Mofas mit einem maximalen Hubraum von 50 m³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h werden häufig von Jugendlichen frisiert, also gezielt schneller gemacht, weil ihnen die zulässige Geschwindigkeit zu gering ist. Damit die Betriebserlaubnis für das Mofa trotz der Umbauten unter bestimmten Voraussetzungen erhalten bleibt, ist die Ummeldung des Mofas beim TÜV zwingend erforderlich. Auch ein Fahrzeugführerschein ist für das frisierte Mofa möglicherweise erforderlich, wenn eine Mofa-Prüfung für die neue Höchstgeschwindigkeit nicht mehr ausreicht.
Mofa (© dashadima / fotolia.com)Wer sein Mofa durch Frisieren schneller macht und im öffentlichen Straßenverkehr damit unterwegs sein möchte, muss das Mofa beim TÜV ummelden. Ansonsten handelt der Mofafahrer ordnungswidrig und muss mit einem Bußgeld und eventuell sogar mit Punkten im Flensburger Verkehrsregister rechnen, wenn es zusätzlich zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer kommt.
Wird das frisierte Mofa ausschließlich außerhalb öffentlicher Straßen im Rennbetrieb gefahren, ist ein zeit- und kostenaufwändiges Ummelden beim TÜV nicht erforderlich. Allerdings müssen für das Frisieren des Mofas bestimmte Anforderungen an das Fahrzeug genau beachtet werden, um die Betriebserlaubnis zu bekommen. Denn bereits kleine Abweichungen können eine erfolgreiche Ummeldung des Mofas verhindern. So sind in vielen Fällen die Bremsanlage und das Fahrgestell nicht für höhere Geschwindigkeiten ausgelegt. Sie müssen dann verstärkt oder umgebaut werden.
Welche Geschwindigkeitstoleranzen gibt es beim Mofa?
Bei der Höchstgeschwindigkeit orientiert sich die Fertigungstoleranz der Hersteller von 10 Prozent an der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des jeweiligen Fahrzeuges. Bei Mofas liegt die Toleranz bei ca. 3 km/h, was einer maximalen Endgeschwindigkeit von 28 km/h entspricht. Bei technischen Veränderungen, die am Mofa vorgenommen wurden, entfällt diese Fertigungstoleranz.
Welche rechtlichen Folgen hat das Mofa frisieren?
Bereits ab einem Alter von 15 Jahren können Jugendliche eine Mofa-Prüfung ablegen. Vielen Jugendlichen ist die Höchstgeschwindigkeit bei Mofas von max. 25 km/h jedoch zu niedrig, weshalb sie das Mofa frisieren, um eine höhere Leistung und somit eine höhere Geschwindigkeit zu erreichen. Durch das Entdrosseln des Mofas sind zwar höhere Geschwindigkeiten möglich, wird jedoch die Leistungssteigerung aufgrund technischer Eingriffe vorgenommen, die vom Originalzustand abweichen, erlischt auch die Betriebserlaubnis des Mofas. Generell nicht erlaubt sind selbst vorgenommene Veränderungen am Motor, dem Antrieb, der Kupplung, dem Federbein oder der Gabel des Mofas.
Die Polizei verfügt über mobile Prüfstände und kann bei einer Verkehrskontrolle so schnell herausfinden, ob ein Mofa frisiert wurde.
Der Mofa-Führerschein gilt nur für Höchstgeschwindigkeiten bis maximal 25 km/h. Bei höheren Geschwindigkeiten ist eine gültige Fahrerlaubnis erforderlich, da der Mofafahrer ansonsten ohne selbige illegal am Straßenverkehr teilnimmt. Wer mehr als 45 km/h fahren möchte, benötigt zudem eine Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse A (Motorräder). Wegen des Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis, das gemäß § 21 StVG eine Straftat ist, erlischt auch generell der Versicherungsschutz für das Mofa.
Bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden werden in der Regel hohe Geldstrafen oder ein monatliches bzw. einmaliges Schmerzensgeld für den Unfallgegner verhängt. Im schlimmsten Fall droht dem Unfall verursachenden Mofafahrer eine Gefängnisstrafe, da er durch das Frisieren des Mofas fahrlässig gehandelt hat. Dies ist auch bei einer Teilschuld möglich. Denn der Bundesgerichtshof entschied 2006 (Az. VI ZR 115/05): Eine Mithaftung besteht nicht automatisch, sondern nur, wenn das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis eine zusätzliche Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer darstellt, die durch einen Unfall entstanden ist.
