, zum Teil am Rande der Legalität, manchmal absurd, braucht nicht geredet werden. Die Kosten für eine MPU sind im Übrigen nicht vom jeweiligen Durchführenden abhängig, sondern durchaus in einer Gebührenordnung festgelegt. Natürlich werden sich die Kosten rund um die Neuerteilung eines Führerscheins, die Führerschein Wiedererteilung, summieren. Hier sind Screenings zu bezahlen, eventuell Psychotherapeuten und Gutachten. Eine kleine Übersicht:

  • 402,22 Euro für die MPU wegen Fahrens unter Alkohol
  • 347,48 Euro bei einem zu hohen Punktestand in der Verkehrssünderkartei
  • 575,96 Euro bei Alkoholdelikt und überzogenem Punktekonto
  • 554,54 Euro wegen Fahren unter Drogen
  • 728,28 Euro wegen Fahren und Drogen und überzogenem Punktekonto
  • 755,65 Euro wegen Fahren unter Drogen- und Alkohol
  • 347,48 Euro wegen einer Straftat

Verjährung der MPU

Verjährt die MPU? Das kann man in diesem Sinne nicht behaupten. Vielmehr verhält sich die Sache so, dass die Anordnungen der Straßenverkehrsbehörde eine Löschung des Eintrags aus der Akte vorsehen. Wenn derjenige, den die Sache betrifft, dann 5 Jahre lang im verkehrsrechtlichen Sinne keine Delikte begeht, wird im Jahr sechs eine MPU-Verjährungsfrist beginnen, die 10 Jahre dauert. Ist auch diese Frist verstrichen, ohne Delikte nach der StVO, ist es möglich, den Führerschein neu zu beantragen. Die MPU auf irgendeine Art und Weise zu umgehen, den Schein gleich wieder zu erhalten, wird nicht funktionieren, es sind keine rechtlichen Mittel existent.

Was ist unter „nichts zu Schulden kommen lassen“ zu verstehen?

Die Tilgungsfrist beginnt gemäß Paragraph 29 Absatz 1 Nummer 3 StVG also nach fünf Jahren zu laufen, in denen sich der Beschuldigte nicht weiteres zuschulden kommen lässt. Sie beträgt dann nochmals 10 Jahre. In dieser Zeit sollte man sich weder besoffen oder bekifft auf dem Fahrrad kontrollieren lassen, über keine rote Ampel gehen, wenn ein Polizist daneben steht, auch nicht eine kleine Tour mit dem Auto in der Garage unternehmen, um „den Motor zu bewegen“.

Nach 15 sündenlosen Jahren, Alkohol- oder Drogenentzug und Therapie, Abstinenzbeweisen und Formularkrieg, finanzieller Verausgabung vielleicht, kann man den Antrag auf  die Führerschein Wiedererteilung stellen. Herkömmlicherweise ohne den Bescheid zu bekommen, dass die MPU gemacht werden muss. Eigentlich. Denn die Führerscheinstellen sind da teilweise ganz anderer Ansicht. Am besten ist es, beim Gerichtsurteil schon eine Bindung einzufordern, will heißen, mit Ableistung der Forderungen, wie beispielsweise eine stationäre Therapie, wird eine MPU für unnötig erklärt. Ein versierter Anwalt kann das hinbekommen.

Überhaupt ist bei solchen erheblichen zeitlichen Strecken des Fahrerlaubnisentzuges ein Rechtsanwalt im Gerichtssaal, wesentlich besser noch lange vorher, von großem Gewinn. Nicht alles ist letztendlich so schlimm, wie es zu Beginn aussieht, genauso kann es aber auch umgekehrt sein. Das liegt immer im Ermessen des Richters und an den Tatumständen sowie den persönlichen Verhältnissen des Betroffenen.

FAQ zur Wiedererteilung des Führerscheins

Welche Voraussetzungen sind für die Wiedererteilung eines Führerscheins erforderlich?

Die Wiedererteilung eines Führerscheins in Deutschland hängt von verschiedenen Faktoren ab. Laut deutschem Verkehrsrecht muss zunächst eine Sperrfrist verstrichen sein. Diese wird in der Regel durch das Gericht festgelegt, das die Entziehung des Führerscheins angeordnet hat.

Die Sperrfrist ist in § 69a des Strafgesetzbuchs (StGB) geregelt. Eine weitere wichtige Voraussetzung ist der Nachweis der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs. Dies kann durch verschiedene Mittel erfolgen, wie z. B.:

  • Die erfolgreiche Teilnahme an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU)
  • Ein aktueller Sehtest
  • Nachweis einer entsprechenden körperlichen Fitness

Welche Schritte sind für die Wiedererteilung eines Führerscheins zu durchlaufen?

Die Wiedererteilung eines Führerscheins ist ein formalisierter Prozess, der in § 20 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) detailliert geregelt ist.

  • Antragstellung: Der erste Schritt zur Wiedererlangung des Führerscheins ist die Antragstellung bei der zuständigen Führerscheinstelle. Hierzu ist ein persönliches Erscheinen erforderlich.
  • MPU: Sollte eine MPU angeordnet sein, muss diese erfolgreich absolviert werden. Dabei wird nicht nur das Wissen um Verkehrsregeln, sondern auch die psychische und physische Eignung zum Führen eines Fahrzeugs überprüft.
  • Nachweis der Eignung: Im Rahmen des Antrags muss die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs nachgewiesen werden. Dies kann durch einen aktuellen Sehtest, eine körperliche Untersuchung und gegebenenfalls durch die Teilnahme an speziellen Fahrsicherheitstrainings erfolgen.

Welche Kosten sind mit der Wiedererteilung des Führerscheins verbunden?

Die Kosten für die Wiedererteilung des Führerscheins können je nach Einzelfall variieren. Hier sind einige mögliche Kostenpunkte:

  • Gebühren für den Antrag: Die Gebühren für den Antrag auf Wiedererteilung des Führerscheins variieren je nach Bundesland. Sie liegen in der Regel zwischen 100 und 200 Euro.
  • Kosten für die MPU: Die Kosten für eine MPU können je nach Umfang und Anbieter stark variieren. Sie liegen in der Regel zwischen 350 und 700 Euro.
  • Kosten für Nachschulungen oder Fahrsicherheitstrainings : Sollten zusätzliche Schulungen oder Trainings erforderlich sein, entstehen auch hier Kosten. Diese können je nach Anbieter und Umfang variieren.

Was passiert, wenn ich die MPU nicht bestehe?

Wenn die MPU nicht bestanden wird, wird die Wiedererteilung des Führerscheins in der Regel abgelehnt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die MPU erneut zu absolvieren. Dabei ist zu beachten, dass jede MPU mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.

Bevor man sich erneut der MPU stellt, kann es sinnvoll sein, eine spezielle MPU-Vorbereitung in Anspruch zu nehmen. Diese kann dabei helfen, die individuellen Gründe für das Nichtbestehen der MPU zu identifizieren und gezielt daran zu arbeiten.

Kann ich während der Sperrfrist einen neuen Führerschein im Ausland erwerben?

Grundsätzlich ist der Erwerb eines Führerscheins im Ausland während einer in Deutschland verhängten Sperrfrist nach § 28 FeV nicht zulässig. Ein solcher "EU-Führerschein" wird in Deutschland nicht anerkannt, wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist.




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