Kfz Steuer Rechner - so berechnen Sie Ihre Kfz Steuer! Welche Ausnahmen gibt es? Wer ist von der Kfz Steuer befreit? Wo kann man die Abbuchung / Bankverbindung ändern?

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 19. Januar 2024

Wer in Deutschland Halter eines Kfz ist, muss Kfz-Steuer, eigentlich Kraftfahrzeugsteuer, zahlen. Rechtlich geregelt ist die Kfz-Steuer im Kraftfahrzeugsteuergesetz.

Wer muss Kfz-Steuer zahlen?

Wer oder was der Kraftfahrzeugsteuer unterliegt, ist in § 1 Kraftfahrzeugsteuergesetz geregelt:

  • Halter von inländischen Fahrzeugen
  • Halter von ausländischen Fahrzeugen, solange die Fahrzeuge sich im Inland befinden
  • Widerrechtlich benutzte Fahrzeuge
  • Zugeteilte Oldtimer-Kennzeichen sowie rote Kennzeichen

Berechnung der Kfz-Steuer

Wurde ein Fahrzeug bis zum 30. (c) exquisine / fotolia.com
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Juni 2009 zugelassen, fällt es noch unter das alte Steuersystem. Für die Berechnung der Kfz-Steuer kommen hier die Größe des Hubraums sowie die Schadstoffklasse zum Tragen.

Für Fahrzeuge, die später zugelassen wurden, gilt das neue System. Nun kommt es auf den Hubraum sowie auf die Menge an Kohlendioxid an, die ausgestoßen wird. Dadurch wird gleichzeitig auch der Spritverbrauch relevant. Besonderheiten gibt es bei folgenden Fahrzeugen:

  • Anhänger und Wohnmobile: Es kommt auf die Schadstoffklasse und das Gewicht an
  • Motorräder: Es kommt auf den Hubraum an
  • Oldtimer: Diese werden nach einem Pauschbetrag besteuert

Tipp: Wer ein schadstoffarmes Fahrzeug fährt, wird mit einer günstigeren Kfz-Steuer belohnt. Halter haben die Möglichkeit, ihr Fahrzeug entsprechend umzurüsten. Dadurch kann eine andere Schadstoffklasse erreicht werden.

Finanziell kann es einen Unterschied machen, ob man ein Diesel-Fahrzeug fährt, oder ein Fahrzeug, das mit Ottokraftstoff betrieben wird. Diesel-Fahrzeuge sind teurer, was die Kfz-Steuer angeht, dafür jedoch können die Autofahrer günstiger tanken.

Fachanwalt.de-Hinweis: Wer ein Leasing-Fahrzeug fährt, zahlt als Leasingnehmer ebenfalls Kfz-Steuer.

Ausnahmen von der Kfz-Steuer

Ausnahmen bestätigen die Regel, das ist auch bei der Kfz-Steuer so. Daher gibt es Fahrzeuge, die von der Kfz-Steuer befreit werden können. Bei diesen handelt es sich beispielsweise um:

  • Elektrofahrzeuge: Bei einer Erstzulassung ab dem 18. Mai 2011 erfolgt eine Steuerfreiheit für zehn Jahre.
  • Fahrzeuge von schwerbehinderten Haltern.
  • Leichtkrafträder bis maximal 11 Kilowatt und 125 Kubikzentimeter: Auch hier gilt Steuerfreiheit.
  • Weiterhin steuerbefreit sind Omnibusse und Fahrzeuge, die allein zu landwirtschaftlichen Zwecken genutzt werden.

Ab wann muss man Kfz-Steuer zahlen und wie lange?

Kfz-steuerpflichtig wird man, sobald man sein Fahrzeug zulässt. Genauer gesagt, noch am selben Tag der Zulassung. Abgerechnet wird die Steuer dabei stets für ein Jahr. Gezahlt werden muss so lange, bis man sein Fahrzeug wieder abmeldet oder auf einen anderen Halter ummeldet.

Sollte man sich bereits innerhalb zwei Wochen nach der Zulassung dazu entscheiden, das Fahrzeug wieder abzumelden, wird die Kfz-Steuer dennoch für einen vollen Monat erhoben. Dadurch will man dem mit An- und Abmeldung verbundenen Verwaltungsaufwand gerecht werden.

Fachanwalt.de-Tipp:
Ist die Kfz-Steuer teurer als 500 Euro und möchte man diesen Betrag nicht jährlich auf einmal bezahlen, kann auch eine halbjährliche Zahlung ermöglicht werden. Hier muss dann jedoch ein Aufschlag von 3 Prozent berücksichtigt werden. Sollte die Kfz-Steuer sogar mehr als 1.000 Euro betragen, lässt sich der Zahlungsrhythmus nochmals verkürzen, auf einen vierteljährlichen Turnus. In diesem Fall beträgt der Aufschlag jedoch sogar 6 Prozent. Beantragt werden kann eine abweichende Zahlweise bei dem örtlichen Hauptzollamt.

