Such-Icon Magazin Suche

Kurzzeitkennzeichen - Was kostet das Kennzeichen? Wo kann man es bekommen? Wie lange ist es gültig?

Redaktion fachanwalt.de  •  Zuletzt bearbeitet am: 20.02.2025

Das Kurzzeitkennzeichen ist auch als 5-Tages-Kennzeichen bekannt. Es wird genutzt, wenn ein nicht zugelassenes Fahrzeug von einem Ort zum anderen bewegt werden muss. Da das Fahren im öffentlichen Straßenverkehr nur mit einem ordentlich zugelassenen Fahrzeug gestattet ist, bietet das Kurzzeitkennzeichen die Option, eine temporäre Zulassung vorzunehmen.

Kurzzeitkennzeichen - Unterschied zum Händlerkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen (c) Björn Wylezich / Fotolia.com
Kurzzeitkennzeichen (c) Björn Wylezich / Fotolia.com

Händlerkennzeichen werden von Händlern für Überführungsfahrten genutzt. Diese speziellen

Nummernschildern sethen ausschließlich Gewerbetreibenden zur Verfügung und können an verschiedenen Fahrzeugen angebracht werden. Hiervon zu unterscheiden ist das Kurzzeitkennzeichen, das auch Privatpersonen zur Verfügung steht. Das sollten Sie zum Kurzzeitkennzeichen noch wissen:

  • Das Kurzzeitkennzeichen kann auch für andere Fahrzeuge außer Pkw verwendet werden, darunter Traktoren, Wohnmobile oder auch Lkw.
  • Das Kurzzeitkennzeichen wird auch als Tageszulassung bezeichnet.
  • Vom Tag der Antragsstellung ist es 5 Tage gültig.

Wichtig: Bei der Anmeldung muss angegeben werden, für welches Fahrzeug das Kurzzeitkennzeichen verwendet werden soll. An dieses ist die Verwendung dann auch gebunden. Anders als ein Händlerkennzeichen kann das 5-Tages-Kennzeichen also nur an einem festgelegten Fahrzeug angebracht werden. Zudem darf das Fahrzeug dann nur von dem Versicherungsnehmer gefahren werden.

Kurzzeitkennzeichen - Merkmale

Das Kurzzeitkennzeichen unterscheidet sich auch optisch von einem regulären Nummernschild. Das normalerweise links vorhandene Eurofeld fehlt hier. Das Kurzzeitkennzeichen beginnt direkt mit der Stadt- oder Landkreiskennung. Es folgt eine blaue Stempelplakette und schließlich eine Ziffernfolge, die mit 03 oder 04 beginnt. Weiterhin charakteristisch für das Kurzzeitkennzeichen ist der gelbe Streifen auf der rechten Seite.

Tipp
Wichtig: Es ist direkt auf dem Nummernschild angegeben, wie lange dieses gültig ist und demnach verwendet werden darf. Am letzten Gültigkeitstag kann das Kennzeichen bis 23.59 Uhr verwendet werden. Wenn das Nummernschild nicht mehr gültig ist, muss es entfernt werden.

Was tun mit abgelaufenen Kurzzeitkennzeichen?

Es ist nicht nötig, das Kurzzeitkennzeichen abzumelden. Es verliert seine Gültigkeit automatisch. Das Nummernschild kann nun zur Zulassungsbehörde zurückgebracht werden. Alternativ lässt es sich auch ganz einfach im Hausmüll entsorgen, wenn man sich den Weg sparen möchte.

Kurzzeitkennzeichen - Voraussetzungen

Ein Kurzzeitkennzeichen kann nur für ein bestimmtes Fahrzeug erteilt werden, wenn für dieses eine gültige Hauptuntersuchung vorliegt. Sollte diese nicht nachgewiesen werden können, muss mit deutlichen Einschränkungen gerechnet werden. Eine uneingeschränkte Teilnahme am Straßenverkehr ist mit einem Kurzzeitkennzeichen dann nicht möglich. Es besteht aber dennoch die Möglichkeit, das Auto innerhalb des Zulassungsbezirks zur nächsten Untersuchungsstelle zu fahren.

Dass das Kurzzeitkennzeichen nun nur noch unter verschärften Regeln ausgestellt wird, ist seit April 2015 der Fall. Hierdurch will man dem angestiegenen Missbrauch entgegenwirken. Zuvor war es so, dass es zu keiner Speicherung der Fahrzeuge in einem Register kam. Dadurch war es möglich, das Kurzzeitkennzeichen prinzipiell weiterzugeben. Nun kann das Kurzzeitkennzeichen nur noch beantragt werden, wenn eine konkrete Zuteilung zu einem Fahrzeug erfolgt. Und nur für dieses darf das Nummernschild dann auch verwendet werden.

Ebenso bestand zuvor die Möglichkeit, dass auch verkehrsunsichere Fahrzeuge ein Kurzzeitkennzeichen erhielten. Dem wird nun dadurch entgegengewirkt, dass eine gültige Hauptuntersuchung gefordert wird. 

Sollte eine Reparatur nötig sein, kann das Auto mit einem Kurzzeitkennzeichen auch zur nächsten Werkstatt gebracht werden.

Tipp
Wichtig: Das Kurzzeitkennzeichen muss am Wagen angebracht werden. Es ist nicht zulässig, das Nummernschild einfach hinter die Windschutzscheibe zu legen. Nur mit einem korrekt angebrachten Nummernschild kann das Fahrzeug für die entsprechenden Fahrten genutzt werden.

Für welche Fahrten zulässig?