Wird der Mofafahrer erstmals von der Polizei mit dem frisierten Fahrzeug erwischt, wird das Strafverfahren im Divisionsverfahren meist gegen Auflagen (z. B. Verkehrserziehung, Sozialstunden) eingestellt, wenn der Mofafahrer Einsicht und Reue zeigt. In der Regel schickt die Polizei auch eine Meldung an die zuständige Führerscheinstelle. Dies hat zur Folge, dass man bis zum Verfahrensabschluss und der Auflagenerfüllung für weitere Führerscheinprüfungen zunächst gesperrt ist. Beim zweiten Mal wird ebenfalls ein Strafverfahren eingeleitet, das allerdings nicht mehr nach dem Divisionsverfahren eingestellt wird. Zwar sind bei einer Verurteilung ebenfalls Sozialstunden möglich, zusätzlich werden aber auch 6 Punkte im Flensburger Verkehrsregister eingetragen. Ist man bei der Führerscheinbehörde zweimal wegen Fahren ohne zulässige Fahrerlaubnis aufgefallen, muss man vor einer Antragstellung für eine Fahrerlaubnis zu einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU). Je nach Bundesland können die Kosten für eine MPU bei 300 bis 700 Euro liegen.
Welche Konsequenzen hat das Frisieren für die Mofa-Versicherung?
Versicherungen (© zerbor / fotolia.com)Die Haftpflichtversicherung wurde für ein Mofa mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h abgeschlossen und sie muss in der Regel bei einem Unfall für den gegnerischen Schaden aufkommen. Ist nachweislich ein Tuning bzw. Frisieren des Mofas für den Unfall verantwortlich, ist die Kfz-Haftpflichtversicherung berechtigt, einen Regressanspruch von bis 5.000 Euro vom Fahrzeughalter zurückzufordern. Die Kaskoversicherung muss den Schaden am Mofa hingegen nicht bezahlen.
Gibt es legale Möglichkeiten ein Mofa zu frisieren?
Mit ein paar einfachen Tricks lässt sich die Leistung des Mofas auf legale Weise optimieren, da der technische Originalzustand des Mofas erhalten bleibt:
1. Reifen
Der Reifendruck sollte regelmäßig geprüft werden. Denn bei zu geringem Reifendruck wird das Mofa ausgebremst, weil der Reibungswiderstand mit der Straße zu hoch ist. Bei einem höheren Reifendruck lässt sich das Mofa leichtgängiger auf der Straße bewegen. Der Reifen nutzt sich zudem nicht so schnell ab.
2. Kette
Ist die Kette nicht richtig gespannt und läuft zu locker über Kettenrad und Ritzel, wird unnötig Kraft verschenkt. Die Kettenspannung sollte regelmäßig geprüft und ggf. nachgespannt werden, bis das Kettenspiel (s. Fahrzeug-Handbuch) erreicht ist.
3. Auspuff
Vor allem bei älteren Mofas setzt sich der Auspuff aufgrund der vielen Betriebsstunden schnell zu. Dadurch kann der Auspuff nicht mehr problemlos 'atmen' und die Leistung wird verringert. Der Auspuffdurchlass sollte regelmäßig gesäubert werden oder ein neuer Auspuff verbaut werden. Dabei sollte es sich um ein Originalteil handeln oder ein Auspuff mit ABE-Kennung (allgemeine Betriebserlaubnis), damit der Einbau auch legal ist.
4. Vergaserabstimmung/Zündkerzenbild
Wichtig für eine optimale Funktion des Zweitakters ist die korrekte Düsen-/Nadeleinstellung. Denn das richtige Benzin-Luftgemisch wird u. a. durch die Hauptdüse bestimmt. So zeigt das Zündkerzenbild, ob die richtige Hauptdüse verwendet wird:
- rehbraune Zündkerze = richtige Hauptdüse
- weiße Zündkerze = zu kleine Hauptdüse
- schwarze Zündkerze = zu große Hauptdüse
Auch eine Überprüfung des Luftfilters hilft, denn ist dieser zu verdreckt, bekommt der Motor zu wenig Luft.
5. Zündung
Auch die richtige Einstellung bzw. Funktionsweise der Zündung sowie der Zündzeitpunkt sind wichtig für die optimale Leistung des Mofas.
6. Motor
Auch neue Lager und Simmerringe können mehr Leistung beim Mofa hervorbringen.