An wen wird die Kfz-Steuer gezahlt?

Früher haben die Finanzämter die Kfz-Steuer festgesetzt und erhoben. Dies hat sich seit 2014 jedoch geändert. Die Festsetzung erfolgt nun mittels Steuerbescheid durch das Hauptzollamt. Diesem sind verschiedene Daten zu entnehmen, beispielsweise der Tag der Anmeldung.

Mein Fahrzeug wurde gestohlen, muss ich trotzdem weiter Kfz-Steuer zahlen?

Der Diebstahl des Fahrzeugs ist ein großes Ärgernis. Noch mal so ärgerlich wäre es, Steuern für ein Fahrzeug zahlen zu müssen, auf das man gar nicht mehr zugreifen kann. Daher lässt sich natürlich in diesem Fall die Steuerpflicht beenden. Hierzu muss zunächst der Diebstahl bei der Polizei gemeldet werden. Dann wendet man sich an die Zulassungsstelle und versichert dieser gegenüber an Eides statt, dass das Fahrzeug gestohlen wurde. So kann die Abmeldung in die Wege geleitet werden. Von jetzt auf gleich geht dies jedoch nicht.

Die Abmeldung des Fahrzeugs kann bis anderthalb Jahre in Anspruch nehmen. Kfz-Steuer zahlen muss man in diesem Zeitraum jedoch natürlich nicht mehr. Die Steuerpflicht endet mit dem Tag des Diebstahls.

Wozu eigentlich Kfz-Steuer?

Wozu die Kfz-Steuer letztlich dient, dazu kursieren viele Mythen. In vielen Fällen geht man davon aus, dass Autofahrer durch die Steuer finanziell den Schaden an deutschen Straßen ausgleichen sollen, den sie hauptsächlich mitverursachen. Die Kfz-Steuer dient also auch dem Ausbau und der Instandhaltung der Infrastruktur der Straßen. So jedenfalls die Theorie, denn ob die Einnahmen durch die Steuer tatsächlich hierfür genutzt werden, bleibt dem Staat überlassen. Dieser ist in seinen Ausgaben flexibel.

Ich habe Fragen zur Kfz-Steuern, an wen kann ich mich wenden?

Die Hauptzollämter sind in Deut(c) JSB31 / Fotolia.com
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schland für Festsetzung und Erhebung der Kfz-Steuer zuständig. Daher stellen sie auch Ansprechpartner, wenn es darum geht, Fragen rund um die Kfz-Steuer zu klären. Wer sich beraten lassen möchte, kann sich auch an die Zentrale Auskunft Kraftfahrzeugsteuer der Zollverwaltung wenden. Die Kontaktdaten können unter zoll.de eingesehen werden.

Kfz Steuer Rechner nutzen

Wer sich einen Überblick über seine zu erwartende Höhe der Kfz-Steuer machen möchte, der kann einen Kfz-Steuer-Rechner nutzen. Dieser steht auf verschiedenen Portalen online zur Verfügung und kann kostenlos sowie unverbindlich genutzt werden.

Benötigt werden dazu verschiedene Angaben, darunter beispielsweise die Fahrzeugart, die Antriebsart, die Schadstoffnorm, die Größe des Hubraums in ccm oder der CO2-Wert in g/km. Entsprechende Angaben sind meist der Zulassungsbescheinigung zu entnehmen. Auch das Datum der Erstzulassung kann bei einer solchen Berechnung der Kfz-Steuer abgefragt werden. Die eingegebenen Daten werden als Berechnungsgrundlage genutzt, um die Kfz-Steuer zu errechnen.

Das Ganze dauert nur wenige Momente und man erhält einen guten Überblick über die zu erwartenden Kosten. Ein solcher Kfz-Steuer-Rechner wird u.a. auch auf der Seite des Bundesfinanzministeriums zur Verfügung gestellt. Der so errechnete Betrag bezieht sich dabei in aller Regel auf die Höhe der jährlichen Kfz-Steuer.

Tipps zum Kfz Steuer sparen – Kann ich bei meiner Kfz-Steuer etwas günstiger wegkommen?