Das Kurzzeitkennzeichen wurde eingeführt, um bestimmte Fahrten zu vereinfachen. Hierzu gehören:

  • Probefahrten mit bestehender Kaufabsicht (eine gültige Hauptuntersuchung muss hierfür nachgewiesen werden).
  • Überführungsfahrten.
  • Sollte keine Hauptuntersuchung vorliegen, darf das Kennzeichen nur für Hin- und Rückfahrten zur Prüfstelle oder für Werkstattfahrten genutzt werden.

Antrag, Dokumente und eVB-Nummer

Die Zulassung des Kennzeichens ist bei der (c) Jürgen Fälchle / Fotolia.com
(c) Jürgen Fälchle / Fotolia.com
Zulassungsbehörde
möglich. Damit die Zulassung möglichst schnell und reibungslos verlaufen kann, sollte man schon im Vorfeld alle benötigten Dokumente zusammentragen. Für die Zulassung benötigt werden:

  • Personalausweis oder Reisepass mitsamt aktueller Meldebestätigung.
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung, wenn das Kurzzeitkennzeichen ohne Einschränkungen genutzt werden soll.
  • Bestätigung der Versicherung.

Weiterhin muss bei der Zulassung bereits angegeben werden, zu welchem Zweck das Kennzeichen benötigt wird.

Wer nicht selber auf der Zulassungsstelle erscheinen kann, kann auch eine dritte Person mit der Beantragung des Kennzeichens beauftragen und hierfür eine Vollmacht erstellen. Der Bevollmächtigte muss in diesem Fall selbst seinen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung mitbringen.

Erfolgt die Beantragung durch eine Firma, muss zudem eine Gewerbeanmeldung (natürliche Person), eine Gewerbeanmeldung sowie ein Auszug aus dem Handelsregister (juristische Person) oder ein Gesellschaftervertrag sowie eine Vollmacht der zeichnungsberechtigten Personen laut Vertrag (GbR) vorgelegt werden.    

Um das Kurzzeitkennzeichen beantragen zu können, muss eine eVB Nummer vorgelegt werden können. Diese wird durch die Kfz-Versicherung oder durch das Versicherungsunternehmen erteilt, wo das zukünftige Auto versichert werden soll. Die Zulassungsstelle sieht die eVB Nummer als Nachweis an für eine bestehende Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug. Da das Kennzeichen nur für höchstens 5 Tage gültig ist, dauert auch nur der Versicherungsschutz so lange.

Üblicherweise wird die eVB Nummer zunächst kostenlos bereitgestellt. Kommt es später zu einem Versicherungsabschluss, bleibt die eVB Nummer auch kostenlos. Wird die Versicherung später bei einem anderen Unternehmen abgeschlossen oder wird gar keine Versicherung benötigt, wird die eVB Nummer nachträglich berechnet.                                                                 

Kosten

Auch wenn es sich nur um ein Kennzeichen handelt, das lediglich 5 Tage lang gültig ist, ist es dennoch mit Kosten verbunden. Zum einen fallen Gebühren für die Beantragung an. Diese sind einheitlich geregelt und belaufen sich auf 13,10 Euro. Hinzu kommen die Kosten für das Prägen des Nummernschilds sowie für die Versicherung. Die letzten beiden Posten können unterschiedlich ausfallen, so dass sich eine feste Gesamtsumme für das Kurzzeitkennzeichen nicht nennen lässt. Vor allem die Versicherungskosten spielen einen entscheidenden Faktor dabei, wie teuer einem das Kurzzeitkennzeichen letztlich kommt.

Haftpflicht- oder Teilkaskoversicherung

In der Regel wird für ein Kurzzeitkennzeichen eine Haftpflicht- oder auch Teilkaskoversicherung abgeschlossen. Handelt es sich um einen Neuwagen, für den ein Kurzzeitkennzeichen benötigt wird, kann auch eine Vollkaskoversicherung Sinn machen.

Kurzzeitkennzeichen im Ausland

Zu Problemen kann es unter Umständen kommen, wenn ein Kurzzeitkennzeichen im Ausland genutzt wird. Die Akzeptanz des Nummernschilds ist nicht zwangsläufig auch im Ausland gegeben. Denn bei einem Kurzzeitkennzeichen handelt es sich nicht um ein offizielles Zulassungsdokument.  Wer auf Nummer sichergehen möchte, wählt daher statt eines Kurzzeitkennzeichens einfach ein Ausfuhrkennzeichen.

Unproblematischer dürfte es jedoch bei Mitgliedstaaten der EU sein. Denn dort besteht seit 2007 eine Anerkennungspflicht für hierzulande ausgestellte Kurzzeitkennzeichen.

Tipp
Fachanwalt.de-Tipp: Kurzzeitkennzeichen sind befristete Kennzeichen, die für Überführungs- oder Probe­fahrten von Kraftfahrzeugen genutzt werden können. Für die Beantragung gelten je nach Nutzergruppe unterschiedliche Voraussetzungen. Mit einem Kurzzeitkennzeichen darf nur innerhalb Deutschlands und nur für eine begrenzte Zeit gefahren werden. Verstöße gegen die Nutzungsbeschränkungen können mit Bußgeldern geahndet werden. Als Alternative zu Kurzzeitkennzeichen können auch Ausfuhrkennzeichen oder Überführungskennzeichen genutzt werden.


Diesen Artikel bewerten:
Diesen Artikel teilen: Linkedin Xing X
Whatsapp
Facebook

Fragen? Jetzt Fachanwalt.de-KI kostenlos fragen

Ihr Chatverlauf

Schildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:

Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.

SofortantwortSofortantwort 24/7
NachfragemöglichkeitNachfragemöglichkeit
Kostenlos!Kostenlos!
Antwort erhalten Pfeil nach rechts
Rechtsanwalt gesucht?
Sie haben Fragen?