Wer bei seiner Kfz-Steuer sparen will, kann einige Tipps beherzigen:

  • Wer umweltschonende Autos fährt, zahlt weniger: Wenig Kohlendioxidausstoß bedeutet weniger Kfz-Steuer.
  • Eine Nachrüstung kann sich lohnen: Wer auf elektrischen Antrieb umrüstet, kann von einer Steuerbefreiung profitieren. Bei einem Dieselfahrzeug kann auch neuwertiger Katalysator lohnenswert sein.
  • Auf Ratenzahlung verzichten: Statt halbjährlich oder vierteljährlich zu zahlen und satte Aufschläge in Kauf zu nehmen, kann eine jährliche Zahlweise beibehalten werden.

Kfz-Steuer - Häufige Fragen (FAQ)

Was ist die Kfz-Steuer und wer muss sie bezahlen?

Die Kfz-Steuer ist eine staatliche Abgabe, die jeder Eigentümer eines in Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeuges zu entrichten hat. Sie ist in §1 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG) festgelegt und dient der Deckung allgemeiner Staatsausgaben.

Es handelt sich dabei um eine Verkehrsteuer, die unabhängig von der Nutzung des Fahrzeuges erhoben wird. Jeder Eigentümer eines in Deutschland zugelassenen Fahrzeuges ist prinzipiell zur Zahlung der Kfz-Steuer verpflichtet. Die Höhe der Steuer ist abhängig von verschiedenen Faktoren, wie:

  • Art des Fahrzeuges (z.B. Pkw, Lkw, Motorrad)
  • Motorart (Benzin, Diesel, Elektro)
  • Hubraum des Motors
  • CO2-Emissionen des Fahrzeugs

Wie wird die Kfz-Steuer berechnet?

Die Berechnung der Kfz-Steuer ist im §8 KraftStG festgelegt und richtet sich nach der Art des Fahrzeugs, dem Hubraum und den CO2-Emissionen. Für Pkw mit Verbrennungsmotor setzt sich die Kfz-Steuer aus einem Hubraum- und einem CO2-abhängigen Teil zusammen. Für Fahrzeuge, die nach dem 1. Juli 2009 erstmals zugelassen wurden, beträgt der Grundbetrag je angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum 2 Euro für Benzinfahrzeuge und 9,50 Euro für Dieselfahrzeuge.

Zusätzlich wird ein CO2-abhängiger Betrag erhoben, der sich nach den Gramm CO2-Emission pro Kilometer richtet. Beispiel: Ein Pkw mit einem Benzinmotor von 1.400 ccm Hubraum und einem CO2-Ausstoß von 120 g/km würde so berechnet:

  • Hubraum-Beitrag: 14 * 2 Euro = 28 Euro
  • CO2-Beitrag: 20 g/km * 2 Euro = 40 Euro
  • Gesamte Kfz-Steuer: 28 Euro + 40 Euro = 68 Euro

Wie kann ich meine Kfz-Steuer bezahlen und was passiert, wenn ich sie nicht bezahle?

Die Kfz-Steuer wird in der Regel jährlich im Voraus per Lastschriftverfahren vom Konto des Fahrzeughalters eingezogen, sofern dieser dem zustimmt (§10 KraftStG). Andernfalls erhält der Fahrzeughalter einen Steuerbescheid mit einer Zahlungsfrist von einem Monat. Bei Nichtzahlung der Kfz-Steuer kann das zuständige Hauptzollamt Mahnungen und Vollstreckungsmaßnahmen einleiten.

Im schlimmsten Fall kann es zur Zwangsstillegung des Fahrzeugs kommen (§14 KraftStG). Beispiel: Wenn der Fahrzeughalter den fälligen Kfz-Steuerbetrag nicht innerhalb der Zahlungsfrist begleicht, erhält er zunächst eine Mahnung vom Hauptzollamt. Wird danach immer noch nicht gezahlt, kann das Fahrzeug zwangsweise stillgelegt werden.

  • Mahnung vom Hauptzollamt
  • Vollstreckungsmaßnahmen
  • Zwangsstillegung des Fahrzeugs

Kann ich von der Kfz-Steuer befreit werden?

Es gibt bestimmte Personengruppen und Fahrzeuge, die von der Kfz-Steuer befreit sind. Diese Ausnahmen sind im §3 und §3a KraftStG geregelt.

Beispiele für eine Befreiung sind:

  • Schwerbehinderte Menschen mit bestimmten Merkzeichen können für ein Fahrzeug, das auf sie zugelassen ist, eine Steuerbefreiung beantragen.
  • Oldtimer (Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind und ein H-Kennzeichen haben) zahlen eine pauschale Steuer von 191,73 Euro pro Jahr.
  • Elektrofahrzeuge sind bis Ende 2025 von der Kfz-Steuer befreit. Danach zahlen sie eine reduzierte Steuer.



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